Rechnung vom Schornsteinfeger nach Einbau Wärmepumpe

Diskutiere Rechnung vom Schornsteinfeger nach Einbau Wärmepumpe im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo Forum, Nach Abschluss Neubau forderte das Bauamt eine sog. BESCHEINIGUNG DES FACHUNTERNEHMERS dem Bezirksschornsteinfeger vorzulegen der...

  1. tiger

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    Hallo Forum,

    Nach Abschluss Neubau forderte das Bauamt eine sog. BESCHEINIGUNG DES FACHUNTERNEHMERS dem Bezirksschornsteinfeger vorzulegen der dann wiederum bescheinigt dass die Anlage den baurechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht.
    Gesagt getan, nur jetzt bekomm ich eine Rechung des Bezirksschornsteinfegers für Prüfung und Begutachtung über 48,55€. Ist das ok ? Ist schon irgendwie bizarr, weil ja ein Schornsteinfeger mit einer WP nichts zu tun hat und auch bei uns noch nicht mal die Anlage sich angesehen hat, lediglich die Fachunternehmerbescheinigung ans Bauamt weiter geleitet hat. Was meint Ihr ? Gruss,
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Dann schau mal in die EnEV2009 und Du kriegst eine Vorstellung was noch auf uns zukommen kann.

    Ich hab´ an sich nichts gegen Schornis, aber die wissen wie man seine Pfründe verteidigt.

    Es lohnt nicht wegen der 50,- € zu streiten.

    Gruß
    Ralf
     
  3. OldBo

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    Ich hasse Werbungen, die ich nicht genehmigt habe
    Moin Ralf,

    naja, oft geht es auch um das Prinzip, aber richtig, es lohnt sich nicht. Was noch auf uns zukommt, wird um einiges teurer. Ich sage nur - Überprüfung der EnEV-Vorgaben - oder - der Heizungscheck nach DIN EN 15378 und DIN 4792 - :irre

    Gruß

    Bruno
     
  4. OldBo

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  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 17.03.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Hat ich schon. Der schwarze Mann wollte in alle Zimmer und die Thermostatventile sehen.
    Auf meine Frage, warum er das wolle, antwortete er -> Steht in der Enf (Er meinte wohl die EnEV ;)).
    Als ich ihn um Angabe des § bat, kam er ins Schleudern. Ich hab ihn freundlich drauf hingewiesen, dass mir als ARCHITEKT ein solcher § nicht bekannt sei.
    Da hat er dann klein beigegeben und BISHER nicht wieder angefangen.
    Aktuell versucht er mir zu beweisen, dass sein Geselle mit einem BLICK die Abgaswegeüberprüfung erledigt hat :D

    Die Jungs sehen ihre Gottgleicheit gefährdet und greifen nach jedem Strohhalm
     
  6. R.B.

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    Schau mal in die Novelle der EnEV 2009, Bsp. §26b. Jetzt fehlt nur noch, daß der Begriff "Feuerstättenschau" geändert bzw. neu definiert wird, dann prüft er auch noch Wärmepumpen. :D

    Gruß
    Ralf
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 17.03.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Ich ahne, wie die "freiwillige Empfehlung" aussehen wird.

    Und dann noch ne dicke Rechnung
     
  8. OldBo

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    Ich hasse Werbungen, die ich nicht genehmigt habe
    Und geschult werden die Schornsteinfeger schon seit Jahren. Ist die Überprüfung der EnEV in Bayern durch den Schorni nicht schon eingeführt? Ich sehe da eine Flut von Klagen auf die Gerichte zukommen. Naja, auch so kann man Arbeit beschaffen.

    Gruß

    Bruno
     
  9. #9 lordbauer, 17.03.2009
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    Hallo,

    ein Freund von mir ist Schornsteinfeger. Der hat das schönste Leben. Mir klappt immer regelmäßig der Mund auf wenn er mir von seinem Arbeitstag erzählt.

    Arbeitszeit: 6h-7h pro Tag (max)
    Arbeit: Macht fast alles der Azubi, er kommandiert
    Geld: Kann sich echt sehen lassen

    Gruß
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 17.03.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Übrigens hatte ich DIE Debatte in ganz anderem Zusammenhang.
    In Nds im Grenzabstand(Abstandsfläche) zulässig sind unter bestimmten Bedingungen Räume OHNE Feuerstätte.
    Ich kriegte ne GÜ-Planung auf den Tisch, da stand die WP in so einem Raum.

    Und nu :eek:. Ist ne WP ne Feuerstätte??? Feuer - nein. Aber Beheizung!!!
    Anruf beim Ministerium als oberster Baubehörde.
    Die Herren waren auch unsicher und haben das dann sehr elegant gelöst.
    WP dient dem Hauptzweck Wohnen, im Grenzabstand nur Nebenzwecke zulässig -> also is nich.

    Aber auch da wird noch ne Menge Diskusionsbedarf auftreten.
     
  11. R.B.

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    Bisher ist die übliche Definition einer Feuertätte wie folgt.

    Bsp.: KÜO, §1, in ähnlicher Form auch in anderen Verordnungen.

    Damit ist die WP außen vor.

    Durch die Erweiterung des Tätigkeitsfelds der Schornis ist jedoch nicht auszuschließen, daß er trotzdem auftaucht und eine Rechnung stellt. Denken wir mal (gem. EnEV) an Raumthermostate, Umwälzpumpen, ja selbst Armaturen bzw. die Wärmeveteilung und deren Dämmung kann man überprüfen.....dann alles mit Segen der EnEV

    Der Begriff (Bezirks)schornsteinfegermeister soll zukünftig auch erweitert werden durch "bevollmächtigter Schornsteinfegermeister". Damit soll seine Tätigkeit als beliehene Stelle hervorgehoben werden.

    Wie gesagt, ich bin gespannt was da noch auf uns zukommt.

    Gruß
    Ralf
     
  12. OldBo

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    Ich hasse Werbungen, die ich nicht genehmigt habe
    Moin Ralf,

    dann lese einmal das hier:
    § 3 Bezirksschornsteinfegermeister
    (1) Bezirksschornsteinfegermeister ist, wer von der zuständigen Verwaltungsbehörde als Bezirksschornsteinfegermeister für einen bestimmten Kehrbezirk bestellt ist.
    (2) Der Bezirksschornsteinfegermeister gehört als Gewerbetreibender dem Handwerk an. Bei der Feuerstättenschau, bei der Bauabnahme und bei Tätigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes sowie der rationellen Energieverwendung nimmt er öffentliche Aufgaben wahr.


    Auch eine Petition und alle möglichen Aktionen haben nicht geholfen, hier etwas zu ändern. Das Gesetz öffnet alle Türen :irre

    Gruß

    Bruno
     
  13. R.B.

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    Aber das SChofeG sollte doch geändert werden.:(
    wäre langsam auch an der Zeit

    Ich sag´s ja immer, die Schornis hat man fit für das nächste Jahrtausend gemacht. Das Berufsbild wird völlig auf den Kopf gestellt, Strukturen im Hintergrund werden aber festzementiert.

    Gruß
    Ralf
     
  14. OldBo

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    Ich hasse Werbungen, die ich nicht genehmigt habe
    Das wurde doch zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 26.11.2008 I 2242

    Gruß

    Bruno
     
  15. OldBo

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    Ich hasse Werbungen, die ich nicht genehmigt habe
  16. R.B.

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    uups.... das ging an mir vorüber.

    Aber was soll´s, ich kann ja nicht immer und überall an vorderster Front mitkämpfen. ;)

    Gruß
    Ralf
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 17.03.2009
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    ICh glaub, die Bezirksbindung ist damit weg. Sprich, der Schorni muss nicht der vom Nachbarn sein, es kann (wenn der denn kommt) auch ein anderer sein.
     
  18. OldBo

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    Ich hasse Werbungen, die ich nicht genehmigt habe
    Moin Ralf D,

    richtig, für bestimmte Tätigkeiten kann man auch einen anderen Schorni "einladen". Bei der Überprüfung z.B. der Öltanks kann man sich ja auch Angebote einholen.

    Gruß

    Bruno
     
  20. OldBo

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    Ich hasse Werbungen, die ich nicht genehmigt habe
    Ralf, ich bin ja auch noch da. Einfach öfter einmal auf meine Seiten klicken :mega_lol:

    Gruß

    Bruno
     
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