Wann wird die Baustraße zur "Normal-Straße"?

Diskutiere Wann wird die Baustraße zur "Normal-Straße"? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo Forum Keine Ahnung, ob diese Frage hier richtig angesiedelt ist. Falls nicht, bitte verschieben. Nun zur Frage: In dem Baugebiet, in...

  1. #1 BauherrHilflos, 09.03.2009
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    Hallo Forum

    Keine Ahnung, ob diese Frage hier richtig angesiedelt ist. Falls nicht, bitte verschieben.

    Nun zur Frage:
    In dem Baugebiet, in dem wir gebaut haben, wurde eine Baustraße angelegt. Diese hat nun schon einige Jährchen auf dem Buckel. Nachdem wir uns mit Nachbarn mal wieder unterhalten hatten, kam die Frage auf:
    "Ab wann muss die Fertigstrasse gebaut werden? Wenn mehr als XX% der Grundstücke verkauft/bebaut sind? Oder gibt es dafür nicht eine Regelung.. nach X Jahren?"

    Nach etlichen Telefonaten mit Ämtern, der Grundstücksfirma, und ...
    kommen immer mehr Daten zusammen, die trotzdem die Fragen nicht klar beantworten.

    Gibt es eine feste Regel, wann die Baustraße zur "Normalen-Strasse" begaut werden muss?

    Hintergrundinfo zum Baugebiet: Liegt in NRW Kreis Euskirchen.

    Vorab schon mal Danke für evt. Antworten.

    Gruss
     
  2. gast3

    gast3 Gast

    nicht, dass ich wüsste.

    Gruß


    Helge
     
  3. #3 Westfalenland, 09.03.2009
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    nein, es gibt meines Wissens zwei grundsätzliche Varianten: das Baugebiet gehört der Kommune oder das BG gehört einem privaten Investor. Im Fall 1 ist es so, dass die Kommune - wie bei allen anderen Straßen auch - für den Zustand verantwortlich ist. Hier liegt es im Ermessen der Kommune, wann ausgebaut wird. Wir haben hier STraßen, die mangels Anlieger (die bezahlen müssen..."Anliegerbeiträge") seit über 30 Jahren im Rohzustand existieren.

    Variante 2: hier existiert normalerweise ein städtebaulicher Vertrag oder "Erschließungsvertrag" zwischen Investor und Kommune, der in jedem Fall die Übergabe des Eigentums an der Straße regelt. Hier gibt es die verschiedensten Möglichkeiten die Sache zu regeln. Normalerweise sehen diese Verträge - gesichert per Bürgschaft - vor, dass der Investor die Straße im voll ausgebauten Zustand am Tag x übereignet. Andere Variante: Übereignung wenn 75% aller Grundstücke bebaut, aber nicht später als Tag y. Oder, oder, oder...

    PS: Wir haben uns vom Investor den Erschließungsvertrag aushändigen lassen und ihn als Anlage zu unsrem Kaufvertrag für Grundstück genommen. Später haben wir beim Bauamt den vertrag auch nochmal angefordert und mit einigen Schwärzungen (Bürgschaftssummen etc.) erhalten. Hieraus geht die Übertragung des Eigentums en detail hervor.
     
  4. #4 BauherrHilflos, 09.03.2009
    BauherrHilflos

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    Danke für die Infos!
    Bei uns kommt Variate 2 zum Tragen.

    Dann werden wir wohl mal das Bauamt und die Grundstücksfirma anschreiben.

    Vielen Dank :konfusius
     
  5. #5 Westfalenland, 09.03.2009
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    immerfürsieda :konfusius
     
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