Info!!! Zu viel Mehrwersteuer für den Trinkwasseranschluß zwischen 2000 und 2008!

Diskutiere Info!!! Zu viel Mehrwersteuer für den Trinkwasseranschluß zwischen 2000 und 2008! im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Mal wieder eine absolute Frechheit: Bauherren haben zwischen 2000 und 2008 zu viel Mehwertsteuer auf ihren Trinkwasseranschluß bezahlt. Seit...

  1. tieto

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    Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man si
    Mal wieder eine absolute Frechheit:

    Bauherren haben zwischen 2000 und 2008 zu viel Mehwertsteuer auf ihren Trinkwasseranschluß bezahlt.

    Seit dem Jahr 2000 berechnen die Gemeinden 16 Prozent Mehrwertsteuer auf die Kosten, seit 2007 sind es 19 Prozent.

    Laut Bundesfinazhof darf aber nur der ermäßigte Steuersatz von 7% berechnet werden.

    Die zu viel gezahlte Steuer können die Bauherren von ihrem Wasserversorger zurückverlangen, was ein paar hundert Euro für jeden Häuslebauer bedeutet.

    Weiter Infos bei Google und hier:

    http://www.volksstimme.de/vsm/nachr...sid=v31jdf01bcd3895572vbsm9no3&em_cnt=1354341

    http://www.l-iz.de/Wirtschaft/Leipzig/2008/12/2009.-Was-kommt-–-Rechnungsärg-200812301933.html

    Grüsse

    Tieto
     
  2. #2 Shai Hulud, 27.03.2009
    Shai Hulud

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  3. tieto

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    Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man si
    Nachtrag:

    Jetzt ist es auch vom Bundesfinazministerum amtlich besiegelt!

    Dieser Entscheidung hat sich nun auch nach langem Zögern das Bundesfinazministerum (BMF; Schreiben vom 07.04.2009) angeschlossen.

    Allerdings gilt, dass Wasserlieferung und Arbeiten an den Hausanschlüssen vom selben Unternehmen vorgenommen werden mussten. Wenn diese Voraussetzung erfüllt ist und der Anschluß zwischen 2000 und 2008 gesetzt wurde, kann die Steuer zurückgefordert werden. Es reicht ein einfacher Brief mit Rechnungskopie.

    Es wird dabei zu einem sachlichen Umgangston geraten, da die Unternehmen unverschuldet in diese Lage gekommen sind und nun zusätzlichen Verwaltungsaufwand durch die Erstattung haben.

    http://www.bundesfinanzministerium...._Steuerarten/umsatzsteuer/036.html?__nnn=true

    http://www.bundesfinanzministerium....a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf

    Grüsse

    Tieto
     
  4. Quelle

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    Was ist, wenn bestimmte allgemeine Bodenarbeiten mit dem Anschluss verbunden waren und diese pauschal mit abgerechnet wurden, aber z.B: Stromanschluss mit reingelegt wurde?

    Beispiel:

    Strom X Euro + Y Euro Meter
    Wasser Z Euro + A Euro Meter

    Pauschale Wiederherstellung der Oberfläche im öffentlichen Verkehrsraum 300 Euro.
     
  5. #5 flashbyte, 06.05.2009
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    Zeit mal Danke zu sagen :)
    ich hab bei unserem Wasserversorger angerufen und die Differenz von den 19% zu 7% wird problemlos erstattet. Ist zwar etwas Formularkram, aber es lohnt sich :biggthumpup:
     
  6. shenja

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    Ich sag auch mal "Danke".
    Als der erste Threat eröffnet wurde, habe ich mir gleich das Urteil ausgedruckt und meine Stadtwerke angeschrieben.

    Die haben sich zwar irgendwie nie gemeldet aber nach Erinnerung haben die Mitarbeiter mir telefonisch gesagt, dass noch die Entscheidung vom BFM abgwartet wird.

    Tja, dann dürfte ja bald Knatter kommen......ich freue mich.

    Danke an Boggart für den ersten Hinweis und danke auch an tieto für weitere Infos.

    Bussi Shenja
     
  7. Huisje

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    Auch ich habe mich mit mein Versorger in Verbindung gesetzt.

    Sie werden kurzfristig (~2 Wochen) auf alle Betroffenen zukommen, und die zuviel gezahlte MwSt unaufgefordert zurückerstatten.

    Hört sich gut an. Und ~140€ kann ich immer gut gebrauchen.:)



    gruß
    Huisje
     
  8. #8 shneapfla, 29.05.2009
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    Ich hab' von meinem Versorger auch schon was gekriegt (nach Widerspruch), bin mal gespannt, wann die 800€ überwiesen werden...
     
  9. #9 flashbyte, 29.05.2009
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    boa 800€ als Differenz von 19 zu 7% ... was haben die bei Euch gelegt :wow
     
  10. #10 shneapfla, 29.05.2009
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    Auf meinem Grund eigentlich gar nix, das ist nur die Erstattung von den Erschließungsbeiträgen...
    Bei 330 qm Geschoßfläche (obwohl das untere Geschoß nur aus Garage und Lagerraum besteht, jeweils 13,90€ + UST) und 1600 qm Grund (je 1,67€ + UST) kommt da halt einiges zusammen... :(:mad:
     
  11. Quelle

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    Danke!:winken

    189 Euro gab es für mich zurück.
     
  12. #12 Shai Hulud, 03.07.2009
    Shai Hulud

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    Mir liegt inzwischen die detaillierte Abrechnung unseres Wasserwirtschaftverbandes vor:
    • Hausanschlußpauschale
    • Planung, Bauleitung und Verwaltung
    • Einsatz für Tiefbauwerker
    • Minibagger mit Fahrer
    Alles unaufgefordert mit 7% MwSt. :biggthumpup:

    Netterweise haben die nicht sofort den Graben wieder zugeschüttet, sondern nur die Leitung bedeckt. So konnten Telefon und Strom im selben Graben verlegt werden. Der Minibagger kam ein paar Tage später nochmal vorbei und hat alles zugemacht. :biggthumpup:
     
  13. tieto

    tieto

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    Bitte! :Brille
     
  14. #14 driver55, 02.08.2009
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    7%

    ...habe gerade mal meine Rechnung aus 12/2008 geprüft. Die haben leider alles richtig gemacht.

    Baukostenzuschuss pauschal 1304.-EUR
    Anschlusskosten pauschal ohne Tiefbau 880.-EUR
    6 m Leitungsl. im Grundstück 60.-EUR

    Netto 2244.- MwSt. 7%, 157.08, Gesamt 2401.08 EUR
     
  15. Uwe!

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    unsere Gemeinde hat jetzt eine erste "Stellungnahme" dazu veröffentlicht. Demnach wollen sie allen noch nicht endgültig abgerechneten Anschlüssen die MWSt. automatisch ohne Antrag erstatten.
    Für die bereits abgeschlossenen Abrechnungen besteht angeblich keine Pflicht einer Erstattung und man will in der nächsten Gemeinderatssitzung darüber entscheiden, ob man in diesen Fällen auch erstatten will.

    Dachte das ist grundsätzlich Pflicht?

    Uwe
     
  16. #16 lordbauer, 03.08.2009
    lordbauer

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    Hallo,

    bei mir ist das alles etwas komisch.

    Gemeinde ist zuständig für den Hausanschluss. Hausanschluss wurde auch hergestellt. Jetzt habe ich eine Rechnung von einer Firma bekommen mit 19% die im Auftrag der Gemeinde den Hausanschluss hergestellt haben. Ich habe die aber nie beauftragt.
    Dann habe ich dort angerufen und gesagt, daß die Rechnung meiner Meinung nach mit 7% zu versteuern ist.

    Und das war die Antwort:

    http://de.fotoalbum.eu/lordbauer/a318591/00000001

    Gruß
     
  17. #17 JensvomBodensee, 24.08.2009
    JensvomBodensee

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    is jha ein dicker Hund

    Hallo,
    wie war das doch nochmals, wer beauftragt, zahlt!
    Nachdem du ja die Firma nicht beauftragt hast, zahlst du auch nicht!

    Wir hatten den selben Fall, allerdings hat das Wasserversorgungsunternehmen, kein Problem daraus gemacht. Da Sie das ja
    beauftragt haben, sind die der Generalunternehmer und dafür als Ansprechpartner. Prüfen kannst du als Hausbesitzer die Rechnug eh nicht.

    Der Generalunternehmer hat das Thema zu tragen.

    Es ist gang und gebe, das WV Fremdfirmen beauftragen. Die Leistung ist dann aber immernoch als ganzes zu sehen.


    Jens vom Bodensee
     
  18. Quelle

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    http://www.steuernetz.de/aav_steuer...orrektur+von+Bescheiden+über+Wasseranschlüsse

    Schleppende Korrektur von Bescheiden über Wasseranschlüsse
    29.08.2009

    Seit dem Jahr 2000 haben kommunale Wasserwerke das Verlegen oder Reparieren von Wasseranschlüssen mit 16 Prozent, ab 2007 mit 19 Prozent Umsatzsteuer abgerechnet. Richtig gewesen wäre 7 Prozent. Doch viele Gemeinden weigern sich, die überhöhte Umsatzsteuer zu erstatten.
     
  19. tieto

    tieto

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    Jetzt habe auch ich nach langem warten Bescheid. Dank meiner Hartnäckigkeit bekomme ich 275 Euro zurück :-).
     
  20. #20 cool110, 13.04.2011
    cool110

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    hallo zusammen,

    da ich hier gelesen habe,bin ich auch mich interresiert.

    frage an euch:

    Wir haben das Haus schon 2007/2008 gekauft.

    Könnte ich das irgendwie auch bekommen?

    vielen dank für ihre mühe
     
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