Hilfe bei Einkommensgrenze NRW Bank

Diskutiere Hilfe bei Einkommensgrenze NRW Bank im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen ich blieck da leider bei der Wohnraumförderung nicht mehr wirklcih durch. Ich würde gerne in einem K3 gerateten Wohnort einen...

  1. #1 Jochen Greixl, 22.04.2009
    Jochen Greixl

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    Hallo zusammen


    ich blieck da leider bei der Wohnraumförderung nicht mehr wirklcih durch. Ich würde gerne in einem K3 gerateten Wohnort einen Neubau finanzieren. verheiratet 3 Jahre), 1 Kind, Gesamtjahreiseinkommen nach Steuerbescheid für beide Partner total 63.000 €.

    Somit dürfte ich doch keiner Förderungen bewilligt bekommen - oder? Lohnt es sich trotzdem einen Beratungstermin bei der NRW Bank bzw. bei der Bewilligungsstelle zu machen? Gibt es noch irgendwelche "Abzüge" die man geltend machen kann? In einem Förderrechnerbeispiel gab es 4.000 € Abzug für ein Kind, je 920 € Werbungskosten und 10% Steuer- Pauschalabzug (??).
    Demnach liegt man bei 63.000€ abzgl. alle o.g. Beträge ja bei ca. 51.500 €

    Ich steig da nicht mehr durch! Wer kann hier eventuell helfen?

    Gruss Jochen Greixl

    PS. wenn ich mir die Gehaltsgrenze anschaue, dann frage ich mich jedoch wie eine 3 Personen Haushalt mit einem max. Bruttoeinkommen von 51.740 € (was ja schon +40% über Modell A liegt) überhaupt eine Baufinazierung anstellen will! :irre
     
  2. Jassy

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    Ich verstehe Deine Frage nicht..... Du hast doch schon selber beantwortet. Du liegst b ei 51.500 EUR und Grneze ist 51.760 EUR. Also passt es doch!
     
  3. #3 Jochen Greixl, 22.04.2009
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    hmm, ok. stelle ich die Frage anders :shades :

    gibt es Chancen auf Bewilligung für Härtefälle bei Gesamteinkommen über 51.000 € bzw. sind die "pasuchalen Abzüge" richtig? Denn ich habe auf verschiedenen Seiten entweder unterschiedliche oder gar keine Abzugspauschalen finden können.

    Gruss
     
  4. Jassy

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    Ja, die Abzugspauschalen sind richtig. Wieso Härtefälle bei EK über 51.000 EUR? Grenze ist Grenze, und die liegt halt bei 51.760 EUR. Also beantragen (und viel Spaß dabei...).
     
  5. #5 Jochen Greixl, 22.04.2009
    Jochen Greixl

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    ja das thema ist wirklich kompliziert.......:mauer

    Ich bin halt total hilflos gerade ob ich mit meinem Einkommen von 63.000 EUR 1 kind, 2 Arbeiter, junges Ehepaar noch in Modell B reinkomme.

    Wenn ich mir das anschaue: Quelle baufoerderer.de

    -----------------------------------------------------------------------

    Die (vereinfachte) Einkommensberechnung nach den Paragrafen 20 bis 24 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) sieht wie folgt aus:
    Vom Bruttoeinkommen jeder Person im Haushalt, das in den kommenden 12 Monaten zu erwarten ist, werden zunächst die Werbungskosten abgezogen (Selbständige müssen von ihrem Gewinn ausgehen). Danach werden Pauschalen von je 10 % des verbleibenden Betrages für Steuern und Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung abgezogen, sofern diese gezahlt werden (je nach Einzelfall daher Abzug von 10, 20 oder 30 %). Die so verbleibenden Einkommen aller Haushaltsmitglieder werden zusammengezählt.
    Von diesem Gesamteinkommen des Haushalts können gemäß § 24 Wohnraumförderungsgesetz verschiedene Frei- und Abzugsbeträge abgezogen werden:

    ....

    * 4.000 Euro für "Junge Ehepaare" (beide Partner jünger als 40 Jahre alt und noch keine 5 Jahre verheiratet).

    Das danach verbleibende Einkommen ist das maßgebliche anrechenbare Einkommen i. S. d. § 9 WoFG. Die nach dem dortigen Absatz 2 maßgebliche Einkommensgrenze eines Haushalts berechnet sich grundsätzlich nach der Formel:

    Haushaltsgröße Einkommensgrenze
    1-Personen-Haushalt 12.000 Euro
    2-Personen-Haushalt 18.000 Euro
    Für jede weitere Person zusätzlich 4.100 Euro
    Für jedes Kind i. S. d. § 32 EStG zusätzlich (es zählt dabei sowohl als "Person" als auch als "Kind") 500 Euro

    Bei einem Vierpersonenhaushalt (2 Erwachsene, 2 Kinder) ergibt sich so ein Grenzwert von 27.200 Euro (18.000 Euro für die ersten beiden Personen plus je 4.100 Euro für die dritte und die vierte Person plus zweimal je 500 Euro für die Kinder). Unter Berücksichtigung der Pauschalen für Steuer, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Werbungskosten (mindestens pauschal 920 Euro) entspricht das bei einem Haushalt mit einem Verdiener (Angestellter/Arbeiter) einem Brutto-Jahreseinkommen von rund 39.777 Euro (siehe dazu auch die nachstehende Tabelle). Wenn es sich im Beispielsfall um ein "jungen Ehepaar" (mit zwei Kindern) handelt, dürfte das Brutto-Jahreseinkommen durch den Freibetrag für junge Ehepaare (4.000 Euro, siehe oben) sogar rund 45.491 Euro betragen (in der Tabelle ist dieser Freibetrag wie auch die übrigen Frei- und Abzugsbeträge nicht eingerechnet).

    Allerdings gelten die Grenzwerte des § 9 Abs. 2 WoFG nicht für alle Förderprogramme bzw. -mittel Denn nach § 9 Abs. 3 WoFG dürfen die Länder auch höhere Einkommensgrenzen festlegen. Von dieser Möglichkeit haben fast alle Länder Gebrauch gemacht. In der Praxis geschieht das meist dadurch, dass in den Förderbestimmungen festgelegt wird, dass die Grenze des § 9 Abs. 2 WoFG um einen bestimmten Prozentsatz (z. B. um 10 oder um 30 Prozent) überschritten werden darf. In diesem Fall muss der gemäß § 9 Abs. 2 WoFG nach der Haushaltszusammensetzung maßgebliche Grenzwert (z. B. für einen Vierpersonenhaushalt mit zwei Kindern 27.200 Euro, siehe oben) um den fraglichen Prozentsatz angehoben werden. Bei einer Erhöhung um beispielsweise 30 % wären das 8.160 Euro, so dass sich ein Wert von insgesamt 35.360 Euro ergibt (entspricht bei einem Verdiener einem Jahresbrutto von ca. 51.434 Euro bzw. bei "jungem Ehepaar" von ca. 57.148 Euro)

    --------------------------------

    D.h. wenn ich das richtig verstehe sind es 57.148 Euro plus die genannten Werbungskostenpauschalgen von je 920 EUR plus die 4.000 EUR Ehepar Pauschale und somit knapp 63.000 EUR was dem gemeinsamen Einkommen entspricht. Oder sehe ich das völlig falsch??

    Ich komme leider erst - durch Dienstreisen bedingt am Mitte Mai zu einem eventuellen Gespräch bei der Stelle und frage mich halt ob ich extrem drüber liege oder es knapp werden könnten.

    Selbst wenn die Förderung "nur" 40.000 EUR betragen könnte wäre das ein großer Schritt in Richtung Eigenheimfinazierung. Denn zur Bank zu gehen und zu fragen ob die 275.000 EUR finanzieren ohne die WFA Förderung ist selbst bei einer realistisch zu zahlenden Rate von ca. 1.400 EUR / Monat doch recht schwierig.

    Sorry für den langen Text, aber ich bin halt verwirrt ohne Ende .....

    Gruss
     
  6. Jassy

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    Also, da Ihr Beide verdient bekämet Ihr ja auch "nur" Modell B. Lad Dir doch die Vordrucke schon mal aus dem Netz runter. Die sind sehr gut verständlich und dann siehst Du direkt das Ergebnis (was anderes machen die Sachbearbeiter bei der WFA zunächst auch nicht). Ich habe den Antag übrigens auch selber gestellt und genehmigt bekommen, Es ist zwar kompliziert, aber keine Atomphysik......

    Gruß, Jasmin
     
  7. #7 Baufuchs, 23.04.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Die

    Daten auf der "Baufoerdererseite" scheinen nicht mehr aktuell zu sein.

    Gibts aber alles auch auf der Seite WfA-NRW hier.

    Danach ergibt sich ein max. tatsächliches Brutto von 51.760 €, welches für "junge Familie" noch um 4.000.- € höher liegen darf.

    Obergrenze also 55.760.- €. Mit 63.000.- € liegt man da locker drüber, es gibt also keine Förderung.

    Im übrigen beraten Sie die zuständigen Bewilligungsbehörden (bei Kreisverwaltung) auch ganz detailliert im persönlichen Gespräch.

    Für Ihren Fall gerechnet:

    63.000 € - 920 € = 62.080 € - (30%) 18.624 € = 43456 € - 4.000 € (junge Fam.) = 39.456 €

    Zulässig für Modell B = 25.420 € + 40% = 35.588 € Ergebnis = keine Förderung

    PS:
    Mal nachgefragt: Warum rechnen Sie Beispiele mit 2 Kindern, wo Sie doch nach Ihren Angaben nur 1 Kind haben?
     
  8. #8 Jochen Greixl, 23.04.2009
    Jochen Greixl

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    merci!
     
  9. #9 Fuchs80, 24.04.2009
    Fuchs80

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    hallo,

    warum suchst du dir nicht ein berater der für dich die öffentlichen mitteln beantragt?? der bekommt dann zwar geld dafür, aber dann kann man auch nichts falsch machen. es gibt nämlich immer ein paar wege das einkommen zu drücken.

    das 2. kind wird ab dem 3. monat der schwangerschaft anerkannt.

    gruß fuchs80
     
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