Gewährleistung Heizung?

Diskutiere Gewährleistung Heizung? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir wohnen seit 2,5 Jahren in unserem neu erstellten Haus. Nun ist die Heizung defekt. Wie sieht es hier mit der Gewährleistung aus?...

  1. #1 McManaman, 27.04.2009
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    Hallo,

    wir wohnen seit 2,5 Jahren in unserem neu erstellten Haus.
    Nun ist die Heizung defekt. Wie sieht es hier mit der Gewährleistung aus?
    Laut Bauvertrag haben wir 5 Jahre Gewähr für das Haus ... aber gehört die Heizung dazu? Oder gilt für die Heizung nur die üblich 2 Jahresfrist?
     
  2. #2 Achim Kaiser, 27.04.2009
    Achim Kaiser

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    Was ist defekt ?
    Gewährleistung ist keine Vollkaskoversicherung.
    Alle Wartungen durchgeführt ?


    Gruß
    Achim Kaiser
     
  3. Julius

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    Heizung gehört dazu.

    Allerdings müßtet Ihr ggf. beweisen, daß es sich um einen von Anfang an vorliegenden, versteckten Mangel gehandelt hat.

    Was genau ist denn kaputt?
     
  4. R.B.

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    Sicher?
    BGB o. VOB?
    Heizung als getrenntes Gewerk vergeben oder zusammen mit Haus gekauft?

    2 Jahre oder 5 Jahre, ich könnte die Frage mit den bisherigen Infos nicht beantworten.

    Gruß
    Ralf
     
  5. #5 McManaman, 27.04.2009
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    Also der Bauvertrag ist laut VOB. Haus als all-inklusive Packet.

    Mittlerweile war auch ein 'Not'-Klempner bei uns und hat die Heizung erstmal wieder in Gang gesetzt. Der Wasserdruckwächter ist wohl defekt und wurde überbrückt. Soweit so gut. Allerdings haben wir seit längerem das Problem, dass der Warmwasserdruck deutlich abgenommen hat. Der Warmwasserdruck ist auch jetzt zu schwach. Der Wasserdruck in der Therme ist ok. Der 'Not'-Klempner hat sich sehr darüber gewundert, dass nach so kurzer Zeit bereits der Wasserdruck so schwach ist. Er vermutet, dass die Warmwasser-Leitung verschlammt ist. Ich denke, dass wäre dann ein Fall für Gewährleistung, da dann bei der Installation irgendetwas schief gelaufen sein müsste.
     
  6. R.B.

    R.B.

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    VOB ?
    Dann 2 Jahre ab Abnahme wenn ich mich nicht irre.

    Verschlammte Kreise sind auch nichts für die Herstellergarantie die man evtl. über die Gewährleistungszeit hinaus in Anspruch nehmen könnte.

    Bei WW Leitungen ist es sowieso fraglich, ob man hier von einer Verschlammung reden kann. Da geht wohl einiges durcheinander.
    Für den Druckabfall kann es mehrere Ursachen geben, evtl. spielt hier Verkalkung eine Rolle.

    Mit einem versteckten Mangel zu argumentieren ist schwierig.Man müsste dem Unternehmen auch noch nachweisen, daß es den Mangel kannte und hätte informieren müssen. Alles in allem nicht so einfach, aber ich bin kein Jurist.

    Gruß
    Ralf
     
  7. salleD

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    VOB und alles inkl ?

    dann ist zunächst mal nicht der Klempner sondern der GU/GÜ/BT oder was auch immer in der pflicht. Ob die VOB mit Verbrauchern überhaupt wirksam vereinbart ist, ich hab da so meine Zweifel.
    Aber der einzige Tip den man hier geben kann: Ab zum Fachanwalt für Baurecht.

    MfG
    salleD
     
  8. #8 Robert1, 27.04.2009
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    Warum denn immer gleich zum Anwalt?

    Erst mal mit dem sprechen, der dir die Heizung (mitsamt dem Haus) verkauft hat und dann möglicherweise das ganze schriftlich anfragen. Wurde laut Sachverhalt noch nicht gemacht.

    Sollte sich der BU/GU (oder wer auch immer) weigern, den Fehler zu beheben kannst du dir auch das -mit Begründung- schriftlich geben lassen.

    Dann kann man immer noch über einen Anwalt nachdenken.
     
  9. #9 McManaman, 27.04.2009
    McManaman

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    Mittlerweile habe ich noch eine zweite Meinung eingeholt: Vermutlich ist dieses ein heizungstypisches Problem. Es gibt wohl ein Rücklaufventil beim Kaltwasser, das gerne verkalkt. Das soll man angeblich leicht entfernen können und dann läuft auch das WW wieder. Dass die Leitungen verschlammt sein sollen, klingt für mich auch sehr hypotetisch... Ansonsten gilt für elektronische Bauteile wohl grundsätzlich nur die übliche Gewährleistung von 2 Jahren.
     
  10. lawyer

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    Folge: 5 Jahre Gewährleistung auf alles. Verkürzung der Verjährung wäre wegen Abweichung von der BGB-Regelung unwirksam.

    Aber: Der Mangel muß bereits bei Abnahme vorhanden oder angelegt sein.
     
  11. #11 Achim Kaiser, 27.04.2009
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    Verkalkt war das bei der Abnahme ganz sicher nicht ;-)
    Das sind so Kleinigkeiten die normalerweise im Rahmen der Wartung dann erledigt werden - wenn sowas auftritt, wie ein festsitzendes Rückschlagventil.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
Thema: Gewährleistung Heizung?
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