Holzschutz / Imprägnierung Dachlatten

Diskutiere Holzschutz / Imprägnierung Dachlatten im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem: mein Haus sollte eine neue Dacheindeckung bekommen. Leider konnten die Dachziegel noch nicht...

  1. #1 Starkstrom, 16.03.2009
    Starkstrom

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    Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem:

    mein Haus sollte eine neue Dacheindeckung bekommen.
    Leider konnten die Dachziegel noch nicht draufgelegt werden, so das dass Holz (die Lattung und Konterlattung ) seid ca. 6 Monaten der Witterung ausgesetzt waren.
    Das Holz, welches ursprünglich grün imprägniert war ist mittlerweile ganz ausgeblichen.
    Jetzt möchte ich es gerne mal nachstreichen / imprägnieren, könnt Ihr mir einen Tipp geben, mit welchem Mittel ich dieses am besten mache???
    Das Mittel sollte natürlich nicht direkt die Unterspannbahn (Delta maxx) angreifen, wenn es mal runtertropft.

    Besten dank schon mal vorab. :biggthumpup:

    Gruß
    Starkstrom
     
  2. Uwe!

    Uwe!

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    wie lange soll/muss das Dach denn noch ungedeckt bleiben? Ich behaupte mal (ohne Fachmann zu sein), dass Die Latten nach 6 Monaten noch kein Problem haben!

    Problem wäre eher, dass Du a) die Latten nur im relativ trockenen Zusatnd streichen kannst (Restfeuchte Holz) und b) soweit ich weiß die meisten Mittel mit der grünen Imprägnierung nicht "harmonieren".

    Uwe
     
  3. R.J.

    R.J.

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    Ich würde mir mehr Gedanken über die Unterspannbahn machen. Nach 6 Monaten dürfte diese nun die Grenze der Freibewitterungszeit erreicht haben.
     
  4. #4 Starkstrom, 16.03.2009
    Starkstrom

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    Upps... hab grade gesehen, dass ich das in ner falschen Rubrik reingestellt hab... Sorry.

    Die Unterspannbahn ist noch in Ordnung (zum Glück), die Ziegel sollen in den nächsten 14tagen drauf.
     
  5. #5 Anfauglir, 16.03.2009
    Anfauglir

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    Du wirst es nicht hören wollen, aber : Ohne Sachkunde Finger weg von Holzschutzmitteln!

    Sieh zu, dass das Dach immer schön dicht bleibt, Trockenheit ist der beste Holzschutz.
     
  6. MaMa

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    Mit Acryl und Schaum kann man ganze Häuser baun.
    Abgesehen davon:

    wird im Sinne der DIN 68800, T3, für die Dachlattung auch gar nicht benöitgt, weil im Normalfall weder die Dach- noch die Konterlattung zu den tragenden Bauteilen gehört. Andersrum wird m. E. durch die Dachdeckerrichtlinie eine chem. Behandlung der Lattung gefordert.
    Also ist es eher eine Frage der Arbeitssicherheit, als des Holzschutzes für das statisch tragende Bauwerk.
    Bleibt die Frage ob der Dachdecker bei dieser Geschichte mitmacht.
    Generell ist es aber auch so:
    Die grüne Einfärbung ist verschwunden, OK, die salzbasierenden Wirkstoffen sind jedoch eher farblos, weg ist die Farbe.
    Ob die Wirkstoffe mit ausgewaschen wurden, lässt sich ohne einen kleinen Chemietest mit den entsprechenden Nachweisreagenzien weder beweisen noch widerlegen. Die Nachweisreagenzien gibt es beim Hersteller des Holzschutzmittels. Rein theoretisch müßte Dir durch den dachlattenliefernden Handwerker ein Dokument überreicht worden sein, auf dem Imprägnierbetrieb, Wirkstoff und Hersteller verzeichnet sind. Wie gesagt, rein theoretisch...:shades
    Grüße aus Leipzig
    MaMa
     
  7. #7 Anfauglir, 16.03.2009
    Zuletzt bearbeitet: 16.03.2009
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    Beim Imprägnieren von Dachlatten muss ich immer an Klaus Kempe denken.
    Grüsse nach Leipzig.
     
  8. MaMa

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    Mit Acryl und Schaum kann man ganze Häuser baun.
    Meine Kenntnisse darüber sind von KK zumindestens teilweise fundamentiert, tangiert und/oder touchiert worden.
    Mein größter Verdienst ist aber, dass ich seinen Sachkundekurs überlebt habe, obwohl ich aus dem Westen komme :D
     
  9. Ryker

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    Nunja, in den Hinweisen fuer Holz und Holzwerkstoffe findet sich nur das:

    Nebenbei: Die alleinseligmachende Fachregel heisst nicht "Dachdeckerrichtlinie"
     
  10. MaMa

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    Mit Acryl und Schaum kann man ganze Häuser baun.
    Von "alleinseligmachend" hat ja auch keiner gesprochen, ihr habt nur immer irgendwie eine Extrawurscht.:D
     
  11. Ryker

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    Das ist auch gut so. Naehmen sich andere Gewerke daran ein Beispiel und erstellten sich eine Fachregel,
    gaebe es auf deutschen Baustellen wesentlich weniger Streit um die technische Seite der Ausfuehrung
    und Planer sowie Ausfuehrende haetten etwas, auf das sie sich berufen koennen.
     
  12. mls

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    da kann man mit fug und recht geteilter meinung sein.
    nicht bei allen themen, die im ddh-regelwerk behandet werden, aber bei vielen.
    und, afaik, ist das "fachregelwerk" keine bauaufsichtlich eingeführte techn.
    regel.
    andere gewerke schaffens ja auch, sich mit normen auseinanderzusetzen...
     
  13. Ryker

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    Klingt sehr negativ, v.a. fuer mitlesende Laien. Naemlich so, als wenn sich bei Erstellung der FR
    nicht mit den Normen auseinandergesetzt wuerde - dabei ist das Gegenteil der Fall.

    Nur der Vollstaendigkeit halber:
    Seit wann ist es notwendig, dass gueltige technische Regeln bauaufsichtlich eingefuehrt werden?
    Meinem Wissensstand als Emigrant nach muessen technische Regeln allgemein anerkannt sein,
    den Anspruch erfuellt die Fachregel definitiv.
     
  14. mls

    mls Bauexpertenforum

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    baurecht: zuerst kommen die lbo´en, dann die brl.
    danach kannst du normen, abz, zie und FR einordnen.
    indirekt geht das auch aus dem text der fr-ddh hervor.
     
  15. Ryker

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    Das beantwortet meine rhetorische Frage (Absatz 2, Satz 2) nun gar nicht Ich stelle doch den LBOen und BRLen gar nicht in abrede,
    anerkannt zu sein.
    Bei Normen wirds schon kritischer, denn ueber die Aktuallitaet einzelner gabs hier schon Diskussionen.
     
  16. mls

    mls Bauexpertenforum

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    schön, dass e. lbo (die nebenbei oberste baurechtliche grundlage ist)
    bei dir gnade und anerkennung findet :)

    man kann normen im allgemeinen oder irgendeine norm im besonderen
    nicht mögen - das ändert nix am status .. eben der eingeführten technischen
    baubestimmungen als ganzes und als das meist verbreitete und
    erstrangige bautechnische reglementarium.
     
  17. #17 Gast360547, 18.03.2009
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    ich betrachte

    Moin,

    die Fachregel zwar nicht als allseelig aber als die aRdT, nach denen im DDH gearbeitet werden muss, es sei denn, es wird etwas anderes explizit vereinbart.

    Das Verwaltungsvorschriften oder LBO´s vorgehen, ist sicherlich bekannt und wird auch in den Regeln so dargestellt.
    Normen und Regeln werden (leider) wie bei der Fachregel für Abdichtungen enger zusammenrücken. Das schafft schon die EU.

    Zum Thema: salzgetauchte Dachlatten? Das stinkt nach nicht korrekter Lieferung, sprich weder S10 noch S13.

    Die Unterspannung oder Unterdeckung sieht optisch sicherlich noch ok aus, wird aber vermutlich nicht mehr ausreichend dicht sein. 6 Monate Freibewitterung können die nicht ab.

    Grüße

    stefan ibold
     
  18. Ryker

    Ryker

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    In einem gruenen Forum am St. Patricksday wirst Du von mir doch wohl keine Ungnade erwartet haben? :p



    Seit wann geht's hier ums moegen?
    Nebenbei: Wo verstossen die Regelungen der Alleinseligmachenden gegen die der Normen?
     
  19. jetter

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    nun wird die Anfrage ganz schön verwaschen ...

    Aus meiner Sicht gehören Diskussionen über "Ober schlägt Unter"-Charakter von Regelwerken hier nicht hin.

    Stefans Anmerkung zum Zustand der Folienbahn sollte der Fragesteller nochmal ungeteilte Aufmerksamkeit widmen.

    Gruß
    jetter
     
  20. #20 Stromfresser, 19.03.2009
    Stromfresser

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    Wie jetzt? Salz oder nicht Salz? Ich denke, gesalzene Dachlatten darf man nicht mehr...?
     
Thema: Holzschutz / Imprägnierung Dachlatten
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