ENEV 2007 §9 (3) in Verbindung mit Anlage 3 - Wärmenachweis

Diskutiere ENEV 2007 §9 (3) in Verbindung mit Anlage 3 - Wärmenachweis im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo, Ein Gebäude (Gemeindezentrum mit Versammlungssaal, Büro, Jugendclub, Wohnung, Aula und kleiner Bibliothek) besteht aus KG, UG, EG und...

  1. #1 Blumenschein, 31.03.2009
    Blumenschein

    Blumenschein

    Dabei seit:
    09.02.2009
    Beiträge:
    230
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl. Ing.
    Ort:
    Münster
    Hallo,

    Ein Gebäude (Gemeindezentrum mit Versammlungssaal, Büro, Jugendclub, Wohnung, Aula und kleiner Bibliothek) besteht aus KG, UG, EG und OG! Die Außenwände des OGs sind nach einem Brand zu 50% zerstört und müssen wieder aufgebaut werden. Das Dach ist vollkommen zerstört!
    Wir haben also ein bestehendes Nichtwohngebäude, was entsprechend saniert werden muss.
    Laut EnEV 2007 kann §9(3) „Die Anforderungen des Absatzes 2 gelten als erfüllt, wenn die in Anlage 3 festgelegten Wärmedurchgangskoeffizienten der betroffenen Außenbauteile nicht überschritten werden.

    Reicht es also, wenn ich nachweise (z.B. mit einer Gegenüberstellung in einer Tabelle), dass ich die U-Werte der Anlage 3 erfülle, oder muss ich einen kompletten Wärmenachweis führen, sprich mit Zonierung und Bilanzierung der einzelnen Energiekennwerte nach DIN V 18599.
    Vielen Dank für Auskunft,
    Gruß
    --
    Blumenschein
     
  2. JDB

    JDB

    Dabei seit:
    02.05.2002
    Beiträge:
    4.924
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Tragwerksplaner
    Ort:
    Weserbergland
    Keine neue Heizung? Keinerlei räumliche Veränderungen?
    Dann sicherlich diskussionsfähig: Abklären mit Bauamt!
     
  3. #3 Blumenschein, 31.03.2009
    Blumenschein

    Blumenschein

    Dabei seit:
    09.02.2009
    Beiträge:
    230
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl. Ing.
    Ort:
    Münster
    Hallo,

    vielen Dank für den Beitrag.
    die Heizung bleibt unverändert, das diese nicht vom Schaden betroffen ist! Die Versicherung zahlt ja nur den Zustand wie er vor dem Schaden war! Das bedeutet, dass die Räume erstmal nicht geändert werden.
    Ich persönlich sehe keinen Grund, warum §9(3) EnEV 2007 nicht gelten sollte.
    Gruß
    --
    Blumenschein
     
Thema:

ENEV 2007 §9 (3) in Verbindung mit Anlage 3 - Wärmenachweis

Die Seite wird geladen...

ENEV 2007 §9 (3) in Verbindung mit Anlage 3 - Wärmenachweis - Ähnliche Themen

  1. Energie-Einsparnachweis nach ENEV 2007

    Energie-Einsparnachweis nach ENEV 2007: Hallo, vielleicht könnt ihr mich kurz aufklären, was folgende Angaben in unserem Energieeinsparnachweis bedeuten: Es wurden zwei Varianten...
  2. kfw 55 EnEV 2007

    kfw 55 EnEV 2007: Hallo zusammen, weiß jemand ob es möglch ist auch mit einer Gasbrennwert-Anlage mit Solar die kfw-Anforderungen 55 nach EnEV 2007 (Berechnung...
  3. kfw EnEV 2007

    kfw EnEV 2007: Hallo zusammen, weiß jemand ob es möglch ist auch mit einer Gasbrennwert-Anlage mit Solar die kfw-Anforderungen nach EnEV 2007 (Berechnung war...
  4. Passen diese Werte zur EnEV 2007 ?

    Passen diese Werte zur EnEV 2007 ?: Hallo, habe mir von meinem BT mal den Energiebedarfsausweis für unser zukünftiges REH schicken lassen ... Gebaut werden soll nach EnEV 2007....
  5. Enev 2007 oder 2009 Blondinenfrage

    Enev 2007 oder 2009 Blondinenfrage: Hallo Bauexperten! Als absoluter Laie und Bauanfänger habe ich eine Blondinenfrage zur Enev 2007 oder 2009. Wir wollen in Hamburg mit Bauträger...