Bauvertrag

Diskutiere Bauvertrag im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten morgen, ich möchte zwar gerne bauen mit vertrauen, aber ganz blind möchte ich an die ganze Sache nicht rangehen. In unserem Vertrag...

  1. #1 baumitvertraun, 26.04.2009
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    Guten morgen,

    ich möchte zwar gerne bauen mit vertrauen, aber ganz blind möchte ich an die ganze Sache nicht rangehen.

    In unserem Vertrag steht nun das die Firma eine Festpreisgarantie für 5 Monate gibt. Und dann dürfen sie wahrlos bis 30 % erhöhen? Wir bauen mit Eigenleistung, daher kann es gut sein das es länger als 5 Monate dauert.

    Die Firma übernimmt auch Garantie für die Eigenleistung. Ist das tatsächlich so?

    In den AGB´s steht auch das die statische Berechnung baunebenkosten sind und nicht von der Firma bezahlt wird. Ich dachte das gehört zur Planung. Das wurde bisher mit keinem Wort erwähnt.

    Auch steht in der Bauleistungsbeschreibung das die Frostfreie Gründung nach statischer Berechnung bis 80 cm betragen kann. Wir möchten aber mind. 80 cm. Leider können wir nicht fachmännisch argumentieren und denken das es dann nicht akzeptiert wird.

    Wir sind seit Tagen nur am lesen und uns rauch der Kopf schon ziemlich. Wir haben Angst etwas blind zu unterschreiben.

    Kann mir jemand Tipps geben worauf noch zu achten ist?

    Wir haben den Berater mehrfach darauf hingewiesen, das er uns alles was nicht im Preis enthalten ist, uns sagen soll. Ob der gute Mann das gemacht hat? Keine Ahnung! Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!
     
  2. #2 MoRüBe, 26.04.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Oh, das hört sich schon mal gut an...

    ... Festpreisgarantie. Von wann ab: Baubeginn, Vertragsunterzeichnung, Baugenehmigung, usw usw???

    Wann ist denn Baubeginn???

    Statik als Nebenleistung :wow

    und ENEV-Nachweis damit auch.

    Abkocher sind das. Lass mich raten: Billichheimser?? So in der Kategorie 89.900 für 120 qm?

    :mauer
     
  3. salleD

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    für mich

    klingt das alles nach Abenteuer mit ungewissem Ausgang. Was heißt in Eigenleistung bauen ? Das ganze Konstrukt scheint mir äußerst ominös.
    Ab zum Anwalt und Vertrag prüfen lassen !
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 26.04.2009
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    Möglichkeit 1) Sie haben schon unterschrieben. Dann ist alles egal. Beten und hoffen ist (fast) alles, was Sie tun können
    Möglichkeit 2) Es ist ein (noch nicht unterschriebener) Entwurf.
    Dann gilt nur ein Rat -> Ab zum BaurechtsRA und zum eigenen Baufachmann/-frau. Den Vertrag auf Herz und Nieren prüfen lassen (und wahrscheinlich schwerste Erkrankungen diagnostiziert zu bekommen)

    Wie will ein BU die Gewähr (Garantie gibts nicht auf dem Bau - ausser auf die Zeit) für IHRE Leistungen übernehmen???

    Und ich dachte immer, Autohändler (in der Nachfolge der Pferdehändler) hätten die schlimsten Verträge :respekt
     
  5. #5 MoRüBe, 26.04.2009
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    MoRüBe Gast

    Ralf das ist doch der Trick...

    Aber hört sich erst mal gut an :biggthumpup:
     
  6. Julius

    Julius

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    Du bist doch Kaufmann. Und offenbar funktioniert Dein fachliches Bauchgefühl noch. Daher die (begründeten) Ängste.

    Solch einen Vertrag (samt Vertragspartner) kann man eigentlich nur direkt in der Rundablage entsorgen...
    Da scheint mir jeder Cent für die Vertragsprüfung schon hinausgeworfenes Geld.
     
  7. #7 MoRüBe, 26.04.2009
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    MoRüBe Gast

  8. #8 baumitvertraun, 26.04.2009
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    Wir haben natürlich noch nicht unterschrieben! Daher auch die Fragen.

    Auszug aus den AGB`s

    "2.3.5 Baunebenkosten, wie z.B. Kosten zur Beschaffung von Finanzierungsmitteln, für Bauversicherung und Richtfeier, sowie Prüfgebühren für das Baugenehmigungsverfahren (einschl. Kosten für die statische Prüfung) und Kosten für beglaubigte Lagepläne, übersichtspläne, Höhenpläne und Sielkataster."

    Achso Wärmebedarfsberechnung wäre demnach auch nicht dabei, wenn´s nicht im Vertrag steht?

    Ja dann müssen wir jede Schraube usw im Vertrag aufführen!

    Wir bauen nicht alles in Eigenleistung, nur das was wir auch fachlich vertreten können.

    "klingt das alles nach Abenteuer mit ungewissem Ausgang."

    Deswegen informieren wir uns auch vorher und nicht erst nach Vertragsunterzeichnung!

    "Abkocher sind das. Lass mich raten: Billichheimser?? So in der Kategorie 89.900 für 120 qm?"

    Nene, das kostet schon ein stolzes Sümmchen!
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 26.04.2009
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    Ich sach doch - SOFORT eigenen Sachverstand einkaufen.
    ist (wahrscheinlich) ungleich Kosten für die Statik.
    Es dürfte hier die Gebühren der Prüfung der vom GÜ aufgestellten Statik durch die Bauordnung/Prüfing. bedeuten. Baut Ihr in Brandenburg :yikes

    Nein! Die Muttern zur Schraube auch noch!!! ;)
    Im Ernst. Natürlich sollte möglichst viel in der Baubeschreibung drin sein. Je mehr jetzt festgelegt ist, desto geringer sind die Chancen, das der GÜ seine Kalkulation über Nachträge nachbessert!!!
    Fliesen, Türdrücker, Anzahl der Steckdosen usw, Tapete (wenn MAler incl), Qualität der Oberflächen, ......................

    Das können Sie nicht alleine.
    Wieder -> ab zum Fachmann/-frau.

    Ja, der/die kostet. Aber unterm Strich macht sich das bezahlt!!!!
     
  10. #10 baumitvertraun, 26.04.2009
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    Auszug aus dem Bauvertrag:

    "Wenn Firma innerhalb von 5 Monaten nach schriftlicher Bestätigung des Vertrages mit den
    Ausführungen seiner Leistungen auf der Baustelle beginnen kann und die in der Vertagsbestätigung
    genannten Termine und Fristen, die auch die Eigenleistung des Bauherrn betreffen, eingehalten werden.
    Termine und Fristen Termine und Fristen werden mit der Vertragsbestätigung aufgegeben."

    Also nach Vertragsunterzeichnung gilt das schon. Das ist mir zu wenig! Ich möchte über die ganze Bauzeit ein Festpreis haben.

    Wir wollten auch im Vertrag aufnehmen, das nur ein Vertrag zustande kommt in Verbindung mit der Baugenehmigung!

    Ich glaube das war eher das gemeint mit der Statik:

    "Kosten und Gebühren für den Prüfstatiker
    Der Prüfstatiker ist nicht zu verwechseln mit dem Statiker Ihres Hauses. Er prüft, wie der Name schon verrät, die erstellte Statik Ihre Statikers bzw. Ingenieurs."

    Ist doch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Werde mich hier auch schlau machen!

    Den Vertrag lassen wir auch noch prüfen. Ich glaube das wird auch das beste sein! Aber man kann sich schon Vorab informieren.
     
  11. #11 MoRüBe, 26.04.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Also ne Prüfstatik ...

    ... bekommste hier auch, wenn Dein Statiker hier keine Zulassung hat. Aber, es ist ja Dein Statiker, so die Formulierung.

    Er prüft, wie der Name schon verrät, die erstellte Statik Ihre Statikers bzw. Ingenieurs

    Es scheint also schon Schriftverkehr zu geben.
     
  12. #12 baumitvertraun, 26.04.2009
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    hmm, jetzt verstehe ich nicht was du meinst? Was nun, im Preis mit drin, nur der Prüfstatiker nicht!

    Ist das kompliziert!
     
  13. #13 wasweissich, 26.04.2009
    wasweissich

    wasweissich Gast

    auf jeden fall hören sich die auszüge nicht gut an , (frei nach thomas freitag : oh oh, oh, dass kann teuer werden...)
     
  14. #14 baumitvertraun, 26.04.2009
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    Ich hätt mal etwas genauer lesen können! Also Punkt Statik und Wärmebedarfsberechnung hat sich wohl geklärt, da ich diesen Punkt in den AGB`s gefunden habe:

    "4. Genehmigungen

    4.1 Der Bauherr führt die baubehördlichen und die anderen etwa notwendigen Genehmigungen herbei. Firma liefert die für die Baugenehmigung erforderlichen Bauunterlagen: Grundriss-, Ansichts-, Schnittzeichnungen, Lageplan, Geschoss- und Grundflächenberechnung, Berechnung des umbauten Raumes, Wärmeschutzberechnung, Statik, Leistungsbeschreibung und Zählkarte. Die übrigen erforderlichen Unterlagen liefert der Bauherr. (was bleibt denn noch übrig?) Der Bauherr beantragt sofort nach Vertragsabschluss alle notwendigen Genehmigungen, damit der frühestmögliche Termin für die Genehmigung des Bauwerkes gewährleistet wird. Er ist für die vollständige und rechtzeitige Vorlage der Genehmigung verantwortlich.

    4.2 Sofern der Bauherr dies wünscht, wird Firma die erforderlichen behördlichen Genehmigungen, insbesondere die Baugenehmigung beantragen und etwaige Verhandlungen mit den Behörden führen."
     
  15. #15 S.Oertel, 26.04.2009
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    z.B. der Entwässerungsplan würde mir da ganz spontan einfallen - vergiss es einfach; das durchaust Du in der Kompklexität alleine nie im Leben!
    Hol Dir einen Fachmann dazu, sonst wirst Du nach allen Regeln der Kunst über den Löffel gezogen.

    Gruss
    Sven
     
  16. #16 baumitvertraun, 26.04.2009
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    Ja, den Entwässerungsplan habe ich noch im Hinterkopf. Genaueres wird wohl nächste Woche geklärt!

    Wie sieht es eigentlich aus, wenn das Bauamt unseren Plan nicht genehmigt? Wer trägt die ganzen Kosten für die Umplanung und mehrkosten? Deshalb möchte ich den Zusatz nur mit Genehmigung vom Bauamt kommt ein Vertrag zustande.
     
  17. #17 Baufuchs, 26.04.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Den Zusatz

    wird es in der gewünschten Form wohl nicht geben. Der GÜ als Planer schuldet allerdings eine genehmigungsfähige Planung, Nachbesserungen gehen also zu seinen Lasten.


    Anderer Weg:
    Vor dem Hausvertrag einen reinen Architektenvertrag mit Honorar nach HOAI abschliessen. Da schuldet dann der Architekt eine genehmigungsfähige Planung und der Bauvertrag wird erst abgeschlossen, wenn die Genehmigung erteilt ist.
     
  18. #18 MoRüBe, 26.04.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Du bist gut...

    ... was gilt denn bei Dir? 4.1 oder 4.2??

    der Bauherr schuldet, also Du. Bei 4.1 brauchste dann noch 2 Stempelauguste und bei 4.2 mußte wohl was bezahlen.

    Nimm mal Deine rosarote Brille ab. Laß den ganzen Sch... durchprüfen. 1x Architekt und 1x RA.

    Alles andere führt hier zu nix mehr.
     
  19. #19 MoRüBe, 26.04.2009
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    MoRüBe Gast

    Sag mal....

    ...

    hast Du wirklich noch nicht unterschrieben??:shades

    schon ganz schön weit....
     
  20. #20 baumitvertraun, 26.04.2009
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    Na hätte ich die rosarote Brille auf, dann hätt ich ja läääängst unterschrieben!

    Wäre Tüv Nord für die Vertragsprüfung geeignet? Die wollen pro Sdt. 198 + Mwst.
     
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