Landesbauordnung BW - Abstandsfläche Grenzbebauung

Diskutiere Landesbauordnung BW - Abstandsfläche Grenzbebauung im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo, wie könnte es anders sein, Probleme werden mehr. Ausgangssituation Grenzbebauung - Abstandfläche überschritten (Landesbauordnug BW)....

  1. #1 FirstHouse, 30.03.2009
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    Hallo,

    wie könnte es anders sein, Probleme werden mehr.
    Ausgangssituation Grenzbebauung - Abstandfläche überschritten (Landesbauordnug BW). Statt max. 25m² nun 30m². Die Garage auf der Grenze kommt 50cm höher.
    Nachbar hat vor 3 Wochen unserem BL schon gesagt, daß da was faul sei und BL dies prüfen solle. Ich und der der Architekt wussten nix davon. Unabhängig davon bin ich selber auf die Diskrepanz Plan Realität gestoßen. Erst jetzt hat der BL zugegeben, vom Nachbarn angesprochen worden zu sein.
    Nach meinem Kenntnisstand bedeutet dies nun:
    1. Rückbau
    2. Baulast, wenn Nachbar dies akzeptiert (doch warum sollte er???)
    Nun sprach der Architekt etwas von, Änderungsgenehmigung, der der Nachbar zustimmen müsste, jedoch sei keine Baulasteintragung notwendig.
    Aufgrund meines grenzenlosen Vertrauens möchte ich die Frage hier stellen, ob die Aussage des Architekten stimmt.

    FH
     
  2. Seev

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    Was bedeutet Änderungsgenehmigung? Bedeutet das die Änderung der Baugenehmigung durchs Amt (auf Deinen Antrag hin), wenn der Nachbar dem zustimmt?

    Warst Du mit der genehmigten Planung zufrieden und funktioniert diese?

    Gruß Seev
     
  3. #3 FirstHouse, 30.03.2009
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    @Seev: Ich habe keine Ahnung von dem Änderungszeugsund hab nur das wiedergegeben, was mir heute der Architekt verzapft hat. Glaube eher an Beschwichtigung v.a. bei der Baulast.
    Die genehmigte Planung ist technisch nicht umsetzbar (wie ich erst jetzt sehe), doch dazu muß ich ausholen -
    Lage:
    Nachbarhaus->Nachbargarage->Garage1->Garage2->Hauseingang/Diele->Haus.
    Der Flachdachbereich umfaßt die Garagen und den Hauseingang. Geplant war hierfür eine Höhe von 2,85m. Doch der Hauseingang/Diele als Teil des Wohnraums muß oben gedämmt werden. Macht schon mal 25cm aus. Dazu dann noch einen Betonsockel drumrum mit Blechverwarung drauf und schon ist man bei ca. 3.30m.

    FH
     
  4. #4 FirstHouse, 31.03.2009
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    ... eine Nacht geschlafen. Brauch mir über Baulast vermutlich keine Sorgen machen müssen. Nachbar hat seine Abstandsfläche durch seine Garage ausgenützt... da bleibt nix.
    Es sei denn ich begreif den §7 falsch.
    Rechne mal mit Rückbau...oder gibts die Änderungsgenehmigung wirklich ohne Baulast?

    FH
     
  5. #5 Der Bauberater, 31.03.2009
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    Wenn,

    das verhältnis zum Nachbarn nicht ganz getrübt ist, könnte man mit einer ausdrücklichen Zustimmung etwas machen! Kommt aber auf Bauamt, Nachbar an. Wenn der Nachbar mitmacht, dann frag mal bei der Baurechtsbehörde ob die mit einer Nachbarzustimmung einverstanden sind. Der Archi soll mal mit dem Nachbarn reden.
    Gruß
    Peter
     
  6. #6 FirstHouse, 31.03.2009
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    Ich hab mit dem Nachbar gesprochen und er akzeptiert das ganze nicht - versteh ich. Unsere Garage überragt seine um 70cm. Aus optischen Gesichtspunkten sollten beide auf einem Niveau sein - da hat er definitiv recht.
    Eigentlich haben die Behörden auch schon bei der Baugenehmigung gepennt, weil die Rohdeckenoberkante der Garage mit 2,85 auf 9m Länge die zulässige Fläche von 25m² überschreitet - so wurds genehmigt. Mit etwas mehr könnte man das Niveau der Nachbargarage ereichen, aber nicht 70cm!
    Die Ausführungspläne weisen mit 3.35m Höhe der Oberkante der Garage schon das Schlamassel auf - Planungsfehler von Anfang an der Detailplanung!!!

    Bereits im Januar 09 hat der Nachbar unserem "BL" gesagt, er solle mal die Maße mit der Landesbauordnung abgleichen. Seit dem wurde der Flachdachbereich abgedichtet und weitere Arbeiten ausgeführt .... und auch von uns bezahlt.

    Kann mir jemand in Stuttgart einen wirklich guten Architekten/Baurechtsanwalt per PN nennen? Wir wollen ja beim Bau nix auslassen.

    FH
     
  7. Terra

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    Lustig, lustig, der Laie "Nachbar" muss den Facharbeitern darauf aufmerksam machen, dass die Sch... gebaut haben:respekt:mega_lol:
     
  8. sepp

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    ich kann mir nicht helfen, aber solche planungsfehler machen üblicherweise nur anfänger.
     
  9. #9 FirstHouse, 31.03.2009
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    @Terra: der Nachbar ist nicht ganz Laie, er musste sich bei seinem Hausbau auch mit der Bauordnung rumschlagen und auf der Gemeinde damit argumentieren.
    Die ersten Besprechungen auf der baustelle mit bauleiter und dem nachbarn ließen ihn im Glauben, daß unsere Garage das Niveau der seinigen erreicht ... und nicht drüber.

    Dumme Frage: Ist es der richtige Zeitpunkt einen Anwalt einzuschalten?
    Planungsfehler verursachen Kosten, die der A bzw. dessen Haftpflicht blechen müsste. Und Versicherungen zahlen doch so gerne.

    FH
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 31.03.2009
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    Nö - der Zeitpunkt war schon längst. :)

    Den Architekten sofort um die Angaben zu seiner Haftpflichtversicherung bitten
     
  11. #11 Der Bauberater, 31.03.2009
    Zuletzt bearbeitet: 31.03.2009
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    Das nennt man dann Zitat: "Ingkompetenz" :bounce::bounce:
     
  12. #12 FirstHouse, 31.03.2009
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    Gute Nachricht vom Landratsamt. Änderungsantrag stellen.
    Kleiner Haken: Nachbar müsste zustimmen.
    Merkwürdig nur, daß mich das nicht freut. Vielleicht weil der Nachbar die 70cm ablehnt?

    FH
     
  13. Terra

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    Hm, es liegt wahrscheinlich ein "aluid" vor. Also könnte § 1004 BGB greifen, aber dort wird auch auf § 912 BGB verwiesen. Ich würde mich mit dem Nachbarn und dem Amt zusammensetzten. Vielleicht einigt man sich auf eine Überbaurente!

    Aber eine Einigung würde ich schon zwingend vorsehen und auch schriftlich dokumentieren, denn wehe es gibt ein Eigentümerwechsel! Dann Gute Nacht:sleeping
     
  14. #14 Der Bauberater, 31.03.2009
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    Nein Terra,
    es handelt sich um eine nachbarschützende Festsetzung im § 6 LBO-bw. Da sind Grenzgaragen bis 9,0m Länge, 3,0m Höhe jedoch nicht mehr als 25,0qm Wandfläche zulässig.
    Lt. Firsthouse sind diese Maße überschritten, somit wäre die Garage Abstandsflächenpflichtig. Das Baurechtsamt kann aber, mit ausdrücklicher Zustimmung des Nachbarn, von den Festsetzungen befreien.
    Es ist kein Überbau!
    Gruß
    Peter
     
  15. Terra

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    Ich weiß, Peter, dass es kein Überbau im eigentlichen Sinne ist.

    Es müßte normalerweise eine Baulast eingetragen werden, da aber der Nachbar seine Abstandsfläche auch voll ausgenutzt hat, kann man es wie ein Überbau sehen.

    Dann wäre eine Überbaurente auch hier möglich!

    Auf jedenfall mit dem Nachbarn reden und das schnellstens abklären!
    Man will ja noch einige Bierchen am Gartenzaun miteinander trinken, oder;)
     
  16. #16 FirstHouse, 31.03.2009
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    Mit dem Nachbarn komm ich sehr gut aus. Das hat sich ergeben, seitdem ich ihm 08 eröffnet habe, daß er die Grundstücksgrenze überbaut hat - um 15cm. Die hat er uns dann abgekauft. Alles in allem kostete ihn der Spaß mit Notar, Vermessung etc. 3000€.
    Kein Spaß! Wir verstehen uns wirklich sehr gut.


    FH
     
  17. #17 FirstHouse, 01.04.2009
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    Wir werden nun einen Anwalt hinzuziehen - hat uns auch unser Gutachter geraten. Der soll uns beraten, dass uns keine Nachteile jedweder Art entstehen.
    Die Sache wird sicher kompliziert:
    Nachbar wird sein Einverständnis zum Änderungsantrag wohl nicht erteilen. Selbst wenn, dann müsste die Gemeinde (§34) als untere Genehmigungsbehörde auch zustimmen. Doch die sind bei uns sehr scharf und über geschaffene Fakten werden die nicht erfreut sein. Am Ende noch das Landratsamt.
    Ich gehe von Rückbau aus. Wenn ich da mit den Zusatzkosten + den unnötig entstandenen Kosten an den Architekten herantreten würde/werde, bricht sicher Jubel aus.

    FH
     
  18. jman

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    Tja hättest du mehr auf gute Nachbarschaft gesetzt hättest du jetzt keine Probleme! :mauer
     
  19. #19 FirstHouse, 01.04.2009
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    @jman: Klinge ich denn nur sarkastisch? Ich versteh mich mit meinem Nachbarn sehr gut. Ernst, kein Spaß!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    Gut verstehen bedeutet jedoch nicht, daß er damit etwas akzeptiert, was ihn sehr stört. Immerhin wohnt er auch noch 30 Jahre da.

    FH
     
  20. #20 Der Bauberater, 01.04.2009
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    Spar Dir das Geld für den RA, kauf ne Kiste Bier oder einen Karton Wein und mach das zusammen mit dem Nachbarn aus, mit wie viel er leben kann und was ihm garantiert nicht passt. Einigt Euch so. Sobald da jetzt noch ein Jurist mit einsteigt, dann stellt der Nachbar auf sturr, würde ich verstehen.
    Wenn Ihr wirklich ein so gutes Verhältnis habt, dann klappt das auch ohne RA.
    Gruß
    Peter
     
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