Marklergebühren ab wann muss man zahlen

Diskutiere Marklergebühren ab wann muss man zahlen im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo Leute, wir wollen bauen und haben uns zunächst mehrere Grundstück angesehen. Unter anderem welchen in Verbindung mit einem Markler. Bei...

  1. #1 kaiundtine, 13.04.2009
    kaiundtine

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    Hallo Leute, wir wollen bauen und haben uns zunächst mehrere Grundstück angesehen. Unter anderem welchen in Verbindung mit einem Markler. Bei Marklerbesichtigung unterschreibt man ja in der Regel im einen Nachweis für seinen Auftraggeber.
    Nun haben wir uns für ein Grundstück entschieden, was wir uns zuvor mit einen Markler besichtigt hatten.
    Der Eigentümer von diesem Gründstück hat aber zwischenzeitlich den Vertrag mit dem Markler aufgehoben bzw. gekündigt. Ich habe jetzt nur noch Kontakt zum Eigentümer selbst.
    Wenn ich jetzt das Grundstück direkt vom Eigentümer kaufe muss ich dann trotzdem die Marklergebühren bezahlen? Besteht da ein Rechtsanspruch für den Markler für die Vermittlung? Wenn ja wie lange besteht diese?

    Ich hoffe jemand weis da Rat!!
     
  2. Bart77

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    Wenn Du für das Grundstück eine Nachweisbestätigung unterschrieben hast, dann reicht dem Makler das für den Anspruch seiner Provision. Auch wenn er jetzt nichts mehr für den Verkauf tut.

    Auch wenn Du vom Eigentümer direkt kaufst, was man ja immer macht, musst Du wohl zahlen. Ob das zeitlich gebunden ist, wage ich zu bezweifeln. Außer der Makler bekommt nicht mit, an wen das Grundstück gegangen ist. Dann kann er im nächsten Jahr mal ans Klingelschild guggn und seine Kunden durchgehen.
     
  3. #3 Dachi, 13.04.2009
    Zuletzt bearbeitet: 13.04.2009
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    Wäre es nicht besser, sich damit an ein Anwalts-Forum zu wenden? Die machen das auch online. Sicherer wär´s auf jeden Fall, zumal es hier keine Rechtsberatung gibt.

    EDIT: Na Super Bart, hätte ich mir sparen können.
     
  4. #4 MoRüBe, 13.04.2009
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13.04.2009
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    Schwieriges Thema...

    ... zunächst ist die Frage, als was ist der Makler tätig geworden. Ich vermute mal als Nachweismakler. Bedeutet: er muß die Gelegenheit zum Abschluß eines Kaufvertrages nachweisen. er muß nicht den Kaufvertrag vermitteln. Einfach ausgedrückt: er muß nur sagen: ich weiß was. Weichen Maklerangebot und tatsächlicher Vertrag allerdings stark voneinander ab, oder hat der makler beim Nachweis Fehler gemacht, besteht kein Anspruch auf Prov. Beispiel: Kaufpreis aufgerufen: 70.000 Euro. Tatsächlicher Kaufpreis irgendwann 52.000 Euro, da wirds dann kritisch für den Makler. Hat er den Eigentümer nicht genannt ist es ein Verstoß gegen sein Sorgfaltspflichten. Usw. usw.

    Meine Unwesentliche Meinung dazu...
     
  5. #5 MoRüBe, 13.04.2009
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    MoRüBe Gast

    Nochmal nachgefragt...

    ... hat der Makler denn ein Provisionsverlangen gestellt?? (doofe Satzwahl, ich weiß:) ):Brille
     
  6. #6 kaiundtine, 13.04.2009
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    Schriftliches

    Also als überschrift steht, AUFTRAGS-und NACHWEISBESTäTIGUNG


    zwischen mir und dem Makler.


    dann stehen da drei Flurstücksnummern. Wobei alle drei Flurstück von verschiedenen Besitzern sind.
    Das Grundstück was wir uns raussuchen wollten, müsste noch geteilt werden.
    Der Besitzer hat mit dem Eigentümer einen Aufhebungsvertrag getätigt. Da der Makler zu Faul war.

    Im Text steht jetzt noch weiter

    "für den fall des kaufs des objektes beauftragt der auftraggeber den auftragnehmer alles notwendige, wie grundbuchauszug,katasterplan, bebauungsplan und entwurf zum kaufvertrag für den kauf des objektes zu erteilen usw." Auftraggeber wäre ich in dem Fall:deal

    Aber wenn der Makler keine Verpflichtung mehr mit dem Grundstücksbesitzer hat, wie kann er seinen Vertrag mir gegenüber erfüllen?

    Was passiert eigentlich wenn der Grundstücksbesitzer einen neuen Markler nimmt und ich wenn mich an den neuen Markler an wenn müsste ich dann zahlen? An beide, an den ersten oder an den zweiten:irre


    lg
     
  7. #7 MoRüBe, 13.04.2009
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13.04.2009
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    MoRüBe Gast

    Das einfachste zuerst...

    ... beim nächsten Makler Vorkenntnis anzeigen.

    Ist beim schriftlichen nix über Provision gesagt? Dann ist er nicht nur zu faul, sondern auch zu blöd:mega_lol:

    Ich darf zitieren aus dem Demme Ausbildungsbuch für den Makler: In der Rechtsprechung ist allgemein anerkannt, daß das Provisionsverlangen des maklers gestellt werden muß, bevor er seine eigentliche Maklerleistung erbracht hat. Wir diese ohne auf die Pflicht hinzuweisen erbracht, kann der Makler das Provisionsverlangen rechtlich gesichert nicht mehr nachschieben.

    Übrigens, ein gesicherter Anspruch würde so aussehen:

    Familie cop, hier weise ich Ihnen unter zugrundelegung meiner umseitig aufgeführten AGB folgendes Objekt zum Kauf als bisher nicht bekannt wie folgt nach:

    Baugrundstück in xxx, Größe ca. xxx qm, belegen in xx-straße Nr. Eigentümer, Familie yyy, wohnhaft...

    Kaufpreis: xxx Euro,
    Bei Zustandekommen eines Notariellen Kaufvertrages zahlt der Erwerber an mich/mein Büro eine Provision i.H.v. 5 % zuzügl. Moms

    Keine Rechtsberatung, nur Meinung
     
  8. Seev

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    Also ich meine mich zu erinnern (Achtung: nur Laien-Erfahrung!), daß in unserem damaligen Fall der Makler seinen Prov.Anspruch erst nach einem Jahr ab Nachweis des Grundstücks an uns gegen ggf. beiden Seiten verloren hätte, wenn wir das Grundstück nach Ende seines Vertrages mit dem Verkäufer /Eigentümer gekauft hätten.

    Insofern spielt es (vermutlich) auch keine Rolle, ob der Eigentümer nach Ende seines Vertrages mit dem Makler einen anderen damit beauftragt.

    Stichworte für Makler oder RA: Maklervertrag, AGBs

    Gruß
    Seev
     
  9. #9 kaiundtine, 13.04.2009
    kaiundtine

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    Eine Provsionsbeschreibung steht auch im Text

    " Der Auftraggeber erhält für seine Dienstleistung vom AG eine Maklercoutage in Höhe von 6 % inkl Mwst. berechnet vom Kaufpreis Die Maklercoutage ist nach erfolgreicher Vermittlungs des o.g Objekts fällig. .... "

    Eine Vermittlung vom Makler zum Eigentümer erfolgte aber komischerweise bis heute nicht.

    Ich habe den Eigentümer selbst ausfindig gemacht. Da war der Maklervertrag schon bereits gegeseitig aufgehoben worden.:wow


    Muss mir mal den Maklervertrag und den Aufhebungsvertrag ansehen.
     
  10. Seev

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    Dann sollte der Fall ja klar sein. Ich würde aber ggf. doch 50€ für eine kurze RA-Beratung investieren.
     
  11. bernix

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