Drehsperren

Diskutiere Drehsperren im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Habe das mit der LBO schon verstanden. Der Architekt vertritt nun die Meinung, dass diese Fenster 4 Doppelfenster nur zum Putzen geöffnet...

  1. legna

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    Habe das mit der LBO schon verstanden.

    Der Architekt vertritt nun die Meinung, dass diese Fenster 4 Doppelfenster nur zum Putzen geöffnet werden dürfen, mit geeigneter Absicherung.
    Und Lüften darf ich dann nur auf Kipp. (Und das soll man ja schon gar nicht mehr machen)
    Klar ist das so nicht besprochen worden, es geht jetzt schon um die Beweisführung.
    Zumal der Fensterbauer schon mal vom Architekten beauftragt war, die Fenster einzustellen, denn sie sind von alleine zu gegangen. Als das nicht ging, hat er mir Scharniere empfohlen, mit denen ich die Fenster im geöffneten Zustand arritieren kann.
    Ist halt vieles falsch gelaufen, der Architekt macht so viel Murks.
     
  2. #42 Ralf Dühlmeyer, 06.04.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Wenn er Dir beweisen kann, dass Du zugestimmt hast, die Fensterreinigung NUR mit persönlicher Schutzausrüstung (Gurtzeug+Sicherungsseil) vornehmen zu lassen und er Dir zeigt, wo die Sicherungen angeschlagen werden können - DANN hat er Recht.

    Kann er das nicht beweisen, hat er ein Problem
     
  3. legna

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    Hallo.

    Und es ist immer noch nicht zu Ende.
    Nach über 30 Tagen des Schweigens konnte der Anwalt den Architekten dazu bringen, das wir uns treffen. Wie üblich, er hätte alles richtig gemacht.

    Dir Brüstungshöhe von 62-65 cm im ersten Stock wäre kein Problem wenn ich privat wohne und nicht vermiete. Für Privatwohnungen gäbe es keine Vorschriften (hat er im Beisein des Anwaltes ausdrücklich gesagt).
    Ich habe mich dann beim Bauamt informiert und da wurde mir was ganz anderes mitgeteilt. Ich brauche eine Brüstung von 0,8 m (bis 12 m Höhe) und es wird nicht privat/gewerblich unterschieden.

    Mein Gebäude würde dem "vereinfachten Genehmigungsverfahren" unterliegen. Die materiellen Anforderungen des § 41 BauO NRW (z. B. Brüstungshöhen, etc.) würden in dem Verfahren nicht durch die Behörden geprüft. Jedoch müssen alle Anforderungen aus dem Landesrecht erfüllt werden, auch dann, wenn sie nicht zum Prüfungsumfang des Genehmigungsverfahrens gehören. Letztendlich trägt im Schadensfall der Eigentümer die Verantwortung.

    Also muss eine Brüstung her.


    Die andere Sache ist TRAV.

    Der Fensterbauer hat nochmals bestätigt, dass die Fenster TRAV entsprechen. (8 ESG/ SZR/ 4 SPG/ 0,76 PVB/ 4 SPG).

    Aber es stimmt schon, wenn ich 8,5 mm Verbundglas habe, dann ist die PVB nur 0,5 mm dick, oder?


    So, kennt jemand einen Gutachter, der dies (gerne per Mail) kostenlos bestätigt?

    Grüße Legna
     
  4. #44 Pelztier, 25.06.2009
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    kostenlos bestätigt?
    :mega_lol:
     
  5. #45 optikus, 25.06.2009
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    Hallo Legna!
    Bin etwas verwundert,zwischen fragen,Rat holen und kostenlos ein Gutachten zu verlangen ist wohl ein gigantischer Unterschied.
    Warum sollte jemand verantwortlich unterschreiben für jemand den er weder kennt,noch Geld dafür bekommt?:yikes
    Sachen gibt,s!


    Gruß optikus
     
  6. legna

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    Ich weiss, es geht darum ob das nun nach TRAV ist oder nicht.
    Wenn nicht, dann soll er später gegebenen Falls ein ordentliches Gutachten schreiben.
    Momentan sieht es so aus als ob ich auf den Kosten der anderen Gutachter/Anwalt sitzen bleibe, da sie Handwerker/Anwalt sich weigern diese zu tragen (trotz erwiesener Mängel).
    Ich versuche momentan diese Kosten gering zu halten, da es noch zu einer aussergerichtlichen "Einigung" kommen kann.

    Er soll auch nichts unterschreiben.

    Ich brauche da den Rat eines Fachmanns.
    Meinetwegen auch bezahlt, aber im Rahmen von 50-100 Euro.
     
  7. #47 Pelztier, 25.06.2009
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    legna: es ist doch völlig unerheblich ob die untere Glasscheibe lt. TRAV oder aus Floatglas oder aus einer mit Graffiti zugekleisterten Asbestplatte ist!
    Fakt ist: Brüstungshöhe mit 65cm ist zu niedrig und ein Geländer muss davor.
    Die Kosten fürs Geländer sind sowiesokosten, die Kosten für die Aufwendigere Scheibe würde ich nicht zahlen bzw. zurückfordern.
     
  8. legna

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    Hallo Pelztier.

    Genau so sehe ich das auch.

    Leider sind die Handwerker und auch der Architekt nicht so zugänglich.
    Ohne Gutachter ö. ä. rühren die sich nicht.

    Das zeigt sich ja schon daran, dass er mir vor ein paar Tagen noch erklärt hat, dass eine Brüstung nicht nötig ist.
    Ein Architekt sollte (er wird das auch wissen) das wissen.
    Aber mich dann (um es mal zu übertreiben) ins offene Messer laufen lassen.

    Das finde ich schon "grenzwertig".


    Mal sehen, was er dazu sagen wird.

    Der Punkt ist auch, hätte das der Fensterbauer nicht auch wissen müssen?

    Wer ist nun dafür verantwortlich?

    Bei der Treppe haben sich Handwerker und Architekt gegenseitig die Schuld zugewiesen.



    P.S.

    Das mit der "Graffiti zugekleisterten Asbestplatte " ist gut ;-)
     
  9. sepp

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    der architekt haftet gesamtschuldnerisch..
    dir kann es erstmal egal sein wer schuld hat.
    mangelrüge an den architekten!
     
  10. legna

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    Das doofe ist nur, dass nur knapp 1800 Euro Architektenhonorar ausstehen.
    Die Mängel belaufen sich auf über das Doppelte.
    Und er hat dem Anwalt gesagt, wir sollen klagen, das würde er ganz entspannt sehen.
    Während der Fensterbauer noch 4000 Euro bekommt. Ein zwei Mängel muss er noch richten, da warte ich auch schon seit über 2 Monaten auf eine Reaktion.
     
  11. legna

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    Hallo.

    Die Sache ist leider immer noch nicht erledigt.
    Der Architekt hat mir gesagt, eine Brüstung von 65 cm ist im privaten Bereich erlaubt. Das Bauamt ist da anderer Meinung und ich muss eine Brüstung einbauen. Hätte ich für mich sowieso gemacht, es ist zu gefährlich mit den 65 cm.

    Nun hat der Architekt schon so viele Fehler gemacht, die wir mit seinem Resthonorar "ausgeglichen" haben. Also müsste ich ihn verklagen und bei 1100 Euro ist die Frage, ob sich das rechnet.

    Die Frage ist auch, hat der Fensterbauer da nicht auch eine Hinweispflicht?
    Dass die Brüstung zu tief ist und dass man die Fenster nie öffnen darf und auch nie von Aussen putzen kann? Und dass eine Brüstung in jedem Fall dahin muss?

    Zusätzlich habe ich 2 fast Bodentiefe Fenster (ca. 1,8 m hoch), die nie eine Drehsperre hatten. Die kann man nicht abschließen und da ist die "Brüstung" 10 cm hoch.


    Gut, wenn es stimmt, dass die Verglasung nicht nach TRAF ist, dann wäre das sowieso egal. Aber auch das muss dann ein Sachverständiger überprüfen.

    Grüße

    Legna
     
Thema: Drehsperren
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