Einheitswert: Nur Wohnfläche kein Nutzfläche

Diskutiere Einheitswert: Nur Wohnfläche kein Nutzfläche im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Moin zusammen, in dem Formular für die Einheitswertermittlung habe ich 2 Räume als Nutzräume deklariert. Einen HWR in dem sich unserer Heizung...

  1. #1 vogelgis, 29.03.2009
    vogelgis

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    Moin zusammen,

    in dem Formular für die Einheitswertermittlung habe ich 2 Räume als Nutzräume deklariert.
    Einen HWR in dem sich unserer Heizung befinden und einen Trockenraum, in welchem sich Waschmaschine und Trockner befinden.

    Beide Räume deklariert das Finanzamt als Wohnräume.
    Begründung: "Räume, die nach ihrer Funktion wie Zubehörräume benutzt werden, zum Beispiel als Heizungsräume, sind gleichwohl keine Zubehörräume im Sinne des §42 Abs. 4, Nr.1 der II BVO, wenn sie neben Wohnräumen liegen und diesen baulich gleichen. Voraussetzung für die Eigenschaft als Zubehörraum ist, dass der Raum außerhalb des Wohnbereichs liegt."

    Demnach hätte unser Haus ausschließlich Wohnfläche und keine Nutzfläche.

    Ist das so OK, aus meiner Sicht muss ein Haus auch einen Teil Nutzfläche haben. Nur weil meine Heizung aus dem Fenster schauen kann, soll es nun Wohnfläche sein:shades

    Gruß
    Jens
     
  2. #2 Baufuchs, 29.03.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Merkwürdig

    Die II.Berechnungsverordnung ist schon seit längerem durch die Wohnflächenverordnung ersetzt.

    Zu anrechenbaren Flächen gem. WoFlV hier lesen. Eine Einschränkung, dass Heizräume dann zur Wohnfläche gehören, wenn diese auf der Wohnebene liegen gibt es nicht.
     
  3. Julius

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    Also Widerspruch einlegen, mit Verweis auf die nicht mehr gültige angeführte Rechtsgrundlage. Am besten Steuerberater konsultieren!
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 29.03.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Die D+H vom FiA wissen selber nicht, auf welcher Basis sie den Einheitswert ermitteln müssen.
    Selber erlebt.
    Bauherr bekommt (Jahre nach einem Umbau) die Auforderung (vom FiA auf deren Briefpapier) eine Nutzflächenermittlung nach II BV einzureichen.
    Ich hab den Sachbearbeiter angerufen und ihm mitgeteilt, dass die II BV lange Geschichte ist und Nutzfläche nach DIN 277 ermittelt werden.
    Seine Reaktion -> Ah ja.
    Auf die Frage, was er denn jetzt gerne hätte
    Nutzflächen nach DIN 277
    Wohnfläche nach II BV (gemäß Baujahr Bestand)
    Wohnfläche nach WoFlVo (gemäß Gültigkeit zum Zeitpunkt der Berechnung)
    konnten weder er noch sein Vorgesetzter sachdienliche Hinweise geben.

    Also hats ne Berechnung nach 277 + WoFlVo gegeben. Den Rest durfte der Steuerberater ausklamüsern.
     
  5. Baumal

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    spannendes thema, ich bin auch am grübeln...
    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=31572

    ich bin ja der überzeugung, z.b. trockenräume zählen zur
    wohnfläche wie speisekammer, bügelzimmer, was weiß ich wie benannt...

    DIN 277, II BV, WoFlVo.... ich habe noch kein urteil oder ausführung
    gelesen, dass ein heizraum (der im sinne der LBO ein aufenthaltsraum ist),
    und auf der wohnebene liegt, nicht zur wohnfläche zählt....

    wieso wird eine speisekammer ohne fenster, selbstverständlich in die
    wohnfläche mit einberechnet? ein heizraum mit fenster jedoch nicht?
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 30.03.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Weil eine Speisekammer wie ein WC kein Aufenthaltsraum ist.
     
  7. #7 Hermsdorfer, 09.06.2010
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    Aufenthaltsräume = Wohnfläche -> Einheitswert, Grundsteuer

    Hallo Jungs,

    für meinen Fall bin ich leider noch nicht ausreichend schlau geworden.

    Ich baue in Berlin einen voll unterkellerten Bungalow mit mehreren Räumen im Keller, wovon 2 recht groß (an der Vorderseite) und gut belichtet sind. Die fertige Raumhöhe beträgt im gesamten Keller 2,30m.

    Die Vorderseite des Kellerbereichs des Hauses schaut maximal 50% heraus,
    dadurch sind einigermassen große Fenster für die Kellerräume auf dieser
    Seite ergeben. Der Rest des Kellers ist fast komplett im Boden verschwunden.
    (Belichtung und Belüftung erfolgt über Lichtschächte)

    Mein Vermesser hat mir nun den Tip gegeben, dass ich diese Räume maximal
    2,29m hoch machen soll und auch nicht Hobby nennen soll, weil es sonst
    passieren kann, dass diese Räume als Aufenthaltsräume bewertet werden.
    Hinsichtlich der zulässigen GFZ von 0,4 sollte das aber unkritsich sein.

    Das Einzige, was ich nun befürchte ist, dass diese Aufenthaltsräume zur Wohnfläche gehören und damit am Ende die Grundsteuer in die Höhe treiben.

    Ist das so? Sollte ich noch die Bauantragsunterlagen auf 2,29m Raumhöhe im Keller ändern lassen ?

    Danke für die Antworten!
    Stefan.
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 09.06.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    1) Hier gibst auch Squaws :winken

    2) Wenn Du die Räume dann auch nur 2,29 m hoch baust und nicht als Aufenthaltsräume nutzt - warum nicht. :D
     
  9. Baumal

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    3.) auch die BauO Bln spricht von einer lichten raumhöhe
    für aufenthaltsräumen von 2,50m.

    deshalb ist es wurscht, ob du deinen keller auf 2,29m
    oder wegen meiner 2,34m ändern lässt, aufenthaltsräume
    werden es nicht sein.

    woher dein vermesser die weisheit mit den 2,30m hat (welche
    für das dachgeschoss anwendbar wären), würde mich interessieren.
     
  10. casch

    casch Gast

    Ich will diesen Thread mal aus der Versenkung holen:

    Werden Räumen, die keine Aufenthaltsräume sind, zur Bestimmung des Einheitswertes herangezogen?

    Die WoFlV zählt "Räume, die nicht den an ihre Nutzung zu stellenden Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder genügen" nicht zur Wohnfläche. Also aus nicht-aufenthaltsraum folgt kein-Wohnraum?

    Wie steht es um Hausanschlussraum und Waschküche? Laut Auskunft vom Amt "braucht man die ja auch in einer normalen Wohnung und sie zählen mit". Wie ist eure Meinung?
     
  11. #11 ManfredH, 24.07.2012
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Nö... es muss ja nicht jeder zur Wohnfläche zählende Raum ein Aufenthaltsraum sein.

    Z.B. ein fensterloser Abstellraum innerhalb einer Wohnung: erfüllt nicht die Anforderung an Aufenthaltsräume, aber sehr wohl die an seine Nutzung zu stellenden Anforderungen, somit Anrechnung zur Wohnfläche
     
  12. casch

    casch Gast

    Was kann ich mir denn dann unter Räumen, "die nicht den an ihre Nutzung zu stellenden Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder genügen" vorstellen?

    Und generell Hausanschlussraum, Waschküche, Abstellraum: Gehen diese in die Flächenberechnung für die Grundsteuer ein? Wo ist dies beschrieben?

    Danke!
     
  13. #13 Baufuchs, 25.07.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    z.B. ein fensterloses Kinderzimmer.:winken oder ein Kinderzimmer, welches nicht die nach BauO notwendige lichte Höhe verfügt.
     
  14. casch

    casch Gast

    So, nächste Runde mit dem Finanzamt. Auf meinen Widerspruch wird auf die Zweite Berechnngsverordnung verwiesen und Heizungs-, Trockenraum und HWR mitgezählt.

    In Paragraph 41 steht bei 2. BV aber nur ein Verweis auf die WoFlV. Kann es sein, dass Finanzämter in Deutschland nach fast zehn Jahren nicht wissen, dass die Verordnung geändert wurde und nichts mehr zu Wohnflächen aussagt?

    Ich finde das alles höchst seltsam.
     
  15. #15 Leonard, 07.09.2013
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    wäre interessiert was hier am Ende rausgekommen ist, auch ich plane einen kleinen Raum für Heizung und Hausanschlüsse mit Fenster innerhalb des Hauses im EG. Ist das Wohnfläche oder wird es nicht bei der Einheitswertermittlung/Grundsteuer berücksichtigt? Danke
     
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