Gewährleistungsübernahme nach VOB

Diskutiere Gewährleistungsübernahme nach VOB im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich habe ein problem ich muss ein schreiben anfertigen, wo die Gewährleistung von mir auf den Lieferanten übergeht, nun habe ich leider...

  1. #1 Blumentopf, 20.03.2009
    Blumentopf

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    Hallo,
    ich habe ein problem ich muss ein schreiben anfertigen, wo die Gewährleistung von mir auf den Lieferanten übergeht, nun habe ich leider keine Ahnung wie ich das machen soll.

    Ich hoffe mir kann hier jmd helfen.

    Ich bedanke mich schonmal im voraus.

    MFg
    Andreas
     
  2. #2 Gast943916, 20.03.2009
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    kann man das näher erläutern?


    Gipser
     
  3. #3 Blumentopf, 20.03.2009
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    Der Lieferant hat Material geliefert was nicht den technischen Anforderungen entsprach. Nun will der Lieferant die Gewährleistung für mein Gewerk übernehmen.

    MFG
    Andreas
     
  4. #4 Olaf (†), 20.03.2009
    Olaf (†)

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    Wahrscheinlich...

    will er seine GL-Ansprüche gegen den Sub an den Bauherren abtreten?
     
  5. #5 Olaf (†), 20.03.2009
    Olaf (†)

    Olaf (†)

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    Nee...

    so wird das nix. GL gegenüber AG bleibt bei Dir, er kann Dich nur im sog. Innenverhältnis (von Dir zu ihm) frei bzw. schadlos stellen, wenn was passiert.
    Du solltest Dir aber im klaren sein, wenn dadurch gegen die aaRdT verstoßen wird bleibste tropsdem Mode - vor allem, wenns ein verschwiegener Mangel ist.
     
  6. #6 Gast943916, 20.03.2009
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    die GL für dein Gewerk kann er nicht übernehmen, du bleibst für die Gesamtleistung immer der Ansprechpartner für den AG
    und nichts anderes....


    Gipser
     
  7. #7 Blumentopf, 20.03.2009
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    Der Lieferant soll für ein Teil der Gesamtleistung die Gewährleistung übernehmen. Zugesagt hat er es mir auch schon, nun muss das ganze nur noch schriftlich fest gehalten werden. Oder wird das so alle nichts?

    Wie würdet ihr den vorgehen?

    Gruß
    Andreas
     
  8. Peeder

    Peeder

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    Heisses Eisen !!!!

    :mauer

    Ich bestelle einen Abhänger, - für eine F 90 Decke 2 x 20 mm GKF - der lieferant liefert mir den Abhänger, später stellt sich heraus, der ist nicht zugelassen, oder falsch geliefert.

    Hölle,Hölle, wenn da später deine Kinder drunterliegen, weil dieser versagt hat.

    Na, an wen tritt´s du wohl heran ? Ich bin ja fein raus, ich habe einen Abhänger eingebaut, von dem ich weiss, das er nicht den t.Rl. entspricht, aber der Lieferant hat ja die Gewährleistung übernommen-- :irre

    Um was handelt es sich denn ???

    Peeder
     
  9. #9 Blumentopf, 20.03.2009
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    Hallo,
    es handelt sich dabei um eine Aussenanlage. Dort wurde HKS Schotter B1 geliefert, nur hat dieser Schotter bei einigen Lieferungen einen zu hohen null Anteil gehabt. Das Pflaster ist bereits verlegt.
    Gruß
    Andreas
     
  10. Peeder

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    Hui, das sind "Gartenarbeiten " , die erledigt immer meine Frau, da bin ich bei Technischen Anforderungen überfragt, ich weiss nur, das grüne beim pflanzen immer oben .:D

    Der Lieferant kann nur eine Gewährleistung für sein Produkt dir gegenüber geben, oder erklären,das dieses Produkt im gesamten Gewerk gleichwertig ist, und somit keine Bedenken bestehen.

    Ich will es mal mit Gipskarton vergleichen, eine Pal. GKF löst sich die Papieroberfläche, entsprechen also nicht den Technischen Anforderungen.
    Diese wird in nur der ersten lage eingebaut, es wird mir bestätigt ( Lieferand/Hersteller ) , das der Gesamtaufbau dennoch hinsichtlich z.B. Brandschutzanforderungen genügt.
    Trotzdem bleibt die Gewährleistung bei mir, aber ein versteckter Mangel kann durch diese Erklärung ausgeschlossen werden.

    Peeder
     
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