Abdichtung Kelleraussenwand: Bitumendickbeschichtung oder Dichtschlämme?

Diskutiere Abdichtung Kelleraussenwand: Bitumendickbeschichtung oder Dichtschlämme? im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo Liebe Forumsgemeinde, mein Bauunternehmer hat vorgeschlagen anstelle einer Bitumendickbeschichtung die Kelleraussenwände (Beton) mit der...

  1. #1 janmoritz, 09.04.2009
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    Hallo Liebe Forumsgemeinde,

    mein Bauunternehmer hat vorgeschlagen anstelle einer Bitumendickbeschichtung die Kelleraussenwände (Beton) mit der Dichtschlämme von "Schomburg 2k-dic" abzudichten.
    In die Gebäudetrennfuge (es handelt sich um 2 Reihenhäuser) würde dann ein Dichtband von Schomburg schlaufenförmig eingelegt werden und mit der Dichtschlämme überarbeitet werden. Schichtdicke laut Bauunternehmer 3mm.
    Sonstige Fugen könnte ebenfalls mit Dichtbändern "verstärkt" werden.

    Lastfall: Bodenfeuchte und nicht stauendes Sickerwasser, nichtbindiger Boden Sand und Kies.
    Kelleraussenwand: Beton (Fertigteilwände) 24cm, oberhalb Kellerdecke Porotonmauerwerk.

    Wer hat Erfahrung mit "Schomburg 2k-dic" als gesamte Kellerabdichtung? Verarbeitbarkeit? Gefahren? Vorteile? Nachteile?

    Vielen Dank

    janmoritz
     
  2. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Klar, geht alles auch mit anderen Herstellern!

    ABER Abdichtung hier in dem Fall mit Dichtschlämme oder flexibler Dichtschlämme entspricht nicht den einschlägigen Normen und den anerkannten Regeln der Technik! Das große Problem ist die sehr geringe Rissüberbrückung der DS und flexiblen DS!
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 09.04.2009
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    Das ist eine Sonderkonstruktion ausserhalb der Norm und der aRdT.
    Was das im Bezug auf Aufklrung des Bauherren (Laie vermutlich) und Haftung bedeutet, brauche ich wohl nicht erläutern.
    Auch mal mit der Haftpflicht sprechen, was die so dazu sagt.

    ICH würds nicht machen.
     
  4. Robby

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    OMG den Beruf hab ich voll übersehen!
     
  5. #5 janmoritz, 09.04.2009
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    Die rechtliche Auswirkungen sind mir hinlänglich bekannt. Trotzdem wird die "flexible Dichtschlämme" (natürlich auch die anderer Hersteller) immer häufiger als Abdichtung eingesetzt.
    Meine Frage lautete: Hat jemand Erfahrungen damit??? Ich habe nämlich keine mit diesem Produkt, deshalb frage ich ja!

    janmoritz
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 09.04.2009
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    Sorry - warum dann die Überlegung??

    Was sollte eine DS BESSER als eine KMB können, das ein solches Risiko (auch für den AG) wert wäre.
    2 € sparen? Einfach mal innovativ sein?

    Erfahrungen -> siehe Robby
     
  7. Robby

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    DAzu noch die Schwierigkeit der Kontolle der Schichtdicke!
     
  8. #8 janmoritz, 09.04.2009
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    Schichtdickenkontrolle wird da wie durchgeführt?
     
  9. Robby

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    Jaaaa das Frage ich ja :D
     
  10. Robby

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    Mal die Rili für ds und flexible DS verinnerlicht?
     
  11. #11 janmoritz, 09.04.2009
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    Risseüberbrückung laut Hersteller 1mm bei 2mm Schichtdicke
     
  12. Robby

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    Und die Schichtstärke wird wie Kontrolliert? Und die Rissbildung mal lesen in der Rili Seite 10? Bei aufstauendem Sickerwasser muss die Rissbreite auf W cal = 0,25 mm begrenzt sein... Warum denn?
     
  13. #13 janmoritz, 09.04.2009
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    Weiß ich nicht! Aber, wie gesagt, Lastfall: Bodenfeuchte und nicht stauendes Sickerwasser! Bodengutachten vorhanden.
     
  14. Robby

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    Dann viel Spaß beim kontrollieren und nachdenken warum Rissbreiten dort sein dürfen und woanders eben nicht ;)
     
  15. #15 janmoritz, 09.04.2009
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    Also ich meins echt nicht böse, aber soviel zum Thema Erfahrung. Theoretisch Vorschriften / Richtlinien daherbeten, schön und gut.
    Haben Sie denn, Robby, als Sachverständiger schon Schäden beurteilt, verursacht durch Mängel wie z.B. geringe Schichtdicke (oder andere Mängel) bei Dichtschlämmen?
    Und wenn Sie mir dann antworten, ja hundertfach, lassen Sie blos die Finger davon, oder ja ich hatte schon den und den Mangel zu beurteilen, aber im Verhältnis zu fehlerhaften Bitumen-Dickbeschichtungen sind diese auch nicht häufiger oder gravierender, dann könnte ich etwas damit anfangen. Aber so können wir doch bei jedem Bauteil uns über Richtlinien unterhalten.
    Also wie sieht es denn in der Praxis aus?
    Das Produkt besitzt ja auch ein bauaufsichtliches Prüfzeugnis, hat das denn keinerlei Relevanz? Wenn nein, für was gibts dann Prüfzeugnisse?
     
  16. #16 wasweissich, 09.04.2009
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  17. lawyer

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    Keine, wenn es um die Frage der Erfüllung des Architektenvertrages geht. Es sind die aRdT zu beachten und der sicherste Weg zu wählen.

    Abweichungen davon sind - wenn überhaupt - nur statthaft, wenn der BH so über die Risiken aufgeklärt wird, dass er eine eigenverantwortliche Entscheidung treffen kann.
     
  18. Robby

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    1. Ja ich habe Mängel an Abdichtungen mit DS gesehen und begutachtet.

    2. Das Problem ist die Rissbreitenüberbrückung, Schichtstärke, Emulgierbarkeit in noch frischem Zustand vor allem bei leicht feuchten Untergründen, und der Faktor Mensch

    3. Es gibt BAuweisen und Situationen wo diese Unabdingbar und nahezu unersetzlich sind. Zum einen als sogenannter "Abdichtungshilfsstoff" bei Sockelabdichtung monolithischer Bauweisen, Feuchteschutz von Sockelputzen wegen nicht UV-Beständigkeit von KMB, Rückfeuchtungsschutz bei nachträglichen Abdichtungen oder im Sockelbereich von KMB ABdichtungen von stark "abgesoffenen" Kellern, Verbundabdichtungen, Abdichtungen von Horizontalen MAuerwerkskronen bei nicht ausreichend dichten Abdeckungen usw usw usw.

    Wie man hier feststellt wird diese alleine von der Wortwahl in den wenigsten Fällen als "Abdichtung" betitelt. Warum wohl?

    Sie gehört hier schlich und ergreifend nur in Sonderfällen eingesetzt, bei denen eine andere Abdichtungnicht / kaum oder nur mit erheblichen flankierenden Maßnahmen zum Einsatz kommen könnte.

    Ein weiteres Problem ist die angesprochene nicht DIN und den aRdT Konformität in diesem Bereich. Es reicht nicht aus lediglich zu sagen :" ISt nicht DIN konform aber hat ein abPz". Hier ist zwingend eine schriftliche Aufklärung des AG über alle Risiken notwendig. MERKE Sobald ein abPZ vorliegt ist es idR ein Sonderbauteil (es sei denn das Regelwerk der aRdT verweist auf Produkte mit einem abPZ genau für DIESEN Fall), und somit gesondert zu vereinbaren. Noch heftiger wird es bei "Verwendbarkeitsnachweisen" begriffen wie "Zur Anwendung zur XXX patentiert" oder "Gebrauchstauglich zu XXX"! Hier ist höchste Vorsicht geboten!

    Als Beispiel sei hier eine "Kunststoffbahn" zur Abdichtung gegen Bodenfeuchte der DIN 18195-4 genannt. Auf dem Produkt ist groß aufgedruckt:" Zur Abdichtung entsprechend DIN 18195-4". Dazu ein Ü-Zeichen. DAs Produkt ist in rauhen Mengen im Einsatz aber einfach nicht regelgerecht da es nicht der DIN 18195-2 oder einer konformen EU Norm entspricht und zudem nicht Produktverträglich mit den geläufigen Bahnen zur Abdichtung in und unter MAuerwerk ist.

    Ein weiteres Beispiel sind die sogenannten "Mauersperrbahnen" eines großen Baustoffherstellers, hier wird gepriesen :" zur Abdichtung in Mauerwerk" Leider auch falsch!

    In all diesen Fällen liegt juristisch ein Mangel ohne Schaden vor, ebenso bei der hier vorgesehenen Dichtschlämme.

    Hier gibt es gerade bei dem Lastfall keinen Grund die DS zu verwenden. Als Verantwortungsbewusster Planer sollte man sich im Gegenteil fragen warum man keine WW gegen den Lastfall "Bodenfeuchte und nicht stauendes Sickerwasser" daraus macht wenn man schon in Beton baut, nur daran denken die wenigsten da sie sich mit Planung Konzeption dieses BAuteils viel zu wenig Gedanken machen. Der Keller wird wahrscheinlich/ vielleicht auch so dicht bleiben, selbst wenn es keine DS darauf gibt. Zudem fehlt mir grundsätzlich die Überlegung wie denn die Dämmun (so es eine gibt?) geklebt werden soll, dann mit KMB? Ich gehe sicher davon aus das höherwertige Nutzung vorliegt denn ansonsten wäre eine Abdichtung insgesamt vielleicht gar nicht notwendig wegen Beanspruchungsklasse und Nutzungsklasse.
     
  19. #19 pauline10, 09.04.2009
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