Marklerprovision

Diskutiere Marklerprovision im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Das Risiko würde ich nicht eingehen. Die sechs Wochen würde ich abwarten. Das Objekt läuft Dir sicher nicht weg. Gäbe es sichere, alternative...

  1. Micro

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    Das Risiko würde ich nicht eingehen. Die sechs Wochen würde ich abwarten. Das Objekt läuft Dir sicher nicht weg. Gäbe es sichere, alternative Interessenten, würde sich der Makler (wird übrigens ohne r geschrieben) nicht so engagieren.
     
  2. Eric

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    Da stimme ich Chris12 zu.

    Bernix, Du argumentierst aus der Mülltonne. Einfach die Klappe halten zu Dingen, von denen Du nichts verstehst.

    Makler hatte keinen Anspruch, da der Fragesteller nach dem Beitrag #1 bereits alle entscheidenten Infos direkt von dem noch auf den Erbschein wartenden " Erben " hatte.

    Jetzt wurde ohne Not ein Maklervertrag unterschrieben. Das läuft dann in der Regel in der Weise, daß der Nachweismakler sich zum Vermittlungsmakler aufspielt. Denn eine Kaufgelegenheit nachweisen kann er ja nicht mehr.

    Insofern soll doch der nach Geld sabbernde Makler alle Kosten übernehmen, wenn der " Erbe " pötzlich doch nicht Erbe ist: Beurkundungskosten, Kosten für die Beibringung der Finanzierungszusage.

    Rechtsprechung zur Haftung wegen cic kennt der Makler offenbar. Deswegen sagte er ja, daß sich sein Auftraggeber selbst bei Beibringung der Finanzierungszusage noch den Verkauf an einen anderen Interessenten vorbehält. Er produziert also Kosten beim Fragesteller und erklärt ihm durch die " Blume ", daß der auf den Kosten sitzen bleibt, wenn dann gleichwohl anderweitig verkauft wird.

    http://www.lrz-muenchen.de/~Lorenz/urteile/NJW96_1884.htm

    Ich plädiere für eine Gesetzesänderung: Wer zu doof oder zu bequem ist, sein Haus selbst zu verkaufen, soll gefälligst auch den Makler bezahlen. Dann wären bald viele Makler, die in Ihrem Leben nichts gescheites gelernt haben und andere nur ausnehmen, brotlos.
     
  3. #23 Manfred, 22.04.2009
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    @Eric, Chris12

    der Verkäufer könnte einen Vertrag mit dem Makler haben der es ihm, für einen bestimmten Zeitraum, nicht erlaubt das Haus selbst zu verkaufen. Sowas ist absolut nicht unüblich.

    Dass sich Käufer und Verkäufer vorher zufällig begegnet sind ändert daran nichts. Der Verkäufer muß dann den Interessenten zum Makler schicken.

    Ich habe mein Haus über einen Makler gefunden. Das Nachbarhaus (vom selben Verkäufer) habe ich meinem damaligen "Nochnachbarn" gezeigt. Da der Verkäufer nun bekannt war ging mein Nachbar direkt zu dem um ein paar 1000€ zu sparen. Der Verkäufer schickte meinen Bekannten geradewegs zum Makler, obwohl er selbst ein paar 1000€ gespart hätte, denn der hatte das alleinige "Verkaufsrecht" per Vertrag.
     
  4. #24 HolzhausWolli, 22.04.2009
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    @ Eric

    Ich halte die Erläuterung der Rechtslage -sollte sie in diesem Fall überhaupt so zutreffen- für müßig, denn aufgrund dieser Verkäuferhaltung
    Das sieht für mich so aus, als sei die Vermittlertätigkeit der Maklerin Bestandteil des Geschäftes. Punkt aus und Schluß.

    Deine Auführungen von Sinn und Zweck eines Maklers für den Käufer/Verkäufer im Allgemeinen, sowie der Kostenpflichtigkeit für den Käufer stimme ich allerdings zu. Sehe ich auch so.

    Nachfrage:Wegen Schufaeintrag
    Sind denn eine Finanzierungsbestätigung der Bank und ein Darlehensvertrag das gleiche? Ich denke nicht ! Die Bank, mit der das Darlehen verhandelt wird aber noch nicht abgeschlossen ist, sollte doch mühelos begleitend in der Lage sein, zu bestätigen daß eine Finanzierung zustande käme. Es gibt m.E. keinen Grund als Finanzierungsnachweis ein Darlehen abzuschließen und dann darauf zu hoffen, daß der Erbschein überhaupt beigebracht wird und sich die Verkäuferin als solche legitimiert!

    Gleichwohl würde ich auch den Spies rumdrehen und die Gegenseite (Maklerin) in Verzug setzen in dem ich eine Frist für die Angebotsannahme setze. Die Verkäuferin sollte darüber aber informiert sein, damit sie mitkriegt, wenn die Maklerin im Begriff ist den Verkauf zu vermasseln. Das wirkt Wunder, glaub mir.:D
     
  5. bernix

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    Eric, ich bin etwas überrascht!

    1.Wegen des Tones (damit kann ich leben)
    2. wegen der Annahme fehlenden Fachwissens...

    Um Erklärung wird gebeten...

    gruss
     
  6. #26 pauline10, 22.04.2009
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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Daß Makler ein Problem haben zu ihrer Provision zu kommen ist das naormalste auf der Welt. Gerade auch "seriöse" Interessenten haben später das Objekt schon von Herrn x gekannt.

    Insofern versuchte sich die Maklerin abzusichern. Auch normal.

    Aber ihr kanntet ja das Objekt schon!!! Da besteht zunächst mal kein Anspruch auf Maklerprovision!!! Sie versuchte euch also erst mal über den Tisch zu ziehen!

    Nun gibt es aber Objekte, da hat sich der Verkäufer verpflichtet, nur über Makler y zu verkaufen. Warum ist seine Sache. Meiner Ansicht nach ist er blond oder er bekommt einen Teil der Provison... oder ...

    Solche Objekte kann man eben nur mit Maklerprovision kaufen! Egal wie lange man das Objekt schon kennt.

    Wenn man ein Objekt schon kannte bevor der Makler tätig wurde muß man das , am besten schriftlich gegen Empfangsbestätigung, dem Makler mitteilen. Dann ist eben nix mit seiner Provision. Aber damit hat man das Objekt noch nicht...

    pauline
     
  7. #27 Ralf Dühlmeyer, 22.04.2009
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    Makler müssen für die gemachten Angaben vollumfänglich haften und MÜSSEN alle erkennbaren Mängel angeben.

    DAS wär schön - träum
     
  8. Eric

    Eric

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    Man unterscheidet Nachweis- und Vermittlungsmakler. Üblicherweise ist der Makler reiner Nachweismakler.

    Hier konnte der Makler die Gelegenheit zum Kauf eines Grundstücks nicht mehr nachweisen. Denn der Fragesteller hatte bereits alle Kenntnisse durch das direkte Gespräch mit dem " Erben ". Der Makler müßte also zusätzlich vermittelnd tätig werden und dafür eine Vergütung vereinbaren. Wie solle er das, wenn er bereits einen Alleinauftrag vom Käufer hatte. Insofern war die geforderte Unterschrift auf dem Kaufvertrag eine etwas " linke Tour ", um auf dem Papier doch noch einen Provisionsanspruch zugebilligt zu bekommen. Vermittlung könnte darin bestehen, daß er auf Veranlassung des Kaufinteressenten dazu bringt, einen niedrigeren Preis zu akzeptieren. Das wird dem Verkäufer kaum gefallen.

    Ein Problem hatte allenfalls der Verkäufer, sofern er denn dem Makler tatsächlich einen wirksamen Alleinauftrag erteilt hatte. Das wissen wir nicht. In der Maklerbranche wird viel gelogen und getrickst.

    Hatte er einen Alleinauftrag, dann durfte der Verkäufer innerhalb der Bindefrist nicht an einen Interessenten verkaufen, den der Makler nicht beigebracht hat. Um den Schadensersatzanspruch des Maklers zu vermeiden, hätte der Verkäufer mit dem Fragesteller verhandeln müssen, ob von diesem die Maklerprovision = Schadensersatzanspruch des Maklers bei Verkauf vor Ablauf der Bindefrist ganz oder teilweise übernommen wird. War dem Verkäufer der Abschluß wichtig, hätte man dafür im Wege der Verhandlung finden können. Der Verkäufer hätte auch provisonsfrei außerhalb der Bindefrist an den Fragesteller verkaufen können.

    Fragesteller hat sich nun aber dafür entschieden, sich einen Maklervertrag aufdrängen zu lassen.

    Das Problem, daß der Makler jetzt auch noch eine Finanzierungsbestätigung fordert und er bzw. der Verkäufer sich gleichwohl vorbehalten, das Grundstück anderweitig zu verkaufen, bleibt. Eine Finanzierungsbestätigung kostet Geld. Darauf bleibt der Fragesteller sitzen, wenn anderweitig verkauft werden sollte, es sei denn, der Verkäufer sichert jetzt ausdrücklich zu, daß er an den Fragesteller verkaufen wird, wenn dieser innerhalb einer Frist von x Tagen eine Finanzierungsbestätigung zum Kaufpreis Y beibringt. Dann kann er zwar immer noch anderweitig verkaufen, trägt aber die Kosten der Finanzierungsbestätigung > siehe Link.
     
  9. buraz

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    Also damit es zu keine Missverständniss kommt, weil ich merke, dass die Diskusion in die flasche Richtung gerät.
    Das wir eine Maklerprovision zahlen sollen war nicht für uns strittig.
    Zwar heißt das Thema Maklerprovision, aber damit war gemeint, die Art und Weiße wie man mit den Kunden umgeht, die Provision zu sichern und sie zu erhalten.
    Das ist mein erster Immobilienkauf und mit der dazugehörige Maklererfarungen.
    Von dem Käufer werden alle möglichen Sicherheiten verlangt und gleichzeitig wird er im Regen stehen gelassen, wenn es um seine eigene Sicherheit geht, geschweige von Garantien für das Objekt.
    Am Ende soll dert Käufer das ganzen noch belohnen.
    So macht man doch keine Geschäfte in anderen Branchen.
    Man ist am Anfang sehr überrascht, dass man die ganze Vorgehensweise in diesem Geschäft so führt.
     
  10. Eric

    Eric

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    Wie, hat der Makler jetzt die Provision etwa schon vorab bekommen.

    Ich würde von dem Hauskauf abraten. Buraz ist damit bereits im Vorfeld total überfordert.
     
  11. #31 HolzhausWolli, 22.04.2009
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    Das ist ja ein toller Vorschlag!

    Du vertauschst wohl Ursache und Wirkung.:irre
     
  12. buraz

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    Natürlich hat der Makler noch keinen Cent von mir gesehen.
    Ich werde ihn noch eine Weile zappeln lassen,:bounce: bis ich sicher bin, dass keine Risiken für mich da sind.
    Außerdem bin ich überhaupt nicht überfordert mit dem Hauskauf.
    Ich habe ein paar mal versucht, eine Immobilie über eine Zwangsversteigerung zu erwerben und das ist viel komplizeirter als ein normaler Hauskauf.
    Da wurde ich sogar besser behandelt bei dem Besichtigungstermin von dem Alteigentümer, imgegesatz zum Makler,der in erste Linie auf das sichern von seine Provision interessiert ist:deal ,alles anderes (Käufer,Verkäufer,Kaufvertrag) für ihm zweitrangig sind.
     
  13. bernix

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    Punkt 1 würde mich nicht wundern und bei Punkt 2 stimme ich dir zu....

    Eric, ich hab mir meine Beiträge nochmal durchgelesen und möglicherweise gibts da Missverständnisse.
    Ich habe Cris Beitrag nicht aus juristischer Sicht kommentiert, der Makler hätte keinen Anspruch an buraz gehabt, bei gültiger und vor Gericht haltbarer Ausgestaltung des Vertrages mit dem Verkäufer aber an diesen...und natürlich hätte der Verkäufer die Provision an den Käufer "weitergegeben".
    ...Wie ja auch im konkreten Beispiel geschehen: Der Maklervertrag wurde unterschrieben und es war dann natürlich kein Thema mehr einen Preis unter Schmerzgrenze zu akzeptieren.....
    gruss
     
  14. bernix

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    Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
    -
    Wieso sollte eine Versteigerung kompliziert sein...du bildest dir eine Meinung zum Objekt und bietest mit....also wie bei EBAY ... nur ohne Bewertungen am Ende..:biggthumpup:
    ...oder meinst du mit kompliziert dass es noch Teilnehmer gibt, die noch schärfer rangehen weil sie den Wert des Objekts entweder besser kennen oder noch weniger Ahnung von der Materie haben und in beiden Fällen einfach mehr bieten?
    gruss
     
  15. buraz

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    Zitat von bernix:
    Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
    Wieso sollte eine Versteigerung kompliziert sein...du bildest dir eine Meinung zum Objekt und bietest mit....also wie bei EBAY ... nur ohne Bewertungen am Ende..:biggthumpup:

    Kompliziert wird nach der Versteigerung.
    Zuschlag ja/nein,Beschwerde vom Alteigentümer auf zuschlag,
    Verteilungstermin ja/nein.
    Am ende komt der Bewertung vom Alteigentümer und will nicht
    ausziehen :mauer.
    Aber da ist alles gezetzlich geregelt.
    Beim normalem Hauskauf scheint es, dass der Makler die Spielregeln bestimmt: erst Maklerrovision Vertrag dannach alles anderes.
    Er soll erstmall versuchen den Käufer zu Kauf der Imobilie
    zu überzeugen,denn er ist schließlich Vermittler und dafür von dem Verkäufer beauftragt.
    Erst dann kann er mit irgentwelchen verträgen wedeln.:deal
     
  16. Eric

    Eric

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    Wer soll diese Gedankengänge verstehen?

    Das ist alles Viertelwissen und zur Miete lebt es sich auch nicht schlecht.
     
  17. #37 Alfred Witzgall, 23.04.2009
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    Ging es nicht auch noch komplizierter

    Hätte Buraz gewußt, dass sie den Maklervertrag (Nachweismakler) nicht unterschreiben braucht, könnte man auch mal mit dem § 119 BGB rumexperimentieren.:Baumurks

    Das scheint ja ein schnelles Geschäft zu versprechen.
    Verkaufswillige :mega_lol::mega_lol:Erben,:bounce: welche noch nicht einmal den Erbschein vorweisen können. "ironie an"(kalt ist die Leiche aber schon ???:think "makaber aus" und ein Interessent, der auch noch bestätigt, dass er über ein ihm bereits bekanntes Haus nachträglich durch einen Makler zum "ersten Mal" informiert wurde, dass es dieses Haus gibt.:confused:

    Da kennt man die Rechtssprechung (seitens des Maklers) und der wird mit seiner Routine alles schön wasserdicht machen.:deal

    Ansonsten bin ich mit Antwort 16 sehr zufrieden.:sleeping
     
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