Wie wird Festgeld bei einer Finanzierung behandelt?

Diskutiere Wie wird Festgeld bei einer Finanzierung behandelt? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich bräuchte mal Eure Hilfe was jetzt ein gutes Vorgehen wäre. Momentan scheint es ja recht günstig zu sein ein eigenes...

  1. #1 HeRo1803, 23.03.2009
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    Hallo,

    ich bräuchte mal Eure Hilfe was jetzt ein gutes Vorgehen wäre. Momentan scheint es ja recht günstig zu sein ein eigenes Bauvorhaben/Hauskauf/Wohnungskauf zu realisieren.
    Wir haben uns nur gedacht, dass wir mit 30k€ Eigenkapital keine (für uns) vernünftigen Neubau in unserer Region beginnen wollen. Daraus folgte, dass wir erst mal noch 5 Jahre gut ansparen wollten. Bis die Zinsen gefallen sind, haben wir alles Eigenkapital im Tagesgeld gebunkert, aber als es mit der Welt bergab ging :yikes, haben wir 20k€ für 4 Jahre und 10k€ für 5 Jahre noch recht Zinsgünstig festgelegt. Nun hat sich aber aber eine Situation ergeben, bei der wir uns schon mal nach einer eigenen Bleibe umgesehen haben.
    Wir haben zum jetzigen Zeitpunkt so 10k€ (eher ein bissel mehr) zur Verfügung.

    Nun die Frage: Sollten wir doch ein eigenes EHeim finden, was uns zusagt, wie würde das Festgeld in einer Finanzierung angerechnet werden? Zählt das als Eigenkapital? Oder würde das aufgrund der Festsetzung überhaupt nicht mit berücksichtigt? Hatte schon mal einer den Fall?


    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    Gruß Heiko
     
  2. #2 FetterOtter, 23.03.2009
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    Bei uns hieß es, dass Festgeld grundsätzlich nicht als Eigenkapital gerechnet wird, da das Geld gebunden ist. Letztendlich ist es aber dennoch mit eingerechnet worden und wir sind so über eine gewisse Beleihungs-Grenze gesprungen und haben günstigere Konditionen bekommen. Allerdings war das Geld auch nur noch für ein paar Monate "fest" und wir mussten hinterher nachweisen, dass auch dieses Geld für´s Haus verwendet wurde, bevor die Bank mit der Auszahlung loslegte.

    Könnte aber sein, dass ihr das Geld auch wieder aus der Anlage rausbekommt - müsstet aber wahrscheinlich auf die Zinsen verzichten (Wäre bei uns so gewesen). Einfach mal nachfragen.
     
  3. #3 Reiner Funden, 23.03.2009
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    Die beiden Festgelder sollten bei der geplanten Finanzierung nicht hinderlich sein, ganz im Gegenteil. Durch eine Verpfändung bzw. Abtretung können diese als zusätzliche Kreditsicherheit eingebunden werden. Denkbar wäre, hier neben dem "Hauptdarlehensteil" noch zwei gesonderte Darlehen in entsprechender Höhe und mit Endfälligkeit zum Festgeldablauf zu verwenden. Für diese beiden Darlehen würden dann nur Zinsen gezahlt werden müssen und einen besonderen Charme hätte das auch noch, wenn die FG-Zinsen höher wären als die zu zahlen Zinsen für diese Zwischenfinanzierung. Mit etwas Risikofreude könnten die beiden Darlehen aktuell auch mit einem noch niedrigeren variablen Zins (Stichwort: Euribor-Darlehen) versehen werden. Dann sollte jedoch die Zinsentwicklung genau im Auge behalten werden, um ggfs. die Notbremse durch eine Festschreibung zu ziehen.
     
  4. eileen

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    jein, wir hatten was ähnliches. Geld breit gestreut in DAX-Aktien gesteckt, zum Zeitpunkt des Immokaufs war der Markt am Boden und unsere Aktien, trotz sehr günstigen Einkaufs, weniger wert als beim Kauf. Die Bank hat uns ein tilgungsfreies Darlehen mit einem Jahr Laufzeit (und dadurch sehr günstigen Zinsen) genehmigt, das haben wir hinterher dann nochmal um ein Jahr verlängert und nach insgesamt 1,5 Jahren zurückgezahlt, als die Aktien gewinnbringend verkauft werden konnten. Insgesamt haben wir damit einiges gut gemacht, da alleine die Dividenden für diesen Zeitraum über den Bankzinsen lagen.
    Das Darlehen betrug ca. 10% der Finanzierungssumme, zusätzliche Abtretungsvereinbarungen o.ä. gab´s nicht, stand halt mit drin in der Grundschuldbestellung.

    Diesmal haben wir noch 15% der Summe, die die Bank uns für das neue Objekt finanziert in der alten Immobilie als EK stecken, ging auch problemlos nach demselben Prinzip. Tilgungsfreies Darlehen mit kurzer Laufzeit undf fertig.

    Allerdings muß ich dazu sagen, daß wir zusätzlich immer noch einiges an EK hatten, das nicht gebunden war (beim ersten Kauf 15% ohne die Aktien, diesmal 23% ohne die gebundene Summe)- daher schließ ich nicht aus, daß die Banken bei einer geringen freiverfügbaren EK-Quote weniger großzügig sind.
    Evtl. doch mal gucken, ob man das Geld nicht irgendwie freibekommt.

    Viele Grüße
    eileen
     
  5. #5 Alfred Witzgall, 24.03.2009
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    Aktien und Festgeld sind beleihungstechnisch überhaupt nicht miteinander zu vergleichen. Ein Festgeld ist eine Forderung gegen die bzw. eine Bank. Aktien sind Anteile an einer Aktiengesellschaft.
    Ansonsten Antwort Reiner Funden.
     
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