Gebühren für Befreiung vom B-Plan zu hoch?

Diskutiere Gebühren für Befreiung vom B-Plan zu hoch? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, wir bauen in BaWü, B-Plan vorhanden, Kenntnisgabeverfahren. Wir haben das vorhandene Baufenster um 90 Grad gedreht, um das Haus...

  1. #1 Andreas1705, 08.03.2009
    Andreas1705

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    Hallo zusammen,

    wir bauen in BaWü, B-Plan vorhanden, Kenntnisgabeverfahren. Wir haben das vorhandene Baufenster um 90 Grad gedreht, um das Haus nach Süden anstelle nach Westen ausrichten zu können. Das LRA hat uns die entsprechenden Befreiungen/ Ausnahmen erteilt und verlangt sage und schreibe jetzt dafür 999,25 EUR an Gebühren :yikes

    Ist das normal? Das ist ja die reine Wegelagerei. Ich hätte jetzt eher mit einer 'normalen' Verwaltungsgebühr von ein paar Euro gerechnet. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann uns vielleicht einen Hinweis geben, ob Gebühren in der Höhe normal sind, oder ob es sich lohnt, den Gebührenbescheid anzufechten.

    Danke & Grüße - Andreas
     
  2. PeMu

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    Wo ist das Problem?

    Bleib im Rahmen und die Gebühr wäre nicht angefallen.

    Die Gebühren sind so, da man das nicht zum Leben braucht.

    Man kann das auch als Abschreckung, Strafe oder sonst wie titulieren. Ändert aber nix an der Höhe.

    Kalkuliere mal, was da intern an Kosten angefallen sind, da ist das noch ein Schnäppchen. (Ach ja, die Verwaltung, die Ausschüsse, der Gemeinderat .. sind alle umsonst:cool: gerade weil man wieder was anders haben will als alle anderen - Beschäftigungstherapie.)




    PS: Wenn du dich schon über so Kleinigkeiten aufregst und "rummachst", lass das Bauen lieber.
     
  3. Uli R.

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    also ich find das auch en echtes Schnäppchen, wenn man bedenkt was für ein Geschäftsvolumen dahintersteht.
    Kauf ma in der in Rede stehenden Investitionssumme "Hausbau" Aktien oder Fonds und berichte mal über Gebühren, Auf- oder Abschläge wie es immer heißt ... ich gehe von aus ein Vielfaches.
     
  4. #4 Andreas1705, 08.03.2009
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    warum gleich so gereizt. Wollte ja nur eine Indikation, ob die Höhe der Gebühren so üblich ist. Ob das gerecht oder ungerecht ist, da kann man lange drüber streiten.

    Im übrigen zahle ich eine Menge Steuern, die sollten eigentlich reichen zur Finanzierung all der Institutionen, die der Staat so braucht. Aber das ist halt typisch für dieses Land. Es werden ohne Ende komplizierte Gesetze und Verfahren eingeführt - ist ja egal der Bürger zahlt den ganzen Kram ja über Gebühren und Steuern... Jeder von uns weiß, wie unsinning B-Pläne und der ganze Verfahrenskrempel drumherum manchmal sind. Warum gibt es nicht einfach eine LBO und fertig - da sind dann die Spielregeln wenigstens von Fachleuten gemacht und nicht vom örtlichen Bäckermeister...

    Das Beispiel mit den Aktien zieht nicht wirklich - denn da geht es um Privatrecht. Hier geht um öffentliche Gebühren, die der Staat eintreibt. Im Privatrecht bilden sich Marktpreise über Angebot und Nachfrage. Der Staat ist konkurrenzlos und treibt einfach ein was er will. Im übrigen kostet eine Wertpapierorder z.B. bei der Diba max 49,90 EUR - egal wie hoch das Volumen ist.

    So long - Andreas
     
  5. #5 Turbotobi, 08.03.2009
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    Hallo,

    tja da wart ihr ja richtig günstig. Bei uns haben die vier Befreiungen (Überschreitung Gebäudebreite, Firsthöhe, Traufhöhe und Gaubenbreite) über 1700€ gekostet.
    Wer macht eigentlich so bescheuerte B-Pläne, auf die man kein vernünftiges Haus stellen kann?

    Sehe es als "Spende" für unseren maroden Staat :fleen
     
  6. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Nee, kommt der Lokalität zugute - Gemeinde/Landkreis.


    Naja, wer ist da gereizt? War schon so eingeschätzt.:konfusius
     
  7. Uli R.

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    goldig :)
    Als hät ich's nicht geahnt. Was konkret, von Deinen vielen Steuern, bekommt denn die Kommune? ;)
     
  8. #8 C. Schwarze, 08.03.2009
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  9. #9 ManfredH, 08.03.2009
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    Oh, ich habe schon eine Menge Bebauungspläne gemacht, allerdings - zumindest aus meiner Sicht - keine bescheuerten.
    Ein vernünftiger Planer macht sich nämlich durchaus auch Gedanken, ob man im Rahmen der B-Plan-Festsetzungen auch "vernünftige" Häuser stellen kann.

    Aber glaub mir: Egal wie vernünftig die Festsetzungen auch sind, und egal, wieviel Spielraum offen gelasssen wird: Irgendjemand kommt garantiert, dem das nicht reicht, und der glaubt, es für sein vernünftiges Haus unbedingt anders haben zu müssen und den festgelegten Rahmen noch irgendwo überschreiten zu müssen.

    Und hinsichtlich der Höhe der Befreiungsgebühren sollte man vielleicht auch berücksichtigen, dass Befreiungen meist auf eine Erhöhung der baulichen Nutzung (Überschreitung von Baugrenzen, Gebäudebreiten, Höhen, GFZ, GRZ ...) abzielen und damit einen Mehrwert des Gebäude bewirken (Stichwort z.B. Mieterträge), der wohl i.d.R. um ein Vielfaches höher sein dürfte als die Gebühren.
     
  10. #10 sk8goat, 09.03.2009
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    Alsso ich habm mal in 2005 für Befreiungen/Ausnahmen sage und schreibe €2580 Gebühren bezahlt.

    Mit dem Anfechten des Gebührenbescheids ist das so eine Sache:
    Denn es läuft darauf hinaus, dass die Mitarbeiter beim LRA von übergerordneter Stelle überprüft werden und das ärgert die dann. Wenn du diese Leute ärgerst, dann wirst du wohl auch im Bauverlauf und Bauabnahme besonders genau kontrolliert . . .
     
  11. #11 C. Schwarze, 09.03.2009
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    Waren da auch solche Vorgaben wie.

    nur 1 1/2 halb geschössig,
    Rote Dächer,
    Weiße Außenwände,

    und das auf 25 Grundstücke jedes unter 500m²

    von google-Earth ausgesehen fehlen nur die Punkte, dann wäre es ne Pilze-Siedlung im Wald.
     
  12. venice

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    hähä, in unserem B-Plan sind sogar die RAL-Farben für die Ziegel drin - andere sind nicht erlaubt :D

    Außerdem u.a.: Keine von außen sichtbare Holzkonstruktion, kein Flachdach, Plutdach, auch kein versetztes Satteldach, wie hoch die maximal sichtbare Wand auf dieser oder jenen Seite sein darf, welche Dachneigung erlaubt ist, etc. pp. ...

    Steht auch drin, wieviel Bäume, I. und II. Ordnung und Hecken ich - wo! - wie dicht zu pflanzen habe, und wieviel das an Bäumen insgesamt sein müssen, pro 100m² nicht bebauter Fläche etc. pp.

    :frust

    - Naja, muß irgendwie alles reglementiert werden - sonst kommen die Leute auf die unmöglichsten Bauideen, denke ich mal.

    Auch wenn ich mir für mich selbst unseren eigenen B-Plan gerne ein wenig anders wünschte... :(

    Gruß
     
  13. #13 dquadrat, 09.03.2009
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    vom system indoktriniert :yikes
     
  14. #14 ManfredH, 09.03.2009
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Ich denke mal, dass kommt viel zu sehr auf den jeweiligen Einzelfall und den städtebaulichen Zusammenhang an, wann wo welche Vorgaben getroffen werden.

    Eine Festsetzung von roten Dächern mag in einer bestimmten Situation durchaus sinnvoll sein, in einer anderen wäre sie möglicherweise eine völlig unnötige Einschränkung.

    Auskünfte, ob ich irgendwelche Festsetzungen auch schon mal getroffen habe, bringen deshalb m.E. ohne Kenntnis der jeweiligen Situation überhaupt nichts. Und genausowenig kann ich mir aus der Ferne ein Urteil über die von dir zitierten Festsetzungen erlauben.

    Ich will aber nicht abstreiten, dass es zweifelllos auch zur Genüge B-Pläne gibt, bei denen sich die Verantwortlichen offensichtlich wenig bis keine Gedanken über den Sinn ihrer Festsetzungen gemacht haben.
     
  15. venice

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    Pah ;P


    Pffffffffffff weit davon entfernt :p

    aber gib jemandem einen Finger, dann nimmt er die ganze Hand.
    Und wenn ich mir vorstelle, daß mein Nachbar irgendeine Abscheulichkeit neben mir bauen dürfte, ohne Abstandsflächen und so'n Kram, dann unterwerfe ich mich lieber mal paar auch mir nicht passenden Zwängen, als dann irgendeinen Anarchisten beim Ausleben seiner vielleicht kranken Phantasien zusehen oder -hören zu müssen... :D

    - Ne, ernsthaft jetzt mal:
    Ich hab' gesehen, wie die in manchen Ländern bauen..

    Und gerade wenn man sich mal so schützenswerte natürliche Gebiete anguckt, gerade mal Inseln, Grundstücke direkt am Meer liegend, was da für Absonderlicheiten stehen, häßlichste Hotels und Wohnkomplexe par excellance - DA würde ich mir einen superstrengen Bebauungsplan wünschen!

    - Und daß, wenn ich einen Nachbarn vor mir hätte, der nicht unbedingt 10 Meter höher bauen sollen/können dürfen wollen sollte, ist mir auch Recht.

    Andere Dinge im B-Plan finde ich zum Reihern, und ich hätte sie gerne anders - aber was tun ?

    Ich kann nur hoffen, daß die Leute vom Bauamt sich ihre eigenen Pläne nicht selbst genehmigen, sondern dann ähnliche Leute vor sich sitzen haben :D

    Und vor allen Dingen manchmal ähnlich so besch...eidenen B-Pläne :p


    Grüße
     
  16. #16 MoRüBe, 09.03.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    hihihi...

    ... wir hatten hier nen B-Plan: Außenfassade: weiß oder hellgetönter Putz, rot bis rotbrauner Verblender und Häuser mit Holzverschalung...

    Wir haben ein dunkelblaues Holzhaus reingesetzt:mega_lol::p
     
  17. venice

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    - Zu Hülf! :eek:

    Ein Freidenker!

    - Ne ernsthaft gezz mal:
    Ihr habt keinen Anschiß bekommen ?

    Ich mein, B-Plan ist B-Plan - oder habt ihr euch das extra genehmigen lassen vorher ?

    Wenn einer eurer Nachbarn euch nicht wohlgesonnen ist, könnte er euch durchaus an's Bein pieseln.
     
  18. #18 MoRüBe, 09.03.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Noch viiiiiiiiiiiiiel besser...

    ... der B-Plan hatte nur den Stand nach 33:mega_lol::mega_lol:

    also Genehmigung:mega_lol::mega_lol::mega_lol:

    Für Holz gabs keine Farbbeschränkung, das hatte der Planer nicht bedacht.
     
  19. venice

    venice

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    §33 BauGB ?
    - Hm.. "anzunehmen ist, dass das Vorhaben den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans nicht entgegensteht" - nuja..

    - Holzfarbe/Planervergeßlichkeit: :biggthumpup:

    Naja, man muß eben nur wissen, durch welche Schlupflöcher man in diesem System wubbeln kann, um das individuelle Optimum rauszuholen.

    Versuchen wir bei unserem B-Plan ja auch.

    Und hoffen, daß den Architekten noch mehr solcher Schupflöcher einfallen.

    Grüße :)
     
  20. #20 lindi2510, 21.05.2009
    lindi2510

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    Frage zum Bebauungsplan

    Hallo !
    Wir haben hier in Oberbayern ein Haus geerbt, da dieses schon ziemlich alt ist möchten wir es abreissen und ein neues Haus bauen. Ich war nun bei der Gemeinde, die haben mir gesagt, dass es ein Baufenster gibt, nachdem wir uns richten müssen. Wir wollten das Haus aber etwas nach hinten versetzt (weg von der Straße) bauen, auch unsere Nachbarn sind nicht im Baufenster habe ich im Plan gesehen. Hat jemand Erfahrung damit, ob es Möglichkeiten gibt, von dem Baufenster abzuweichen und woher wisst Ihr alle, welche Farbe z.B. die Wände haben müssen, welche Farbe die Dachziegel usw.? Dazu hat man mir beim Bauaumt nichts gesagt.
    Vielen Dank für die Hilfe
    Conny
     
Thema: Gebühren für Befreiung vom B-Plan zu hoch?
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