Leistungen ohne Bauvertrag?

Diskutiere Leistungen ohne Bauvertrag? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo wie ist denn die Lage zu bewerten wenn ein Unternehmen Bauleistungen erbringt und teilweise schon erbracht hat, aber das Unternehmen (den...

  1. #1 thomasgberger, 15.03.2009
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    Hallo

    wie ist denn die Lage zu bewerten wenn ein Unternehmen Bauleistungen erbringt und teilweise schon erbracht hat, aber das Unternehmen (den diesem Unternehmen vorliegenden Bauvertrag!!) noch nicht unterzeichnet hat?

    Hat dieses Unternehmen dann anspruch auf (Abschlags)zahlungen?

    Kommt so eine Situation öfters mal vor?

    Was sollte man hier machen als Bauherr?

    Gruß
    Thomas
     
  2. #2 MoRüBe, 15.03.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Ich stelle es mir gerade bildlich vor...

    ... das Unternehmen baut schon mal ein EFH auf Ihrem Grundstück. Sie stehen daneben und sagen Ätschibätschi Ihr bekommt kein Geld, weil Ihr den Bauvertrag noch nicht unterschrieben habt. Und Sie lassen den Unternehmer fröhlich weiterbauen...

    Sachen gibts...:mauer
     
  3. #3 thomasgberger, 15.03.2009
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    ganz so ist es nicht... das problem ist eher, dass das unternehmen es nicht schafft den bauvertrag zu unterzeichnen (und es ist kein GU Vertrag, sondern nur ein Handwerker; nur ein Gewerk nicht das ganze Haus)
     
  4. #4 MoRüBe, 15.03.2009
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    MoRüBe Gast

    Na gut Szenenwechsel...

    .... der Elektriker schlitzt schon mal die Wände auf, verlegt seine Kabel.Sie stehen daneben und sagen Ätschibätschi Ihr bekommt kein Geld, weil Ihr den Bauvertrag noch nicht unterschrieben habt. Und Sie lassen den Elektriker fröhlich weiter Strippen legen...

    Das können wir jetzt noch mit 15 anderen Gewerken durchspielen. Irgendwie muß doch das Unternehmen auf den Trichter gekommen sein, mal anzufangen. Die laufen ja nicht so sinnloserweise durch die Gegend und weil da gerade ne Baustelle ist hamse halt gedacht, fangen wir mal an.

    Ein Vertrag kommt mündlich, schriftlich oder durch konkludente Handlung zustande.

    Steht denn im schriftlichen Vertrag irgendwas drin, was dem Unnternehmer nicht passt? Ist ein Architekt involviert?
     
  5. #5 Baufuchs, 15.03.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Schon mal nachgefragt

    wo der gegengezeichnete Vertrag bleibt?
     
  6. #6 thomasgberger, 15.03.2009
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    Hallo

    ja, Architekt ist involviert. (Ausschreibung und Leistungsvergabe liefen ganz normal über den Architekten)

    ja, Nachfrage nach dem Bauvertrag ibeim Handwerker ist auch erfolgt (schon mehrfach; auch persönlich im Gespräch); Unterschreibener Bauvertrag steht allerdings aus (Aussage: "muss nochmal prüfen"...)

    ich habe ja kein Problem mit der Bezahlung der Leistungen ich frage mich nur, was passiert wenn ich das jetzt mache (und ob ich dann jeweils einen Bauvertrag bekomme mit den Thema Gewährleistung und Gewährleistungsbürgschaft)

    ... wenn der Vertrag mündlich zustande kommt, dann müsste es ein BGB Vertrag sein (und kein VOB Vertrag), oder?

    Wenn dem so ist: Nach dem BGB Vertrag dürfte ich nicht zu Abschlagszahlungen verpflichtet sein, oder? (ich meine dem ist so)

    Wie sieht es dann aber mit den Preisen aus? Wenn keine Preise vereinbart sind (weil der Bauvertrag nicht unterschrieben ist). Was ist denn dann dazu die "gesetzliche" Regelung?

    Gruß
    Thomas

    PS: Im erstellten Bauvertrag sind ausschließlich die vom Unternehmen genannten Einzelpreise angeführt; insofern ist es kein Thema bzgl. Preisen....
     
  7. #7 HolzhausWolli, 15.03.2009
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    Och Rübe...mußt Du den partout und notorisch von dem boshaften Bauherren ausgehen, der das ausführende Unternehmen übervorteilen möchte und wenns eben geht gratis davon kommen will.

    Hast Du denn wirklich selbst so oft so schlechte Erfahrungen gemacht?

    Kann ich doch nicht glauben.

    Fakt ist doch: Hier ist ein vertragsloser Zustand und das ist einfach nicht ok! Und auch die Baufirma kann sich diesen Zustand -weil der Vertrag eben noch nicht unterzeichnet wurde- zu nutze machen, da kein Anspruch auf Fertigstellungstermine, die Fertigstellung als solche und Gewährleistungen im Allgemeinen vereinbart wurden.

    Ich denke man sollte immer alles von zwei Seiten sehen.


    Deshalb: Etwaige, vor Vertragsrechtskräftigkeit eingehende Abschlagsrechnungen würde ich mit der freundlichen und nochmaligen Bitte der Erledigung retour senden. Wirst sehen wie schnell das klappt.

    Ich nehme an es ist kein eigenhändiggestrickter Knebelvertrag, sondern eine übliche Vetragsformulierung, oder?
     
  8. #8 thomasgberger, 15.03.2009
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    Ja, korrekt; ist ein ganz normaler Bauvertrag (wie ihn auch alle anderen Gewerke unterzeichnet haben), der vom Architekten erstellt wurde ...
     
  9. KPS.EF

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  10. #10 MoRüBe, 16.03.2009
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    Wolli...

    ... 1.zum einen müssen wir doch erst mal feststellen, wie diese "Vertrags- oder Nichtvertragssituation" zustandegekommen ist.
    2. Wenn ich dann damit nicht einverstanden bin, daß jemand ohne Vertrag auf meinem Bau arbeitet, dann jag ich ihn vom Hof, aber laß ihn doch nicht noch seelenruhig weitermachen
    3. und dann das Thema Abschlagzahlungen: natürlich kann er Abschlagszahlungen fordern.

    Und da liegt das Problem.
     
  11. #11 HolzhausWolli, 16.03.2009
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    Stimmt! Dann tun wir das doch mal. Architekt und Bauherr verfassen -soweit uns das bekannt ist- einen üblichen Bauvertrag. Unternehmer fängt schon mal an, schließlich stehen in dem Vertrag -dessen Gegenzeichnung ja offenbar beabsichtigt ist- Fertigstellungstermine, die es zu halten gilt. Und nun....
    Der Unternehmer prüft also, aha! Er äußert nicht etwa, daß der Vertrag so nicht unterzeichnet werden könne oder er bereits ein konkretes Problem sieht....nö, er prüft noch. So what?

    Thomasgberger kann sehr wohl davon ausgehen, daß der Vertrag unterzeichnet wird, denn SONST hätte DER UNTERNEHMER nicht angefangen.
    Also kein Grund jemanden wegen einer Formalie vom Bau zu jagen. Ich sehe aber den Unternehmer im Verzug und mit schlechten Karten wenn er gravierende Vertragsänderungen zu Lasten des Bauherren nachträglich einflechten will.


    Daß er Abschlagszahlungen auf Basis der erbrachten Leistungen fordern kann, sehe ich auch so!

    Nur sehe ich dabei kein Problem, weil genau dies mit Sicherheit auch in dem Bauvertrag berücksichtigt wurde, sollte es jedenfalls.
    Falls aber nicht, und diese wesentliche Vereinbarung sollte tatsächlich fehlen, dann ist dem Unternehmer nicht mehr zu helfen wenn er ewig braucht einen offensichtlichen Vertragsmangel "zu prüfen"....und schon mal mit dem Bauen beginnt.
    Kann ich mir aber nicht so recht vorstellen, daß dort der Hase im Pfeffer liegt.
    Aber vielleicht erfahren wir es ja noch.
     
  12. #12 MoRüBe, 16.03.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Siehste Wolli, Du hast es rausgesucht...

    ... mehrfach und persönlich. Mehrfach, also mindestens 2 mal. Ich geh jetzt mal davon aus, daß dieses nicht am selben Tag passiert ist. also mindestens 2 verschiedene Tage. Warum stoppe ich dann nicht, sondern komme erst dann, wenn offensichtlich die erste Abschlagrechnung vorliegt. Wenns denn nur eine Formalie ist, dann brauch ich mich auch nicht aufzuregen.

    Aber wir reimen uns hier was zusammen und die Fakten kommen nur Stückchenweise rüber...
     
  13. sepp

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    ich sags mal als juritischer laie so:
    vertrag / Willenserklärung kam vom bauherr.
    Unternehmer hat durch seine aufnahme der leistungsherstellung den willen des BH akzeptiert.
    wie heisst das zauberwort?
     
  14. #14 Baufuchs, 16.03.2009
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  15. #15 thomasgberger, 16.03.2009
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    Hallo allerseits

    Ja, den Teil mit dem mündlichen Vertrag und den erbrachten Leistungen sehe ich auch; wir wollen ja auch, dass der Unternehmer die Leistungen erbringt. Daher war bis dato gar nicht im geringsten gewünscht die Leistungen abzubrechen!

    Nur wird es langsam Zeit die "Formalie" Bauvertrag, die auch vom Unternehmer nie in Abrede gestellt wurde, zu erledigen, da in diesem Bauvertrag wichtige Parameter definiert sind (wie z.B. Gewährleistung, Fristen und Preise).
    Wenn nun diese Vereinbarung nicht schriftlich fixiert ist, dann liegt ggf. zwar ein mündlicher Vertrag vor, aber ohne konkrete Parameter (wie z.B. Gewährleistung, Fristen und Preise). Hier geht es mir darum zu verstehen, welche Rechte und Pflichten ich in diese Lage habe.

    Grundsätzlich (und unabh. davon) versuche ich herauszufinden, wieso der Unternehmer den Bauvertrag nicht unterzeichnet; dies ist mir auch noch unklar!!; aktuell habe ich nochmal Termine angeboten für eine Klärung des Themas (sofern noch Fragen sind auf Seite des Unternehmers; ich vermute nur man versucht das Thema bewusst zu verschleppen; warum weiss ich nicht...)

    Bei einem BGB Vertrag gibt es m.V.n. keine Verpflichtungen Abschlagzahlungen zu leisten, sofern die Leistung/das Werk nicht abgenommen ist. Eine Abnahme ist aber noch nicht verlangt worden und auch noch nicht erfolgt.

    Für weitere Tipps wäre ich dankbar.

    Beste Gruesse
    Thomas
     
  16. #16 Baufuchs, 16.03.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Auch

    beim BGB Vertrag kann es Abschlagszahlungen geben. Guckst Du hier
     
  17. #17 thomasgberger, 16.03.2009
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    Besten Dank, das wusste ich in der Tat nicht.
     
  18. #18 Olaf (†), 16.03.2009
    Olaf (†)

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    §432a

    ist im Rahmen des FoSiG neu gefasst - janz so einfach is das nicht mehr
     
  19. #19 thomasgberger, 16.03.2009
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    mmmh, ok, d.h. das würde was für mich heissen?
     
  20. #20 Baufuchs, 16.03.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @ Olaf

    Es geht nicht um 432a, sondern um 632a. Mein Link in #16 führt schon auf den neuen Text des § 632a.

    Für Ungläubige Link zu Bundesgesetzblatt FoSiG mit 632a Text Neufassung

    @Thomasgberger

    Soll heissen, Unternehmer kann Abschlagszahlungen fordern.

    Aber was steht denn in dem nicht zurückgesandten Vertrag zu diesem Punkt?
     
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