Wärmemengenzähler - im BW-Kreislauf notwendig?

Diskutiere Wärmemengenzähler - im BW-Kreislauf notwendig? im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; hi, kann mir jemand grob sagen, wie die Jahresarbeitszahl einer WP gemäß VDI 4650, berechnet wird. Fließt da die Brauchwassererwärmung mit...

  1. #1 skydiver75, 30.03.2009
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    hi,

    kann mir jemand grob sagen, wie die Jahresarbeitszahl einer WP gemäß VDI 4650, berechnet wird. Fließt da die Brauchwassererwärmung mit rein?
    (Ich würde meine gemessene Wärmemenge durch die gemessen Strommenge dividieren......)

    Hintergrund:

    Unsere WP wurde 2008 installiert und mit nem Wärmemengenzähler versehen. Dieser ist jedoch falsch installiert (hab ich bereits gepostet), d.h. die Temperatur des Vorlaufes wird nur im Heizungsvorlauf gemessen, die BW-Wärme wird nicht erfasst.....

    Der Installateur meint, dass zu mindest ab 2009 nur ein Wärmemengenzähler installiert werden muss, das steht so drinnen, er hat recht.
    Ich habe ihm gesagt, dass das Marktanreizprogramm 2009 ist für mich nicht das maßgebliche ist , sondern dass vom Dez. 2007 und da heißt es nicht, dass nur 1 Wärmemengenzähler rein muss, sondern, dass: "Einbau eines Strom- und Wärmemengenzählers für elektrisch angetriebene Wärmepumpen
    zur Bestimmung der Jahresarbeitszahl gemäß VDI 4650,"


    Wie ist das nun, muss die Wärmemenge für BW gemäß Marktanreizprogramm 2007 gemessen werden? Schließlich haben wir die Förderung erhalten und das BAFA behält sich vor, Stichproben zu machen......
     
  2. #2 alex2008, 30.03.2009
    Zuletzt bearbeitet: 30.03.2009
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    damals war das Berechnungsverfahren nur für Heizwärme. Der Stromzähler zählt aber nur den Verbrauch für HW + TW
    Es bräuchte ums auseinanderzudrösseln also einen Stromzähler der den Verbrauch auch getrennt erfasst. Was in den Förderrichtlinien aber nicht gefordert war.

    Bei einer Überprüfung hätte man dann wohl Pi mal Auge den Anteil fürs WW geschätzt.
     
  3. #3 skydiver75, 31.03.2009
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    Also ich meine: in dem neuen Marktanreizprogramm steht:

    für elektrisch angetriebene Wärmepumpen: Einbau eines Stromzählers sowie mindestens eines Wärmemengenzählers zur Messung der größten Wärmemenge der Anlage. Ab dem
    1. Juli 2009 wird verbindlich die Messung aller durch die Wärmepumpe abgegebenen Wärmemengen
    gefordert. Falls notwendig sind hierzu mehrere Wärmemengenzähler vorzusehen.
    Maßgeblich ist das Datum des Antragseingangs beim BAFA.


    in der für mich maßgeblichen aus 2007:

    Voraussetzungen für die Förderfähigkeit:
    a) Einbau eines Strom- und Wärmemengenzählers für elektrisch angetriebene Wärmepumpen zur Bestimmung der Jahresarbeitszahl gemäß VDI 4650,...Der für die Berechnung der Jahresarbeitszahl
    benötigte COP-Wert ist in Anlehnung an DIN EN 255 oder DIN EN 14511...bei Wasser/Wasser-Wärmepumpen unter Berücksichtigung der normativen MedientemperaturenW10/W35 und bei Sole/Wasser-Wärmepumpen unter Berücksichtigung der normativen Medientemperaturen B0/W35 zu ermitteln.


    .........
     
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