Styrodur, Grundwasser, DIN?!?

Diskutiere Styrodur, Grundwasser, DIN?!? im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo, hab mal wieder ne Frage... Man(n) baut im Grundwasser, Keller ist gedämmt mit Styrodur. Irgendwo habe ich gelesen, dass man das...

  1. #1 Florian, 08.02.2004
    Florian

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    Hallo,

    hab mal wieder ne Frage...

    Man(n) baut im Grundwasser, Keller ist gedämmt mit Styrodur.
    Irgendwo habe ich gelesen, dass man das Styrodur vollflächig kleben muss, wenn man im Grundwasser baut.

    Ist dies richtig?
    Wenn ja, warum?

    Was passiert, wenn man es mit ein paar Klecksen festklebt?

    Gibt es dafür eine DIN?
    Wenn ja, wo steht das und welche DIN-Nr.?


    Für sachdienliche Hinweise bin ich dankbar (nein, ich bin nicht XY).
     
  2. Lebski

    Lebski Gast

    Die Forderung ergibt sich aus der allgemeinen bauafsichtlichen Zulassung vom Styrodur (oder Wettbewerb).

    Grund ist die Auftriebssicherheit, die je nach Wasserstand noch zusätzliche Maßnahmen erfordert, und die mögliche Hinterwanderung der Dämmung mit Wasser. Wasser leitet Wärme recht gut, ist also Mist für die Wärmedämmung.

    Mögliche Folgen sind : Schlechte Wärmedämmung, eventuell Beschädigung der Abdichtung.

    Darf gern ergänzt werden, falls jemanden noch mehr einfällt.

    Punkt 4.2:
    http://www.basf.de/basf/html/plastics/images/sst/24_223.PDF
     
  3. PeMu

    PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Auftriebssicherheit weniger, da dies eh über etwas anderes als die bitumonöse Verklebung zu realisieren ist.

    - Wasserzirkulation vermindert die Dämmung

    - Bei wechselnden Wasserständen können die Platten abgedrückt werden, wenn hinter den Platten der Wasserstand zu stark nacheilt -> einseitiger Wasserdruck nach außen.
     
  4. #4 Florian, 08.02.2004
    Florian

    Florian

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    Danke für die Antworten. Eine Frage wurde aber leider noch nicht beantwortet, nämlich, ob dies Vorschrift ist. Oder ist es eher empfohlen?

    Dies sind 2 sehr unterschiedliche Ausdrücke.

    MUSS (lt. Vorschrift) die Dämmung vollflächig angeklebt werden, wenn man im Grundwasser baut?
     
  5. Lebski

    Lebski Gast

    Tja, da streiten sich Gerichte drüber.

    Kommt auch auf Ihren Vertrag an. Und ob schon Abgenommen ist, oder nicht, macht vom Praktischen auch ein Unterschied.

    Eigentlich ist es Vorschrift, da es so weder den a. R d. T., noch den Vorgaben des Herstellers entspricht.
     
  6. #6 Florian, 08.02.2004
    Florian

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    Das Wort "Eigentlich" bedeutet dass es nicht sein MUSS.
    Es gibt also dafür keine DIN oder sonstwas, sondern nur eine Empfehlung?

    Kann man jemanden darauf belangen, wenn er es nicht gemacht hat?
    Die Gerichte streiten sich, also gibt es keine DIN dafür, die es regelt?
     
  7. Lebski

    Lebski Gast

    Nicht alles was in der DIN steht, ist richtig und/oder Notwendig.

    Je nach Vertrag ist die Mißachtung von DIN-Vorschriften ein Mangel, oder auch nicht.

    Wichtiger als die DIN sind die a.R.d.T.

    Elektriker haben das ja auch: VDE-Vorschriften. Oder Anschlußbestimmungen der Stomversorger.

    Ob man jemanden belangen kann? Ja, kann man.
    Prüf den Vertrag, das Material, die bauafsichtliche Zulassungsbedinungen, die Verarbeitungsrichtlinen, den Wärmeschutznachweis und geh zum Rechtsanwalt.
     
  8. #8 bauhexe, 09.02.2004
    bauhexe

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    Was sagen die Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers?
    Die haben was mit der Herstellergarantie zu tun und wären für mich bindend.
     
  9. Lebski

    Lebski Gast

    BASF und Wettbewerber schreiben das vollflächige Kleben im Grundwasser ebenfalls vor. Sowohl in den Verarbeitungsrichtlinen wie auch in den Zulassungen.
     
Thema: Styrodur, Grundwasser, DIN?!?
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