BauBG bei Hausverkauf?

Diskutiere BauBG bei Hausverkauf? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich lese hier schon länger mit und habe nun auch einmal eine Frage an die Experten. Mein Eltern haben mit und zusammen eine...

  1. #1 Elektrofreak, 30.03.2009
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    Hallo,
    ich lese hier schon länger mit und habe nun auch einmal eine Frage an die Experten.
    Mein Eltern haben mit und zusammen eine Doppelhaushälfte gebaut. Meine Frau und ich sind in den Bau "miteingestiegen" als Außenmauern und Dach schon standen. Wir sind alle zusammen zum Notar und haben ganz offizielle mit allem drum und dran meinen Eltern eine Haushälfte abverkauft. (Also verputzes Haus mit Dach, aber noch nicht ausgebaut; Mit Übergang aller Rechten und Pflichten der Haushälfte an uns). Meine Mutter hat damals die BG angerufen und denen mitgeteilt, dass ein Teilverkauf stattgefunden hat. Die haben sich bei uns dann aber nicht mehr gemeldet. Ich habe schon vor dem Hauskauf bei meinem Vater auf der Baustelle mitgeholfen Wände einzuziehen usw. Das wurde auch ganz brav der BauBG gemeldet, wir haben sogar die Stunden ausgerechnet die wir wahrscheinlich brauchen und angegeben.
    Jetzt haben meine Eltern ein Schreiben bekommen mit der bitte alle Unterlagen einzureichen und einem Termin mit dem Angestellten.

    Nun ist die Frage: Müssen wir dabei sein? Was ist mit unserem Innenausbau. Sind wir ab Kaufdatum auch Bauherr? Hatten aber nur Innenausbau. Den haben meine Frau und ich ganz alleine gemacht. Zu uns kam nie ein Schreiben der BG. Muß man einen Innenausbau der BG melden. Wenn ich jetzte einen Altbau kaufen würde, wüssten die es ja auch nicht?
    Das Problem ist auch: unsere Hälfte ist schon fertig. Na ja fast, Außenanlage fehlt noch uns so kleingruscht auch. Die Hälfte meines Vaters ist noch kompletter Rohbau.D.h. nicht verputzt, kein Estrich,.... .
    Demzufolge wurde die Baustelle auch noch nicht als fertig erklärt.
    Es wäre nett, wenn ihr mir helfen könntet.
    Vielen Dank schon mal.
    Viele Grüße

    E-freak
     
  2. #2 Elektrofreak, 04.04.2009
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    Hat keiner damit Erfahrung?
    Dann lass ich mich mal überraschen.

    Viele Grüße

    e-freak
     
  3. Julius

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    Nein.

    Ja, da Ihr schließlich weiterbaut.

    Das ist nicht beitragspflichtig.
     
  4. #4 pauline10, 02.05.2009
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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Also ich würde mal vermuten, eure Eltern haben das Haus ganz allein gebaut und die Kinder waren beruflich so eingespannt, daß sie nicht helfen konnten oder wollten. :) :)

    Dann sind die Eltern nicht beitragspflichtig. Sie hätten sich aber freiwillig versichern können. Geholfen hätte es vermutlich nur der Krankenkasse. Sie hätte ihre Leistungen von der BG erstattet bekommen.
    Eine Reha, das ist meine traurige Erfahrung , lehnt der angeblich "unabhängige" MD der KK ab, weil es nicht notwendig sei.

    Die BG wird auch keine Reha zahlen, weil der Versicherte ja hinterher sowieso keine Beiträge mehr zahlt. Behaupte ich mal.

    Hätten die Kinder mitgeholfen, wären erheblich Beiträge für die Helfer zu zahlen gewesen. Deutlich mehr als ein gewerblicher Arbeitgeber für seine Mitarbeiter. :)

    Daraufhin haben die Eltern den Bettel hingeworfen und das Ganze an die Kinder verkauft. sollen sie doch sehen wie sie damit zurechtkommen.

    Jetzt sind die Kinder Bauherren und nicht beitragspflichtig. Nur freiwillig zu abenteuerlichen Beiträgen.

    Eine andere Lösung soll(!!) es sein, wenn man zusammen eine BGB-Gesellschaft gründet und gemeinsam baut. Dann ist keiner beitragspflichtig. Aber wenn die BG sagen würde, das ist Gestaltungsmißbrauch, muß kräftig gezahlt werden.

    Ich hoffe ich habe mich klar ausgedrückt. Wenn sie das alles verstanden haben, haben sie es falsch verstanden. (frei nach dem amerikan. Finanzminister Grünspahn)

    pauline

    PS Ich würde im Nachbarzimmer Mäuschen spielen. Ob man die reinlassen muß??? Ich glaube nicht. Dann sollte man es auch nicht tun.
     
  5. bernix

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    Innenausbau: Die Frage ist was mit Innenausbau alles gemeint ist...!

    Kritisch wirds wenn aus Sicht der BG die "Innenausbauarbeiten" in der angegebenen Zeit und /oder in der Zeitfolge von zwei Leuten nicht erbracht werden konnten....
     
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