Seltsame Gaubenkonstruktion?

Diskutiere Seltsame Gaubenkonstruktion? im Dach Forum im Bereich Neubau; der anschluss ist mist Moin, und nicht fachgerecht ausgeführt. Die Wärmedämmung muss geschlossen sein. Den Anschluss kann der Dachdecker...

  1. #21 Gast360547, 28.04.2009
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    der anschluss ist mist

    Moin,

    und nicht fachgerecht ausgeführt. Die Wärmedämmung muss geschlossen sein. Den Anschluss kann der Dachdecker sicherlich hinter das WDVS ziehen, muss dann aber seinerseits Wärmedämmung hinter den unteren Teil bis an die Dämmung der Dachschrägen führen.

    Da brauche ich nicht im Nachweis gucken, das ist und bleibt eine unzulässige Wärmebrücke mit der erheblichen Gefahr der Schimmelbildung.

    Grüße

    stefan ibold
     
  2. mls

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    rat mal .. ;)
    oder lass dir e. anerkennungsfähigen eignungsnachweis vorlegen.
    oder lass deinen bau von einem fachmann checken.
     
  3. #23 Siggi Werther, 28.04.2009
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    Das ganze Konstrukt ist ein bzw. mehrere Bauma(ä)ngel.
    a) wg. Kälte- oder Wärmebrücke Dämmung der Gaube und des Daches darf nicht unterbrochen sein.
    b) der senkrechte Anschluss des Daches an die Gaube muss min. 15 cm über das Dach geführt werden.

    Lassen sie sich nicht über den Tisch ziehen, die ausführende Firma muss den Scheiss den sie verbockt hat beheben.
     
  4. #24 Ralf Dühlmeyer, 28.04.2009
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    Wo steht das????
     
  5. Dachi

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    Das ist die beste und nach m.M die einzigste.
    Du glaubst nicht wieviel Kamine wegen sich auflösendem Waka letztes Jahr von mir saniert wurden! Dieses Jahr gehts fröhlich weiter :D
    Hoch lebe Waka....;)
     
  6. Dachi

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    fehlt irgendwie:-)

    Ergänzend zu meinem vorherigen Beitrag:
    "Das "Mage...." besser und/oder länger hält, bezweifle ich stark."


    So, jetzt isses besser und macht Sinn ;)
     
  7. #27 Nochniegebaut, 29.04.2009
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    Hallo archi3,

    heute morgen habe ich noch schnell ein Bild von der Ortgangecke ohne Dachstein gemacht. Leider habe ich kein Superweitwinkel, aber ich denke, man erkennt das wesentliche. Zum Glück wurde hier nicht die 10mm Pappe draufgenagelt wie in Deinem Beitrag. Ist das so o.k. ausgeführt?:

    [​IMG]
     
  8. archi3

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    ... verloren ...

    OK, gebe mich geschlagen, stehe auch zu Wettschulden... gratuliere... wohin soll der Kasten (bitte per PN)?

    Du bist der Erste, den ich kenne (und ich kenne ziemlich viele...), der "richtige Konterlattung" hat, scheinbar doch lernfähig!!!
    Zumindest auf dem Bild schaut es mir stärker aus als 8 mm!

    Nachfrage 1: Welche Neigung hat Deine Gaube? (Steht normalerweise auch im Schnitt zum Bauantrag)?

    Nachfrage 2: Du müsstest einen Energiesparnachweis haben, welchen "Feldanteil" hat die Aussenwand (steht beim "Schichtaufbau der verwendeten Bauteile", ca. S 17)?
     
  9. #29 Nochniegebaut, 29.04.2009
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    Hallo archi3,

    das mit dem Bier muss nicht sein - ich nehme den Kasten lieber virtuell als Gutschein für weitere Fragen...

    Aber erstmal zu Deinen Fragen:

    1. Die Dachneigung der Gaube beträgt ca. 18°

    2. Das ist nicht ganz einfach zu finden - besser gesagt, diese Angabe ist für die Gaubenwand nicht auffindbar. Im Kapitel "Schichtaufbau und U-Werte der verwendeten Bauteile" gibt es alle möglichen Wände, z.B. "Kellerwand Raum 1 g. Erdreich" und noch etliche weitere allein für den Keller, für das Dach gibt es aber nur eine globale Berechnung "24cm-Sparren Dach Däm 24". Dort beträgt der Feldanteil 90%, der Balkenbereich 10%. Meiner Meinung nach bezieht sich das ausschliesslich auf das Dach selbst (Zwischensparrendämmung, daher der Balkenbereich). Die Gaubenseitenwände sind anders aufgebaut und dort müsste separat gerechnet werden - oder liege ich da falsch?
    Die Gaubenwände sind auch im vorhergehenden Kapitel "Bauteilverwendung und Flächenberechnung" nicht auffindbar. Kann ich diese Berechnungen vom Bauträger einfordern?
     
  10. archi3

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    Fotos Fotos Fotos machen....
     
  11. #31 Nochniegebaut, 10.05.2009
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    Hallo archi3 (und alle anderen),

    letzte Woche Dienstag war der Abnahmetermin - ich konnte das Haus wegen gravierender Mängel nicht abnehmen. U.a. fehlt im Dachspitz die Dampfbremse auf dem Boden und die in den Dachwänden ist fehlerhaft ausgeführt. Dazu ist der Putz an der Außenfassade großflächig in tausende Risse aufgesprungen - dazu starte ich noch einen eigenen Thread im Fassadenkapitel.
    Zurück zur Gaubenkonstruktion. Mittlerweile habe ich vom Bauträger eine Antwort dazu bekommen. Mir wurde dazu lediglich ein Zeichnungsblatt zugesandt, dass angeblich diesen Bereich (Gaubenaußenwand) abdecken soll. Die Bilder sind auf dem Picasawebalbum zu sehen, da sie hier nicht hochgeladen werden können (zu groß / detailliert):

    http://picasaweb.google.com/Nochniegebaut/ProblemeBeimBauEinesFertighauses#

    Meiner Meinung nach ist die Antwort aber völlig unzutreffend. Einerseits stimmen die U-Werte nicht mit der bei mir ausgeführten Wandkonstruktion überein (höhere Wärmedämmung), andererseits ist auch die Geometrie eine ganz andere. Zum Vergleich hier eine von mir mit Acad nachgezeichnete Sicht der Gaubenwand ebenfalls im Picasawebalbum zu sehen. Die Flächenverhältnisse von Wärmedämmung : Wärmebrücke beträgt 1:0,97 ! Wie kommt der Bauträger auf die Angabe "Error = 1,65%" ?!

    Muss ich das so hinnehmen? Mein gesunder Menschenverstand sträubt sich dagegen.

    Viele Grüße

    Nochniegebaut
     
  12. archi3

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    Schade, hast Dich lange nicht gemeldet...
    Kann ein ganzes Konzert von Deinen und anderen Punkten singen, aber wer soll nun die Glaskugel bemühen... hoffe, Du hast viele Fotos gemacht...

    Ein Punkt zum Thema Fassade: Ist denn die Zusatzbewehrung an den Ecken der Öffnungen in der Gewebespachtelung drin?
    Noch einer: Sind die Fensterrahmen um 3 cm überdämmt (gem. Beiblatt 2 DIN 4108, ist sicher im Nachweis nach EnEV angekreuzt)?
    Noch einer falls Holztreppe(n): Stärken der Stufen und Wangen ausreichend (ich behaupte - ohne die Treppe gesehen zu haben -, es sind gem. Regelwerk 5 cm nötig) oder liegt eine Treppenstatik vor?
    etcetcetc

    Hol Dir endlich eigenen Sachverstand!!!
     
  13. #33 Nochniegebaut, 10.05.2009
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    Hallo archi3,

    vorhin habe ich eine PN abgeschickt, ist die angekommen? Ansonsten hatte ich einen Sachverständigen vom TÜV bei der Abnahme dabei...
     
  14. R.J.

    R.J.

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    Nicht unerwartet, Psi von 0,1 W/mK ist schon mal echt schlecht für so einen Anschluss. Gleichwertigkeit mit Bbl2 (psi 0,06W/mK) ist auch nicht gegeben. Das würde bedeuten entweder detaillierter Nachweis aller Wärmebrücken (die Fensterrahmenüberdeckung wäre dann auch wurscht) oder pauschal Zuschlag. Wenn pauschal, wozu dann die Mühe mit einem WB-Katalog?
    Tausend Fragen...

    Error = 1,65% bedeutet nur das die Abweichung innerhalb der Berechnung bei 1,65% liegen, 2% sind zulässig. Das ist O.K.
    Über die Flächen kannst das nicht bewerten. Wärmebrücken sind linienförmig, die Fläche als Ganze sind im EnEV Nachweis schon berücksichtigt. Sollten sie zumindest sein.

    Ob du das so hinnehmen musst? Naja, was hast du denn bestellt?
     
  15. #35 Nochniegebaut, 10.05.2009
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    Hallo R.J.,

    Du schreibst:

    "Ob du das so hinnehmen musst? Naja, was hast du denn bestellt?"

    => Bestellt habe ich ein sündteures Haus mit extra Wärmedämmung zum Aufpreis von stolzen 4675,- Euronen. Dazu gehört ausdrücklich die Erhöhung der äußeren Wärmedämmung (Styropor) von 60mm auf 100mm sowie die bessere Wärmeleitgruppe 035 statt 040 in der Wand / Zwischensparrendämmung.
    Dass ich erst einen Aufpreis zahle und dann diese Extra-Dämmung nicht bis zur Dachdämmung geführt wird, verstehe ich nicht - davon war in den Bauvertragsunterlagen auch nichts zu finden.
    => Inzwischen habe ich allerdings gelernt, dass Fertighaushersteller Details wie den Wandaufbau oder den Gaubenanschluss tunlichst nicht in den Bauvertrag aufnehmen...
     
  16. R.J.

    R.J.

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    Das ist schon reichlich unpräzise und sagt über die energetische und sonstige Qualität rein gar nichts aus. Wenn es keine Festlegung zum energetischen Standard gibt...hast du in diesem Fall ein Haus gekauft. Wie der Hersteller die gesetzlichen und normativen (mindest)Vorlagen erfüllt ist erstmal sein Bier.

    Es gibt diese und jene Hersteller, viele haben Ihren Wandaufbau in der Leistungsbeschreibung präzisiert, das keiner mit seinen Details um sich wirft ist doch wohl klar. (Obwohl dieses bestimmt keiner geschenkt haben möchte)

    Wenn du etwas erreichen willst sollte jemand vor Ort die vorhandenen Unterlagen genau prüfen um evtl. einen Angriffspunkt für Nachbesserungen zu finden.
     
  17. #37 Ralf Dühlmeyer, 11.05.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Und ich prüfe demnächst Autos auf Verkehrstauglichkeit. :think
     
  18. #38 Nochniegebaut, 11.05.2009
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    Zumindest der TÜV Süd hat eine eigene Abteilung, die sich ausschließlich um die Begutachtung von Bautätigkeit, Neubau, Abnahme usw. kümmert - nix mit Autos. Man kann dort z.B. die regelmäßig begleitende Baukontrolle bis zur Abnahme einkaufen. Ein Bekannter hatte bei seinem Bau damit sehr gute Erfahrungen gemacht.
     
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