Rückstausicherung bei Hanglage nicht notwendig?

Diskutiere Rückstausicherung bei Hanglage nicht notwendig? im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; Bei einem EFH, zu welchem ich nach Bezugsfertigkeit hinzugezogen wurde, habe ich das Fehlen der Rückstausicherung moniert. Im KG (min. 1,50 m im...

  1. archi3

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    Bei einem EFH, zu welchem ich nach Bezugsfertigkeit hinzugezogen wurde, habe ich das Fehlen der Rückstausicherung moniert.
    Im KG (min. 1,50 m im Erdreich) sind untergeordnete Räume (Party-WC), Anschlussraum, WM-Keller, etc. vorhanden, welche unterhalb der Bodenplatte in den öffentl. Kanal entwässert werden.
    Entwässerungspläne sind nicht vorhanden, die oberen Sanitäreinrichtungen entwässern wohl auch unterhalb der Bodenplatte (was aber noch nicht sicher ist).
    Lt. Entwässerungssatzung der Gemeinde ist als RS-Ebene die OK Strasse anzusehen und muss der BH die Entwässerungseinrichtung gg. Rückstau sichern.

    Das EFH befindet sich in mittig an einem ca. 10°-Hang, unterhalb und oberhalb ist weitere EFH Bebauung.

    Nun führt der öbuvSV im Beweisverfahren aus, dass eine RS-Sicherung auf Grund der Hanglage nicht notwendig sei, da rückstauendes "Abwasser ja hangabwärts aus den Gullydeckeln austreten" könne und "DIN-Normen nur Empfehlungscharakter" haben... das kann doch so nicht stehen bleiben?

    M.E. begründet die Hanglage hier keinen Verzicht auf die RS-Sicherung, da beim RS unterhalb des Einleitungspunktes am EFH der Schadensfall eintreten kann (Abwasser aus höherliegenden Gebäuden).

    Sehe ich das richtig?
     
  2. mls

    mls Bauexpertenforum

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    ohne satzungsinterpretationsgelehrter zu sein, schliesse ich mich dir in
    vollem umfang an und behaupte, die satzung ist so eindeutig - da
    passt nix mehr zwischen die zeilen und das ein elendlanger rückstau
    möglich ist, brauchen wir wohl nicht zu diskutieren - ok, du vielleicht
    schon: mit dem anderen da ..

    schwadroniert der öbuv als privatgutachter oder als vom gericht befragter?
     
  3. archi3

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    @mls: Danke für die Info, der ist vom Gericht beauftragt.
    Wie "rudert" denn jemand von einer eindeutigen Aussage zurück?
     
  4. sepp

    sepp

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    indem man ein gegengutachten erstellt, von einem abwasserspezi der günstigerweise bei gericht bekannt ist.
     
  5. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Ich habe so eine ähnliche Situation selbst.

    Einfache Begründung der RS: Die Hanglage schützt nicht vor Verstopfern im Kanal. Bei nem Korken nutzt der tiefere Gully nix.
     
  6. #6 Schmitt, 05.04.2009
    Zuletzt bearbeitet: 05.04.2009
    Schmitt

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    mfG. Schmitt
    Meine Meinung (unter Vorbehalt des Nichtwisssens der vor Ort Situation)

    Wenn zwischen Gebäude und öffentlicher Einleitung ein sogenannter Absturzschacht eingebaut ist braucht keine Rückstausicherung eingebaut werden.

    Ein Absturzschacht wird immer dann eingebaut wenn das Gefälle der zu verlegenden Leitung den max. zulässigen Wert des Gefälles überschreitet.

    Somit ist als Bezugspunkt für die Rückstausicherung die Oberkannte des Absturzschachtes maßgebend.

    Erst wenn diese Oberkannte höher liegt als der tiefste Entwässerungspunk im Gebäude ist eine Rückstausicherung erforderlich.

    Bevor Du evtl. gegen das Gutachten angehen willst solltest Du diese Situation zuerst einmal überprüfen nicht, dass der Schuß nach hinten losgeht.

    mfG. Schmitt
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 06.04.2009
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    Markus Ansicht triffts genau. Es kann sich UNMITTELBAR hinter dem Stutzen ein Pfropf bilden, der den Kanal (und damit den Hausanschluß) vollstauen läßt. Und dann wird die RSS gebraucht - egal, ob da irgendwo ein Sturz drin ist oder nicht, das Gefälle steil oder flach ist!!

    Ich würde einfach mal bei der entsprechenden Genehmigungsbehörde eine Anfrage starten, dem Sachbearbeiter die Lage (SV) erklären und versuchen, kurzfristig ein Schriftstück von der Behörde zu bekommen.
    Und das dann dem Gericht einreichen. Mal sehen, ob der SV versucht, ein amtliches Schreiben wegzudebattieren :D
     
  8. archi3

    archi3

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    @all

    Danke für die Argumente, Ralf hat genau richtig den "Gau" beschrieben, der meine Befürchtung ist.
    Halte Euch auf dem Laufenden, wird aber wohl einige Zeit dauern, bis sich da was tut, denn die Justizmühlen mahlen bekanntlich langsam...
     
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