Wer bezahlt?

Diskutiere Wer bezahlt? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Ich habe 2005 eine Doppelhaushälfte erworben (Neubau). Wie auf einer Eiskarte konnte ich div. extras ankreuzen, wie z.B. die Garage um die...

  1. #1 peacepipe, 13.04.2009
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    Hallo
    Ich habe 2005 eine Doppelhaushälfte erworben (Neubau). Wie auf einer Eiskarte konnte ich div. extras ankreuzen, wie z.B. die Garage um die es im folgenden geht.
    Okt. 2006 erhielt ich ein Schreiben der Stadt (FB Stadtentwicklung... Bauaufsicht) das nach Bauzustandsbesichtigung keine Verstöße gegen Vorschriften des öffentl. Rechts festgestellt wurden.
    Nun kommt 3 Jahre später ein Schreiben des Bauträgers in dem mir mitgeteilt wird das ich binnen 2 Wochen ein Geländer o.ä. an der Garage anzubringen habe. (Garage ist in den Hang gebaut und somit von hinten ebenerdig zu begehen).
    Dies wäre auch in der Bauzustandbesichtigung März 2006 so erläutert. (Das Schreiben kenne ich überhaupt nicht).
    Jetzt die Frage, beim Kauf der Garage und in weiteren Gesprächen war nie die Rede davon, dass ich die Garage mit einem Geländer abzusichern habe. Ich habe, damit meine Kinder nicht auf die Garage laufen können, die Rückseite vom Garten her mit einem Maschendrahtzaun verschlossen, es können aber fremde den Hang hoch und problemlos auf das Garagendach. Hätte das nicht der Bauträger übernehmen müssen. Ist ja, als würde ich einen Balkon kaufen und der Bauträger sagt 3Jahre später: Das Geländer musst du dir selber besorgen.
     
  2. #2 MoRüBe, 13.04.2009
    MoRüBe

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    Wie immer...

    ... kommt darauf an. Was wurde bestellt, bzw. was wurde genau beauftragt. Beim Architekten würde es sowieso-Kosten heißen. Beim BT heißt es denn, ach lassen wir das lieber:e_smiley_brille02:
     
  3. mc3d

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    Ich sehe das so: Der Bauträger hat Sie auf Ihre Verkehrssicherungspflichten hingewiesen und dürfte damit aus dem Schneider sein wenn künftig etwas passiert.
    Das neue Geländer dürfen Sie natürlich selber zahlen.
     
  4. #4 Baufuchs, 13.04.2009
    Baufuchs

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    Der

    Bauträger kann von Ihnen zunächst mal aufgrund des angebl. Schreibens "Bauzustandsbesichtigung" nichts fordern.

    Der Bauträger war seinerzeit Bauherr, und wenn das Bauamt Forderungen an ihn, den Bauherren gestellt hat, musste dieser als Bauherr den Forderungen nachkommen. Ist er aber nicht, sondern hat das Schreiben offenbar "zu den Akten" geheftet.

    Vorgehensweise:
    Fordern Sie beim BT das Schreiben des Bauamts an.

    Mit diesem Schreiben ab zum Anwalt.

    Der kann dann auch prüfen, ob die Forderung des Bauamts so wie BT schreibt erfüllt werden muss (soll), oder ob der von Ihnen angebrachte Zaun als Sicherung schon ausreichend ist.

    Vergl.hierzu BauONW:
    Das Garagendach ist sicher keine Fläche, die "im allgemeinen zum Begehen bestimmt ist".
     
  5. #5 MoRüBe, 13.04.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Bist Du sicher...

    ... daß es ein BT ist?


     
  6. #6 Baufuchs, 13.04.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Möglich ist

    mal wieder alles:)

    Andererseits schreibt die F-Pfeife von "Bauträger".

    Ungewöhnlich wäre, dass ein GÜ/GU nach 3 Jahren einen Bauherren mit einer solchen Forderung kommt. Für so was gibts immer einen Anlass z.B. Bauamt hat festgestellt, dass eine Auflage -hier Geländer- nicht erfüllt wurde.

    Dann geht ein erneutes Schreiben an den Bauherren. Das hätte, wenn kein BT im Spiel war, aber der Fragesteller bekommen müssen.

    Aber der kann uns ja mal aufklären in dem er hier liest und uns dann schreibt wer da für ihn gebaut hat.
     
  7. #7 peacepipe, 13.04.2009
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    ???

    ...-BAU.
    Ist halt eine Neubausiedlung und der Verkäufer heißt ...-BAU.
    Habe das Haus Schlüsselfertig gekauft. Mußt nur den Dachausbau und sämtliche Malerarbeiten selber machen. Im Vertrag steht nichts davon, das ich noch ein Geländer an der Garage anzubringen habe.
    Wenn das nötig ist, muss das doch irgendwo stehen.
    Kann ja auch kein Auto ohne Scheinwerfer kaufen und da 3 Jahre lang nicht vom Autohaus drauf aufmerksam gemacht werden.
     
  8. #8 Olaf (†), 13.04.2009
    Olaf (†)

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    Was...

    Du brauchst, wäre ein Rechtsberatung, die wir hier nicht machen dürfen. Aber zumindestens mal ein paar Erwägungen :):
    - Die Verkehrssicherungspflicht trifft Dich als Eigentümer, wer die Maßnahmen bezahlt regelt sich im sog. Innenverhältnis Du - BT (oder was auch immer) und ist im Schadensfalle oder bei einer z.B. Ordnungsverfügung der Stadtt wurscht. Wenn Du mit der Maßnahme wartest bis Ihr Euch "zu Ende gestritten" habt, könnte das in die Hose gehen. Ggf. sofort machen lassen und dann streiten.
    - Offensichtlich ísts ja doch ein BT, also eine "Kaufsache" und kein Werkvertrag. Eine Überlegung könnte sein, ob der Verkäufer Dir, so wie im Gesetz gefordert, den Kaufgegenstand Sach- und Rechtsmängelfrei verschafft hat. Und wenn er sich auf einen Bauzustandsbericht von 2006 beruft kann ich nur einen Zwischenruf machen: "Hört, hört".

    Ohne Advokat wirste hier nicht zu dem kommen, was Deinem Bauchgefühl nach Recht ist. (Oder auch nicht)
     
  9. #9 Shai Hulud, 13.04.2009
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    Hallo PP,

    warum Geländer? Kannst du denn nicht zwischen Hang und Garage einen Zaun ziehen, so daß man das Garagendach nicht mehr betreten kann?
     
  10. Julius

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    Hast Du das Haus MIT dem Gründstück gekauft oder gehörte jenes Dir da schon bzw. wurde von Drittem erworben?

    Mich irritiert da Einiges.
    Vor allem, was dieses ominöse Schreiben der Stadtverwaltung betrifft.
    Wieso ging das an den Bauträger(?), der so oder so zu jenem Zeitpunkt nicht (mehr) Eigentümer war?

    Allerdings frag ich mich schon, warum Du HEUTE (2009) daherkommst mit einer Sache aus 2006!
    Sollte die Stadt da wirklich etwas gestört haben, hättest Du längst ein Verfahren am Hals...
     
  11. #11 peacepipe, 13.04.2009
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    Mich wundert da auch einiges.
    Ich sollte erwähnen, das ich die Schlussrate immer noch nicht bezahlt habe, da die erst nach Behebung aller Mängel zu bezahlen ist und ich somit noch nicht 100%iger Eigentümer des Hauses bin (die haben es wohl nicht nötig, hoffe nur das der BT mir da nicht mal einen Strick draus dreht). Das Haus habe ich übrigens mit dem Grundstück zusammen erworben.
     
  12. #12 Baufuchs, 13.04.2009
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    Wenn

    noch keine Eigentumsumschreibung erfolgt ist, ist zumindest klar, wieso sich das Bauamt immer noch an den BT wendet.

    Wieso wurde dem BT nicht schon lange eine frist zur Behebung der Mängel gesetzt? Mir wäre es mulmig, nach 3 Jahren immer noch nicht als Eigentümer eingetragen zu sein.
     
  13. Julius

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    Fazit: Du hast eigentlich ganz andere Sorgen als jenes läppische Geländer...!

    Teile dem BT doch mit, daß der Eigentümer des Gebäudes (also ER) für die Herstellung eines vorschriftsgemäßen Zustands zu sorgen habe.

    Parallel dazu ab zum Baufachanwalt, aber hurtig!
     
  14. #14 peacepipe, 14.04.2009
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    Naja, 15 oder 20 kleien Mängel wurden ja behoben, oder wir haben uns Finaziell geeinigt.
    Die Wohnzimmerdecke sah nur schlimm aus (Ausschreibung: Tapezierfertig Verputzt). Ich habe aber nur gestrichen. Da der BT aber auf kulanz noch mal der Putzer hat kommen lassen, sieht die Ausbesserung jetzt noch viel viel schlimmer aus. Darauf hin sagt mir der BT, hätte er das doch mal lieber einen Maler machen lassen, den er auch direkt vorbei geschickt hat. Ganze Decke abschleifen, Flies drauf, streichen --- 1000 Euro. BT will nur 200 übernehmen.
    Soll mich der Fusch vom Putzer jetzt 800 Euro kosten.
    Bin Häuslebauer mit 3 Kindern und dabei nur "Arbeiterklasse".
    Kann das Gled nicht k.acken
     
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