Wie detailliert? Baubeschreibung Bauträger für Vertrag

Diskutiere Wie detailliert? Baubeschreibung Bauträger für Vertrag im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich konnte leider nirgendwo finden (also ein Link zu dem Thread würde auch reichen :-) ), wie detailliert eine Baubeschreibung eines...

  1. #1 Arapahoe, 01.04.2009
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    Hallo,

    ich konnte leider nirgendwo finden (also ein Link zu dem Thread würde auch reichen :-) ), wie detailliert eine Baubeschreibung eines Bauträgers sein sollte, dass man halbwegs wasserdicht damit fährt und auf der anderen Seite den Preis nachvollziehen kann.

    - welche Pläne kann ich vor Vertragsabschluß "verlangen"?
    - Gibt es Musterlisten, wie sowas im Idealfall aussieht?

    Ein befreundeter Architekt kann mir übrigens bei der Beurteilung zur Seite stehen. Es geht übrigens um ein Niedrigenergiehaus (welche Konstellation zu Dämmung und regenerativer Energien, gibt es noch keinen Vorschlag - aber das Forum hiflt SUPER, um die (hoffentlich kommenden) Ideen des Bauträgerarchitekten einordnen zu können.

    Off Topic: andere Threads verleiden einem das Thema aber dermaßen, dass man völlig die Lust verliert....
     
  2. #2 Shai Hulud, 01.04.2009
    Shai Hulud

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    Hallo Arapahoe,

    wem gehört denn das Grundstück? Deine Beschreibung klingt mehr nach GÜ.

    Wer baut mit wem?
     
  3. Yilmaz

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    Wie detailiert? Am besten alles mit Marke,Modell,größe,genaue lage,wann bis wohin schriftlich vereinbaren.
     
  4. #4 Baufuchs, 01.04.2009
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    Wenns

    ein Bauträger wäre, lägen die Ideen schon auf dem Tisch.

    Wird wohl tatsächlich ein GÜ sein. Konstellation trotzdem merkwürdig, denn wenn ein befreundeter Architekt vorhanden ist, könnte der doch sowohl die Entwürfe als auch eine Baubeschreibung erstellen, nach der dann verschiedene GU anbieten könnten.

    Zur Unterscheidung Bauträger/GÜ/GU mal hier lesen.
     
  5. #5 Arapahoe, 02.04.2009
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    oh geht ja flott mit den Anworten :-)

    Arapahoe
     
  6. kehd

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    Es gibt da ein Buch von den Verbarucherzentralen "Bauen mit dem Bauträger".
    Da steht drin, was eine Baubeschreibung enthalten sollte.
    Ich weiß aber nicht, wie gut dieses Buch ist.
     
  7. #7 Arapahoe, 02.04.2009
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    oh geht ja flott mit den Anworten :-)

    @Shai und Baufuchs:
    den Link habe ich zu meiner Forenvorgehensweiserettung bereits durchgelesen EIGEN:respekt

    und in diesem Falle bringt der Bauträger das Grundstück (den Architekten und die Bauleitung) ein und am Ende würde ich lediglich meine Unterschrift druntersetzen. Außerdem erschließt er das Grundstück (Riesending) für mehrere EFHs mit einem Privatweg.

    Das Einzige was ich m.E tun kann, ist es dem Architekten für eine Grobplanung die Eckdaten zu liefern (z.B Welchen Niedrigenergiestandard ich erreichen möchte, Grobe Architekturvorstellungen - 2stck, Walmdach wg max Giebelhöhe, Wärmepumpe trotzdem Kamin (ja *rotwerd* auchu diesen Thread kenne ich und weiß, dass man das nicht macht...), Fuboheizung etc.
    Und wenn der Plan stimmt, hätte ich gerne die Ausführung der Gewerke und welche Marken oder HErsteller für die Haustechnik eingesetzt werden. Also z.B. Wärmepumpe vorher die Berechnungen (sind es Körbe oder in Gräben verlegte oder unter der Bodenplatte, obwohl energetisch schlechter)...

    Bin hier gerade erst am Einlesen... :-)

    Aber first things first: zuerst brauch ich mal einen halbwegs gute Baubeschreibung, die ich erstens unabhängig prüfen lassen kann (befreundeter Architekt) und dann guten Gewissens unterschreiben kann. Und ein "bewährtes" Muster würd mich da schon weiterbringen.
     
  8. SvenW

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    Ich würde den Bauträger erst mal kommen lassen. Du schreibst ihm was du unbedingt haben willst und er nennt dir eine Zahl. Dann lacht ihr Beide herzlich und es geht ans verhandeln.

    Schreib ihm vor, was dir wirklich wichtig ist und dann kann er das Haus darum herrum kalkulieren. Dein Freund der Archi kann dir dann bei der Beschreibung sagen wo gerne gespart wird und du kannst den Bauträger auffordern dort konkret zu werden. z.B. beim Bodengutachten.
    Ein Haus wird nie nach dem ersten Entwurf gebaut sondern das ganze ist mehr ein Hin- und Her bei dem die Bedingungen immer mehr verfeinert werden. Um es im ersten Entwurf perfekt zu machen, dafür ist ein Haus einfach zu komplex und die Wünsche der Leute zu unterschiedlich.
     
  9. #9 Arapahoe, 03.04.2009
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  10. #10 Baufuchs, 03.04.2009
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    Baufuchs Gast

    Zu

    Umfrage:

    Stellst Du die richtigen Fragen, kriegst Du die richtigen Antworten.

    Und die Nummer mit dem Finanzamt Ludwigsburg ist überhaupt nicht aussagefähig.

    Es wurde nur ausgeschrieben und diese Ergebnisse verglichen. Die bei öffentlichen Bauten per Architekt/Einzelausschreibung regelmäßig produzierten Kostenüberschreitungen blieben aussen vor.
     
  11. #11 Arapahoe, 03.04.2009
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    stimmt. Ich fand's auch etwas gefärbt - zumal jeder zweite Architekt im Netz auf diese "Checkliste" verwies.
    Ich fand aber den Teil mit der Ausführungsbeschreibung interessant.
     
  12. #12 Christina3, 04.04.2009
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    Hallo Arapahoe,

    wir bauen auch mit GÜ. Also prinzipiell ist zu empfehlen, die Leistungsbeschreibung so konkret wir nur irgend möglich zu fassen. Die Nachbearbeitung unserer Leistungsbeschreibung hatte sich von der ersten bis zur Schlussfassung viele Wochen hingezogen. Da wir uns aber noch die Möglichkeit offen lassen wollten, so manches, was wir nicht sofort entscheiden konnten/wollten (Innenausbau), später festzulegen, haben wir bei vielen Gewerken einen Wert bzw. Erstattungspreis bei Eigenvergabe vereinbart. Das hat sich bisher sehr gut bewährt.

    Gut ist, dass Ihr jemanden habt, der Euch baufachlich beraten kann. Das hatten/haben wir auch und hat uns viel geholfen.

    Viel Erfolg und Grüße

    Christina
     
  13. #13 Arapahoe, 11.04.2009
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    so. Ich denke, ich hab da mal n guten Link gefunden :-) Daran kann ich mich erstmal entlang hangeln

    Baubeschreibung
    bauweise.net
     
  14. #14 Olaf (†), 11.04.2009
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    Das...

    sollteste mal nicht so Ernst nehmen, abgesehen davon, dass die 7 Jahre alt ist!
    Wenn ich mir nur mein Gewerk angucke, strotzt die von Fehlern und außer Allgemeinplätzen steht da nix drin!
    Nochmal: Du schaffst das nicht alleine! Engagiere Dir jemanden, der nur Dir zu willen ist, sonst spielt (fast) jeder Anbieter mit Dir JoJo
     
  15. #15 Arapahoe, 11.04.2009
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    BOING und wieder zurück auf dem Boden der Tatsachen...


    okay, ich bin soweit, dass ich einen unabhängigen Sachverständigen mit der Qualitätskontrolle von Planung und Bauschreibung betraue, damit der Bauträger nicht JoJo mit mir spielt.

    Wie hat das bei Euch geklappt und wie hoch waren die Aufwände (zeitlich, monetär - gar pauschal?) des Sachverständigen?

    Ich dachte da sogar an einen Architekten mit Erfahrung im Niegrigenergiestandard, befürchte aber, dass dies eine "ungeliebte" Arbeit für einen solche wäre...
     
  16. #16 VolkerKugel (†), 11.04.2009
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    Niedrigenergiestandard ...

    ... was ist das für Dich? Eine gültige Allgemeindefinition dafür gibt´s nicht mehr.
    Bis ~2000 musste ein Niedrigenergiehaus die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1995 um 25 % unterschreiten.
    Zur Zeit gilt die Energieeinsparverordnung 2007 - dazwischen liegen Welten!

    Wenn Du schon unbedingt mit einem GÜ bauen willst:
    Such´ Dir einen Architekten mit praktischer Erfahrung im energiesparenden Bauen (da gibt´s links und rechts vom Rhein genug) und erarbeite mit ihm zusammen eine funktionale Leistungsbeschreibung.

    Besser noch: Erarbeite mit ihm zusammen eine auf Deine Wünsche abgestimmte Planung einschließlich Bauantrag und "degradiere" den GÜ zum GU.
     
  17. #17 Torsten Stodenb, 12.04.2009
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    Wieso wird der GÜ zum Gu, nur weil der Bauherr einen Architekten davor schaltet? Er bleibt GÜ.
     
  18. #18 Arapahoe, 12.04.2009
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    Das hat leider nix mit Wunschdenken zu tun. Manche Grundstücke gibt es nur mit GÜ.

    Mir geht es darum, dem GÜ nicht ausgeliefert zu sein und deswegen
    a) die Planung und
    b) die Ausführung
    qualitätszusichern.
     
  19. #19 VolkerKugel (†), 12.04.2009
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    Na ...

    ... dann mach´ das doch (siehe oben) :konfusius
     
  20. #20 wasweissich, 12.04.2009
    wasweissich

    wasweissich Gast

    die GÜ-variante muss ja nicht die schlechteste sein (habe kürzlich ein entsprechendes BV gesehen und einen absolut zufriedenen BH kennengelernt) , wobei das mit dem grundstück eher auf einen BT deutet .
    Wenn der vertrag vernünftig geprüft wird , bemusterung vor der unterschrift richtig durchgeführt wird , ........... , kann auch das funktionieren .

    wie oft hatten wir das schon ?
    j.p.
     
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