Fassade neu verputzen

Diskutiere Fassade neu verputzen im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo wir haben ein altes ( 55 - 60 Jahre) Haus gemietet und müßten nun die Außenfassade neu verputzen. Diese wurde bestimmt x-mal schon...

  1. xwina

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    Hallo wir haben ein altes ( 55 - 60 Jahre) Haus gemietet und müßten nun die Außenfassade neu verputzen. Diese wurde bestimmt x-mal schon ausgebessert und überstrichen, die einzelnen Farbschichten bröseln schon beim Hinschauen ab. Wie geht man hier am besten vor ? Alte Farbschichten und losen Putz runtermachen tun wir auf jeden fall aber mit was behandelt man die Wand danach und welchen Putz sollte man auftragen ?
     
  2. #2 schwarzmeier, 23.03.2009
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    Verschiedene Varianten möglich .
    Bei Teilsanierung kann man nach dem Entfernen des losen Alputzes und des gesamten nicht tragfähigen Altanstrichs die Fassade mit HD-Reiniger und Rotodüse bis auf den festen Grund säubern Schadstellen nachputzen , Grundfestiger aufbringen und vollflächige Armierungsspachtelung aufbringen .Dann Decorputz KC3 als Oberputz in den unteschiedlichen Bindemittelarten applizieren .
     
  3. Julius

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    1) vermutlich ist es unzulässig, nur zu verputzen
    Falls keine Sonderregelung (z.B. wegen denkmalgeschützter Fassade) greift, kann es sein, daß zwingend ein WDVS angebracht werden muß (und i.d.R. ist dieses auch sinnvoll).

    2) Warum ihr? Das ist eigentlich Sache des Vermieters!
     
  4. xwina

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    WDVS ??? bin Laie ... was bedeutet das ? denkmalschutz besteht nicht und ist schon klar mit dem Vermieter aber bei uns interne Absprache...
     
  5. #5 schwarzmeier, 23.03.2009
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    Wärmedämm-Verbundsystem oder wie im Volksmund genannt ;"VOLLWÄRMESCHUTZ" !
     
  6. #6 schwarzmeier, 23.03.2009
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  7. #7 Herr Nilsson, 24.03.2009
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    WDVS = WärmeDämmVerbundSystem.
    Wie Bitte?
    Julius spielt hiermit auf die 20% Schwelle an. Bei mehr als 20% "Veränderung" der Fassade muss die gesamte Fassade der EnEV entsprechen (...gibt aber auch AUsnahmen).
     
  8. Baumal

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    20% schwelle.

    hier ist es so, dass bei mehr als 20% (eigentlich) das amt informiert
    werden müßte. diese wiederum darauf hinweisen, die EnEV ist einzuhalten.

    ist der bauherr nicht willens, kann er auch nicht dazu gezwungen werden.

    um ärger zu vermeiden sollte der ausführende betrieb putzer/maler
    den BH schriftlich darauf hinweisen, die ausgeführten arbeiten entsprechen
    nicht der EnEV, und gegenzeichnen lassen. weil die aufklärungspflicht hat der
    ausführende.
     
  9. #9 Herr Nilsson, 24.03.2009
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    Also ganz prinzipiell hat die Energieeinsparverordnung als materielles Gesetz Gesetzescharakter und MUSS (eigentlich) befolgt werden, auch ohne dass irgendein Amt mich darauf hinweist!? Oder wie kommst Du darauf, Baumal? Habe ich so noch nie gehört, Deine Ausführung. Warum muss ich wen informieren, wenn ich meine Fassade ausbesssern lasse?
    @xwina:
    Es gibt aber die Möglichkeit sich befreien zu lassen:
    EnEV2007
    Schau mal unter Punkt 6..
    Meinst Du dass das "gerichtsfest" ist, wenn Du so etwas als Firma mit einem Laien vereinbarst? Vertragliches festsetzen von Verordnungsverstößen?
     
  10. sepp

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    denke schon, da die einhaltung der ENEV bauherrensache ist und sich der AN an die hinweispflicht gehalten hat. es wird kein gesetzesverstoß vertraglich vereinbart, sondern mit dem hinweiss versucht sich aus der haftung zu befreien.
    obs klappt ?!
     
  11. Baumal

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    öhm, so könnte man es interpetieren, wenn man möchte....
    diese empfehlung ist übrigens nicht auf meinem
    mist gewachsen, sondern kommt von meinem lieblinsbauamt...


    in der praxis sieht es doch oft so aus:
    mehr als 20% putzausbesserung an der fassade = EneV einzuhalten.
    renterpärchen will aber nur noch die fassade etwas aufhübschen
    und nicht in die zukunft investieren.

    kein mensch kann sie dazu zwingen EneV einzuhalten.

    damit sie aber (oder die kinder, was weiss ich wer) hinterher nicht
    den lauten max machen können, wegen "warum wurden wir nicht
    darauf hingewiesen die EneV sei einzuhalten" der schriftliche hinweis....
     
  12. #12 Herr Nilsson, 24.03.2009
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    So hinter vorgehaltener Hand: Ich halte die 20% Schwelle eh für "da musste halt was her". Oftmals, wie Du schon sagst, ist es gar nicht sinnig Menschen zu sowas "zu zwingen". WDVS bei alten Fenstern/Heizung etc. wegen einem beschädigten Außenputz, dann kann es sogar noch richtig schädlich werden.
    Aber Geldbuße bei Verstoß (rein theoretisch, habe ich noch nie gehört)? Musst Dich an die Straßenverkehrsordnung auch nicht halten, nur wenns blitzt, dann:p!!!
     
  13. #13 schwarzmeier, 24.03.2009
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    heißt das
     
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