VOB/A bei nichtöffentlichem Bauvorhaben

Diskutiere VOB/A bei nichtöffentlichem Bauvorhaben im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wenn ich eine Ausschreibung auf Grundlage der VOB für ein nichtöffentliches Bauvorhaben/Sanierungsvorhaben erstelle, gilt dann...

  1. #1 Blumenschein, 07.04.2009
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    Hallo zusammen,

    wenn ich eine Ausschreibung auf Grundlage der VOB für ein nichtöffentliches Bauvorhaben/Sanierungsvorhaben erstelle, gilt dann auch die VOB/A?
    Vielen Dank für die Info,
    Gruß
    --
    Blumenschein
     
  2. #2 Achim Kaiser, 07.04.2009
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    Im Normalfall nein.
    Wieso sollte sich ein privater Bauherr diesen Vorgaben unterwerfen (wollen) ?
    Anders kann sein wenn Zuschüsse und Subventionen genutzt werden, die an irgendwelche Bedingungen geknüpft sind.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  3. #3 Blumenschein, 07.04.2009
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    Hallo vielen Dank für die Antwort!
    Ich hätte mir folgenden Zusammenhang vorstellen können: Die VOB soll Gerechtigkeit für alle Beteiligten am Bau schaffen! Einigt man sich also auf die VOB, dann nur als Ganzes,...
    Habe dafür aber keine rechtliche Grundlage,
    Gruß
    --
    Blumenschein
     
  4. #4 Manfred Abt, 07.04.2009
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    In VOB/A geht es ja nicht um Gerechtigkeit während eines Vertragsverhältnisses sondern nur um einen geregelten Weg in ein Vertragsverhältnis.

    Bei unseren Bauvorhaben ist VOB/A die Regel, aber ich wüsste nicht, warum man sich ohne Not diesen Vergabekriterien unterwerfen sollte. Achim hat dazu aber schon alles gesagt.

    Einige Abläufe/Regelungen der VOB/A sind aber auch für andere Vergaben sinnvoll, die kann man ja frei übernehmen.
     
  5. #5 Blumenschein, 08.04.2009
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    Vielen Dank für die Antwort,
    Gruß
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  6. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Vor allem, wenn VOB/A vereinbart, dann muss man da durch. Auflösung nur durch Aufhebung der Ausschreibung.

    Die Vereinbarung der VOB/A ist eine einseitige Vereinbarung des AG mit sich selbst. Mit der Folge, dass die potentiellen AN sich daraus berufen und das einfordern können.

    Es reicht irgendwo einmal VOB/A zu erwähnen.
    -> Alle Unterlagen, Ankündigungen usw. daraufhin durchsehen.
    Da sind schon Manche über übernommene Textteile gestolpert.
     
  7. #7 kalleson, 14.04.2009
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    Auf jeden Fall bei der Ausschreibung darauf hinweisen, dass eine "freihändige Vergabe" erfolgt. Dadurch hält man sich als privater Bauherr alle Optionen offen.
    Mit der Vereinbarung der VOB/B bzw. C wäre ich als "Nicht-Profi" jedoch ohnehin äußerst vorsichtig. Denn ohne Kenntnis der genauen Auslegung der einzelnen § bzw. der aktuellen Rechtsprechung, kann man hierbei schnell Schiffbruch erleiden.
     
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