Jemanden aus der Zahlungsverpflichtung nehmen

Diskutiere Jemanden aus der Zahlungsverpflichtung nehmen im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen. Vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben. Vier leute kaufen sich zusammen ein haus. Ein Ehepaar und die Schwiegereltern.Ehe...

  1. #1 hobster, 20.04.2009
    hobster

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    Hallo zusammen.
    Vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben.

    Vier leute kaufen sich zusammen ein haus. Ein Ehepaar und die Schwiegereltern.Ehe geht in die Brüche, der Ehemmann wäre bereit,
    sich aus dem Grundbuch austragen zu lassen, so daß quasi die drei
    verbliebenen das haus bekommen. die bank lässt ihn aber nicht aus der zahlungsverpflichtung. irgendwo verständlich, die wollen geld.

    die ehefrau (mit kind) hat mittlerweilen einen neuen freund der sie finanziell auch unterstützen würde, mit ins haus einziehen würde und dort z.b. mit miete zahlen würde.auch die alte demenzkranke oma lebt mit im haus und bekommt rente...

    meine frage ziehlt dahin ob jemand tipps hat, wie man die bank überzeugen könnte, das man den Ehemann aus der Zahlungsverpflichtung nimmt.

    Die Ehefrau und die Schwiegereltern zahlen eh schon seit zwei Jahren das Haus alleine ab, der Ehemann zahlt nichts dazu. '
    das interessiert wahrscheinlich die bank eh nicht....


    Hat jemand Tipps?
    bringt es heutzutage was, einer bank zu drohen, das man die "hand hebt" und dann halt keiner was zahlt, wenn sie den ehemann nicht rauslassen?

    kann eine bank das haus zwangsversteigern lassen und leute auf die strasse setzen oder sagen ihr müsst die wohnungen vermieten?

    wie packt man so was an?

    Viele Grüße
    Hobster aus Norddeutschland
    (Und Sorry falls ich mich doooof ausgedrückt habe...)
     
  2. #2 Alfred Witzgall, 20.04.2009
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    Bei Trennungen tun sich (deutsche) Banken regelmäßig schwer.
    Die zocken weltweit mit Milliarden, haben aber Probleme mit den inzwischen alltäglichen Änderungen in den Lebensumständen ihrer Kunden.:irre

    Ich habe gerade einen aktuellen Fall mit Der Kreditgebenden Bank, welche sich sehr im Wintersport mit schießenden Langläufern engagiert. :think
    Da gab es auch, ohne offensichtliche Wertung der Gründe, Umstände und bereits unterbreiteten Lösungsvorschläge die übliche, ablehnende Haltung, (obwohl sich das Risiko im Anschluß für die Bank erheblich verringern würde).
    Das macht ein Sachbearbeiter, welcher grad keine Scheidungssorgen haben dürfte.:sleeping
    Jetzt immerhin die Bereitschaft, den Fall wohlwollend :konfusiusprüfen zu wollen.............ich werde berichten.:deal

    Zwei (ehemalige) Eheleute sollten schon vereinbaren dürfen, wie sie mit Ihrem Vermögen nach der Trennung verfahren wollen. Das Gesetz sieht dies sogar mit der geforderten Vermögensauseinandersetzung vor. Nur die Banken stellen sich regelmäßig doof dabei an. Ohne deren Segen kann so etwas nicht einfach glatt über die Bühne gehen. Führt sogar häufig dazu, dass dieser für die beteiligten Partner sowieso nicht einfache Vorgang bei aller anfänglichen Friedfertigkeit noch im massiven Streit endet.
    Es geht am wirklichen Leben vorbei, wenn ehemalige Partner sich zwar persönlich trennen, aber vertraglich verbunden bleiben müssen. :irre:irre:irre
    Hier fehlt es an einer gesetzlichen Regelung, evtl. in Verbindung mit dem Scheidungsrecht.

    Die von den Partnern getroffene Vermögensauseinandersetzung (mit Regelung der Schuldverhältnisse) wäre per Gerichtsbeschluss auch von den Banken zu akzeptieren und basta. Schließlich werden derartige Vereinbarungen nicht von den dümmsten Juristen erstellt.

    Verbraucherschutzministerium wo bist du ???????

    Auf jeden Fall weiter den Dialog mit der Bank suchen. Zunächst nicht die Zahlungen einstellen, ohne die Folgen evtl. taktisch einkalkulieren zu können (oder zu wollen).

    Einen konkreten Lösungsvorschlag "für die Bank" unterbreiten, mit Einbeziehung der Scheidungsvereinbarung bzw. Vermögensauseinandersetzung.

    Nach einer Zwangsversteigerung wird sich auch die Bank nicht sehnen. Gibt in den nächsten Jahren sowieso noch genug davon.

    Einen persönlichen Tip gibt es auf Wunsch per PN, ;)
     
  3. derF

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    Hier im Forum wird ja oft gefragt, was denn das Risiko bei einer Direktbank ist (sind ja so viel billiger *ironiemod off*). Das ist mal wieder ein Beispiel dafür.

    Ich finde halt nach wie vor, dass ein persönlicher Ansprechpartner vor Ort gerade in solchen Situationen ein Vorteil ist (bzw. sein kann).

    @hobster: würde denn der neue Freund auch in den Kreditvertrag eintreten? Den Vorschlag könntet Ihr der Bank machen.
    Drohen würde ich nicht. Damit bringst Du die Gespräche nicht gerade auf ein konstruktives Niveau.
     
  4. Micro

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    Ich frage mich, warum die Bank ohne Gegenleistung (z.B. Konditionsverschlechterung, Bürgschaft oder neuen solventen zusätzlichen Vertragspartner) aus der Haftung nehmen sollte.
    Bei Vertragsabschluß war doch die Ausgangskonstellation Vorraussetzung.
    Da würde ich mir bei aller Empörung, nicht allzu große Hoffnungen auf Entgegenkommen machen. Ich würde noch nicht einmal vortragen, dass einer der ursprünglichen Vertragspartner sowieso zahlungsunfähig bzw.unwillig ist ..........
     
  5. #5 sk8goat, 20.04.2009
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    Eigentlich hat Alfred schon alles gesagt. Der Tip per PN würde mich auch sehr interessieren.

    Wieviel Zeit ist den seit dem Darlehensvertrag vergangen?
    Wenns nicht mehr lange bis zum zehnten Jahr ist, dann würde ich eine Anschlussfinanzierung einfädeln. Evtl. mit Forwarddarlehen.
     
  6. #6 Andreas1705, 20.04.2009
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    Das ist ja spannend. Ich war mit gar nicht bewusst, daß es hier ein Problem gibt.

    Wenn es denn aber so ist, daß die Eigentümergemeinschaft nicht getrennt werden kann, dann muss doch die Gemeinschaft (aus Person A und B) das ganze Haus an die Einzelperson A verkaufen können, oder? Dann könnte Person A umschulden und mit einem neuen Kredit (ohne Person B) finanzieren oder? Einen Verkauf kann die Bank doch grundsätzlich nicht verbieten, sofern aus dem Erlös der Kredit vollständig abgelöst werden kann (plus ggf. Vorfälligkeitsentschädigung).

    Oder mache ich hier einen Denkfehler?

    Gruß - Andreas
     
  7. #7 hobster, 21.04.2009
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    Danke für die ganzen Infos.
    Der Mann soll halt einfach raus. Und er will auch raus aus der Bank, auch aus dem Grundbuch. Nix mehr mit HAus zu tun haben wollen. Die restlichen drei schaffen es auch so mit den Zahlungen. Der neue Freund der Ehefrau will erstmal nicht mit drin stehen in der Bank. Er könnte zu ihr ziehen und mit Miete zahlen...
    Wenn ich Bank wäre würde ich ihn natürlich auch nicht einfach rauslassen.
    Aber ich denk mal, wenn wir der Bank zeigen, dass es auch zu dritt geht...
    Wir haben in den nächsten Tagen ein Gespräch mit der Bank. Ich kann ja mal berichten wie es ausgeht.Der Kredit läuft seit 2005
    Bin leider in diesen Sachen nicht soooo fit.
    Hobster
     
  8. R.B.

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    Theoretisch schon, vorausgesetzt Einzelperson A bekommt auch eine Finanzierung. Wer weiß, ob Einzelperson A aus Sicht der Bank kreditwürdig ist bzw. die laufenden Raten schultern kann.

    Vorsicht, so eine Aktion kann schnell in´s Auge gehen. Auf keinen Fall die Zahlungen einstellen, denn das führt schnell zur Kündigung des Kreditvertrags. Es ist dann auch fraglich ob jemand von Euch überhaupt wieder einen Kreditvertrag bekommt.

    [QUOTEhobster]kann eine bank das haus zwangsversteigern lassen und leute auf die strasse setzen oder sagen ihr müsst die wohnungen vermieten?[/QUOTE]

    Wird der Kreditvertrag gekündigt, dann kommt normalerweise die Aufforderung die Restschuld zu bezahlen. Wird die Restschuld nicht innerhalb einer festgesetzten Frist beglichen, dann wird die Bank eine Verwertung der Sicherheiten anstrengen. Dann geht es nicht nur um eine Zwangsverwertung des Gebäudes, sondern es wird auch in sonstige Vermögenswerte der Kreditnehmer (und eventueller Bürgen) vollstreckt. Schaut Euch mal die Kreditverträge an.

    Bevor es zu einer Verwertung kommt, wird auch die Bank das Gespräch suchen, denn bei so einer Aktion legen sonst beide Seiten drauf. Also wird man einen Vorschlag von Euch sicherlich prüfen.

    Daher:

    So etwas sollte jedoch gut vorbereitet sein, am besten von jemandem der auch weiß wie die Bank "denkt". Drohungen helfen hier wenig, denn die Bank wird zwar versuchen das Risiko zu minimieren, aber kommt von oben das "Go", dann hat sie kein Problem damit die paar Euro abzuschreiben. Hauptsache man hat den Kram aus den Büchern. Die Folgen sind für Euch als Kreditnehmer deutlich schlimmer als für die Bank.

    Gruß
    Ralf
     
  9. #9 Alfred Witzgall, 21.04.2009
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    Trennungen sind inzwischen ja alltägliche Vorkommnisse

    deshalb verstehe ich grundsätzlich nicht, wieso dies nicht auch im Hinblick auf die Vermögensauseinandersetzung gesetzlich verankert werden kann. Damit haben andere Länder keinerlei Probleme.

    Auch Internetbanken müssen das hinbekommen. Der Banker vor Ort entscheidet dies auch nicht sofort, sondern gibt es an die zuständige Stelle weiter. Dort ist der Kunde letztlich genauso anonym wie bei der I-Bank auch.
    Ich halte auch die I-Banken für einen wichtigen Faktor im Wettbewerb. Sondertilgungen, lange Zinsbindungen, Wechsel des Tilgungssatzes etc. hätte es ohne diesen Wettbewerb bei der VorOrtBank noch lange nicht gegeben. Auch das Bemühen der "Hausbanken" um die Kunden ist nach meiner Meinung durch diesen Wettbewerb besser geworden. Ich schätze es bei meiner Hausbank sehr, einen persönlichen Ansprechpartner für so manche nicht genormten Geschäftsvorfälle kontaktieren zu können.

    Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen. Das Risiko zu Lasten der Bank darf sich nicht verschlechtern. Nur......., wer beurteilt dies letztlich. Deshalb mein Vorschlag, das auch u. U. vom Scheidungsgericht beurteilen zu lassen und einen verpflichtenden Beschluss herbeiführen.

    Die Einzelfälle sind auch zu unterschiedlich. So bin ich beim Fragesteller davon ausgegangen, dass der neue Freund an seine Stelle als Schuldner/Haftender tritt. Nur einen Mietvertrag mit ihm zu schließen ist für die Bank nicht die gleiche Sicherheit, wie sich den üblichen Vollstreckungsklauseln zu unterwerfen. Mein angedachter Tip ist damit auch hinfällig. Außerdem ist natürlich die pers. Bonität entscheidend. In dem von mir geschilderten Fall, hat der neue Schuldner eine um Klassen bessere Finanz/Zahlkraft als der Vorherige.

    Es ist immer eine Zwickmühle, die Bank zu informieren. Einerseits ist es Pflicht und ergibt sich aus dem Kreditvertrag. Andererseits will keiner schlafende Hunde wecken, wenn sich z. B. durch Arbeitslosigkeit, Trennung, Scheidung etc. eine Veränderung in seinen persönlichen Verhältnissen ergäbe.

    Beim kommenden Gespräch einfach mal die Bank(er) fragen, was sie konkret verlangt, um einer Haftungsfreistellung zuzustimmen, bzw. welche Lösung sie vorschlägt. Solange dies nicht bekannt ist, kann man auch keine Lösungen angehen.
     
  10. R.B.

    R.B.

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    Nur mal für einen Dummen wie mich:

    d.h. die Kreditverträge wurden von ALLEN unterschrieben. Sowohl das Ehepaar als auch die Schwiegereltern stehen im Grundbuch.
    Sehe ich das so richtig?

    d.h. die Schwiegereltern verfügen über entsprechende Einkünfte?

    Also dürfte noch nicht so viel getilgt sein.

    Zahlt nichts dazu oder kann nichts dazu zahlen?

    Meine Glaskugel sagt:
    Wenn der Ehemann aufgrund seiner Einkünfte sowieso nicht in der Lage wäre seinen Verpflichtungen aus dem o.g. Kreditvertrag nachzukommen, UND der Kapitaldienst durch die restlichen Kreditnehmer sowieso sichergestellt ist, DANN sollte die Bank an sich kein Problem damit haben den (ex) Ehemann aus seiner Verpflichtung zu entlassen.

    War die Finanzierung schon auf Kante genäht und/oder der (ex)Ehemann ein solventer Kreditnehmer, dann sieht die Sache etwas anders aus.

    Um das richtig beurteilen zu können müssen Zahlen auf den Tisch. Dafür ist ein Forum jedoch der falsche Platz.

    Gruß
    Ralf
     
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