XXXX insolvent

Diskutiere XXXX insolvent im Schlüsselfertig Bauen ? Forum im Bereich Rund um den Bau; nicht für jeden eine Überraschung... http://de.reuters.com/article/deEuroRpt/idDELB57072320090311

  1. #1 Bughandle, 11.03.2009
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  2. Dachi

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    Da sind noch mehr (2Stk.) vor ganz kurzer Zeit Insolvent gegangen. Weiss aber nicht ob ich die hier nennen darf? Habe die Info "unter der Hand" bekommen;)
     
  3. #3 kalauer71, 11.03.2009
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  4. #4 eibaer25, 11.03.2009
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    Hallo Zusammen

    Ich habe gerade erst davon gehört. Leider betrifft es mich persönlich (das mit K***A).
    Was sollte ich nun als allererstes tun??? Haus steht. Es fehlt noch Bodendämmung, Estrich, 2 Holztreppen und eine Hausseite muss nochmals verputzt werden. Bis auf Schlussrate alles bezahlt. Muss ich jetzt fürchten dass ich keinen von denen mehr sehe und auf den noch zu erledigenden Arbeiten sitzen bleibe ???

    Bitte um Tipps wie man sich hier verhalten muss.

    gruss
    eibaer
     
  5. #5 MoRüBe, 11.03.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Da hier niemand...

    ... Deinen Vertrag kennt, die Materie auch viel zu kompliziert ist, es eventuell schon überzahlt ist, solltest Du nicht lange warten und Dir fachkundige Hilfe (Anwalt) holen. Problem ist, K... will erst nen Insolvenzantrag stellen, also noch sind se nicht. trotzdem: nix mehr ohne Anwalt.
     
  6. #6 Meizter, 11.03.2009
    Meizter

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    Und wieder hat es einen erwischt...K... :(
     
  7. #7 MoRüBe, 11.03.2009
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    MoRüBe Gast

    Hab mal gestöbert...

    ... lt. Heimseite von K. haben die am 30.12. das 1.000 Haus gebaut. Am 30.12.??:confused:, aber egal. Bei 29 Mios Verlust bedeutet das 29.000 Euro Verlust pro Haus:yikes. Man hat hier offensichtlich bewußt mit Verlust kalkuliert.

    Meine Trauer hält sich in Grenzen...
     
  8. #8 Meizter, 11.03.2009
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    Meine für die Firma auch....Jedoch die Arbeiter, Mitarbeiter, Sub-Unternemhmensarbeiter...
     
  9. #9 Torsten Stodenb, 11.03.2009
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    Ja, und solche Vögel machen den Markt und potentiell alle kleineren und ehrlichen BU kaputt! Übrigens haben die mich schon vor 13 Jahren mindestens einmal bei einem meiner Bauherrn aggressiv unterboten. Die Masche ist also nicht neu.
     
  10. lawyer

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    Wenn die VOB/B vereinbart ist: Sofort kündigen nach § 8 Nr. 2
    Wenn nicht: Den Insolvenzverwalter zur Ausübung seines Wahlrechts nach § 103 InsO (Erfüllung oder Nichterfüllung des Vertrages) auffordern.

    Am Besten nur mit Anwalt (Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht oder Fachanwalt für Insolvenzrecht).
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 12.03.2009
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    Vorsicht!!!
    Da oben steht - XXX WILL Inso beantragen.
    VOB/B 8-2 gilt aber nur AB Beantragung!!!
    Eine blosse Willensäusserung in Richtung Inso REICHT NICHT!!!!

    Drum prüfe, wer sich scheiden will, ob bleiben nicht besser ist
     
  12. #12 DerSuchende, 12.03.2009
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    In den news steht:
    unverzüglich und Zahlungen eingestellt.

    MfG
     
  13. #13 Robert1, 12.03.2009
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    @eibaer25
    Da die Insolvenz (noch) nicht eröffnet ist, geht alles erstmal so weiter, wie bisher.
    Den Vertrag im Insolvenzfall kündigen, würde ich nur in Absprache mit einem Fachanwalt für Insolvenzrecht.

    Wenn noch eine Schlussrate fehlt, ist es für einen Insolvenzverwalter meist besser, wenn er dein Bauvorhaben weiterführt. Aber das kann man so pauschal nicht sagen.

    Auf keinen Fall aber für irgendwelche Dinge in Vorleistung gehen!!!
     
  14. lawyer

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    Wer lesen kann, ist klar im Vorteil :D Es stimmt, BH muss zumindest abwarten, ob tatsächlich ein Insolvenzantrag gestellt wird. :konfusius
     
  15. #15 Olaf (†), 12.03.2009
    Olaf (†)

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    Unabhängig davon:

    Du solltest die Initiative ergreifen und aufmerksam verfolgen, wann die InsO tatsächlich eingeleitet wird und wer der (vorläufige) Verwalter wird. Aber nicht wundern: Vor der Eröffnung kommt die Anordnung der vorläufige InsV mit einem vorl. InsVerwalter. Du kannst auf Grund der VOB also noch nicht kündigen. Das Wahlrecht liegt aber erst beim (entgültigen) Verwalter. Tropsdem den vorläufigen sofort anschreiben und Bautenstand und Zahlungen (Überzahlung) mitteilen, damit nicht viel Zeit vergeht. Die Jungs haben am Anfang so viele "Baustellen", also Sachverhalte, zu bearbeiten, dass das mitunter lange dauert, ehe Du dran bist.
    Die Entscheidung wird er davon abhängig machen, ob er bei Fertigstellung mehr Restkaufpreis erhält als er (die Insolvenzmasse) dadurch Kosten hat. Und gib Dich keiner Illusion hin: Die Willenserklärung kann nur er abgeben - also Aufforderung: "mach mal fertig" ist sinnfrei.
    Und: Pass ein bisschen auf Dein Häusel auf, die Subbis dürfen zwar nichts verbautes mehr daraus entfernen, versuchen es aber in ihrer Not dennoch, wenn sie unbezahlt geblieben sind.
    Anwalt einschalten - Schreiben unter Kollegen beschleunigen die Sache:shades

    Gruß Olaf
    (der die eine oder andere BT-InsO mit abgewickelt hat)
     
  16. #16 MoRüBe, 12.03.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Ihr seid alle lustig...

    .... wer weiß denn, ob er einen VOB-Vertrag hat???:konfusius
     
  17. #17 Olaf (†), 12.03.2009
    Olaf (†)

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    Weils...

    mit BGB noch bescheidener wird?

    Übrigens: XXXXX ist doch BT -also eh Kaufvertrag, oder hantier(t)en die auch einfach als GÜ?
     
  18. #18 shneapfla, 12.03.2009
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    Na ja, nachdem K. zu 75% von einem Finanzinvestor gekauft wurde und diese die Angewohnheit haben, der gekauften Firma die dafür verwendeten Kredite und noch ein paar Verbindlichkeiten mehr anzuhängen kann man da (imho) nicht so einfach auf einen Verlust pro Haus schließen ("Der Finanzinvestor gewährte xxxxx einen Kredit und ein Überbrückungsdarlehen über insgesamt 58 Millionen Euro. Das Geld sollte am Ende mit zehn Prozent pro Jahr verzinst zurückgezahlt werden. ")
     
  19. #19 DerSuchende, 12.03.2009
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    T`ja und ich vermute das die ausländische Bank des Investors um „sofortige“ Rückzahlung der Kredite, nach genauer Prüfung der Bücher und Aussichten für 2009, „freundlich“ gebeten hat!

    MfG
     
  20. #20 Torsten Stodenb, 12.03.2009
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    Wenn Du krank bist, zieh' in ein Holzhaus. Wenn das nicht hilft, geh' zum Arzt. (schwed. Sprichwort)
    @Olaf: Guck doch mal, was bei mir in jedem Posting in der Schlußzeile steht!

    1. Eigentlich so gut wie jeder in Deutschland weiß, dass xxxxx ein Fertighaushersteller ist, also ein Bauunternehmer. Noch nicht einmal ein GU, weil das Unternehmen nämlich alles mit eigenen Leuten macht/gemacht hat.

    2. Nach VOB/B § 8, Abs. 2, kann man jederzeit ohne Begründung kündigen. Dann müssen die bis dahin erbrachten Leistungen abgerechnet werden. Und da sehe ich auch den Pferdefuß bei dem gefährlichen Ratschlag von lawyer. Es scheint ja hier so zu sein, dass die Auftragnehmerin mit ihren Leistungen etwas hinter den geleisteten Zahlungen hinterherhinkt. Das bedeutet:

    Die Firma hat zwar alle Zahlungen eingestellt, aber auch schon alle Arbeiten? Ich weiß nicht, ob es die Möglichkeit gibt, noch geringfügige Restarbeiten in den kommenden Tagen zu erbitten. Wahrscheinlich nicht, aber fragen würde ich. Sofort!
     
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