Abrechnungsfläche Wände im Holzrahmenbau

Diskutiere Abrechnungsfläche Wände im Holzrahmenbau im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Tag Forumsgemeinde! Ich habe das Netz durchsucht und bin leider nirgends so richtig fündig geworden, vielleicht kann mir hier jemand...

  1. cawu

    cawu Gast

    Guten Tag Forumsgemeinde!

    Ich habe das Netz durchsucht und bin leider nirgends so richtig fündig geworden, vielleicht kann mir hier jemand helfen.

    Kann mir jemand sagen, wie beim Holzrahmenbau die Außenwände abgerechnet werden? Es ist ja so, dass z.B. an einer Außenecke eine Wand durchläuft und die andere dagegen stößt. Also geht die kürzere Wand ja nicht bis zur Ecke durch. In unserem Fall haben wir 20cm Holzständer, innen 15mm OSB und außen 100mm Holzweichfaserplatten als Putzträger.

    Kann der Zimmerer dann beide Wände bis zur Außenecke des Putzträgers abrechnen, oder muss er die eine Wand um die 31,5cm kürzer berechnen? Ich hoffe ich habe mich etwas verständlich ausgedrückt...
    Vielen Dank schonmal für eure Hinweise!!

    mfg

    cawu
     
  2. #2 MoRüBe, 28.03.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    hört denn...

    ... die Holzweichfaserplatte auch 31,5 cm vorher auf?:shades
     
  3. cawu

    cawu Gast

    verstehe die Frage nicht, sorry?!
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 29.03.2009
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Wenn die Wand eine Position ist, dann gilt die GRÖSSTE Länge.
    Deswegen teilt (Fach)man(n)/frau das auf.
     
  5. cawu

    cawu Gast

    Alles klar, ok.
    Im LV steht nur "Außenwände", dann ist der Wandaufbau beschrieben. Also wird jeweils bis an die Außenecke WDVS gemessen, bzw die eine Wand 10cm kürzer.
    Noch ne Frage:
    Kann man das irgendwo nachlesen? Ich habe bei einem Bekannten die VOB für Zimmerer mit den Aufmaßregeln durchsucht, da steht aber nichts über fertige Wände drin. Da gehts nur um Außenwandbekleidungen, aber das kommt hier ja wohl nicht zum Tragen. Die Ausgabe die ich hatte ist allerdings schon älter, hat sich da was geändert bzw steht in einer neueren Ausgabe etwas darüber geschrieben? Oder muss man in einem anderen Gewerk schauen?

    danke schonmal für eure Antworten!!
     
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