Kostenrückerstattung nach Höhenänderung des Gibels?

Diskutiere Kostenrückerstattung nach Höhenänderung des Gibels? im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Liebe Gemeinde, uns beschäftigt seit längerem ein etwas ärgerliches Problem. Wir haben ein Haus aus dem Katalog genommen (Massiv...

  1. #1 Speedy82, 18.04.2009
    Speedy82

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    Hallo Liebe Gemeinde,

    uns beschäftigt seit längerem ein etwas ärgerliches Problem. Wir haben ein Haus aus dem Katalog genommen (Massiv Bauweise) in dem Vertrag der von uns abgeschlossen wurde war die höhe des Hauses mit der Größe X angegeben Dachneigung 45° laut Bebauungsplan der Stadt ist aber nur 40° erlaubt. Dies haben wir dann mit einem Vereinfachten Antrag abgeändert so dass nun die 40° eingehalten werden. Problem ist nur, dass nach dieser Änderung unser Architekt das Haus auf einmal von der Giebelhöhe nun 63cm Verkleinert hat!

    Die Frage ist nun, kann man da beim Bauträger irgendwas holen? Von dem Haus ist erst der Keller gebaut und der Rohbau folgt in den nächsten Wochen!
    Hat da jemand ein Paar Raatschläge für uns? Nach der Änderung der höhe ist natürlich auch kein Preisnachlass erfolgt oder sonstiges.

    Hoffe mal ich bin in der richtigen Rubrik gelandet.

    Vielen Dank schon mal Speedy82
     
  2. Ryker

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    Haette das Haus hoeher werden muessen, weil eine Mindestdachneigung von 50 Grad vorgegeben ist -
    haettest Du dann mehr bezahlt oder unter Hinweis auf die Vorschriften auf den Festpreis verwiesen?
    Hast Du Dich fuer einen Bautraeger entschieden, weil Du "Kostensicherheit" wollstest?
    Hat der BT ueberhaupt was gespart oder mit seinen Subs Festpreise?

    Das bisschen Giebel+Dach wird ohnehin weit unter 10% der Vetragssumme liegen.
     
  3. #3 Baufuchs, 18.04.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Zwangsläufige

    Folge der Verringerung der Dachneigung ist natürlich eine geringere Giebelhöhe.

    Sicher wird da auch die Giebelfläche/Dachfläche kleiner = Kosten geringer.

    So richtig viel kommt dabei allerdings nicht rum.

    Faragen Sie doch einfach mal nach den Minderkosten. Versuch macht klug.
     
  4. juwido

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    Ist immerhin 'ne Sonderausführung => ohne Aufpreis !
    War doch bestimmt zusätzlicher Planungsaufwand erforderlich?
     
  5. #5 Speedy82, 18.04.2009
    Speedy82

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    Naja Planungsaufwand einfach nur den Winkel zu ändern? Ich meine wir sprechen hier von 63cm und nicht von 5 oder 10cm das wäre mir ehrlich gesagt egal gewesen. Wenn wir den Drempel nicht erhöht hätten (Nachträglich incl. Zusatzkosten für die Planung) dann würden insgesamt sogar 83cm fehlen! Ich finde das ist echt etwas zu viel! Der Bauträger wurde uns empfohlen, jedoch weiß ich eins beim zweiten mal Bauen, werde ich diesen nicht mehr in Anspruch nehmen! Ich möchte daraus ja nicht das Große Geld machen, allerdings müsste da doch mit einem entgegenkommen der Firma zu rechnen sein oder liege ich da falsch?
     
  6. #6 MoRüBe, 18.04.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    na janz so einfach isses nu auch wieder nich...

    ... nur den Winkel ändern. Das ist, neu Berechnung umbauter Raum, Wohn-Nutzflächenberechnung, neue Ausführungspläne alles halt ändern. ENEV ändern, Statik ändern usw. usw. Massen neu ermitteln. Hinzu kommt, daß 40° zum verarbeiten nen ekelhafter Winkel ist.

    Wat stellt Ihr Euch das alle bloß immer so einfach vor...:konfusius
     
  7. #7 Baufuchs, 18.04.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Was soll der Quatsch?

    Was kann der Hausanbieter dafür, wenn ein Bauwilliger ein "Kataloghaus" mit 45 Grad Dachneigung kauft, wenn auf seinem Grundstück nur 40 Grad erlaubt sind?

    Und wenn für die Drempelerhöhung nur die Planungskosten berechnet wurden, dann ist das eh schon kulant.

    Überhaupt schon mal nachgefragt, ob es eine Preisminderung wégen der geringeren Dachneigung gibt? Oder wurde mit Drempelerhöhung verrechnet?
    Oder wurden Gründe wie von Morübe aufgelistet genannt?
     
  8. Ryker

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    Ja.
    Festpreis ist eine Wette, bei der fuer beide Seiten dieselben Regeln gelten.
     
  9. #9 Speedy82, 20.04.2009
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 20.04.2009
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    @ Baufuchs, erstens ist das kein Quatsch, weil der Hausanbieter das unbedingt durchdrücken wollte und zu dem wurde immer nur erwähnt das klappt schon geht alles gut bla bla bla!


    Mag sein, das es ein doch etwas größerer Aufwand war, allerdings ist das nicht unsere Schuld gewesen! Zudem muss ich mich ja wohl als Bauneuling zumindest ein klein wenig auf das verlassen können, was mir so ein Bauträger sagt! Und zudem, die Drempel Erhöhung wurde von uns nachträglich bezahlt! Sowie die Statik die nicht richtig nach unseren Wünschen berechnet wurde!
    In der Bau Durchsprache wurde eindeutig festgelegt was von uns gewünscht wird und drei Sachen sind einfach unter gegangen! Zu unserem Nachteil den wir hinterher sogar anteilig bezahlen mussten!
    Zudem würde ich ja gerne mal mit unserem Architekten reden, leider ist der nur nie da! Warum auch immer! Habe schon Mails geschrieben mit der bitte um Rückruf. Nun habe ich eine E-Mail an die entsprechende Person geschrieben die mit uns den Vertrag abgeschlossen hat. Hoffe mal das sich in dieser Richtung zumindest etwas bewegt!

    Ich möchte hier lediglich wissen ob jemand sowas schon mal hatte und dabei zumindest einen kleinen Erfolg verbuchen konnte. Wir sind zwar drauf und dran direkt zum Architekten hin zu fahren, allerdings wenn Ihr als Experten schon keine GENAUE Aussage treffen könnt dann kann ich mir im Prinzip das hinfahren sparen und vor allem meine Nerven schonen (Bitte versteht mich nicht falsch möchte hier keinen persönlich angreifen nur liegt das Thema sehr schwer im Maagen) und permanent an die Geschäftsleitung des Unternehmens schreiben möchte ich auch nicht wobei ich denke, das dies der bessere Weg ist!

    Vielen Dank für die bisherigen Antworten :mauer :D
     
  10. #10 Thomas B, 20.04.2009
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    Mehr Licht, bitte!

    Also: Die DN mußte wegen B-Plan von 45° auf 40° verringert werden. Um die fehlende Raumhöhe auszugleichen wurde der kniestock dafür um 20 cm erhöht, was Planungskosten auslöste, die auch beglichen wurden. Stimmt's bis hierher?

    Wurde für die Erhöhung des Kniestock -neben den Planungskosten- zusätzlich Geld verlangt, z.B. für mehr Mauerwerk, mehr Innen- und Außenputz etc.?

    Wenn "Ja", dann fände ich natürlich eine anteilige Erstattung für den niedrigeren Giebel o.k.! Mutmaßlich wird der BT aber sagen, daß das schon im Nachschalg für den höheren Kniestock berücksichtigt worden ist...who knows...?

    Wenn "Nein", so denke ich kann man annehmen, daß sich hier Mehraufwand und Minderaufwand ausgeglichen haben.

    Welche Wünsche kann man denn als BH üblicherweise bei der Berechnung der Statik äußern??? Ich nehme mal an, daß hier einfach etwas unklar formuliert wurde....

    Grüße

    Thomas
     
  11. bernix

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    ...ist es euer Architekt oder der der Baufirma...?
     
  12. #12 Speedy82, 20.04.2009
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    @ Bernix, das ist leider der Architekt der Baufirma

    @Thomas,

    zum einen ist das so gewesen, wir haben klip und klar darum gebente, das die Statik so berechnet wird das Später noch ein Stockwerk drauf gebaut werden kann meiner Meinung nach muss dies in der Statik mitberücksichtig werden. Was an dem Wunsch aufzustocken und der Äußerdung das die Statik dementsprechend so schwer zu verstehen ist kann ich leider nicht nachvollziehen. Vielleicht drücke ich mich nicht deutlich genug aus :(. Zudem haben wir vom drempel in der Baudurchsprache gesprochen, da ging es darum das dieser nicht zu klein sein sollte und zumindest so hoch das man möbel darunter stellen kann. Bei meiner Lebensgefährtin sind das 90cm -10cm Estrich boden. Dies wurde so kommuniziert und darum gebeten das diese Höhe zu klein ist und das es auf jeden fall mehr sein muss. Architekt sagt 90cm reichen vollkommen aus sagt uns aber nicht, das er dies ab rohdecke geplant hat also waren es hier auch nur 80cm die man nutzen kann. Leider bin ich da ja kein Fachmann darin und muss auf das Vertrauen was gesagt wird. Wir uns gewundert und es erst mal setzen lassen. Diese Informationen mit der Rohdecke wurde uns aber erst kurz vor Baubeginn mitgeteilt! Also nochmals alles gestoppt und abgeändert. Statik war nicht richtig Drempel ebenfalls! Wir haben dann mit dem Geschäftsführer gesprochen und gemeint was wir da machen da uns einfach nicht zugehört wurde. alles in allem mussten wir 50% von der Statiknachberechnung bezahlen und 50% vom Drempel und nun is das Dach auch noch 63cm kleiner durch die Winkeländerung und vorher waren es wie gesagt 83cm.

    Hoffe mal das nun alle Infos zur Vorgeschichte hier drin stehen. Wenn noch infos benötigt werden schreibe ich diese gerne hier hinein!
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 20.04.2009
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    Ich versteh es immer noch nicht. Ein Haus von knapp 10 m Breite. Da ergeben sich
    10,00 * 0,83 / 2 * 2 = 8,30 m² Fläche, die weniger gebaut wurden.

    Mal ganz grob gerechnet Haus 11 * 10 mit 1,5 Geschoßen macht so grob 170 m² Aussenwandfläche.
    170 / 8,3 sind knappe 5 %.
    Anteil des Rohbaus am Haus 50 %.
    Anteil der Aussenwaand am Rohbau so ca 10 %
    Macht bei 200.000 Euro Hausbaukosten 500 Euro angebliche Ersparniss.

    Müssen wir noch weiter reden??????
     
  14. #14 Thomas B, 20.04.2009
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    ...aaahhh...jetzt lichtet sich der Nebel:winken

    Daß mit der "Wunschstatik" ist so natürlich nachvollziehbar und möglichwerweise auch noch vernünftig! Ob man das dann später machen wird...wer weiß. Aber eine Option zu haben ist sicher nicht dumm. Leider gilt auch hier: sagen ist zwar nett, dies deutlich, eindriglich, ja von mir aus schreiend zu tun ist alles schön und gut. Nur: Du hast einen vertrag mit dem GU geschlossen, der diverse Leistungen enthält. Ist ein Teil dieser Leistung die statische Berechnung, so hätte -um vertragliche verinbarter Bestandteil der geschuldeten Leistung zu sein- dies im vertrga stehen müssen. Oder von mir aus in einer von beiden Parteien unterschriebenen Zusatzvereinbarung.

    Zu den Drempelhöhen: Kann ich nicht ganz nachvollziehen. Ihr habt doch sicher irgendwanneinen fertigen Bauplan erhalten, den Ihr dann mit Euren Unterschriften versehen und brav zur Gemeinde getragen habt. Dort hätte über die geplante Höhe schon mal etwas stehen dürfen (Maßangaben). Zudem: wurde der fertige bauantrag nicht vorab durchgesprochen???

    Letztendlich wird es sicher schwierig sein hier Geld zurückzuerhalten. Und selbst wenn: wir reden hier sicher nicht über einen größeren Betrag, sondern vielleicht ein paar hundert Euros. Denn merke: selbst wenn hier eine tatsächliche Ersparnis entstünde, so wird der GU die sowiesi nicht zu 100% an euch weitergeben, da er ungern draufzahlen möchte!

    Für jedes weires gespräch empfiehlt sich Papier und Bleistift bereit zu halten und vor allem vereinbarungen schriftlich zu fixieren und gegenzeichnen zu lassen. Dazu bedarf es keines hochwertigen Briefpapieres und keines Hochleistungsdruckers...

    Gruß

    Thomas
     
  15. #15 Thomas B, 20.04.2009
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    Ich denke es herrscht seitens der BH eine gewisse Unzufriedenheit. Da zählt dann jeder Euro, mit dem man dem GU wehtun kann. Aber keine Sorge. das würde er sich ohnehin an anderer Stelle wiederholen. Und Ihr würdet es vielleicht nicht mal merken....

    Thomas
     
  16. #16 Speedy82, 20.04.2009
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    @ Thomas

    eine gewisse unzufriedenheit ist gut. Immerhin sind das nur drei Probleme von Vielen! Und das nachdem man ein Bauunternehmen empfohlen bekommt!
    Wenn man die möglichkeit hätte das die Firma einem mal ne Stellungnahme gibt in schriftlicher form oder auch mal schriftlich antworten würde dann würde das ganze wahrscheins wieder anderst aussehen. Leider drückt sich die Firma um jeglichen Schriftverkehr!

    Ich werde sehen was sich daraus machen lässt und ggf. mal direkt hin fahren und mit den Leuten Persönlich sprechen.

    @ Ralf

    wenn es hier nur um 200000 gehen würde dann könnte man ja fast sagen vergiss es dem ist aber leider nicht so! Zudem bezahlt einem keiner die nerven und die Gesundheit und soviel geld hat keiner auf dieser welt um dies zu begleichen.

    Außerdem sind 500€ auch Geld nur mal um für jemanden zu sprechen der nicht so viel investieren kann möchte etc. Immerhin wachsen die scheine nicht am Baum!

    Vielen Dank für eure Antworten
     
  17. #17 Thomas B, 20.04.2009
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    Das mag zwar für Abbau von Stresshormonen und Aggressionen durchaus hilfreich sein, letztendlich aber bedarf es bei "Vereinbarungen" jedweder Art entweder der Schriftform (gut) oder zumindest eines zeugen (nicht so gut).

    Jetzt sind schriftliche Zusagen auch kaum noch zu erwarten. Das wäre eher möglich gewesen BEVOR der Vertrag unterschrieben worden ist, denn da wollte die Firma noch etwas von Euch: Eure Unterschrift unter dem Vertrag!

    ..und da heißt es doch immer. Mit einem BT ist man besser dran, der kümmert sich um alles und man hat keinen Streß mit den Handwerkern und bei den Architekten ist ständig Chaos...

    Sorry...mußte kurz mal sein:)

    Thomas
     
  18. #18 Ralf Dühlmeyer, 20.04.2009
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    Auch 50 € sind Geld. Darum gings auch nicht.
    Mir ging es darum, klarzumachen, über welche "Un"Summen man da streiten würde, GERADE, wenn es genug andere Juckepunkte gibt, die Zeit, Geld und Nerven kosten.

    Selbst wenn es real 1,000 € sind. Da bleiben bei ehrlicher Aufrechnung schon nur ein paar Kröten über. Und wenn der BU/BT/GÜ so seine Probleme mit der Kommunikation hat, dann bleibt am Ende Geld für 2* Curry-Pommes über.

    Ob sich das lohnt???
     
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