Suche Erfahrungen zu Wohnraumförderung bei der NRW-Bank

Diskutiere Suche Erfahrungen zu Wohnraumförderung bei der NRW-Bank im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Der Bau oder Kauf einer Immobilien in NRW wird unter bestimmten Bedingungen von der NRW-Bank gefördert (siehe www.nrwbank.de -> Wohnraumportal ->...

  1. #1 zuluxxx, 04.04.2009
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    Der Bau oder Kauf einer Immobilien in NRW wird unter bestimmten Bedingungen von der NRW-Bank gefördert (siehe www.nrwbank.de -> Wohnraumportal -> Wohnen im eigenen Haus).

    Neben Mindestbedingungen wie zB Kindern und gewissen Einkommengrenzen ist eine Bedingung eine Eigenleistung von 10%. Worauf bezieht sich diese Eigenleistung? Auf den Kaufpreis oder den Kaufpreis inkl Kauferwerbskosten? (Anmerkung: Bemerkungen über die Sinnhaftigkeit einer Baufinanzierung bei weniger als 10% Eigenkapital bitte ich zu unterlassen)

    Eine weitere Bedingung ist die dauerhafte ungefährdete wirtschaftliche Existenz. Hierzu muss bei einem 4-Personen-Haushalt mindestens nach Abzug der Belastungen aus der Baufinanzierung, den Betriebskosten und aller anderen Zahlungsverpflichtungen vom Nettoeinkommen ein Mindestrückbehalt von 1.360 Euro verbleiben.

    Hierzu folgende Fragen:
    * Was sind die Kosten der Baufinanzierung (die reinen aktuellen Zinszahlungen, Zinszahlung und mindestens 1% Tilgung, Zinssatz und persönliche Tilgungsrate; welcher Zinssatz wird nach Ablauf der Zinsbindung angenommen?)
    * welche Betriebskosten und insbesondere anderen Zahlungsverpflichtungen müssen aus dem Nettoeinkommen noch abgedeckt sein, wenn man bei 4 Personen noch weitere 1.360 Euro Mindestrückbehalt vorweisen muss?
     
  2. Jassy

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    Die WFA (NRW Bank) bezieht die gesamten Kosten mit ein, also auch alle Erwerbsnebenkosten.

    Betriebskosten werden schon in die monatliche Beslastung mit eingerechent (Kosten pro qm unterscheiden sich aber wenn ein KFW40/60 Haus gebaut wird).

    Das übrige Geld muß Euch nur für Essen etc. reichen. Nach evtl. anderen Verpflichtungen (Kredite, Bausparverträge etc.) wird noch gesondert gefragt.

    Gruß, Jasmin
     
  3. Terra

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    Es gibt auch noch eine Obergrenze für Baukosten (Gesamtkosten) und Wohnfläche!

    Jedenfalls war es mal so, ob sie das in 2009 geändert haben weiß ich aber nicht. Einfach mal nachfragen!
     
  4. #4 Baufuchs, 05.04.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Feste

    Obergrenzen gibt es nicht. Die Gesamtkosten müssen im im Bereich der Bewilligungsbehörde (Kreisverwaltung) als angemessen gelten.

    Über die Sinnhaftigkeit des geforderten 10%-igen Eigenkapitalanteils (bezogen auf Gesamtkosten) muss man wirklich nicht diskutieren. Sind die 10% nicht vorhanden ist eine Förderung ausgeschlossen.

    10% Anteil muss allerdings nur beim Erwerb gebrauchter Immobilien in voller Höhe durch Eigenkapital erbracht werden. Beim Bau oder Erstwerwerb eines Hauses können von den geforderten 10% die Hälfte als Eigenleistung (Selbsthilfe) erbracht werden.

    Sind die Zinssätze des fremdfinanzierten Teils für mind. 10 Jahre festgeschrieben, wird mit diesem Zinssatz gerechnet. Ein fiktiver Zinssatz nach Ablauf der Bindungsfrist wird nicht angesetzt.

    Andere Zahlungsverpflichtungen:
    - Unterhaltszahlungen an Kinder die nicht im Haushalt leben
    - Unterhaltszahlungen an geschiedene Ehepartner
    - Kreditraten
    - Leasingraten
    - Versicherungsbeiträge für Lebensversicherungen
    - Beiträge für Krankenzusatzversicherungen
    - Bausparbeiträge (Für BSV die nicht im Finanzierungsplan berücksichtigt sind)
    u.ä.
     
  5. Terra

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    @ Baufuchs

    Ich weiß es ja nicht genau, aber bei einem Bekannten war die Obergrenze 130 m²!? Wie gesagt, vielleicht hat sich das ja geändert!
     
  6. #6 Baufuchs, 06.04.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Terra

    Feste Wohnflächenobergrenzen gab es auch nach alter Regelung nicht.

    Es ging immer nur um "angemessene Größe", die war für eine 4-köpfige Familie z.B. mit 130m² angegeben.

    Im übrigen galt/gilt:

     
  7. #7 zuluxxx, 06.04.2009
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    Vielen Dank für Eure Hilfen. Nach diesen Kriterien sollte die WFA-Förderung keine unüberwindbaren Hindernisse für mich darstellen.

    Aber mal eine andere Frage. Wenn ich die Darlehenskonditionen auf http://www.nrwbank.de/pdf/dt/pdf_wfa_DarlehenskonditionenNEU.pdf anschaue, dann sieht es für mich so aus, dass ich zwischen dem 6. und 15. Darlehensjahr max 3,5% Zinsen sowie die 0,5% Verwaltungskosten zahle und ab dem 16. Jahr maximal 6% Zinsen und 0,5% Verwaltungskosten.

    Als ich dies bei meinem Finanzberater erwähnte meinte er, dass dies nicht korrekt sei. Falls ich ab dem 6. Jahr aus den Fördergrenzen falle, weil meine Frau wieder voll arbeitet, dann bekomme ich ganz andere (schlechtere bzw zu höheren Marktkonditionen) Zinsen. Ist das korrekt, hat der Berater einfach keine Ahnung oder möchte er mir eine für Ihn profitablere Finanzierung andrehen?
     
  8. #8 Baufuchs, 07.04.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Gehen

    Sie mal davon aus, dass der Finanzberater
    - keine Ahnung hat
    - Ihnen ein teureres Produkt verkaufen möchte:biggthumpup:

    Wenn Sie der Konditionstabelle nicht trauen, fragen Sie einfach die zuständige Neandertalerin beim Kreis Mettmann 02104 - 980454.
     
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