Bauantragsänderung machbar?

Diskutiere Bauantragsänderung machbar? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo Experten Hier mal wieder eine Frage, die sich jedoch in viele Einzelheiten aufteilt. Vorgeschichte: Da wir bezüglich der Probleme mit...

  1. #1 BauherrHilflos, 16.03.2009
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    Hallo Experten

    Hier mal wieder eine Frage, die sich jedoch in viele Einzelheiten aufteilt.

    Vorgeschichte: Da wir bezüglich der Probleme mit dem GÜ den Garagenbau auf Grund der Kosten nach hinten geschoben haben, sollte dies in diesem Frühjahr nachgeholt werden.
    In der Zwischenzeit ergab es sich, dass wir ein Kind aus der Familie aufnehmen mussten.
    Wie sich nun zeigt, reicht der geplante Platz für Gartenmöbel, Gartengeräte PLUS Kinderspielkram usw. in der geplanten Garage nicht.
    Nach langem Überlegen und Ratschlägen wollten wir nun die Garage auf die andere Seite des Hauses stellen, was den Hintergrund hat, das wir dort ca. 1m breiter auf 9m Länge bauen könnten. Was wiederum Abstellmöglichkeiten bietet, um alles zu verstauen.

    Da wir auf der anderen Seite ein Fenster haben, was wir nicht unbedingt zubauen wollten, wurde die Garage weiter nach hinten geplant. Die Planung auf der anderen Seite reichte jedoch aus dem Baufenster. Wie uns das zuständigt Bauamt mitteilte, sollten wir bei dem Nachbarn in Neubaugebiet um Erlaubnis der baulichen Maßnahme anfragen.
    Der Nachbar ist jedoch nicht bereit, dieser Überschreitung zuzustimmen.
    Die Kernaussage des Nachbars war: Wir haben uns beim Bauamt vor Bau unseres Hauses erkundigt, wo sie ihr Garage bauen wollen. Diese Info ist in unsere Planung gelaufen. Entsprechend haben wir den Erker sowie die Gartenanlage der Planung angepasst.
    Soweit sogut.

    Da wir an dem Fenster auf der neu geplanten Seite nicht wirklich hängen, könnte dies nun entfernt werden, um die Garage doch noch ins Baufenster zu bekommen.

    Was uns jedoch etwas Kopfschmerzen macht:
    Wenn wir uns klar an den Bebauungsplan halten, und die gesetzlichen Forderungen einhalten, kann der Nachbar den Bau der Garage trotzdem verhindern?
    Entgegen die Abstandsregelung in der Bauordnung NRW stehen die Sträucher des Nachbarn seit ca. 7 Monaten direkt an der Grundstücksgrenze (0,5 m wurden nicht eingehalten), die bei dem Bau der Garage in Mitleidenschaft gezogen würden. Kann dies ein Grund für einen Baustop auslösen?
    Insofern wir das Fenster entfernen bzw. als "Durchreiche" für die Garage nutzen.. sollten wir den Wandaufbau (U-Wert 0,210) gleich dem gesamten Bau umsetzen, oder reicht es, wenn die Öffnung nur zugemauert wird (U-Wert > Wand)?
    Da wir einen Hund haben, war von Anfang an eine Mauer auf der Seite geplant. 2m Höhe sind laut Bauordnung zulässig. Wenn nun die 9m Garage gebaut werden kann; kann dennoch die Mauer hinter der Garage fortgeführt werden? (in der Bauordnung steht ein Passus: (eigener Wortlaut): 9m Garage, bis 15 m Gesamtlänge Wand… an Grundstücksgrenze..)
    Die Garage + Mauer könnten jedoch diese 15m überschreiten. Muss nicht; könnten auch einen Zaun setzen.

    Das sollte erstmal als Info reichen.
    Wie seht Ihr die Chancen, die Garage dennoch zu bauen?

    Danke schon mal für die Antworten.

    Gruss
     
  2. Baumal

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    ihr haltet euch an den B-plan, dann kann er den bau nicht
    verhindern ( höchstens verzögern.)
    die sträucher werden keinen baustopp auslösen.
    das mit der zugemauerten durchreiche hab ich nicht verstanden....
     
  3. #3 BauherrHilflos, 16.03.2009
    BauherrHilflos

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    Danke schon mal für die Antwort.

    Zur "Durchreiche":
    Um die 9m Garage ins Baufenster zu bekommen, müssen wir die Garage auf dem Grundstück soweit zur Straße ziehen (planen), wodurch ein Fenster "überbaut" wird.
    Da wir derzeit 50:50 stehen, ob wir das Fenster entfernen sollen(zumauern), oder bestehen lassen (was jedoch nur
    ein Fenster mit Blick in die Garage bedeuten würde..
    Auch eine Idee war, diese Nische als Regal zum Wohnzimmer zu gestalten.
    Jedoch ist uns nicht klar, ob wir uns damit; gegen die unbeheizte Garage; eine große Schwachstelle in die KFW 40 Gebäudehülle bauen.?
    Oder, der Gedanke kam mir gerade.. würden wir ja die Wärmeverluste durch das Fenster bzw. zumauern nur in die Garage "verlieren"?
     
  4. #4 Baufuchs, 16.03.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Die 15m

    beziehen sich auf die Gesamtlänge der Grenzbebauung durch Garagen.

    Beispiel:

    Grenzgarage auf seitlicher Grenze 9m darf dann, wenn Sie in einer Grundstücksecke gebaut wird max. 6m breit sein. (9m auf seitlicher + 6m auf hinterer Grenze).

    Mauer gilt (wenn im B.-Plan so zugelassen) als "Einfriedigung" des Grundstücks und zählt nicht als Grenzwand im Sinne von §6 BauONW.

    Fenster mit "Blick in Garage" ist schon aus Brandschutzgründen unzulässig.

    Wegen der Büsche würde ich mir nicht allzuviele Gedanken machen, das kriegt der BU schon hin. Allerdings auch schon mal das Nachbarrechtsgesetz NRW lesen, denn der liebe Nachbar wird, so wie er beschrieben wird, versuchen zu verhindern, dass für den Bau der Garage sein Grundstück betreten wird.

    Im übrigen wird er durch den Bau der Garage ja ohnehin beeinträchtigt, auch wenn diese nun 1m näher an die Strasse gerückt wird. Einen Anspruch aus "habe doch Planung eingesehen und mich mit meinem BV danach gerichtet" auf Stellung der Garage auf der ursprünglich geplanten Seite hat er nicht.
     
  5. Julius

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    Ich vermute mal:
    (normales) "Fenster mit Blick in die Garage" dürfte schon aus Brandschutzgründen unzulässig sein.
     
  6. Baumal

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    wohnraumfenster in die garage, da kratz ich mich gerade
    am kopf wegen brandschutz...
    mauer das ding zu, gut is....
     
  7. #7 BauherrHilflos, 16.03.2009
    BauherrHilflos

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    An den brandschutz haben wir garnicht gedacht.
    Danke für die Infos.

    Dann werden wir mal die Bauunterlagen zum Amt tragen.. und das Fenster zumauern.

    Dank Euch :konfusius
     
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