Statik notwendig?

Diskutiere Statik notwendig? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; http://www.bvpi.de/ bzw: http://www.bvpi-mitglieder.de/suche.php Der Herr ist hier zu finden? Wirklich? Ob er 2006 hier Mitglied war, das...

  1. rodopp

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    Ob er 2006 hier Mitglied war, das weiss ich natürlich nicht ... Kann man das noch nachvollziehen?
     
  2. #122 feelfree, 10.11.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    So etwas in der Art wird das Gericht wohl auch sagen - wenn es denn mal zu einem Urteil kommt.

    Du hast schlimme Erfahrungen mit einem "Bauvorlageberechtigten Ingenieur" gemacht, den Du mal als Architekt, Statiker und Bauleiter beauftragt hast und nun machst Du ähnlich schlimme Erfahrungen mit dem deutschen Rechtssystem. Das tut mir leid für dich. Aber von deinem Ursprungsposting, wo Du quasi den Eindruck erwecken willst, das man selbst mit maximaler Überwachung reinfliegen kann, ist so gar nichts mehr übrig.
     
  3. H.PF

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    Hab ich ja schon oben angedeutet, es war nicht maximale Überwachung sondern dadurch das es eine Personalunion war war es minimalste Überwachung...
     
  4. rodopp

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    Habe ich da irgenetwas von "maximaler Überwachung" geschrieben?
    Im Gegenteil, ich habe geschrieben, dass die Überwachung (gesetzlich festgeschrieben) fast gar nicht mehr existiert, und den kleinen Rest hat man auf den ahnugslosen Bauherren verschoben.
    Weil

    1. Die Baubehörde kontrolliert den "bauvorlagenberechtigten Ingenieur" nicht (obwohl sie dazu vielleicht das fachliche Wissen haben müsste)
    2. Der Bauherr hat keine Ahnung, kann ihn also auch nicht kontrollieren.

    Wo ist da also "die maximale Überwachung"?
    Ich habe nur geschrieben - egal ob der Bauherr an der Statik nun spart oder nicht, am Ende, wenn etwas schief läuft, ist er nur schuld.
    Und das finde ich nicht richtig, weil die Veranwtortung auf den ahnungslosen Bauherren geschoben wird. (Damit sage ich nicht, dass man an der Statik sparen soll. Aber - WENN der Bauherr schon viel Geld zahlt, dann soll der Staat durch entsprechende Kontrollen sicherstellen, dass das Geld für eine vernünftige Statik ausgegben wurde. Statt dessen sagt der Staat - der Bauherr soll Statik studieren und das selbst kontrollieren ;-)

    Das wäre das Gleiche als wenn man für falsche Diagnose und falsche Behandlungsmethoden am Ende den Patienten verantwortlich machen würde ... Er muss doch wissen, was zur Behandlung alles gehört, genauso wie ein Bauherr wissen muss, dass zum Bauantrag die Statik der Bodenplatte gehört...
     
  5. #125 feelfree, 10.11.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Und wieder geht einiges durcheinander. Wer sagt, das der Bauherr wissen muss, was alles zu einem Bauantrag gehört? Wie kommst du auf die Idee, die Baubehörde müsste die Statik prüfen?
     
  6. rodopp

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    tja, deshalb ist die Diskussion zu diesen Themen schwierig, nicht nur hier im Forum, ganz genauso läuft es in der Praxis, einer behauptet ich will maximale Überwachung, der andere ich will eine minimale ...

    und genauso war das auch vor dem Bauantrag - die einen behaupten viel besser ist es wenn der Planer und Statiker eine Person ist, sogar bauvorlagenberecjtigt SUPER, die anderen im Gegenteil ... und alle nennen sich "Fachleute" - was soll dann der Baulaie machen?
    Der Baulaie sieht es so - ich zahle aus meinen Steuern doch Fachleute bei der Baubehörde, dann müssen die mir doch sicherstellen, dass der Bauantrag fachlich richtig abläuft. Wenn nicht, dann brauche ich sie nicht.

    Wenn der Arzt mir nicht sicherstellen kann, dass er die notwendigen Untersuchungen für die Diagnose macht und anschließend die enstprechende Behandlung und sich nur herausreden wird, ich als Patient muss wissen, was zu tun ist, dann kann ich doch als Laie gleich zu Hause bleiben und erst einmal Medizin studieren gehen ...
     
  7. rodopp

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    1. Die Baubehörde sagt es - wer sonst soll es doch herausbekommen, was in den Unterlagen fehlt? Die Unterlagen schauen sich doch nur 3 Leute an: a. der Ersteller b. der Bauherr c. Mitarbeiter der Baubehörde.

    2. Dass die Baubehörde die Statik prüfen müsste ist nur ein Vorschlag von mir, weil man damit vielleicht verhindern würde, dass die "bauvorlagenberechtigten Ingenieure" die Hälfte der Unterlagen gar nicht erstellen würden, wie in diesem Fall. Wenn der Ingenieur weiß, die Sachen wird doch sowieso niemand kontrollieren und die Baufirma wird das Haus schon irgendwie bauen, warum sollte er sich dann Mühe geben, die KOMPLETTEN Unterlagen zu erstellen. Es sind sicherlich nur ganz wenige Sonderfälle, dass jemand wie ich sich dann in die Statik mit einem unabhängigen Statiker einarbeitet, sich die Unterlagen von der Baubehörde holt und feststellt, dass die Hälfte der von ihm bezahlten Sachen einfach nicht erstellt wurde.

    Oder haben Sie einen besseren Vorschlag wie verhindert werden kann, dass die "bauvorlagenberechtigten Ingenieure" Geld für KOMPLETTE Statik kassieren, aber nur die Hälfte liefer ... wenn ja, her damit ;-)
     
  8. H.PF

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    Wie hat dein Bauunternehmen eigentlich die Bodenplatte erstellt ohne zu wissen wie die aussehen soll? Da haben EINIGE gepennt!
     
  9. #129 feelfree, 10.11.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Ach so ist das. Nur weil also in deinem Fall so ziemlich alles schiefgelaufen ist, brauchen wir NOCH MEHR Kontrollen. In den anderen 99,99 Prozent der Fälle merkt das entweder der Architekt, der Bauleiter oder spätestens die ausführende Baufirma. Aber diese 0,01 Prozent, die müssen durch STAATLICHE Kontrollen unbedingt noch erwischt werden. Dass es dann für alle anderen Noch teurer wird ist ja egal.
     
  10. #130 Ralf Dühlmeyer, 10.11.2013
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    Nein, die lügt nicht, Du machst Dir nur eine Pippilotta-Welt (...widewide.. ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt).

    Wer in die Liste der Ingenieure bei der Landes-Ing-Kammer eingetragen ist, ist damit nicht automatisch PrüfIng!!!
    Zum Prüfing wird man von den Bauordnungsbehörden berufen/ernannt. Mag sein, sogar mit einer Prüfung vorweg.

    Bei Bauvorhaben im vereinfachten und/oder Bauanzeigeverfahren (keine Ahnung, wie das in Thüringen heisst), werden bei Tragwerksplanern, die in die entsprechenden Listen der Ing-Kammern eingetragen sind, keine Prüfungen der erstellten Unterlagen mehr vorgenommen - richtig!
    Wäre es ein Vorhaben mit prüfpflichtiger Statik, wäre auch eine von einem Prüfstatiker erstellte Statik von einem anderen Prüfer geprüft worden!

    Wenn geprüft wird, wird der gesamte Nachweis auf Schlüssigkeit, rechnerische Richtigkeit und Nachweis aller relevanten Bauteile geprüft.
    Dein Vorhaben aber wurde nicht geprüft. Ich gehe davon aus, völlig zu Recht!

    Auch Deine Schilderung des Prozesses ist Humbug!
    Natürlich kann das Gericht selbst mit einem Urteil X nicht zwingen, seine Leistung nachzuholen!

    Einen Gutachter brauchst Du, weil Du die Leistung des Ing. zumindest fiktiv abgenommen hast. Daher bist juristisch DU in der Beweispflicht, wenn DU behauptest, seine Staik sei falsch, fehlerhaft, unvollständig!
    Ergo musst Du den SV bezahlen, da er ja DEINEN Beweis für Dich (weil DU es fachlich nicht kannst) herbeischafft (oder auch nicht, wenn Du irrst).

    Entscheidet das Gericht am Ende des Prozesses, Du hättest mit dem Vorwurf Statik mies recht, wird X zur Erstattung der Kosten verurteilt.

    Ob dann seine Haftpflicht greift, ist noch wieder eine ganz andere Sache!

    Ich denke aber, dass alles wird Dir Dein Anwalt erklärt haben, aber Du siehst es in Deiner Wut nicht (oder besser: willst es nicht sehen) und rennst statt dessen rum und erklärst alle dieses Berufstands und anderer Berufsstände zu Schwerverbrechern.

    Komm mal wieder runter von Deiner Palme! Das ist nämlich widerlich!
     
  11. rodopp

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    na ja ... angeblich sind das nur 0,01 ... alle anderen machen es richtig ...
     
  12. rodopp

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    ok, war nur ein Vorschlag ... wenn es nur 0,01 % Planungs- und Baupfusch ist, dann lassen wir es sein ...
    Ich hoffe, die Zahl ist statistisch belegt ...
     
  13. rodopp

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    ich bin nicht wütend, ich lache nur , wie der Staat den Betrügern hilft ... ;-)
    Widerlich ist, wenn man die Verbrecher laufen lässt und mich, der schon Schaden erlitten hat, zahlen lässt ...
    Aber wie gesagt, ich lache nur darüber und wollte euch mal die Geschichte "von einem Bauherren, der nicht sparen wollte" erzählen, weil ich hier so viel Vorwürfe gelesen habe, ALLE Bauherren wollen nur sparen ;-)
     
  14. H.PF

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    Nein, bei dir hat auch der gepennt, der die Bodenplatte gebaut hat. Ich rede hier nicht von anderen Bauten, ich rede von DEINER Bodenplatte, DEINEM Bauunternehmen.

    Hast du den auch an den Hammelbeinen? Der hat nämlich die Nicht-Planungen ausgeführt! Und wer hat die Werkplanungen erstellt? Wer hat die Detailzeichnungen für den Unternehmer erstellt?
     
  15. rodopp

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    widerlich ist, wenn man dem Bauherren eine "Falle" vorbereitet, er hat etwas abgenommen, wovon er keine Ahnung hat ;-) schlau ausgedacht ;-)
     
  16. H.PF

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    Du rennst hier völlig blind durch die Gegend, siehst nur DEINEN Fall, der EIN Fall ist.

    Und wo DU auch Fehler gemacht hast! Geh mal kalt duschen, werd mal klar im Kopf und überleg dir mal, wieso in fast allen Firmen immer 4 Augen größere Überweisungen machen müssen! Und nicht nur einer!

    Du pisst allen ans Bein, nur du hast hier Recht. Dabei hast du auch Fehler gemacht! Hirn einschalten ist die erste Tätigkeit beim Bauen!
     
  17. #137 Ralf Dühlmeyer, 10.11.2013
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    OK - nach Deiner kruden Logik verklage ich Dich auf 10.000€ und Du musst sie mir sofort überweisen, bevor Du Deinen sicher kommenden Einwand "Ich muss dem gar nichts zahlen" beweisen konntest und das Urteil des Gerichts dazu rechtskräftig ist, in der Hoffnung, dass ich bis dahin nicht auf die Bahamas verdunstet bin.
    Ist DAS Deine Vorstellung von Recht und Rechtssprechung in diesem Land???
     
  18. rodopp

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    Detailzeichnungen hat auch der "bauvorlagenberechtigte" Herr X gemacht, obwohl da auch einiges gefehlt hat, aber angeblich wusste der Bauunternehmer auch so, wie er bauen soll, was soll man ihm ständig etwas vorschreiben und überwachen, nicht wahr ? ;-)

    ... und es gab noch einen anderen Architekten, der das ganze abgenommen hat und für gut befunden hat ...
    Deshalb zweifele ich die 0,01% an, aber ok, ich habe keine statistischen Beweise ;-)
     
  19. H.PF

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    Wann hat der andere Architekt das begutachtet? Am Ende? Oder ist er ständig dabei gewesen?

    Hast du den Bauunternehmer auch verklagt?
     
  20. rodopp

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