Mängelbeseitigung - Faire Frist?

Diskutiere Mängelbeseitigung - Faire Frist? im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Hallo, zur Sanierung des gesprengten Betonkopfes (eigentliches Thema hier ist gesperrt) wird es auf eine Mängelanzeige an den Rohbauer mit...

  1. #1 FirstHouse, 24.04.2009
    FirstHouse

    FirstHouse

    Dabei seit:
    03.10.2007
    Beiträge:
    792
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    SW Entwickler
    Ort:
    Stuttgart
    Hallo,

    zur Sanierung des gesprengten Betonkopfes (eigentliches Thema hier ist gesperrt) wird es auf eine Mängelanzeige an den Rohbauer mit Fristsetzung zur Beseitigung hinauslaufen. Was wäre eine faire Frist für die Korrekturarbeiten (24x24cm Kopf - der Träger mit 3m kragender Dachhälfte stützt - abspitzen, Bewehrung ergänzen, aufbetonieren)?


    FH
     
  2. mc3d

    mc3d

    Dabei seit:
    07.03.2008
    Beiträge:
    366
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    GF
    Ort:
    Berg. Gladbach
    Benutzertitelzusatz:
    .
    Aufgrund der Vorgeschichte würde ich Dir raten, das persönliche Gespräch mit dem Rohbauer zu suchen. Vielleicht läßt sich das Problem unbürokratisch regeln.

    Ansonsten 14 Tage Frist setzen, am besten durch Fachanwalt für Baurecht oder deinen Planer oder deinen SV.
     
  3. #3 FirstHouse, 24.04.2009
    FirstHouse

    FirstHouse

    Dabei seit:
    03.10.2007
    Beiträge:
    792
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    SW Entwickler
    Ort:
    Stuttgart
    Unbürokratisch wird das ganze nicht gehen.
    Der Rohbauer Herr X hat den gemeinsamen Baustellentermin (Ich, BL, Statiker Zimmermann und er) kurzfristig 3h vorher abgesagt, wo das ganze in Augenschein genommen werden sollte. Er hätte zur Vorbereitung etwas abspitzen sollen.
    Sein Bruder Herr Y hat X verboten zu kommen. Y wollte per Fax eine Garantie haben, nicht auf den Kosten für das Abspitzen sitzen zu bleiben. Ich sagte Y am Telefon, daß der bezahlen wird der Schuld hat. Hitziges Telefonat! Mir ist auch der Kragen geplatzt wg. dem kleinlichen Gezeter von Y. Y meinte, sie hätten alles korrekt gemacht und wir würden zuviel Aufhebehns machen - Ausgießen mit Harz würde reichen. Leider zeigte das Abspitzen mit Nachbars Hammer ein anderes Bild - laut Statiker zu wenig Bewehrung.
    X ist der Vernüftigere - allerdings zoffen die sich untereinander- beide sind Geschäftsführer.


    FH
     
  4. mc3d

    mc3d

    Dabei seit:
    07.03.2008
    Beiträge:
    366
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    GF
    Ort:
    Berg. Gladbach
    Benutzertitelzusatz:
    .
    Das klingt alles wenig erbaulich. Zumal ja jeder der Beteiligten die Verantwortung von sich weißt. Da kein Planer im Boot ist, der hier Dampf machen kann, würde ich deinen SV bitten, für dich die Mängelrüge zu schreiben. Dieser ist ja am besten über die Situation vor Ort im Bilde.
     
  5. #5 FirstHouse, 24.04.2009
    FirstHouse

    FirstHouse

    Dabei seit:
    03.10.2007
    Beiträge:
    792
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    SW Entwickler
    Ort:
    Stuttgart
    Das ist ja nur das halbe Problem mit dem Rohbauer. X hat nicht gemäß Bauplan gearbeitet und bei der Garagengründung das Fundament nicht auf die Grundstücksgrenze gesetzt, sondern an das auf der grenze befindliche Mäuerchen. Darauf dann die Bodenplatte und Garagenwand. Ohne Absprache mit BL, Statiker.

    Ich warte nun ab, was mein Gutacher zu dem ganzen meint. Diese Informationen und die bereits bestehenden (Statiker schickt mir ein Schriftstück) werde ich dann in einer Mangelanzeige mit 14 Tage Frist zur Beseitigung verwursten zusammen mit einer Aufforderung zur schriftlichen Stellungnahme wg. PlanNichtEinhalten und wie er die Gründung genau konstruktiv ausgeführt hat (Statik und frostfreie Gründung gewährleistet?).
    Wenn das nicht fruchtet, dann muß wohl ein Anwalt tätig werden - ich rechne schon damit.

    FH
     
  6. mc3d

    mc3d

    Dabei seit:
    07.03.2008
    Beiträge:
    366
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    GF
    Ort:
    Berg. Gladbach
    Benutzertitelzusatz:
    .
    Bitte den SV einfach mit den Verantwortlichen zu klären wer wann wie wo für welche Mängel aufkommt. Ein guter SV kann solche Sachen meist "unter Kollegen" lösen. Wenn er dabei auf Granit beißt soll er halt sein Gutachten schreiben und Du suchst Dir einen Fachanwalt für Baurecht der Deine Interessen durchsetzt. Kostet zwar alles Geld aber deine "selbstverwurstete" Mangelanzeige wird im Zweifelsfall von X oder Y als Klopapier verwendet.
     
Thema:

Mängelbeseitigung - Faire Frist?

Die Seite wird geladen...

Mängelbeseitigung - Faire Frist? - Ähnliche Themen

  1. Kostenvorschussklage - Mängelbeseitigung Unverhältnismäßigkeit Trockenbau

    Kostenvorschussklage - Mängelbeseitigung Unverhältnismäßigkeit Trockenbau: Hallo, ich versuche mich kurz zu halten: Unser Haus wurde saniert. Im Rahmen der Sanierung wurde im Erdgeschoss an eine Holzbalkendecke eine...
  2. Ablauf nach VOB-Vertrag Kündigung durch AG da keine Mängelbeseitigung erfolgte

    Ablauf nach VOB-Vertrag Kündigung durch AG da keine Mängelbeseitigung erfolgte: Mich interessiert der Ablauf wenn ein Bauvertrag nach VOB durch AG wegen Mangel der Beschaffenheit und Verstoß gegen die aRdT und keine...
  3. Fußbodenheizung Mängelbeseitigung

    Fußbodenheizung Mängelbeseitigung: Hallo, Bei Freunden von uns wurde jetzt ein Teil der Fussbodenheizung neu angeschlossen. Es lag ein Mangel vor weil die Heizung unterschiedlich...
  4. Mangelbeseitigung - Schimmel im Dach

    Mangelbeseitigung - Schimmel im Dach: In meinen Pultdach schimmelt es munter vor sich hin. Bauträger und Baufirma sollen nun den Mangel beseitigen. Also muss das Dach vermutlich mehr...
  5. Mängelbeseitigung nach Feuchteeintritt tatsächlich wirksam?

    Mängelbeseitigung nach Feuchteeintritt tatsächlich wirksam?: Hallo liebes Forum, auf der Suche nach Infos und Tipps zum Thema Bauen bin ich auf diese Seite gestoßen. Ich beschäftige mich derzeit mit dem...