Drehsperren

Diskutiere Drehsperren im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Das Du ... als erstes Deinen sowieso schon damit beschäftigten RA beauftragst, doch mal dem Archi zu entlocken, warum er kein regelkonformes...

  1. #21 Olaf (†), 31.03.2009
    Olaf (†)

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    Das Du ...

    als erstes Deinen sowieso schon damit beschäftigten RA beauftragst, doch mal dem Archi zu entlocken, warum er kein regelkonformes Gebäude (Absturzsicherung) geplant hat und wie er das (auf seine Kosten) ändern will.
    Das wäre Variante 1
    Oder Variante 2, Du tust so als ob Dich das alles nix angeht. Dann könnte es Ärger mit der Bauaufsicht geben (falls die das mitkriegen) und Ärger mit der Versicherung wenn was passiert und selbstverständlich mit dem Staatsanwalt wegen fahrlässiger Körperverletzung. Das ist so etwa die Spannbreite, innerhalb Du jetzt einen Entschluss fassen kannst.
     
  2. legna

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    So schlimm ist das?

    Und der Fensterbauer hatte mir die Brüstungsverglasung als Alternativposten angeboten. Ich habe das aus Sicherheitsgründen genommen, aber er (und der Architekt) hätten mir die Fenster auch ohne Brüstungsverglasung verkauft.
    Kann ich erkennen ob die Brüstungsverglasung eingebaut wurde?

    Werde dies dem Anwalt berichten (die Liste wird immer länger, ich glaube das nicht)
     
  3. legna

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    Weiss einer warum die Maße zwischen Auftrag und Angebot so unterschiedlich sind?
     
  4. #24 Ralf Dühlmeyer, 01.04.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Öhhmmmm, Olaf. Der Architekt wird nur so weit Kosten tragen müssen, wie diese durch due NACHTRÄGLICHE Ausführung hervorgerufen werden.
    Die Kosten für die Absturzsicherung sind SOWIESO-Kosten und damit nicht erstattungsfähig.
    Über die 270 € für das A1-Glas kann man streiten

    Weil der Zimmerer gepfuscht oder der Planer geändert hat :smoke
     
  5. legna

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    Was sind sowieso Kosten?

    Es sind über 1000 Euro netto, da es 4 Gauben sind.

    Ist das so, dass diese A1 Verglasung überflüssig ist, weil sie nicht der Norm zur Absturzsicherung entspricht?

    Umd muss ich nachträglich eine andere Absturzsicherung einbauen lassen?

    Aber die Preise sind gleich geblieben, obwohl sich die Maße verkleinert haben, darf der das machen?
     
  6. #26 Pelztier, 01.04.2009
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    die ganze Konstruktion mit Brüstungshöhe um die 65cm und oberem Flügel mit Drehsperre entspricht natürlich ganz und gar nicht der TRAV (von der Scheibe unten mal ganz abgesehen) sowiesokosten hin und her, das Fenster würde ich erneuern lassen.
    @ Legna: Sowiesokosten sind die Kosten die sowieso angefallen wären wenn man die Ausführung von Anfang an richtig gemacht hätte.
     
  7. #27 Ralf Dühlmeyer, 01.04.2009
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    Die Brüstung ist eh zu niedrig. Also sind die Mehrkosten für die Verglasung so oder so weggeworfen = Schaden.
    VOR das öffenbare Fenster gehört ein Geländer o.ä.
    DIESES ist (bis auf evtl. Mehraufwand für die nachträgliche Montage) ein SOWIESO Posten, weil es sowieso hätte kommen müssen.

    Alternativ sind denkbar:
    * Obere Scheibe auch als TRAV-Verglasung, Drehsperre mit Schlüssel (nicht Imbus) und Fensterputzer mit Geschirr und Öse in der Wand, die solche Lasten halten kann
    * Fenster austauschen gegen eins mit festem Unterstück mit TRAV-Verglasung.
    * Fenster auf reine Kippfunktion umrüsten + obere Scheibe auch als TRAV-Verglasung
     
  8. legna

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    Was wäre wenn ich sage, die Mehrkosten für die Brüstungsverglasung streiche ich und baue von Aussen Geländer an, so dass die Brüstung 90-100 cm hoch ist?
     
  9. #29 Ralf Dühlmeyer, 01.04.2009
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    Wem streichen??? Dem Fb? Das wird nicht leicht, wenns überhaupt geht
     
  10. #30 Pelztier, 01.04.2009
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    Der Kompromiss könnte aber funzen, sag dem Fensterbauer/Architekten entweder neu und TRAV-konform oder mach mir ein Geländer davor. - Wer die Wahl hat hat die Qual.

    Gruß Andre
     
  11. SvenW

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    Die Frage ist doch: Wer hat die Sache so geplant?

    Was sagt denn der Plan des Archi wie das ganze aussehen soll? Und der Fensterbauer hätte IMHO darauf hinweisen müssen, das das so nicht geht.
    Meiner Meinung nach sollten sie sich die Kosten teilen und da du mit dem Archi eh nur noch per Anwalt kommunizierst kannst du die Kosten da gleich mit draufschlagen. Schlechter kann das Verhältnis eh nicht mehr werden.
     
  12. legna

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    Die Planung war vom Architekten.

    Hat jemand eine Formulierung, was ich nun morgen dem Anwalt sagen kann, welche Norm warum nicht erfüllt ist?
     
  13. #33 Pelztier, 01.04.2009
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    Der Anwalt soll in der LBO von NRW nachschauen wie hoch der Brüstungsriegel mindestens sein muss, ca. 65cm ist definitiv zu niedrig. Alles andere ergibt sich dann.
     
  14. #34 Ralf Dühlmeyer, 01.04.2009
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    Wenn es ein guter RA ist, wird er um die Beteilgung eines SV bitten. Der kann dann dem RA sagen, was er wo nachschlagen kann/muss
     
  15. legna

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    Mache ich.

    Aber wie ist die Formulierung oder die Textstelle, dass diese Brüstungsverglasung nicht ausreichend ist?

    Grüße

    Legna
     
  16. #36 Pelztier, 01.04.2009
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    schwer von Begriff? Die Textstelle findet man in der LBO!!!!:konfusius
     
  17. legna

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    Hallo.


    Das habe ich schon verstanden, das mit der Brüstungshöhe ist auch klar, aber wo steht, dass "Brüstungsverglasung als Absturzsicherheit, Verbundglas A1 8,5mm -16 mm SZR-8 mm Einscheibensicherheitsglas) sowie abschließbare Drehsperre nicht ausreicht?
     
  18. #38 Pelztier, 02.04.2009
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    ich gebs auf
     
  19. legna

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    Dann an die anderen.
    In der LBO steht, dass die Brüstung mindesten 0,8 m hoch sein muss.
    Nun ist sie mit 0,65 cm zu klein.
    Wo kann ich nachlesen, ob die "Brüstungsverglasung als Absturzsicherheit, Verbundglas A1 8,5mm -16 mm SZR-8 mm Einscheibensicherheitsglas" TRAV Norm ist oder nicht.

    Zur Erklärung: Es war immer ausgemacht, dass die Fenster komplett und auch länger zu öffnen sind/offen sind. Die Brüstungsverglasung wurde mir als zusätzliche Sicherheit angeboten, sie wäre aber nicht notwendig, ich hätte sie auch weg lassen können laut Architekt.

    Ich muss nun ein Geländer anbringen, denn die Fenster müssen zu öffnen sein.

    Das Geländer sind SOWIESO Kosten, aber die Brüstungsverglasung war überflüssig. Wenn nun die Brüstungsverglasung nicht der TRAV entspricht, dann müsste ich, auch wenn die Fenster mit Drehsperren ausgestattet werden, ein Geländer anbringen.
    Und dann wäre die Brüstungsverglasung in jedem Fall überflüssig.

    Gruß

    Legna
     
  20. #40 Olaf (†), 05.04.2009
    Olaf (†)

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    mhm...

    .........
     
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