Ab wann ist ein Haus bezugsfertig?

Diskutiere Ab wann ist ein Haus bezugsfertig? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; @Jonathan mal googlen nach "Rechtsfolgen Abnahme".

  1. #41 Baufuchs, 16.06.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Jonathan

    mal googlen nach "Rechtsfolgen Abnahme".
     
  2. #42 shneapfla, 16.06.2009
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    Daß das betroffene Teil schon ausgewechselt wurde (wenn wohl erst nach mehrwöchiger Streiterei) steht schon irgendwo im Thread...
     
  3. #43 Ralf Dühlmeyer, 16.06.2009
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    Jonathan - irgendwie lesen sich Ihre letzten Posts wie Rumpelstielzchen.
    Nö - zu 90% + gehen Sie leer aus - spätestens in der 2. Instanz.
    Mag sogar sein, dass der Bauantrag dem Baurecht entsprochen hat/hätte entsprechen können - schließlich wars Loch ja groß genug.
    Und ein Maurer und Betonbauer muss auch als Meister nicht alle §§ der LBO kennen.

    MfG
     
  4. #44 Jonathan, 16.06.2009
    Jonathan

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    Hier geht es rein sachlich darum, ab wann oder unter welchen Voraussetzungen ein Gebäude bezugsfertig ist. Wenn sich aus der Nicht-Bezugsfertigkeit zu einem bestimmten, vertraglich durch den GU festgelegten Termin eine Vertragsstrafe ergibt, ist das nur eine Folge davon. Es sei noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Formulierung der Vertragsstrafe einzig und allei der GU selbst in seinen Vertrag aufgenommen hat. Man muss jetzt kein Mitleid mit dem GU haben, nur weil er seine selbst verschuldeten Terminverzögerungen verursacht hat. Schließlich war es ein Entscheidungskriterium für ihn, welches er selbst bei den Vertragsverhandlungen ins Spiel gebracht hat. Vertrag ist nun mal Vertrag. Schließlich habe ich durch die Verzögerung jede Menge Kosten gehabt, die weit über die Vertragsstrafe hinaus gehen, die ich ihm gegenüber aber aus Kulanzgründen (bisher) nicht eingefordert habe.
     
  5. #45 Baufuchs, 16.06.2009
    Baufuchs

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    Mal am Rande

    Wurden am/im Haus eigentlich irgendwelche Arbeiten in Eigenleistung erbracht?
     
  6. #46 Jonathan, 16.06.2009
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    Nur Tapezieren
     
  7. #47 Baufuchs, 16.06.2009
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    Warum

    haben Sie eigentlich die Abnahme durchgeführt, obwohl Sie wussten, dass das Haus noch gar nicht bezugsfertig war?
     
  8. #48 Jonathan, 16.06.2009
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    siehe #34:
    Weder ich noch der GU wußte zum Zeitpunkt der GU-Abnahme was vom 2. Rettungsweg. Das habe ich aber alles schon ausführlich beschrieben. Ich selbst bin bei der Abnahme durch das Bauamt aus allen Wolken gefallen, als die was von fehlendem 2. Rettungsweg erzählten. Ich habe ein 0815-Standard-Haus gebaut. Noch während dieser Bauabnahme habe ich telefonisch den Kontakt über Handy zwischen derm MA des Bauamtes und dem GU hergestellt. Der GU mußte sich erst von dem Bauamts-MA aufklären lassen, das der 2. Rettungsweg auch für EFH gilt. Der GU war der Meinung, das gelte nur für Mehrfamilienhäuser.
     
  9. #49 Jonathan, 16.06.2009
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    @ Ralf Dühlmeier:

    Wer als Bauleiter, Architekt oder Profi-Häuslebauer noch nie was von vorbeugendem Brandschutz gehört hat, dem spreche ich jegliche fachliche Qualifikation ab. Schließlich gibt es die lichten einzuhaltenden Maße von 1,20m x 0,90m für das anleiterbare Fenster als 2. Rettungsweg seit fast 40 Jahren unverändert, damit es Bauamt und Bauleitung leicht haben , dies zu kontrollieren. (OVG NRW Urteil von April 2009). Du bist also der Meinung das ein visierter bauleiter davon nichts zu wissen braucht, wo doch jeder weiß, wenn das bauamt was zu mäckeln hat, dann in Sachen Sicherheit. Das weißt Du doch auch ganz genau, so wie ich Dich einschätze. Ich meine durch solche Fälle könnt ihr doch auch was lernen. Andere GUs bei uns lassen erst die Abschließende Fertigstellungsbesichtigung durchführen und dann machen die ihre GU-Abnahme, dann gibt es solche Probleme nicht. Hier hat sich der GU einfach verzockt. Weiter oben im Threat wurde schon erwähnt "Unwissenheit schützt vor Schaden nicht". Das gilt aber doch auch für den GU.
     
  10. #50 Thomas B, 16.06.2009
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    Zu (1): Nein!
    zu (2): Ja!
    zu (3): Was ist ein "Profi-Häuslebauer???

    So isses!

    Als BL bekomme ich einen Sack Pläne in die Hand gedrückt, evtl. noch die Baugenehmigung mit den Auflagen und dann "leite" ich den Bau, ich koordiniere die Handwerker, sage wann wer was zu machen hat, kontrolliere ob es dann auch wohl geraten ist, rüge wenn nicht, usw.

    Es ist aber nicht Aufgabe des BL die vorherige (und genehmigte) Planung auf Fehler zu prüfen. Klar: Fällt mir etwas auf, sage ich es, melde evtl. Bedenken an. Aber wenn es nicht auffällt???

    Zudem: Nicht jeder Keller muß einen 2. Rettungsweg haben. Außer es handelt sich um Wohnräume. weiß das der BL? Vielleicht. Vielleicht auch nicht.

    Gruß

    Thomas
     
  11. #51 Jonathan, 16.06.2009
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    Der 2. Rettungsweg bezieht sich auf das OG nicht auf den Keller.

    Der Architekt hat die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen auf dem Bauantrag bestätigt. Muss er auch, ansonsten wird der Bauantrag nicht genehmigt. Die lichten Maße sind aja auch ausreichend.

    Fakt ist, dass der Bauleiter die entsprechenden Fenster bestellt hat, wie auch die anderen zu verbauenden Bauelemente. Die muss er aber so bestellen, dass alle baurechtlichen Vorgaben und DIN-Vorschriften einzuhalten sind. Genauso muss z. B. er Elektro-Fachhandwerker das Haus so verkabeln, dass der seine VDE-Vorschriften einhält. Wenn das nicht so wäre, könnte ja jeder Schrott verbaut werden, ohne Einhaltung von DIN, VDE, Baurecht-Vorgaben oder was es sonst noch zu beachten gibt. Es scheint mir hier die Meinung vertreten zu sein, das wenn was in die Hose gegangen ist, keiner die Verantwortung für sein Tun übernehmen will. Am Ende ist dann am Besten immer der Bauherr schuld. Aber vielleicht ist das ja im Baugewerbe so üblich. Aber die Justiz sieht das leider nicht so. Wofür gibt es denn dann Gesetze? damit sich keiner dran hält?
     
  12. #52 Ralf Dühlmeyer, 16.06.2009
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    Fakt ist vor allem, Sie haben eine Abnahme unterzeichnet.

    Punktum. Ende. Schluss.

    Ob Sie das, was daraus folgt, als gerecht empfinden oder nicht, hat mit den Tatsachen nichts zu tun!
     
  13. #53 Jonathan, 16.06.2009
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    Fakt ist auch, dass von einem Bauherrn bei der Abnahme nicht erwartet werden kann, dass er als "Laie" Verstöße gegen das Baurecht erkennen muss (Aussage Fachanwalt für Baurecht).

    Mängel wurde ja auch beseitigt, trotzdem war das Haus nicht bezugsfertig, Abnahme hin oder her, Vorbehalt hin oder her.
     
  14. #54 Thomas B, 16.06.2009
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    Echt....???:wow

    Normalerweise mißt der Fensterbauer das Loch in der Wand aus und bestellt danch seine Fenster, die er dann auch (hoffentlich richtig) einbaut. Daß der BL Fenster bestellt ist nicht unbedingt das was ein BL (normalerweise) macht.

    Auch wenn es nichts hilft, bin ich etwas neugierig. Wie war denn der ablauf? BL bestellt (zu kleines) Fenster und läßt dieses einbauen? Nun....er konnte die Größe de Fensters doch nur wie folgt bestimmen: 1. Zollstock nehmen und Locjh in der Fassade ausmessen. danach fenster bestellen. Oder 2. Er nimmt die Maße, die im Plan stehen und bestellt danach (macht man besser nicht, da es leicht zu -zulässigen- Abweichungen kommen kann und dann kann es sein, daß das F. nicht reinpaßt...nur so am Rande).

    in beiden Fällen kann ich nicht erkennen, daß der BL hier das Ganze nochmals -eigenvernatowrtlich- hinsichtlich brandschutzmäßiger Belange hätte untersuchen müssen. Hier muß doch schon die Planung (Vermaßung im Werkplan) falsch gewesen sein. Ich kann mir kaum vorstellen, daß im Plan (richtig) ein fenster von ...sagen wir...1,01/ 1,26 m drin ist und der BL einfach mal so ein Fenster mit den maßen 0,50/1,00 m bestellt. Würde ja auch nicht recht passen. Also irgendwo ist da was schief gelaufen. Ich mag nur nicht recht glauben, daß es der BL versemmelt hat. Oder doch?

    Thomas
     
  15. #55 Jonathan, 16.06.2009
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    Die Maße in der Rohbauzeichnung des Architekten waren ja groß genug. Der GU oder BL (BL ist Angestellter des BU) hat ein zweiflügliges Pfostenfenster einbauen lassen, was später dann durch ein Stulpenfenster ausgetauscht wurde und somit waren die lichten Maße locker erfüllt. Ich habe den Architekten und Bauzeichner gesprochen, der sagte mir, dass alle Bauelemente durch die Bauleitung bestellt würden. Man könnte jetzt rein rechtlich natürlich dem Fensterbauer einen Vorwurf machen, denn der hätte das auch wissen müssen. Die reden sich mit der Begründung raus, dass der 2. Rettungsweg ja auch ein Dachfenster sein könnte, was sie aber nicht verbauen. Doch zum Zeitpunkt des Fenstereinbaues war ganz klar ersichtlich, dass es überhaupt keine Öffnung im Dach gibt, bis auf BWT-Schornstein. OG hat 4 Räume mit 4 Fenstern.
     
  16. #56 Jonathan, 16.06.2009
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    Hab mal gegooglt:
    Es handelt sich den Aufgaben zufolge bei mir um einen GÜ und nicht um einen GU, obwohl im Bauwerkvertrag GU steht. Mein GÜ erbringt lediglich Managementaufgaben, vorwiegend Bauleitung und Abwicklung, also quasi Dienstleister. Die ausführenden Gewerke machen allesamt zu 100% sein "Handwerker-Team". das sind Fachhandwerker aus der Region, denen er sich regelmäßig bedient. Er will immer mit den gleichen Leuten arbeiten und nicht unbedingt mit den Billigsten. Das finde ich auch ok!!
     
  17. #57 Baufuchs, 16.06.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Meine Güte,

    wenn sich der Fachanwalt aus #53 seiner Sache so sicher ist, dann ran an den Speck....:winken
     
Thema: Ab wann ist ein Haus bezugsfertig?
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