Statik notwendig?

Diskutiere Statik notwendig? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Also diese Person hat sich als Architekt, PRÜFStatiker und Bauleiter ausgegeben ... Enstprechende Einträge bei der Ingenieurkammer usw. waren...

  1. rodopp

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    Also diese Person hat sich als Architekt, PRÜFStatiker und Bauleiter ausgegeben ... Enstprechende Einträge bei der Ingenieurkammer usw. waren vorhanden.
     
  2. H.PF

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    DU hast ja NOCH weniger Leute als Kontrolle gehabt als Andere! Da sind Statiker und Architekt 2 unterschiedliche Personen...

    Sorry, aber da hast du noch mehr Augen gespart als Andere...

    Und du hast keine Prüfstatiker gehabt, du hast einen statikenden Architekten gehabt oder einen Architektenden Statiker gehabt.

    Noch weniger Kontrolle auf Baustelle geht kaum noch.

    Und wann kam der Ingenieur? NUR zu den Abnahmen?

    Dann hast du ungefähr alle Fehler gemacht, die hier seit Jahren angeklagt werden.
     
  3. Baumal

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    kann es sein, dass du etwas begriffe durcheinander würfelst?

    in bayern ist für ein EFH kein PRÜFSTATIKER von nöten.
    sondern ein STATIKER.

    was soll er denn prüfen, der PRÜFSTATIKER, wenn es keine
    statik zu prüfen gibt, vom STATIKER ?
     
  4. Baumal

    Baumal

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  5. rodopp

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    "Die Frage nach dem "Anreiz"? Es gibt mehrere:

    Berufsauffassung
    Haftung
    Verlust der Berufsgrundlage (Tilgung aus den Kammerregistern)
    Gewissen"

    "Gewissen" ist das letzte, was bei den Leuten am Bau angetroffen habe ;-)

    Verlust der Berufsgrundlage (Tilgung aus den Kammerregistern) - das interessiert mich. Weil er einen Teil der Statik "vergessen" hat, so wird der PRÜFStatiker aus irgendwelchen Registern getilgt? Wo muss ich den Antrag stellen? Bei der enstprechenden Ingenierukammer? Dorthin habe ich schon geschrieben, die Antwort war, wenn ich ein Problem mit dem Statiker habe, so soll ich mich an ein Gericht wenden. Das mache ich ja, schon seit 2006. In wenigen Jahren wird der Statiker sowieso in die rente gehen, irgendwelche Tilgung, die eventuell in 10 Jahren kommt, wenn die Gerichte vielleicht mal fertig sind, interessiert ihn überhaupt nicht. Der liegt dann schon längst irgendwo in der Karibik in der Sonne ...
     
  6. rodopp

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    Ok ich habe nicht erwähnt, dass das ganze in Thüringen so passiert ist, nicht in Bayern.

    @ H.PF - ja ja, der Bauherr ist immer schuld ;-) Dann sollte der Staat vorschreiben, wieviele Kontrolleure denn nowtendig seien, damit die Statiker und Baufirmen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften bauen.
    Man könnte zuerst bei der Baubehörde anfangen - wenn diese die Unterlagen gar nicht prüfen muss, nicht einmal auf Vollständigkeit und der Statiker auch nur bunte Blätter abgeben kann, wozu ist sie dann noch da ?
     
  7. rodopp

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    "DU hast ja NOCH weniger Leute als Kontrolle gehabt als Andere! Da sind Statiker und Architekt 2 unterschiedliche Personen...

    Sorry, aber da hast du noch mehr Augen gespart als Andere..."

    ja klar, am Ende ist dann immer alles falsch. VOR dem Bau haben mir gerade die Leute von der Baubehörde geraten, diesen konkreten Menschen zu nehmen, weil es ja besonders gut laufen soll, wenn EINE PERSON als Architekt, Statiker und Bauleiter funktioniert, da ist dann alles "aus einer Hand"

    und jetzt ist es wieder falsch ;-) Was soll dann der Laie machen?
     
  8. rodopp

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    "Du machst aus einem sicherlich bedauerlichen Einzelfall eine Aussage über ein ganzes System."

    na ja, aber die Aussage ist richtig, weil sie in allen anderen Fällen genauso funktioniert - man verschiebt die Verantwortung auf den Bauherren, der fachlich keine Ahnung hat, nur damit die Architekten ihre Ruhe haben und kaum für solche Sachen haften müssen ... genauso Baubehörden "wir müssen das nicht kontrollieren, der Bauherr muss sicherstellen, dass ALLE Unterlagen da sind" ... also muss der Bauherr zuerst studieren gehen ;-) krank ...
     
  9. Baumal

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    mit solchen aussagen, wäre ich an stelle deiner ganz vorsichtig.

    btw. deine "beiträge" sind eben so konfus, wie deine wohnortsangabe......
     
  10. #90 feelfree, 10.11.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Dass du einen solchen nicht hattest, sondern lediglich einen Architekten, Statiker und Bauleiter in Personalunion, glaube ich nun rausgelesen zu haben. Mit welcher Intension verwendest du den Begriff dennoch dauernd weiter?
     
  11. #91 Ralf Dühlmeyer, 10.11.2013
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    Du redest immer von Architekt. Ist der Herr denn auch in die Liste der AK BY oder Thüringen eingetragen???
    Wenn nicht, rede nicht von Architekt!

    Das die Kammer ncith bloß auf den Anruf eines vermeintlich schlecht behandelten Bauherren hin ein Mitglied austrägt, sollte klar sein! Wenn es aber Gutachten gibt, die belegen, wie schlampig der Ing gearbeitet hat, dann kann man die durchaus den entsprechenden Stellen vorlegen.
    Und das KANN auch Folgen für den Ing haben - bis hin zur Löschung!
     
  12. mls

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    es gibt in würzburg und umgebung KEINE personalunion architekt/prüfstatiker.
    und nu?
     
  13. #93 Ralf Dühlmeyer, 10.11.2013
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    Ganz einfach. Ein PRÜFstatiker nimmt, wenn er als solcher tätig wird, hoheitliche Aufgabven wahr, da er quasi ein Vertreter eines Bauamtsmitarbeiters ist.

    Von daher kann man bei einem solchen Ing schon a) höheres Fachwissen und b) grössere Sorgfalt erwarten, insbesondere dann, wenn dieses "Siegel" auch noch angepriesen wird!
     
  14. rodopp

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    "btw. deine "beiträge" sind eben so konfus, wie deine wohnortsangabe...... "

    gut, schon geändert ... wusste nicht, dass es hier erscheint und Diskussionsgrundlage sein wird ... bin Neuling hier ...
     
  15. rodopp

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    "Mit welcher Intension verwendest du den Begriff dennoch dauernd weiter? "

    na ja, weil die Baubehörde das immer wieder betont - da die Person ein PRÜFStatiker war und ist, so brauchen sie (die Baubehörde) seine Unterlagen nicht zu kontrollieren. Hauptsache, er reicht irgendwas mal ein
     
  16. Baumal

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    er wohnt in würzburg.
    unterstellt der baugenehmigungsbehörde in thüringen
    sie hätte ihm den konkreten menschen xyz empfohlen,
    mit diesem zu planen, da er architekt und prüfstatiker ist.

    das ist starker tobak, am sonntagmorgen................
     
  17. rodopp

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    "Wenn es aber Gutachten gibt, die belegen, wie schlampig der Ing gearbeitet hat, dann kann man die durchaus den entsprechenden Stellen vorlegen.
    Und das KANN auch Folgen für den Ing haben - bis hin zur Löschung! "

    Gutachten gibt es (auch mit Gefahr für Leib und Leben, die ihm direkt angelastet werden, weil er einen Teil des Hauses falsch berechnet hat), allerdings gibt es dazu noch kein Urteil, weil zu den zahlreichen weiteren Mängel in den nächsten Jahren noch weitere Gutachten, Obergutachten usw. erstellt werden.

    Oder kann ich mich schon mit diesem einem gerichtlich bestellten Gutachten von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen an die Ingenieurkammer Thüringen (dort ist er ja namentlich eingetragen) wenden, auch wenn es noch kein Urteil gibt? Ich denke, die werdemir sicherlich sagen - wir müssen das Urteil abwarten. Aber dann ist er schon Rentner ...
     
  18. rodopp

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    Ich wohne NICHT in Würzburg, sondern in Thüringen, die Ortsangabe habe ich NICHT ale verbindlich angesehen und ich wusste gar nicht, dass die Angabe hier erscheint. Soll ich mal Ausweiskopie hier einstellen, damit ich glaubwürdig bin ? ;-)
     
  19. #99 rodopp, 10.11.2013
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 10.11.2013
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    @ Ralf Dühlmeyer - "Von daher kann man bei einem solchen Ing schon a) höheres Fachwissen und b) grössere Sorgfalt erwarten, insbesondere dann, wenn dieses "Siegel" auch noch angepriesen wird! "

    genauso ist das. Aber Sie sehen ja, am Ende ist doch der Bauherr schuld, weil er GESPART hat, hätte er "nur" einen Statiker genommen (ohne PRÜF), dann wären mehr Augen da usw. ...

    xxxxx
     
  20. rodopp

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    OK also er darf sich nicht Architekt nennen, NUR Statiker, wenn er in der Ingenieurkammer Thüringen eingetragen ist, aber nicht in der Architekten kammer ...

    Tja, dafür kann ich nichts, dass er sich in der Öffentlichkeit AUCH als Architekt ausgibt und nennt ... Ich gebe nur die Fakten weiter, was er von sich behauptet hat, die Echtheit seines Diploms und anderer Zertifikate habe ich nicht untersucht ...
     
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