Statik notwendig?

Diskutiere Statik notwendig? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Liebe Pauline ... e. "statik" muss grundsätzlich vorliegen. ... das gilt auch für Hessen. Spätestens mit der Baubeginnsanzeige. Natürlich...

  1. #61 VolkerKugel (†), 02.05.2009
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

    Dabei seit:
    11.01.2006
    Beiträge:
    6.966
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    63110 Rodgau
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Liebe Pauline ...

    ... das gilt auch für Hessen. Spätestens mit der Baubeginnsanzeige.

    Natürlich kann hier auch eine Hausfrau die Statik aufstellen.
    Sie bedarf aber zwingend der Unterschrift eines Nachweisberechtigten sofern es sich um ein "einfaches" Gebäude handelt
    und in allen anderen Fällen der Unterschrift eines Prüfsachverständigen.

    Wo hasten Deine Weisheit her :confused:
     
  2. #62 blacksektor, 02.05.2009
    blacksektor

    blacksektor

    Dabei seit:
    09.04.2009
    Beiträge:
    189
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beamter
    Ort:
    Ingolstadt
    Also ich hab mich jetzt entschlossen,

    - Ein Bodengutachten machen zu lassen
    - Eine Statik machen zu lassen, und das für eine DHH.

    Wenn ich die Bude mal verkaufen will, hab ich alle notwendigen unterlagen auf der Hand.

    Und auch das Schnurgerüst wird von einer Vermessungsingenieurin abgenommen.

    Es versteht hier jedoch in meiner Stadt in Bayern niemand, warum ich mich nicht mit der Aussage im Beabauungsplan "Maßgebend für die Bauhöhe ist der höchste Punkt des natürlichen Geländes" zufriedengeben will, da bei mir kein natürliches Gelände mehr vorhanden ist.

    Drum hab ich mit meiner Vermessungsingenieurin auch noch die Geländehöhe, die Straßenhöhe etc. mit vielen Punkten feststellen lassen. (über NN) und bitte jetzt das Bauamt um den richtigen Bezugspunkt.

    Interessehalber hab ich noch ein paar Höhen der Nachbarn nachmessen lassen und ratet mal was da rauskam, alle im Freistellungsverfahren geplant. :respekt:respekt

    Ich bau nach Vorschrift, obwohl´s hier keiner Versteht, das ich so einen Summs drum mache.
     
  3. #63 Schwarz, 02.05.2009
    Schwarz

    Schwarz

    Dabei seit:
    22.04.2009
    Beiträge:
    681
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hessen
    eigentlich war das mit der statik in hessen immer die putzfrau und nicht die hausfrau. :cry

    schwarz
     
  4. #64 graetecom, 19.09.2009
    graetecom

    graetecom

    Dabei seit:
    19.09.2009
    Beiträge:
    3
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Schreiner
    Ort:
    Hamburg
    Das ist das Geschäft mit der Angst :)

    Bei guter Lage und ein bisschen gesunden Verstand, ist ein bauen ohne Statik
    möglich. Die Häuser vor 20 -30 Jahren wurden auch größtenteils ohne Statik
    gebaut. und stehen immer noch.
    Ich sehe das nicht so eng.
    Aber Angst ist bekanntlich ja der beste Verkäufer :)
     
  5. #65 Anfauglir, 19.09.2009
    Anfauglir

    Anfauglir

    Dabei seit:
    18.02.2009
    Beiträge:
    899
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Physikstudent
    Ort:
    Ruppendorf
    Was nutzt gesunder Verstand ohne Bildung (in diesem Fall wenigstens statische Grundkenntnisse)? Etwa genausoviel wie andersrum...
     
  6. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    @ graetecom

    herzlich willkommen, mit solchen beiträgen machst
    du dir hier viele freunde!

    woher kommt deine weisheit vor 20, 30 jahren wären
    häuser größtenteils ohne standsicherheitsnachweis
    gebaut worden????
     
  7. #67 graetecom, 19.09.2009
    graetecom

    graetecom

    Dabei seit:
    19.09.2009
    Beiträge:
    3
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Schreiner
    Ort:
    Hamburg
    hallo,

    vielleicht war das ein wenig provokativ gemeint von mir.
    Eine Statik zu haben ist sicher nicht schlecht und man geht auf nummer sicher.
    Jeder soll bzw. sollte sich eine erstellen lassen.

    Meine meinung ist nur das wenn man zb.: einen "Gundriss" Rechteckig und ohne viel "schnickschnack". also einfacher grundriss, und ein "tragfähiger boden". (bei mir war es fels und schlick. 5 tage bauaushub :) das macht spass, dann ist meiner meinung auch ein bauen ohne statik möglich.

    ich hoffe niemanden zu nahe getreten zu sein.

    ich erkenne hier nur eine tendenz in der angst geschürt wird und leute
    verunsichert werden. das gilt auch in anderen bereichen: wie zb: versicherungen.

    auch die enev-berechungen usw. meiner meinung ist alles übertrieben und kostet viel geld.

    also nichts für ungut
     
  8. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg

    1. hast du meine frage nicht beantwortet.

    2. ist das blödsinn, ein standsicherheitsnachweis
    für ein gebäude, beginnt und endet nicht beim
    bodenaushaub oder einer gründung.
     
  9. #69 wasweissich, 19.09.2009
    wasweissich

    wasweissich Gast

    graetecom,
    ganz schön gefährlich , laien solche ratschläge zu erteilen .

    bleibt zu hoffen , dass keiner auf dich hört
     
  10. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    schlicht und weg unsinn, wass er erzählt,
    auch im hohen norden wird gefordert:

    § 68 Bautechnische Nachweise und ihre Prüfung
    (1) Die Einhaltung der Anforderungen an die Standsicherheit, den Brandschutz, Schallschutz, Wärmeschutz und Erschütterungsschutz ist für genehmigungs- und zustimmungsbedürftige Bauvorhaben nach näherer Maßgabe der Verordnung auf Grund § 81 Absatz 6 nachzuweisen (bautechnische Nachweise).
     
  11. #71 graetecom, 19.09.2009
    graetecom

    graetecom

    Dabei seit:
    19.09.2009
    Beiträge:
    3
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Schreiner
    Ort:
    Hamburg
    ok,

    jeder muss und soll sich eine statik erstellen lassen.
    Ich werde nichts mehr posten.
     
  12. gast3

    gast3 Gast

    ich für meinen Teil, sage dazu danke.
     
  13. BruTE

    BruTE

    Dabei seit:
    01.08.2010
    Beiträge:
    3
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Betonbau- und Maurermeister
    Ort:
    Bermatingen
    Die Aussage "... und steht immernoch ..." scheint mittlerweile in allen Gewerken von steigender Bedeutung zu sein!

    Ein Schulkamerad (Maurermeister) soll ein Angebot für eine Bodenplatte ohne Fundamente erstellen.
    Die Aussage des AG (ein Zimmereibetrieb): Eine 25er-Bodenplatte müsste vollkommen reichen! Da kommt ja nur ein Holzhaus drauf?!

    Ich habe von der Angebotserstellung, etc. abgeraten.
     
  14. #74 baujocke, 02.02.2011
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 02.02.2011
    baujocke

    baujocke

    Dabei seit:
    28.07.2010
    Beiträge:
    25
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bauchef
    Ort:
    bm
    Benutzertitelzusatz:
    was?
    ist doch xxxxegal mit statik ist doch zu deiner sicherheit aber ist wie immer
    architekt oder bauunternehmer soll bauleitung machen = zu teuer
    Statik = zu teuer
    Bodengutachten = zu teuer
    fliesen für 50 €/m² material super verlegen für 4,5 €
    küche für 20000€= super
    nach der bauphase in urlaub vom geld der handwerker= super
    frau kriegt einen neuen kleinwagen da wir die günstigsten handwerker hatten =super
    so nun jetzt die ersten mängel: Planer und ausführende alles betrüger
    frage mich jetzt nur wer hier jetzt das xxxxxxx ist!!!!
    aber es gibt hoffnung wenn die menschen auf der intelligenzstufe eines schimpansen sind
    wird sich wieder alles normalisieren und verbessern.
     
  15. rodopp

    rodopp

    Dabei seit:
    08.11.2013
    Beiträge:
    634
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    Erfurt
    Dieses Thema ist schon sehr alt, trotzdem möchte ich mal beitragen, wie es einem auch noch so ergehen kann. Wir haben uns entschieden, bei Statik usw. NICHT zu sparen und haben einen Architekten und PRÜFStatiker mit der Erstellung sämtlicher Planungen, Statiken usw. beauftragt. Er hat uns entsprechende Rechnungen gestellt, wir haben alles anstandslos bezahlt. Der Bauantrag wurde bei der Baubehörde abgegeben, der Architekt und PRÜFStatiker hat uns eine Baufirma empfohlen, die hat dann das EFH gebaut. Im Nachhinein (nach der Abnahme, die auch von einem Architekten gemacht wurde) wurde festgestellt, dass an diesem Haus sehr viele (von der Bodenplatte bis zum Dachgeschoss), z.T. schwerwiegende statische Mängel vorhanden sind. (Bei einem Teil des Mauerwerkes wurde von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen die Gefahr für Leib und Leben bescheinigt, mit der Notwendigkeit sofortiger Sanierungsmaßnahmen usw.

    Aber zum Thema "Bodenplatte" - wir haben mit dem PRÜFStatiker die Erstellung der KOMPLETTEN Statik des Hauses vereinbart und ihm nach seinen Rechnungen bezahlt (also nichts mit sparen usw.). Im Nachhinein hat es sich aber herausgestellt, dass er z.B. die Statik der Bodenplatte überhaupt nicht berechnet hat und diese bei den Bauanstragsunterlagen fehlte und bis heute fehlt. Der Statiker hat auch nach mehrmaligen Aufforderungen seit 2006 diese Statik nicht nachgereicht, das Geld hat er natürlich in voller Höhe behalten. Die Baubehörde, die den Bauantrag entgegengenommen hat, sagt sinngemäß "wir müssen die Unterlagen nicht prüfen, da der Entwurfsverfasser ein PRÜFStatiker und bauvorlagenberechtigter Architekt ist, der Bauherr ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Unterlagen vollständig sind. Wenn die Unterlagen nicht vollständig sind, dann muss er sich an den Entwurfsverfasser wenden usw."

    Das haben wir gemacht, uns an den Entwurfsverfasser gewandt und das Gericht führt seit 2006 sog "Prozesse" mit sog. "Begutachtungen" der Sachen durch; das wir auch in den nächsten ca. 10-15 Jahren andauern, da die Mängel sehr umfangreich sind und die Gerichte und "Sachverständige" leider keine Zeit haben, sich darum gleich zu kümmern.

    So hat also der Gesetzgeber Tür und Tor für Betrug und Machenschaften geöffnet - man verschiebt die Verantwortung an den Bauherren, der keine Ahnung hat, was alles zu den Bauantragsunterlagen gehört. Die Baubehörde kann sich herausreden - sie muss die Unterkagen nicht kontrollieren, Hauptsache es wurde irgendetwas abgeliefert. Der Entwurfsverfasser kann also Sachen "vergessen", und er weiß, kaum jemand wird nach einem Hausbau voller Mängel (wo er erst einmal Prozesse gegen die Baufirma usw. führen muss) auch noch Geld für einen Prozess gegen den Architekten haben, also wird er in Ruhe gelassen. Falls es doch zum Prozess vor Gericht kommt, dann werden die Richter sowieso versuchen, sich etwas auszudenken, warum der Entwurfsverfasser sowieso nicht haftet, warum man erst alles beweisen muss, warum noch ein Obergutachten her muss, warum die seit 2006 bis jetzt eingezahlten Vorschüsse für Gutachten leider immer noch nicht ausreichen, um eine Entscheidung zu treffen usw.

    Soweit also zum Thema "an der Statik nicht sparen, dann wird alles gut" - schon in den gesetzlichen Voraussetzungen dazu ist doch der Betrug vorprogrammiert und dem Bauherren gibt man aber nahezu keine Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren ...
     
  16. rodopp

    rodopp

    Dabei seit:
    08.11.2013
    Beiträge:
    634
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    Erfurt
    zu dem o.g. Beitrag noch Frage - WARUM sollte ein Architekt sich die Mühe mit ALLEN notwendigen Unterlagen für den Bauantrag machen, wenn er weiß, dass der dumme Bauherr sowieso nichts merkt und alles bezahlt und die Baubehörde die Schen sowieso nicht kontrolliert, weil man entsprechende gesetzliche Verordnungen erlassen hat, dass man das nicht kontrollieren muss? Der Architekt und Statiker hat das Geld des Bauherren so oder so sicher ...
     
  17. H.PF

    H.PF

    Dabei seit:
    07.12.2005
    Beiträge:
    11.915
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Baufachberater + Staatl. geprüfter Hochbau
    Ort:
    Hückeswagen
    Benutzertitelzusatz:
    Dachdecker+Hochbautechniker
    Mal ein wenig aufdrösel: Du hast 2 Personen gehabt.

    1x Architekten, 1 x Statiker.

    Dann hast du keinen Prüfstatiker...

    Oder hast du 3 Personen bezahlt?
     
  18. #78 Gast036816, 10.11.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    vielleicht 3 in einer person?
     
  19. #79 Ralf Dühlmeyer, 10.11.2013
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Du machst aus einem sicherlich bedauerlichen Einzelfall eine Aussage über ein ganzes System.

    Die Frage nach dem "Anreiz"? Es gibt mehrere:
    • Berufsauffassung
    • Haftung
    • Verlust der Berufsgrundlage (Tilgung aus den Kammerregistern)
    • Gewissen

    Das es Menschen, gibt, die das alles nicht juckt, wissen wir nicht erst seit den Frostschutzweinen aus Ö oder den diversen Gammelfleischskandalen!
    Aber wer (nur) wg. Gammelfleisch zum Vegetarier wird, kommt vom Regen in die Traufe - Düngemittel, Pestizide usw.
    Das ist auch nicht alles grün am Grünzeug!
     
  20. rodopp

    rodopp

    Dabei seit:
    08.11.2013
    Beiträge:
    634
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    Erfurt
    Es war eine Person - Architekt und PRÜFStatiker.
    Nur die Bauabnahme hat eine andere Person gemacht - auch ein Dipl.-Ing., und hat keinerlei Mängel gesehen ... weil das Geld bekommt er sowieso dafür, warum soll er sich das Leben schwer machen, nicht wahr?

    Ich weiß nicht, ob es ein Einzelfall ist - von wievielen Fällen erfährt man gar nicht? Wieviele Leute haben kein Geld mehr, nach dem Bau in jahrzehtelange Prozesse einzusteigen?

    Ich betone nicht den Einzelfall, anhand des Einzelfalls habe ich das System beschrieben, dass Betrug ermöglicht ...
    Und dass "an der Statik nicht sparen" auch kein Allheimittel sein muss - weil es in den Beiträgen oben so betont wurde "Schuld sind die Bahuerren, weil sie sparen wollen". Und wenn sie nicht sparen, wo ist dann die Garantie, dass es in Ordnung sein wird? ;-) Das müsste das System sicherstellen - wenn jemand nicht spart, dann bekommt er eine gute Qualität.
     
Thema: Statik notwendig?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. ab wann statik erforderlich

    ,
  2. geprüfte statik erforderlich

    ,
  3. standsicherheitsnachweis wann erforderlich

    ,
  4. wann ist eine prüfstatik erforderlich,
  5. prüfstatik erforderlich bayern,
  6. statik erforderlich,
  7. wann ist eine statik erforderlich,
  8. wann statik erforderlich,
  9. muss statik extern geprüft werden,
  10. ist in bayern eine prüfstatik erforderlich,
  11. einfamilienhaus statik erforderlich,
  12. haus ohne statik gebaut,
  13. wann benötige ich eine statik,
  14. statik einfamilienhaus erforderlich,
  15. geprüfte statik,
  16. Bauleiter lässt ohne Statik bauen,
  17. wann ist ein statiker erforderlich,
  18. wann braucht man einen prüfstatiker,
  19. tragwerksplaner Baustelle still legen,
  20. wann ist statik erforderlich,
  21. keine Statik erfoderlich nrw,
  22. Wie lange benötigt der statiker,
  23. haus ohne Statik,
  24. einfamilienhaus ab wann statiker,
  25. wann keine statik notwendig
Die Seite wird geladen...

Statik notwendig? - Ähnliche Themen

  1. Statik notwendig?

    Statik notwendig?: Hallo zusammen, einfache Frage(hoffe ich) ist es für die fertigstellung der Lph. 2 erforderlich das die Statik schon fertig vorliegt?...
  2. Nachträglicher Anbau eines Vordachs (Absprache mit Bauamt / Statiker notwendig?)

    Nachträglicher Anbau eines Vordachs (Absprache mit Bauamt / Statiker notwendig?): Hallo zusammen, ich möchte vor dem Hauseingang unseres EFH'es ein Vordach nachträglich anbauen. Im Bauplan war ein Vordach im Eingangsbereich...
  3. Wanddurchbruch - Statik notwendig?

    Wanddurchbruch - Statik notwendig?: Hallo zusammen , Folgendes Vorhaben: eine alte Öffnung die Zugemauert wurde, möchten wir wieder als Durchgang nutzen, jedoch wollen wir die...
  4. Statik notwendig?

    Statik notwendig?: Hallo, Ich habe nur eine kurze Frage. Wenn ich eine Halle aufstellen will und diese ist aufgrund der geringen Größe im Freistellungsverfahren...
  5. LP5 - Statiker notwendig ?

    LP5 - Statiker notwendig ?: Hallo ins Forum, Zur Info : Ich bin in Form einer BHG gerade im Begriff ein Geschäftshaus bauen zu lassen. Architekt wurde mit Planung...