Planungsfehler !!!?

Diskutiere Planungsfehler !!!? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Guten Tag, nachdem ich hier so oft gelesen habe, wie wichtig gute Planer beim Hausbau sind, haben wir uns entschlossen, da wir absolute Laien...

  1. #1 Tristan, 05.04.2009
    Tristan

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    Guten Tag,
    nachdem ich hier so oft gelesen habe, wie wichtig gute Planer beim Hausbau sind, haben wir uns entschlossen, da wir absolute Laien sind, mit allen empfohlenen Profis (Architekt LP1-5, Statiker, Bodengutachter) unser schon vor langem erworbenes Grundstück mit unserem individuell gewünschten Haus zu beplanen.

    Nun war also Baubeginn und es fiel dem Rohbauer und dem Bauleiter (LP 6-9) beim Abstecken auf, daß das Grundstück in den Baugenehmigungsplänen völlig andere Höhenangaben aufwies als sie in der Realität existieren. Unterschiede bis 1,70 von Ecke zu Ecke diagonal z.B.
    Daraufhin bekamen wir einen Baustopp, mußten eine Tekturplanung nachträglich einreichen und hatten viel Ärger (Nachbarn, Kosten wegen Stopp usw).

    Der planende Architekt, mit dem wir bisher ein sehr gutes Verhältnis haben und auch behalten wollen, ist der Meinung, daß es nicht seine Aufgabe war, eine Vermessung des Grundstücks vorzunehmen. Wir hätten ihn damit nicht beauftragt und daher wäre es jetzt unser Problem.
    Dieses entpuppt sich bisher nach Klärung der Nachbarunterschriften und damit weiterem Fortgang des Baus in erster Linie darin, daß wir eine grooooße Menge Gelände in allen Richtungen aufschütten müssen.
    In Kenntnis dieses Grundstücksverlaufes hätten wir sicher ein anderes Haus geplant (Hangkeller o.ä).
    Jetzt müssen wir eine Menge Geld ausgeben, um einen Berg Erde anzuhäufen, Garten terrassieren bzw. Abmauern zum Nachbarn usw....
    Für das gleiche Geld hätte man auch mit einem "Teil-Keller" bauen können, jedenfalls ein völlig anderes Haus gebaut.

    Für uns stellt sich hier ein Architektenfehler in LP 1 dar. Das Grundstück wurde nicht exakt beurteilt. Darauf fußt eine etwas abenteuerliche Planung, denn ohne genaue Grundstücksbeurteilung kann man ja eigentlich kein Haus darauf planen.

    Eigentlich möchte ich das nur berichten. Mich ärgern die teils hämischen Kommentare zu Fragestellern, die ein Fertighaus/Bauträgerhaus o.ä. bauen und denen immer vorgeworfen wird, sie hätten besser mit Architekt und anderen Profis geplant. Das kann genauso oder schlimmer schief gehen. Kostet mehr, ist nicht so wie geplant, macht viel Ärger.

    Wir haben dem Archi jetzt eine Mängelrüge geschickt und hoffen, er wird es mit seiner Haftpflicht klären.

    Einen schönen Sonntag!
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 05.04.2009
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    Damit hat er schon Recht ...

    ... aber er hätte den Bauherrn darauf aufmerksam machen müssen, dass der einen Vermesser mit einem Höhenaufmaß als Planungsgrundlage beauftragen muss.

    Irgendwie verstehe ich das nicht ganz. Einen Höhenunterschied von 1,70 m sieht man doch mit bloßem Auge.
     
  3. Homer

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    Unterschiede bis 1,70 von Ecke zu Ecke diagonal z.B.

    wie groß ist euer Grundstück?
    1,70 (m?) sehe ich auch als nicht Archi oder Bodengutachter.
    Habt Ihr euch euer Grundstück nicht angeschaut?
     
  4. #4 schwarzmeier, 05.04.2009
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    .....
     
  5. #5 Baufuchs, 05.04.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Geht gar nicht

    - Wie hat der Architekt den Lageplan zum Baugesuch erstellt? Dort sind Höhenangaben gefordert. Was hat er da eingetragen?
    - Auf Grundlage welcher Daten hat der Architekt die Abstandsflächen berechnet?

    @Volker
    Der Architekt hat den Bauherren nicht nur auf Notwendigkeit hinzuweisen, er hat die Höhenangaben zu fordern!
     
  6. #6 ManfredH, 05.04.2009
    ManfredH

    ManfredH Gast

    ... und weiterhin auch in den Eingabeplänen den Geländeverlauf entsprechend den tatsächlichen Verhältnissen darzustellen !

    (Wobei ein paar cm rauf oder runter schon mal in den Bereich der *hüstel* Zeichenungenauigkeit fallen können, aber 1,70 m ... nee)
     
  7. #7 Tristan, 05.04.2009
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    Das Grundstück ist ca. 80x20 m, daher kann man sich im Verlauf schon etwas täuschen mit den Höhen, zumal es nach zwei Seiten stärker fällt und das Haus mittig auf dem Scheitel dieses Verlaufes steht.

    Wie der Archi auf die Höhenlinien in den Bauantragsunterlagen kommt, ist mir ein Rätsel. Er hat angeblich die zwei Messpunkte aus dem Bodengutachten als Grundlage genommen.
    Höhenangaben hat von mir niemand gefordert. Auch ein Hinweis auf Vermessung hätte ich dankend angenommen.

    In den Plänen sind ca. 25-50 cm Unterschied zwischen altem Gelände und neuem Gelände vermerkt. In Wahrheit liegen die Extreme um ca. 4,3 Meter von Straße bis Grundstücksende über wie gesagt ca. 80 m Länge. Da stehen dann mal Bäume, Wildwuchs usw, die das Bild etwas verschleiern, also diese Extreme habe ich als Laie nicht erwartet. Sicher, da gingen mal 2-3 Stufen runter, aber dann steht man wieder 40 m weiter, aha, da gehts dann langsam bergab, naja. Man muß ehrlich sagen: das Haus ist in einem Bereich geplant, der vorher quasi das Grundstück durch Bäume/Sträucher geteilt hat, dummerweise spielen sich dort die größten Höhenunterschiede ab.
    Es ist halt ein blöder Fehler gewesen, nicht eine Vermessung zu beauftragen.
    Fehler passieren, Schwamm drüber, wir können weiter bauen, aber möchten nicht auf irgendwelchen Kosten sitzenbleiben. Wir wollen niemanden verklagen, sind sonst mit der Arbeit des Architekturbüros sehr zufrieden (gut, die Sauna müssen wir jetzt rausschmeißen, weil der Anschlußraum für Strom/Gas/Wasser/Heizung etc. zu klein geplant ist); aber 400m3 Aufschüttung, Stützmauern zu den Nachbarn etc. pp sind alles ungeplante Kosten...

    Schönen Abend.
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 06.04.2009
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    Hallo Tristan

    Niemand von uns behauptet, dass der Weg zum Architekten die Garantie für ewige Glückseeligkeit und der zum GU/GÜ/BT der zur ewigen Verdammnis sei.

    Nur wirst Du hier wie anderswo häufiger von Problemen in der Konstellation GÜ/GU/BT-Bauherrschaft lesen/hören als bei Architekt-Bauherrschaft.

    UNd wenn es wie bei Dir Probleme mit dem Architekten gibt, dann stehst Du oft besser da als gegen einen GÜ/GU/BT, weil Architekten eine Haftpflichtversicherung haben (sollten), die natürlich wie alle Versicherungen nicht gerne zahlt.
    Aber immer noch besser als gar keine Versicherung gegen Planungsfehler.
    Und die wenigsten Architekten sind eine GmbH o.ä., sondern sind auch noch persönlich haftend.
     
  9. #9 Baufuchs, 06.04.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Stellt

    sich nur wieder die Frage, ob Planung ohne Höhen (bzw. nach 2 Höhenpunkten aus Bodengutachten:D) von der Versicherung nicht als grob fahrlässig oder gar vorsätzlich eingestuft wird.
     
  10. #10 wasweissich, 06.04.2009
    wasweissich

    wasweissich Gast

    die frage stellt sich für die versicherung wahrscheinlich garnicht , :e_smiley_brille02:

    ein mit übersicht erstellter und externer hilfe geprüfter GÜ-vertrag kann glücklich machen ....

    j.p.
     
  11. Sören

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    da ist murks passiert, kann den archi in die Insolvenz treiben...
     
  12. #12 Shai Hulud, 06.04.2009
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    Hallo Sören,

    das sehe ich nicht so. Bei gutem Willen aller Beteiligten kann auch noch jetzt eine Planungsänderung und erneute Baugenehmigung gemacht werden wie von Tristan im ersten Beitrag beschrieben. Der Architekt hätte einen Teil seiner Fehlplanung für lau gemacht, aber daran geht der sicherlich nicht insolvent. Meiner Meinung nach ist das für alle die beste Lösung.

     
  13. Sören

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    Eine baugenehmigung scheint es ja wieder zu geben, aber wie will man jetzt umplanen?
    Man kann nicht einfach einen Keller dazuplanen. Dann wird das Haus dieses Jahr nicht mehr fertig.

    Der bauherr hat einen Schaden (Wertminderung des hauses ohne Keller, Nachfinanzierung bei höheren Kosten, Verzögerung des baus mit tausend Extrakosten für Miete der alten Wohnung etc pp.)
    Wenn da etliche 10 TEuro dazukommen und der Archi das zahlen muß: gute Nacht, so gut verdient der wohl auch nicht. Dann wird er vielleicht verklagt usw....
     
  14. #14 Shai Hulud, 06.04.2009
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    Bei einem Verzug von 3 Monaten könnte das Haus immer noch im Herbst wetterfest werden, so daß der Innenausbau im Winter erfolgen kann.

    Alle Beteiligten sollten jetzt einen kühlen Kopf bewahren und gemeinsam nach der besten Lösung suchen. Bei einer Umplanung käme außer höheren Kosten und zusätzlichem Planungsaufwand tatsächlich ein Mehrnutzen und eine sinnvolle Lösung heraus.

    Gejammer über Fehler und Schwarzmalerei bringt keinen weiter. Wer arbeitet, muß mit Fehlern rechnen. Das ist das ganz normale berufliche Risiko, dafür bilden Architekten Rücklagen über ihre Haftpflichtversicherung.
     
  15. Sören

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    Shai Hulud, Sie sind sehr optimistisch!
    Was ist mit all den Verträgen, die unterschrieben sind? Der Rohbauer darf jetzt 3 Monate pausieren, das macht er nicht umsonst, bis die Kellerplanung steht. Damit ändert sich die gesamte Elektro/HEizungsplanung, es braucht einen KEllerzugang usw usf Alle Gewerke müssen verzögert werden, wenn nicht komplett neu ausgeschrieben,
    im Grunde müssen Sie ein neues haus planen!!!

    Das ist in 3 Monaten nicht sauber zu schaffen, Kredite laufen weiter etc pp, das hat mit kühlem Kopfnichts zu tun.
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 06.04.2009
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    Ähhhh - wieso hab ich das Gefühl, dass hier "putt´n out fire with gasoline" betrieben wird???

    Was da passiert ist, ist schlicht und deutsch Sch....eibenhonig - ja.

    Aber wieso deswegen eine Wertminderung??? Ich kenne die Pläne nicht, weiß also nicht, ob und wenn mit welchen Wertveränderungen eine andere Planung möglich gewesen wäre. Wissen andere mehr???
    Und selbst wenn, wo ist die Minderung???

    Sicher fallen Kosten an.
    Bereitstellungszinsen, Baustelleneinrichtung, Auffüllung, Gebühren...
    Ob die Mehrmiete ein Schaden ist, wäre schon zu berechnen, denn dagegen sind ja die ersparten Sollzinsen für nicht abgerufene Darlehnssummen zu rechnen.

    Jetzt lasst also bitte mal das sinnfreie Malen von Horrorszenarien sein. Wer unbedingt malen will, nehme sich lieber ein paar Eier.
     
  17. #17 Shai Hulud, 06.04.2009
    Shai Hulud

    Shai Hulud

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    Danke für das Kompliment, das ist in der Tat eine meiner besonderen Eigenschaften! :biggthumpup:
     
  18. mls

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    1. da kommt einiges dazu. nix mit "wenn"
    2. alles folgende ist spekulation
    3. vielleicht auch fehlspekulation.
     
  19. #19 Tristan, 06.04.2009
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    Guten Tag allerseits,

    Danke allen Antwortern für die Beiträge.

    Mittlerweile hat der bauleitende Architekt geschätzt, daß das Aufschütten ca. 30 TEuro kostet (ca. 900 Kubik).

    Kurzfristig hatten wir vor ein paar Wochen die Idee, nochmal mit Keller zu planen, aber davon riet uns der Archi ab, da alle Verträge unter Dach und Fach waren.
    Insofern ist Shai Hulud wirklich optimistisch.

    Wir können unser Haus so bauen, wie es geplant war. Das ist ein Erfolg. Da gebe ich Ralf recht, so schlimm, wie es oft bei anderen Bauten läuft, da haben wir noch Glück.

    Dennoch sehe ich schon eine Minderung, denn wir hätten definitiv kein Haus geplant, für das wir 30 000 Euros in tote Materie stecken und eine aufwendige Gartenplanung. Aber da braucht es dann wahrscheinlich anwaltliche Beratung, um das sauber zu trennen.
    Wie geht man am besten vor, gerade auch hinsichtlich der offensichtlich sehr schwierig abzuschätzenden Folgekosten?
    Schreibt man alles auf bis zum Bauende und reicht dann eine Rechnung beim Verursacher ein?
     
  20. Ortwin

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    Also ich würde mit solch einem vermurkstem Haus/Grundstück nicht leben wollen. Was sollen diese immensen Erdbewegungen, nur um die Fehlplanung eines inkompetenten Architekten so einigermaßen retten zu wollen…
    Ich würde noch einmal ganz von vorne beginnen, und zwar mir einen einem anderen und vor allem fähigen Architekten. Wo gibt’s denn so was, dass ein Haus geplant wird, ohne vorher das Grundstück zu kennen...
    Ich fürchte, Sie und ihre Familie werden mit ihrem "Traumhaus" wohl nicht glücklich werden, wenn Sie auf dieser momentanen Basis weiterwurschteln (lassen)

    Ich wünsche Ihnen trotzdem weiterhin das allerbeste, Tristan.

    mfg Ortwin
     
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