Hanwerker beschädigt anderes Gewerk - Abwicklung?

Diskutiere Hanwerker beschädigt anderes Gewerk - Abwicklung? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wie erfolgt die Abwicklung, wenn ein Handwerker das Gewerk eines anderen Handwerkers beschädigt und dies nicht korrigieren kann? Konkret...

  1. #1 FirstHouse, 05.04.2009
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    Hallo,

    wie erfolgt die Abwicklung, wenn ein Handwerker das Gewerk eines anderen Handwerkers beschädigt und dies nicht korrigieren kann? Konkret bei uns:
    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?p=350549#post350549
    Verursacher: Zimmermann
    Beschädigtes Gewerk: Beton vom Rohbauer.

    Der Zimmermann wirds nicht richten können, sondern der Rohbauer.
    Mangelanzeige bekommt vermutlich der Zimmermann, doch wer beauftragt Sanierung und muß Zimmermann direkt zahlen?

    FH
     
  2. #2 HolzhausWolli, 05.04.2009
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    Baustatus: Längst fertig
    Ist das beschädigte Gewerk schon abgenommen und in deinem Eigentum?
     
  3. #3 FirstHouse, 05.04.2009
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    Ich habe bis zum heutigen Tag kein Abnahmeprotokoll für irgendetwas unterschrieben und mein Architekt auch nicht.
    Nur Rechnungen bezahlt u.a. auch die Abschlußrechnung für Rohbau.

    FH
     
  4. #4 FirstHouse, 05.04.2009
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    Vertrag ist nicht nach VOB - Heißt einfach nur Bauvertrag
    Einzig eine Option, die allerdings nicht angekreuzt wurde, lautet:
    Bauwasser, Baustrom sind vom Auftragnehmer gem. VOB selbst zu veranlassen und zu bezahlen.
     
  5. #5 Olaf (†), 05.04.2009
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    Der...

    Zimmermann bekommt keine Mängel- sondern eine Schadensanzeige mit der Aufforderung, diesen fachgerecht bis zum zu beseitigen. Es ist SEIN Problem, wie er das umsetzt: also muss er ggf. den Rohbauer beauftragen oder wenn ihm so ist ne andere Firma, die das kann. Macht er es nicht, kannst Du jemanden beauftragen und ihm die Kosten in Rechnung stellen.
    MERKE! Z. muss immer erst mal die Möglichkeit kriegen zu handeln. Einfach jemanden beauftragen und dann (koste es was es wolle) ihm weiter zu reichen ist nicht
     
  6. #6 FirstHouse, 05.04.2009
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    @Olaf: Danke. Wieder was dazugelernt.
     
  7. #7 MoRüBe, 05.04.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Ich seh die Schuld hier...

    ... noch nicht wirklich beim Zimmermann. Wat soll er denn machen um das Teil da festzubekommen? Beton zu frisch, nicht richtig, oder oder oder. Da bedarf es weiterer Ermittlungen. So isses zu pauschal...
     
  8. #8 Olaf (†), 05.04.2009
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    Des..

    sollte aber erstmal nicht PH´s Prob sein - muss sich wohl Z. drum kümmern
     
  9. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Man fragt sich immer wieder: Was treibt der Bauleiter?
     
  10. #10 FirstHouse, 05.04.2009
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    @PeMu: Tja, gute Frage


    FH
     
  11. operis

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    Welcher Bauleiter, ich denke den gibt es gar nicht, genauso wie den ominösen Architekten. Sonst würde Firsthouse hier nicht solche Fragen stellen.

    Sowas klärt man mit seinem Archi/Bauleiter in 5 Minuten.

    operis
     
  12. Robby

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    Neee die reden oft mit dem eigenen SV :) Deshalb kommen die nicht vor Ort :D
     
  13. #13 Gast036816, 05.04.2009
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    Gast036816 Gast

    Schlussrechnung bezahlt = rechtsgeschäftlich abgenommen

    Moin Moin,

    wenn die Schlussrechnung des Rohbauers bezahlt ist, gilt die Leistung als abgenommen, dann ist ein Protokoll überflüssig - es sei denn, dies ist im Vertrag anders geregelt.

    Das beschädigte Bauteil gehört wahrscheinlich dem Bauherrn.

    Freundliche Grüße aus Berlin.
     
  14. #14 Olaf (†), 05.04.2009
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    Das...

    ändert doch aber nichts daran, dass der Zimmermann einen Schaden am (abgenommenem) Rohbau verursacht hat, für den er einzustehen hat. Und da ist es völlig Wurst, ob abgenommen oder nicht.
     
  15. Lukas

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    Das hakt wo ganz anders.
    Wenigstens habt Ihr beide irgendwo recht. :)

    Gruß Lukas
     
  16. #16 Olaf (†), 05.04.2009
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    Ich..

    glaub ich weiß was Du meinst:D
     
  17. #17 MoRüBe, 05.04.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    OOOOOOOOOOOlaf!...

    ...:motz

    Dieser Betonklotz soll dazu dienen das Stahlteil zu befestigen. Und offensichtlich hält dieser Klotz der Beanspruchung (und damit seiner ureigensten Bestimmung)nicht stand. Also muß man fragen warum? OK, Bedenkenanmeldung, könnt ich einsehen. Aber was die Qualität angeht, müßte man da schon Röntgenaugen haben. Wenn ich mir das Teil so anseh, ist er a) zu klein, b) falsch plaziert und c) unterdimensioniert. Ich seh es so, daß der Betonfritze Murks gemacht hat und der Zimmerer das ausbaden soll.

    Nö, nie nicht:p
     
  18. Robby

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    a) Wie groß hat der Statiker den vorgegeben mit welchen Befestigungsmitteln an Auflager und Knotenpunkten?

    b) Was sagt der Bauleiter zur Platzierung?

    C) = A

    :D
     
  19. Julius

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    Zitronen falten...? ;)
     
  20. #20 Olaf (†), 05.04.2009
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    Du...

    musst manchmal ein büsschen ruhiger und entspannter reagieren:konfusius
    Hat doch keiner gesacht, dass der Zimmi der Doofe ist. Aber in Folge seines Handelns ist ein Schaden entstanden - und da treibst Du die Ursachenforschung? :wow Nö, nie nicht, aber leider Gottes wird das erst mal an ihm hängen bleiben, den Anspruch abzuwehren. Andererseits könnt ich mir das schon bei Dir vorstellen, ich hab Dich ja schon zu meinem Helden erklärt:28:
     
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