Statik notwendig?

Diskutiere Statik notwendig? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Oder ich frage mal anders: Angenommen, der GÜ hat das Gebäude ohne Statik erstellt. Ich lasse das Gebäude prüfen und es stellt sich heraus,...

  1. #41 Tarantinoo, 05.01.2007
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    Oder ich frage mal anders:

    Angenommen, der GÜ hat das Gebäude ohne Statik erstellt.

    Ich lasse das Gebäude prüfen und es stellt sich heraus, dass statisch etwas nicht in Ordnung ist (auch ohne vorliegenden Schaden). Wer muss den Aufwand zahlen. Und wie groß ist die Chance, dass man in der Praxis wirklich Erfolg hat -- also dass nicht von einem Gegengutachten alles schöngerechnet wird?
     
  2. #42 susannede, 05.01.2007
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    Sorry, Markus...

    ich seh das so, dass sich die Herrlein und Fräulein vom Amt (oder Gesetzgeber) ganz einfach billich verpißt haben - dürfen zwar auf alles unbegründet den Daumen legen und ebenso unbegründet rumterrorisieren, weigern sich nun aber erfolgreich für irgendwas noch Verantwortung zu übernehmen.

    Mit GÜ bist Du BH. Und damit an allem per se Schuld und in der Verantwortung.

    Nur mit BT biste nur doofer "Käufer".

    Grüße!

    Susanne
     
  3. #43 gunther1948, 05.01.2007
    Zuletzt bearbeitet: 05.01.2007
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    tarantinoo bezieht sich auf #40 , 41 kam später

    hallo
    daß da keine reaktionen kommen kann daran liegen, daß da ein gewisser herr überall auf der ignor- liste ist . war da nicht was?
    aber da du heute so lieb fragen tu `st will ich mal nicht so sein.
    ausserdem bin ich noch nicht tarantinoo-geschädigt.

    nur eine gegenfrage haste post vom bauamt bekommen? flenn- sei ehrlich.

    also in rhldpf. genehmigungsfeies bauvorhaben - dazu zählen alle einfamilienhäuser in in gebieten mit rechtsgültigen bebauungsplänen errichtet werden- steht in dem schrieb der mit dem GELBEN PUNKT kommt drin , daß vor baubeginn statischer nachweis und enev- nachweis vorzulegen sind.
    die nachweis schuldet der bauherr nicht der GU.
    GU und bauamt haben einfach gesagt kein vertragsverhältnis.
    bauamt kann aber bei fehlen der nachweise streng genommen nach 1,5 jahren auch noch sagen - wegen fehlen der unterlagen wird das bauwerk gesperrt.
    und nu sitzt einer ( meine buddys funzen nicht mist ) flenn, flenn
    im zelt auf der wiese und trauert einem wasserdichten vertrag nach sein motto ist jetzt wemmer und hetemer- wenn wir das gewußt hätten, hätten wir doch.......
    abnahmen: bei genehmigungsfreien BV findet keine abnahme durch das bauamt statt. also notwendigkeit behördlicher abnahmen fehlanzeigen. passus im vertrag ist für die tonne und für blauäugige bauherrn.

    jetzt hab ich aber keine lust mehr da ist en fehler im schreibsystem buddys hängen, dick und kursiv schreiben geht nicht .....

    so bevor ich jetzt auf den 2. thread eingehe und weiter fragen beantworte
    lese ich mal nach warum die alle so sauer auf den jungen sind
    und der tarantinoo beantwortet mal meine 1. frage

    gruss aus de pfalz g.bl.

    hallo susanne bist ja auch schon da bei mir spinnt das program siehe oben und in anderem thread.
     
  4. #44 Tarantinoo, 05.01.2007
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    Hallo Ihr Beiden,

    ich habe keine Post oder Probs mit Bauamt, sondern sehe, dass ein paar Dinge nicht in Ordnung sind. Das kann man aber nur beweisen, wenn man eine Statik hätte. Hab ich aber nicht. Wurde auch vermutlich nur für Decken und Dach vom GÜ erstellt. Rückt er aber nicht vollständig raus. Für mich relevant ist eher meine zweite Frage:

    Ich lasse das Gebäude prüfen und es stellt sich heraus, dass statisch etwas nicht in Ordnung ist (auch ohne vorliegenden Schaden). Wer muss den Aufwand zahlen. Und wie groß ist die Chance, dass man in der Praxis wirklich Erfolg hat -- also dass nicht von einem Gegengutachten alles schöngerechnet wird?

    Ansonsten: Ja ich habe die Leutchen hier mal ganz schön genervt, weil mehrmals Threads von mir zerredet wurden und einer sogar geschlossen (einfach so). Ich denke, man kann sich aber nicht ewig anfeinden.
     
  5. #45 VolkerKugel (†), 05.01.2007
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    Was ich hier nicht kapiere ...

    ... wenn´s ein GÜ ist, der mit Planung und Bauausführung beauftragt wurde, steh´n Dir doch die Ergebnisse beider Leistungen zu (wenn Du alles bezahlt hast ;) ).
    Lass´ Deinen Anwalt schreiben :konfusius .
     
  6. Bruno

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    ganz einfach

    Nichtsahnender Bauherr in Bayern ...
    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

    In dem Vertrag ist nichts über Erstellung einer Statik oder technischer Nachweise ausgesagt.
    Nichts bestellt - nichts geschuldet

    "Erstellung eines NEH gemäß ... samt behördlicher Abnahmen".
    Verdächtig unwirksame Klausel. Ein Unternehmer kann keine behördliche Abnahme schulden. Die macht die Behörde.

    Der Bauherr ist nicht im Besitz einer Statik.
    Dann hat er was versäumt, siehe Art. 56 BayBO:
    "Ihm (= dem Bauherrn) obliegen auch die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Anträge, Vorlagen und Anzeigen an die Bauaufsichtsbehörde ..."

    Der GÜ macht darüber keine Aussagen, will aber auch keine Statik 'rausrücken.
    Keine bestellt, s.o.

    Wer ist nun verantwortlich? Der Bauherr oder der GÜ?
    Der Bauherr, siehe nochmal Art. 56 BayBO:
    "Ihm (= dem Bauherrn) obliegen auch die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Anträge, Vorlagen und Anzeigen an die Bauaufsichtsbehörde ..."

    Muss der GÜ die Statik falls vorhanden 'raurücken oder muss er nachträglich eine erstellen lassen?
    Nein, es wurde keine bestellt.

    Angenommen, der GÜ hat das Gebäude ohne Statik erstellt.
    Dann hat er ordnungswidrig gehandelt, Art. 58 BayBO:
    "... dürfen die Unternehmer Arbeiten nicht ausführen oder ausführen lassen, bevor nicht die dafür notwendigen Unterlagen und Anweisungen an der Baustelle vorliegen."
    Aber: "vorliegen müssen" ist nicht gleich "selbst erstellen müssen"!

    Ich lasse das Gebäude prüfen und es stellt sich heraus, dass statisch etwas nicht in Ordnung ist
    Dann könnte ein Mangel vorliegen.

    Wer muss den Aufwand zahlen.
    Der, der die Musik bestellt hat. Gegenfrage: wer muss das Gegengutachten bezahlen? Eben.

    Und wie groß ist die Chance, dass man in der Praxis wirklich Erfolg hat -- also dass nicht von einem Gegengutachten alles schöngerechnet wird?
    50%. Am Bau gibt es meistens Vergleiche.
     
  7. #47 Ralf Dühlmeyer, 05.01.2007
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    Chancen...

    eher gegen Null - m M.
    Denn ich glaub nicht, daß der BU/GU OHNE Statik gebaut hat. Die er aber wohl - siehe Bruno - nicht hergeben muss.
    Ausserdem ist ein NACHRECHNEN jetzt so gut wie unmöglich, denn NIEMAND kann sehen, was an Stahl im Beton liegt - alles andere läßt sich meist "hinbiegen".
    Und selbst wenn tatsächlich ein paar fehlende Holzverbinder o.ä. dabei rauskommen - DIE sind dann teuer erkauft.
    MfG
     
  8. #48 butterbär, 05.01.2007
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    gebaut werden darf in bayern (sogar ein efh) nur mit statik. diese wird in diesem fall zwar nicht geprüft muss aber auf der baustelle verfügbar sein.

    das dumme ist, dass dies gerade bauträger und fertighausgauckler oft nicht so eng sehen und es ist halt nix da.

    zuständig ist erstmal der verantwortliche für die bauausführung... das kann der bauherr selbst sein oder aber ein benannter bauleiter.

    "rauszurücken" ist die statik allemal... oder leben wir mittlerweile doch schon in bongobongo land?
     
  9. #49 Meister_Hans, 05.01.2007
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    Hallo,

    nach meiner Ansicht und Erfahrung ist das so, daß in Bayern der Bauunternehmer und der Zimmerer für die Statik Ihrer Gewerke verantwortlich sind. Die Decken werden vom Lieferanten gerechnet, also gibt es dazu eine Statik. Für den Rest (Mauerwerk, Dachstuhl, Fundamente) ist der jeweilig ausführende Unternehmer verantwortlich.

    Und so vermute ich halt mal, daß hier keine Nachweise existieren...

    Soll heißen, der BU oder Zimmerer hat das eigenverantwortlich nach Erfahrungswerten festgelegt. Eine Berechnung wurde eben nicht vorgenommen.

    Und wenn, dann nur überschlägig und nicht so wie sie sein sollte....:shades
     
  10. #50 Tarantinoo, 05.01.2007
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    Danke, das war recht ausführlich. Immerhin hat auch der GÜ ein gewisse Schuld, denn er hätte gar nicht bauen dürfen und mich auf das Fehlen der Statik hinweisen.

    In meinem Fall sieht's wie folgt aus:

    Deckenpläne wurden vom Betonwerk gerechnet. Die habe ich.

    Das Dach wurde von einer größeren Zimmerei erstellt samt Statik. Von dieser Statik habe ich die Hälfte. Wegen der anderen Hälfte werde ich schon seit Monaten hingehalten.

    Im Bezug auf den WU-Keller (keine WW) war die Aussage: Da hätte der GÜ für Häuser dieses Typs vor einiger Zeit eine Statik rechnen lassen und bewehrt dementsprechend "und schmeißt lieber mal ein Eisen mehr als weniger 'rein".

    Was ich noch nicht ganz verstanden habe:

    1. Der Unternehmer muss (zumindest bis zur Abnahme) mir doch nachweisen, dass er alles richtig gemacht hat. Er muss mir doch z.B. nachweisen, dass das schlüsselfertige Haus die EnEV einhält, oder nicht? Womöglich muss die Luftwechselrate 3 nachgewiesen werden (Blower Door). Und womöglich auch die Standsicherheit???

    2. Wenn ich einen Gutachter beauftrage, der einen Mangel feststellt. Dann muss der GÜ den Mangel auf seine Kosten beheben und ich (und nicht der GÜ) den Gutachter bezahlen. Ist das so richtig?

    Gruß
    Markus
     
  11. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    Tarantino ... du hast gebaut in Bayern ... das Grundstück und die
    Eingabeplanung kommen auch von Dir oder ??? ... dann hast
    Du zur Genehmigung der Eingabeplanung auch das Schriftstück
    bekommen worauf Du 3mal zu unterschreiben hast ... richtig ???
    darauf steht geschrieben:
    .
    .
    That iss Bayern (!) ... die Deckenstatik rechnet ein jedes Plattenwerk
    mit Ausnahmen von Stützen/Pfeiler/Stürzen/Unter- bzw. Überzügen ...
    etc. etc. ... der Rest wird einfach unterschrieben ohne "nur" nen
    Hauch an Zweifel zu haben ... "ja" billich muss es sein uns Bayern
    wird ja ohnehin nachgesagt am teuersten zu baun ... das geht
    solange gut bis es mal richtig irgendwo mal kracht (!)
    .
    Ich hab schon lange "kein" Verständnis mehr dafür (!)
    .
    falls ned Du ... irgend jemand hat dieses Schriftstück unterschrieben ...
    Auskunft gibt sicher das Bauamt :)
    .
     
  12. #52 Tarantinoo, 06.01.2007
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    So billich war die Bude gar ned. Das ist das, was mich ärgert. Und das ist auch der Grund, weshalb ich nun bestimmten Sachen auf den Grund gehen will.

    Wie oft habe ich dem Kerl gesagt: "Wenn Du noch etwas verbessern kannst (bessere Abdichtung, mehr Stahl etc), dann sprich mit mir darüber, eine gewisse finanzielle Reserve ist da. Aber der ist nie zu mir gekommen mit einem Vorschlag. Er ist einfach mordsüberzeugt von sich und seiner Arbeit. Und die macht er ja "schon immer so".

    Trotz meines Verschuldens hinsichtlich der technischen Nachweise gegenüber dem Bauamt einerseits, schuldet mir der Unternehmer doch andererseits ein korrektes Werk, dessen Korrektheit er zumindest bis zur Abnahme auch nachweisen muss, oder?
     
  13. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    deute ich das richtig Tarantino ... Du hast die Bescheinigung unterschrieben ??? ...
    in dem Fall wird man sich zuerst mal an Dich halten falls irgendwas sein sollte (!)
    .
    das ist ein sehr gefährliches Spiel das da in Bayern läuft :mauer
    .
     
  14. Robby

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    @Josef

    das wundert mich schon lange... bei uns bekommst du keine Genehmigung ohne Statik!


    Aber angemerkt ist hier in dem Fall:" Mauerwerk 300% Sicherheitsbeiwert / Beton Stahlbeton 200% und Stahlbau 100%"

    Die ´Bewehrung ist nachweisbar, auch ohne Öffnung der Durchmesser ist jedoch nicht immer klar ob 10 oder 12mm.

    Das Ding kaputtzurechnen kostet ein Vermögen und min. 4-5 Jahre
     
  15. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    des muss man auch ned verstehn :eek: ... das einzige was unsereins
    bleibt ist die Leute drüber aufzuklären wie blauäuig man mit
    so ner Unterschrift sich auf glatteis bewegt.
    .
     
  16. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Und in manchen anderen Bundesländern gibt es die Baugenehmigung nur mit Angabe des Tragwerksplaners und dessen Autogramm.

    In BW wird dann auch noch zwischen Baugenehmigung und Baufreigabe unterschieden. Hö, da passierts schon mal, dass das Teil mit der Statik vergessen wurde. Und dann kurz vor Baubeginn ist Panik da: Keine Baufeigabe da ja noch so Bestätigungen fehlen. Und wer die Unterschrift ohne Auftrag/Cash leistet, dem ist nicht zu helfen.

    Als es mir mal zu blöd lief, hab ich einem Amt auch schon mal geschrieben, dass ich nur einen Teil der statischen Nachweise im Auftrag habe. Das ging fix, da kam sofort das Schreiben, Baufreigabe erloschen, umgehend die Bestätigung für den Rest zu senden. Der Bauherr war verblüfft.:yikes Danach klappte die Show besser.
     
  17. #57 pauline10, 02.05.2009
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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Nach meinem Kenntnisstand ist in Bayern beim EFH keine Statik erforderlich, in Hessen darf aucheine Haufrau die Statik machen und im Saarland muß der Betreffende einen Nachweis seine Fackkunde vorlegen.

    Damit ist das Bildungsgefälle zwischen den Bundesländern klar belegt. :)

    Aber ich war einst auf der Baustelle eines KKWes. Der verantwortliche TWP erläuterte damals, daß seine Berechnung gleichzeitig zur Baustelle und zum Prüfstatiker gehen. Findet der Prüfer einen Fehler ist der Beton schon fest.

    Heute würde man ihn deswegen fristlos entlassen. Aber es werden ja sowieso keine KKW mehr gebaut.

    Jetzt frage ich mich, warum heute so ein Aufwand, selbst beim EFH, getrieben wird.
    Das KKW steht übrigens noch und ist auch in Betrieb.

    pauline
     
  18. #58 Shai Hulud, 02.05.2009
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  19. Baumal

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    wieso wird der alte thread wieder ausgegraben?

    in BW gibt es eine baugenehmigung immer noch nur
    mit autogramm eines tragwerkplaners. das ist auch gut so...

    hast du vor auszuwandern? versuch dein glück doch mal in der
    türkei, oder nordafrika. die standsicherheit (der gebäude:)) wird m.e. dort
    oft von der gattin des bauunternehmers nachgewiesen....
     
  20. mls

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    manchmal bist du echt witzig :)
    die realität ist anders, aber du schaffst es, den art. 61 und 62 der baybo
    in einem halbsatz verkürzt darzustellen, während in wirklichkeit darüber,
    was wie in bayern zu statiken und zu prüfen ist, heftig gerungen wird :respekt

    e. "statik" muss grundsätzlich vorliegen.
     
Thema: Statik notwendig?
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