Kontrolle der EFH durch Bauleiter

Diskutiere Kontrolle der EFH durch Bauleiter im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Die Geschosshöhe vom UG wurde eingehalten. Die Treppe passte. Das UG liegt insgesamt zu tief. Deshalb auch unser Problemchen mit der...

  1. #21 Mannelino, 01.04.2009
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    Die Geschosshöhe vom UG wurde eingehalten. Die Treppe passte. Das UG liegt insgesamt zu tief. Deshalb auch unser Problemchen mit der Rückstauebene.
    Mannelino
     
  2. Julius

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  3. #23 Mannelino, 01.04.2009
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    Habe nicht gemerkt, dass es auf Seite 2 weitergeht. Eben typisch Anfänger.
    Welche Fragen habe ich noch nicht beantwortet?
    Mannelino
     
  4. #24 ManfredH, 01.04.2009
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    Ich versteh das Problem immer noch nicht ganz.

    Wo genau liegt denn nun die Rückstauebene - bezogen auf die ursprünglich geplante OKF EG ?

    Wenn ich es richtig verstanden habe, sollte das EG planmässig knapp *über* der RS-Ebene liegen, aber der Ablauf der Dusche sicherheitshalber trotzdem in den Keller geführt werden und dann wieder hochgepumpt werden. Ist zwar meines Wissens nicht zulässig - weil entweder *unter* der RS-Ebene und Hochpumpen, oder *darüber* und mit natürlichem Gefälle raus - aber lassen wir das mal aussen vor.

    Der Keller würde auf jedem Fall so oder so deutlich unter der RS-Ebene liegen, ob nun auf Planhöhe oder 9 cm tiefer. Hier ändert sich also bezüglich der Entwässerungssituation / Hochpumpen gar nix.
    Und selbst falls die Dusche im EG wegen der Höhendifferenz jetzt knapp unter der RS-Ebene liegen sollte, ändert sich auch hier nichts, weil das Dusch-Abwasser ja bisher auch schon hochgepumpt werden sollte. So what ?

    Ist es so, dass das gesamte Kellergeschoss um 9 cm tiefer liegt? Oder liegt der Kellerboden auf der richtigen Höhe und nur die Decke tiefer? Dann wäre die verlorene Raumhöhe im Keller wohl das grössere Problem.
     
  5. #25 Mannelino, 02.04.2009
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    Das gesamte Erdgeschoss liegt 9 cm tiefer wie geplant.
    Das Problem liegt darin, dass das Gebäude an einer leichten Hanglage unterhalb der parallel zum Hang verlaufenden Stasse liegt.
    Gegenüber von unserem Haus mündet eine von oben kommende Strasse ein.
    Bei starkem Regen ist mit Oberflächenwasser zu rechnen, das direkt auf unsere Haustüre zukommt. Am Strassenrand zu unserem Eingang ist lediglich eine ca. 4 cm Tiefe Wasserrinne.
    Die jetzt fehlenden 9 cm waren für eine Stufe vor unserer Haustüre gedacht, um etwas Schutz vor diesem Oberflächenwasser zu haben.

    Die Pumpe im UG arbeitet nicht ständig. Sie drückt nur bei geschlossener Rückstauklappe anfallendes Abwasser gegen die Klappen in den Kanal. Ansonsten läuft das Abwasser vom UG normal ab. Der Hauptsammler in der Strasse liegt tiefer.
    Dies zur Info, hat mit meiner Frage nichts zu tun.

    Meine Frage ist: Hätte der Bauleiter das Höhenmass für die Bodenplatte, bezogen auf die Erdgeschossfussbodenhöhe, vor dem betonieren der Bodenplatte kontrollieren müssen?????
    Die Gesamtsituation war ihm bekannt.

    Grüsse Mannelino
     
  6. #26 Ralf Dühlmeyer, 02.04.2009
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    Wessen Bauleiter denn????
    Der eines GU/GÜ/BT??
    Im Prinzip muss er das. Aber glauben Sie ernsthaft, dass der IHNEN sagt, was seinen Chef eine dicke Stange Geld kosten kann???

    Dafür brauchen Sie einen EIGENEN Bauleiter!!!!
     
  7. #27 ManfredH, 02.04.2009
    ManfredH

    ManfredH Gast

     
  8. #28 Mannelino, 02.04.2009
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    Entschuldigung, ich lerne es noch, exakte Angaben zu machen.

    Also: Mein Sohn ist Bauherr. Er hat seinen Architekten mit der Bauleitung beauftragt. Dieser hat die Aufgabe weitergegeben an seine Ehefrau, ebenfalls Architektin.
    Folgende Schnitzer sind Ihr bis heute unterlaufen:
    Abdichtung Aussenwände UG anstelle lt. LV Vandex und Extruderschaum XPS wurde Bitumen und EPS angebracht.
    Das EPS wurde ausgetauscht gegen XPS, nachdem ich den Fehler feststellte.
    Bei der Entwässerung konnte ich im letzten Moment verhindern, dass eine Entwässerungsrinne vor der Garage in den Überlauf der Brauchwasserzysterne eingeleitet wurde. Da diese durch eine Rückstauklappe abgesichert ist, wäre bei geschlossener Rückstauklappe das Wasser aus der Entwässerungsrinne in die Zysterne gelaufen.
    Wenn Sie für die Einhaltung der Gebäudehöhe auch verantwortlich ist, meine ich : Alles zusammen Grund genug für eine Trennung. Oder liege ich da falsch?

    Grüsse Mannelino
     
  9. #29 Ralf Dühlmeyer, 02.04.2009
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    Hohoho - ganz ruhig mit den jungen Pferden.

    1) Ob Wandex überhaupt geeignet war und der BU hier nicht EVTL. sogar positiv eingegriffen hat (ggf. sogar in Absprache mit dem Planer), kann so nicht geklärt werden.
    2) Grundleitungen im Aussengelände zählen eindeutig NICHT zu den ureigenen Planungs- und Überwachungsaufgaben eines Hochbauarchitekten.
    Ausser dieser hätte hierüber einen Auftrag!!
    3) Ob der Bau wirklich zu tief ist, mag ich SO noch gar nicht erkennen. Denn im Augenblick ist eine Rohdecke da, aber ob sich der Vermessungspunkt an der Laterne (Lilli Marleen ;)) auch auf Rohdecke bezieht, ist nicht klar.
    Ausserdem ist ein Laser KEIN geeignetes Meßinstrument über x Meter. Dafür nimmt man (ja - ihr dürft meckern) immer noch eine Schlauchwaage, weil ein Laser eine gewisse Toleranz haben DARF. + die, die er im Baustellengebrauch mitbekommt.

    Bevor jetzt hier schon das grosse Rad Kündigung gedreht wird, sollten erstmal die Fakten geklärt werden und die Antworten des/der Architekten eingehot und ggf. gepostet werden.

    Nicht böse sein, aber meine Erfahrung zeigt, dass Verwandte des Bauherren, die eine Art Zweitbauleitung betreiben, zu einer Menge Problemen führen können.
    Auch wenn die Absichten nur die allerbesten sind!!
     
  10. #30 Mannelino, 02.04.2009
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    Ihren letzten Satz akzeptiere ich. Habe mich deshalb bisher auch herausgehalten.

    Das Bitumen hat der BU genommen, weil er es überall so macht. Das LV hat ihn gar nicht interessiert. Mich hat es nicht gestört da sowieso nichts mehr zu ändern war. Ich habe nur das EPS nicht akzeptiert.

    Die Planungs und Überwachungsarbeiten wurden vom Architekten als selbstverständlich übernommen.

    Die mit dem Laser gemessene Höhe habe ich mit der Schlauchwaage nachgemessen, und für richtig gefunden.
    Dies war nicht schwer. In seiner Höhenaufnahme hat der Geometer einen Messpunkt mit Höhenangabe direkt am Strassenrand, 5 m vor der Haustüre in seinem Plan.
    Die vom BU und mir gemessene Höhe hat der Architekt nicht angezweifelt.
    Anstelle einer Kündigung sind ja einige andere Kompromisse denkbar.

    Grüsse Mannelino
     
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