Bausatzvertrag und Grunderwerbsteuer

Diskutiere Bausatzvertrag und Grunderwerbsteuer im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallöchen, habe mal eine Frage Wir haben damals ein Grundstück gekauft von privat an privat, haben aber an eine Baufirma eine Provision...

  1. #1 Ela4444, 19.03.2009
    Ela4444

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    habe mal eine Frage

    Wir haben damals ein Grundstück gekauft von privat an privat, haben aber an eine Baufirma eine Provision dafür gezahlt die auch beim Notar fest gehalten wurde.
    Erst wollten wir das Haus selber hochziehen (mein Mann arbeitet in einem Baustofffachhandel und hat mit vielen Firmen zu tun die sowas machen).
    Dann haben wir aber doch Vor- und Nachteile abgewägt und ZUFÄLLIG bei der gleichen Baufirma einen Bausatzvertrag abgeschlossen.

    Heute kam vom Finanzamt dann ein Fragebogen zu der Grunderwerbssteuer ...

    Diese möchten gerne folgende Unterlagen:

    Bauvertrag ( haben wir doch gar nicht, ein Bauvertrag ist wenn man ein Haus zusammen mit einem Grundstück gekauft hat, oder irre ich mich da? )

    Verlgeichsangebote ( haben wir ja nicht, da wir es ja erst selber machen wollten)

    Aufstellung von Einzelgewerken
    ( also das was die BG Bau auch bekommen hat oder? )

    Und mit welcher Firma der Endausbau erfolgte?
    (Wir sind immer noch nciht fertig hier bei uns und tapeziert und Fliesen gelegt usw. haben wir selbst, was meinen die damit? )

    DANKE im voraus für Eure Hilfe

    Viele Gruesse
     
  2. eileen

    eileen

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    Hallo Ela,

    als wir vom Finanzamt einen Brief bekamen, in dem die alles mögliche wissen wollten, sind wir damit und mit unseren Bauunterlagen zu einem kompetenten Steuerberater marschiert.
    Der hat sich das angeguckt, uns genau gesagt, was wir beantworten müssen, was nicht und wie in etwa, um nicht ungerechfertigt doch blechen zu müssen. Hat ein bißchen was gekostet, aber dafür hatten wir dann unsere Ruhe vorm Finanzamt, denn die Mitarbeiter haben ganz schnell eingesehen, daß es bei uns außer der GES aufs Grunsdstück nichts zu holen gibt.
    Würd ich jederzeit weiter empfehlen.
     
  3. #3 MoRüBe, 19.03.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Die Knackpunkte dürften hier liegen...

    ...

    haben aber an eine Baufirma eine Provision dafür gezahlt die auch beim Notar fest gehalten wurde.

    und hier:

    bei der gleichen Baufirma einen Bausatzvertrag abgeschlossen.

    Das Finanzamt ist im Besitz der Kaufverträge und doof sind die auch nicht. Und ob die das:

    ZUFÄLLIG

    glauben?, egal obs stimmt oder nicht.
     
  4. #4 Baufuchs, 19.03.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Denke mal

    die werden das glauben müssen.

    Nämlich dann, wenn die Zahlung der Provision sozusagen ein freikaufen von der Pflicht mit dem Unternehmer zu bauen war.

    M.W. muss ein nachweisbarer wirtschaftlicher Zusammenhang bei Vertragsabschluss bestanden haben. D.h. beide Grundstücks- und Bauvertrag sollten zusammen "stehen oder fallen".

    Fall für einen Steuerberater, gar nicht erst selbst versuchen.
     
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