Wer muss die Kosten Übernehmen/Rohrbruch

Diskutiere Wer muss die Kosten Übernehmen/Rohrbruch im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Nabend, heute beim Kunde A gewesen(Verstopfung in der Grundleitung). Kontrollschacht an der Grundstücksgrenze zum Nachbar B. Nach Reinigung und...

  1. sanco

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    Nabend,
    heute beim Kunde A gewesen(Verstopfung in der Grundleitung).
    Kontrollschacht an der Grundstücksgrenze zum Nachbar B.
    Nach Reinigung und Spülung Festgestellt das das Rohr auf dem Nachbargrundstück B (6 Meter vom Kontrollschacht entfernt)defekt ist(Steinzeug,nicht zu Reparieren).:mad:
    Jetzt sagt Nachbar B,geht mich nix an,bei mir läuft alles ab.
    Sein Abwasser/Regenwasser wird erst nach dem Rohrbruch abgeleitet,
    somit ist für ihn alles i.o.
    Der Abwasserkanal läuft über 4 Grundstücke bevor er in der Strasse eingeleitet wird.
    Meine Frage ist jetzt wer für den Schaden aufkommen muss Nachbar A oder Nachbar B.
    Oder beide zu 50% da Sie ja gemeinsam den Kanal nutzen.
    Hat da jemand Ahnung wie sowas in der Regel gehandhabt wird.
    mfg Sanco
    PS:das soll keine Rechtsberatung werden,Interressiert mich halt mal wie sowas üblicherweise geregelt wird.:deal
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 16.04.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    So, wie es im Leitungsrecht für die Grundstücke und dessen Regeln festgelegt ist.
    Es gibt keine allgemeine Regel
     
  3. #3 moses1980, 16.04.2009
    moses1980

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    Hallo,

    Das Problem ist nur, dass fast niemand sich ein Leitungsrecht eintragen lässt. :mauer
    Ich bin sowieso kein Fan von Leitungsrechten im SW Bereich. Spätestens jetzt könnte es zu Problemen mit dem Nachbarn kommen.
    Wenn ich ein Grundstück habe, welches nachträglich geteilt wurde, dann würde ich mir evtl. einen eigenen SW-Anschluss verlegen lassen.

    Ich sage mal pauschal: für die verstopfte Leitung, muss derjenige aufkommen, der über dieses Stück Leitung entwässert. Auch wenn diese über weitere Grundstücke verläuft.

    Gruß
     
  4. #4 Robert1, 16.04.2009
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    Normalerweise sollte ein Leitungsrecht im Grundbuch eingetragen sein, wenn der Kanal durch ein fremdes Grundstück geleitet wird. In der Vereinbarung sind dann auch solche Dinge wie Reparaturen geregelt.

    Wenn es sowas nicht gibt, muss dein Autraggeber die Rechnung zahlen. Er kann die Kosten dann (zum Teil?) beim Nachbar geltend machen, wenn er der Meinung ist. Braucht dich aber nicht mehr zu interessieren.
     
  5. sanco

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    Hallo,
    danke erstmal für die Antworten.
    Wenn da im Grundbuch nix Eingetragen ist wird
    das eine Harte Nummer für die Nachbar A+B.
    Die beiden älteren Damen sind sich garnicht grün(die
    mögen sich nicht wirklich).
    Das Problem ist ,Nachbarin B lässt mich nicht in Ihren Keller
    um nach evtl.sichtbaren Rohren oder einem Schacht zu schauen.
    Sie hat ja keine Probleme.
    Es dauert max. 1 Woche bis das Abwasser in den Keller von Nachbarin A
    zurückgestaut ist(Rückstauklappe ist aber vorhanden).
    Dann Spirale/Hochdruck,Rohr wieder frei bis zu dem kaputten T-Stück.
    Das wird noch ne Harte Nummer bei denen.
    Gruß Sanco
     
  6. ISYBAU

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    Hallo Sanco,

    ja das ist ne harte Nummer. Das Thema ist bereits Drehbuch für einige lange Prozesse.

    Aber ! Wenn Gefahr in Verzug ist und ein Folgeschaden droht muss natürlich gehandelt werden. Aber das müssen die beiden Damen untereinander ausmachen ... entweder mit Regenschirmen als Schlagwaffen oder Rechsanwälten. Miteinander Reden hilft wie fast immer am Besten.
     
  7. sanco

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    Hallo Robert,
    jo,das ist harter Tobac.:motz
    Habe es geschafft das,
    A: ich kommenden Dienstag ins Haus darf(Nachbarin B):28:
    B: wir eine Hochdruckspülung an Ihrem Fallrohr machen
    dürfen um mal mit der Kamera durchzufahren.:biggthumpup:

    werde glaube ich mal ein bisschen Kuchen mitbringen und die
    Damen an einen Tisch bitten(vielleicht klappts ja).

    Was ich mit der Kamera in dem Stück Rohr was frei war gesehen habe
    ist nur durch Freilegen und Neu machen zu Reparieren.
    Werde Bericht machen wie es gelaufen ist.
    Ps: Robert,habe wieder ein paar nette Bilder für dich.
     
  8. sanco

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    Nabend,
    wollte nochmal Meldung machen,

    Hochdruckspülung am Fallrohr von Nachbarin B hat nichts
    gebracht(Düse fährt ins Erdreich).:yikes

    In den Keller durfte ich nicht.:irre

    Aufbaggern ist gestrichen.:mad:

    Keine Einsicht der Dame,dann ist es Eskaliert zwischen
    den Nachbarinnen.:offtopic:

    Haben dann zusammengepackt,das wars,bis nächste Woche,
    bis der Schacht wieder voll ist(Nachbarin A).

    Oh man,was gibts für Menschen:(

    Gruß Sanco
     
  9. Julius

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    Könnte es helfen, der Gemeinde bescheidzugeben...?
    Immerhin läuft wohl Schmutzwasser ins Erdreich!
    Vielleicht stimmt ein amtliches Schreiben Frau B entgegenkommender?

    Und Frau A sollte dringend nachsehen (lassen), ob zu ihren Gunsten Ihres Grundstücks ein Leitungsrecht eingetragen ist!
     
  10. sanco

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    Julius,
    ja, Leitungsrecht ist eingetragen,
    Interresiert B aber nicht,ihr Abwasser fliest ja ab.
    A geht morgen aufs Rathaus und sucht da Hilfe.
    Sanco
     
  11. #11 gunther1948, 23.04.2009
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    hallo
    versuchs mal mit einem inliner-verfahren geht ohne bagger und solange noch irgendwas vom rohr da ist.


    gruss aus de palz
     
  12. #12 Robert1, 23.04.2009
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    Der Tip mit der Gemeinde ist gut.
    Notfalls muss A halt zum Amtsgericht und auf Duldung (der Reparatur) klagen (ggf. mit einstweiliger Verfügung).
     
  13. sanco

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    gunther1984,
    Inliner war mein erster Gedanke,
    ABER,an dem 100er Steinzeugrohr hängen 2 kleine Häuschen(Nachbarin A)
    Abwasser/Regenwasser und besagte Nachbarin B komplett dran.:Baumurks
    Es ist auch nicht nur 1 Abzweig kaputt,jede Muffe hat starken Versatz
    und Wurzeleinwuchs bzw. sind der länge nach gerissen(was ich bisher
    mit der Kamera gesehen habe).:mad:
    Das wird noch ne lustige Nummer mit den Damen.
    Am 3.ten Mai hat Nachbarin A eine Konfirmation,da ist um 15 Uhr der Schacht voll.:motz
    Sanco
     
  14. ISYBAU

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    Nach dem Motto: Schlauch kann ich auch ?
    Die Aussage "solange noch irgendwas vom Rohr da ist" stimmt so nicht.
     
  15. #15 Manfred Abt, 27.04.2009
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    Die Ergänzung von Robert (ISYBAU) war hier mehr als notwendig.
     
  16. sanco

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    jupp,
    das muss ich Bestätigen,in das Rohr kann nix mehr
    Eingezogen werden.
    Es sei denn ich will damit meine Kasse voll machen
    und baue da komplett Schlauchliner/Inliner ein.
    Da ist das Aufbaggern und neuverlegen mind.
    nur halb so teuer (wenn man dürfte):motz.

    Jetzt ist Phase 2 erreicht, es geht vor einen Schiedsmann(A+B).:deal
    Gruß Sanco
     
Thema: Wer muss die Kosten Übernehmen/Rohrbruch
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