Fenstereinbau nach Rosenheimer Richtlinien

Diskutiere Fenstereinbau nach Rosenheimer Richtlinien im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich wüsste gerne was es bedeutet Fenster gemäß Rosenheimer Richtlinien einzubauen. Ich habe ein Angebot von einem Fensterbauer...

  1. #1 makaanza, 12.03.2009
    makaanza

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    Hallo,

    ich wüsste gerne was es bedeutet Fenster gemäß Rosenheimer Richtlinien einzubauen.
    Ich habe ein Angebot von einem Fensterbauer bekommen, in dem steht:

    Holzfenster Meranti weiß endbehandelt mit Wärmeschutz-Isolierverglasung Ug 1.1 Verleimung B4 DIN 68602 gemäß Rosenheimer Richtlinien liefern und einbauen inkl. Demontage und Entsorgung der alten Fenster.

    Er hat die neuen Fenster eingebaut und dann die Anschlussfuge zum Mauerwerk ausgeschäumt. Kein Silikon, Acryl, Compriband oder sonstiges.

    Muss ich das so akzeptieren?
    Kann mir jemand Auskunft geben?

    Vielen Dank.

    makaanza
     
  2. #2 Olaf (†), 12.03.2009
    Olaf (†)

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    Lies bitte...

    den ersten Beitrag und frag nochmal, wenn was offen ist.
    Wenn Du den AN triffst, frag mal, ob er Dir die "Rosenheimer Richtlinien" aushändigt. Kenn ich net als Grundlage.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 12.03.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Für mich beziehen sich die Richtlinien nach der Formulierung auf die Verleimung.
    Rosenheimer wird das Rosenheimer Institut für Fenstertechnik sein.

    Aber vielleicht sollte man den Fb mal mit den anderen Rosenheimern bekannt machen.
    :D
     
  4. #4 makaanza, 12.03.2009
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    Einbau korrekt?

    welchen ersten Beitrag bitte?

    wenn sich diese Richtlinien nur auf die Verleimung der Fenster bezieht, wie hätte er die Fenster denn dann einbauen müssen?

    Ist das Ausschäumen ausreichend?

    Ich kann den AN leider nicht fragen, da er nicht erreichbar ist.
     
  5. #5 Olaf (†), 12.03.2009
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    Sorry,

    im Fensterbereich
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 12.03.2009
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  7. #7 Olaf (†), 12.03.2009
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    Einen...

    hab ich noch:
    Liebe Architektin, das Detail des Bauwerksanschlusses zu PLANEN ist DEIN Brot - oder ist da irgendwas an Dir vorbeigegangen? (Mir fehlt ein Kopfschüttelsmilie, die Mauer ist mir denn doch zu hart:konfusius)
     
  8. #8 Pelztier, 12.03.2009
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    lol Olaf, der war gut!
    Die Mauer hätte hier durchaus sinn. Ich hab ja im Prinzip nix gegen Architekten, aber manchmal könnte ich ...............
    Die Fragestellung von der Kollegin von Ralf ist aber auch so was von daneben!
     
  9. #9 makaanza, 12.03.2009
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    Falsche Berufsbezeichnung

    Zur Aufklärung: Ich habe seit mehr als 10 Jahren nicht mehr als Architekt gearbeitet und mich nicht im entferntesten mit Rosenheimer Richtlinien oder RAL und auch nicht mit Fensterdetails beschäftigt. Ich habe den Fensterbauer als Privatperson beauftragt.

    Was nun auch die nächste Frage wäre: Ist es mir möglich mit dieser Berufsausbildung einen Handwerker als Privatperson zu beauftragen? Oder würde im Falle eines Rechtsstreites ein Sachverständiger/Richter erwarten, dass ich es besser hätte wissen müssen?

    Nochmal zur Hauptthema: Kann ich eine Abdichtung nach RAL einfordern, einklagen?
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 12.03.2009
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    Naja - den absoluten Laienstatus wird man Ihnen wohl kaum zubilligen.

    Andererseits - der Einbau mit drei Ebenen ist a.R.d.T. Also nix, was explizit vereinbart werden müsste, wenn einem egal ist, WIE die Ebenen gemacht werden.
    Ergo - Jeder trägt sein Packerl.
    Ich würde sagen, wenn Sie bei der Montage dabei waren, wird man Ihnen vorwerfen, nicht rechtzeitig (Fachwissen wird unterstellt, weil das auch vor 10 Jahren schon so war) beanstandet zu haben.
    Wenn Sie erst abends die Bescherung gesehen haben, könnte es auc mit einem blauen Auge abgehen.

    Der Fb wird so oder so alles versuchen, NICHT nachbessern zu müssen (weils fachgerecht sehr schwer wird, ohne die Fenster wieder raus zu nehmen)

    MfG
     
  11. #11 Baufuchs, 12.03.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das werden

    Juristen wohl anders sehen.

    Auch mit (unterstelltem) Fachwissen muss der AG nicht während der Ausführung einschreiten. Bei Abnahme hat das Werk mängelfrei zu sein.
     
  12. #12 Pelztier, 12.03.2009
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    wenn aber ein Architekt (und ich unterstelle mal nach 10 Jahren weiss man sowas noch) sieht wie die Fenster mangelhaft eingebaut werden so greift meiner Meinung nach das Prinzip der Schadensminderung(-verhinderung usw.) - hier Stopp mit Einbau und zurück auf Anfang und nicht machmal - ich beschwer mich hinterher!
     
  13. #13 Pelztier, 12.03.2009
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    möchte mich bei makaanza für die etwas derben Worte entschuldigen. Es zeigt ja von Größe wenn man sich auch als Architekt hier Hilfestellung sucht. :respekt
     
  14. #14 Baufuchs, 12.03.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Pelztier

    Denke nicht, dass da was greift.

    Mit dem gleichen Argument könnte ein Fliesenleger bei schief verlegten Fliesen bei Laien so argumentieren:

    "Hab die so schief verlegt, dass hat der Bauherr doch sehen müssen, da hätte er ja sofort sagen können, dass er das nicht abnimmt!"

    Und was "Schadensminderungspflicht" angeht, einfach mal googlen....
     
  15. #15 Pelztier, 12.03.2009
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    @Baufuchs

    ja, da hast Du recht, bei Laien!
    Aber bei Fachleuten? Ich weiss nicht.
    (Achtung: persönliche Meinung aufgrund mangelnder Rechtskenntnis)
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 13.03.2009
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    @Baufuchs
    Schiefe Fliesen sind eh schon schwer zu erkennen und im unverfugten Zustand noch viel schlechter.

    Ich sehe das genau so - als Fachfrau könnte man der Fragestellerin vorwerfen, sie hätte den mangelhaften Einbau (bei Anwesenheit) erkennen müssen.
    Sagt sie dann nichts, erhöht sich der Schaden des Fb.
    Es wird nicht dazu kommen, dass der Fb den Kopf aus der Schlinge hat, aber sehr wohl könnte es sein, dass die Fragestellerin einen Teil der Mangelbehebungskosten tragen muss.
     
  17. #17 Baufuchs, 13.03.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Frag

    mal einen Anwalt. Ich habs gemacht.

    Gibt Schadensminderungspflicht aber keine Mängelminderungspflicht.
     
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