EFH - In Block eingebaut...

Diskutiere EFH - In Block eingebaut... im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hy, wir haben fast ein Grundstück gekauft, also ist alles derzeit beim Notar in Bearbeitung, und wir haben so ziemlich finale Pläne vom...

  1. mweis

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    Hy,

    wir haben fast ein Grundstück gekauft, also ist alles derzeit beim Notar in Bearbeitung, und wir haben so ziemlich finale Pläne vom Architekten bekommen. Grundstück ist "nur" 133m². Gebaut werden muss 3 Geschosse + Dach. Bewohnt wird das Haus dann von 2 Erwachsenen und 1 Kind.

    [​IMG]

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    [​IMG]

    Kritik und Anregungen hör ich gerne :)
     
  2. #2 Schwarz, 28.04.2009
    Schwarz

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    recht gut gelöst

    guten morgen mweis,

    scheint mir im großen und ganzen recht gut gelöst zu sein.
    solche grundstücke sind ja immer etwas unangenehm im handling, aber hier ist das meines erachtens ganz gut gelungen.

    ist schon ein nachweis der gebäudeklasse geführt worden?
    falls ihr spitzboden aufenthaltsräume zulassen würden bzw. für einen späteren ausbau vorgesehen ist, sollte ihr architekt sich noch rückversichern, ob die treppen in dieser form möglich sind. die erschileßung des spitzbodens mit einer treppe legt diesen schluss nah.
    die höhenlage dieses geschosses dürfte bei mehr als 7m über gelände liegen und sie wären dann in gebäudeklasse 3 (z.b. rlp) wo die regelungen für treppen bzw. treppenräume etwas anders als beim häuslebau. die genauen regelungen können sie ihrer jeweiligen landesbauordnung entnehmen.

    schönen tag noch

    schwarz
     
  3. Baumal

    Baumal

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    moin

    in BW wären aufenenthaltsräume im spitzboden nach
    ausführungsverordnung zur LBO so nicht möglich da die
    fenster (2. fluchtweg zu klein sind). mal nachhaken wie
    das in hessen ist...
     
  4. #4 Thomas B, 28.04.2009
    Thomas B

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    ...ich kann die Bilder nicht öffnen...(zu doof???)

    Thomas
     
  5. mweis

    mweis

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    lt. Architekt dürfen dort nur keine Schlafräume sein im Spitzboden, die eine Hälfte wollte ich als "Arbeitszimmer" nutzen, sprich nen Schreibtisch mit PC dort aufstellen, die andere Hälfte erst mal ungenutzt oder als Stauraum...

    Hier die Bilder nochmal als Direktlinks:

    http://img1.abload.de/img/erdgeschossj0c1.jpg

    http://img1.abload.de/img/1-obergeschosst5rq.jpg

    http://img1.abload.de/img/dachgeschosse5bu.jpg

    http://img1.abload.de/img/spitzbodene2si.jpg

    http://img1.abload.de/img/img_0502-zuschnittb45n.jpg

    Was ich im Moment noch "unschön" gelöst finde, ist dass im Dachgeschoss im oberen Kinderzimmer wohl relativ wenig Licht hinein kommt. Desweiteren würde mir eine Überdachung der Terasse (über dem Carport) gut gefallen, jedoch habe ich dann enorme Lichteinbußen...
     
  6. #6 Schwarz, 28.04.2009
    Schwarz

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    tatsächlich geht es hier in hessen bei der einordnung in die gebäudeklasse, nicht um die tatsächliche nutzung sondern "um die möglichkeit von aufenthaltsräumen". auch ein arbeitszimmer bietet entsprechende aufenthaltsmöglichkeiten.

    für die einordnung in eine gebäudeklasse habe ich bewusst mal die anforderungen eines anderen bundeslandes (hier rlp) gewählt, da das bundesland aus den zeichnungen nicht hervorgeht.
    bei einer lage von mehr als 7m über gelände ist der rettungsweg entsprechend mit der feuerwehr abzustimmen, da er über deren "verfügbare" rettungsgeräte führen muss.

    in hessen wären die fenster in der form natürlich ebenfalls zu klein. (mindestens 90 x 1.20 im lichten, kann auch liegendes format sein); die dachtraufe als anleiterbarer punkt wäre hier für ein dachflächenfenster zu weit entfernt. es müssten also die giebelfenster entsprechend ausgebildet werden.
     
  7. #7 Schwarz, 28.04.2009
    Schwarz

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    Gemünden - gibt es in RLP, Hessen und Bayern und ich glaube sogar von einem in Niedersachsen gehört zu haben :think
     
  8. Baumal

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    ein arbeitszimmer ist ein aufenthaltsraum.
    aus dem stauraum wird irgendwann ein kinderzimmer,
    wer weiß?

    machs direkt vernünftig, ist doch ein schönes projekt
    und es geht lediglich um ein paar zentimeter mehr fensteröffnung...
     
  9. mweis

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    Also Bundesland wäre Bayern ;)

    Also ich denke, dass die Fenster schon korrekt sind, da es sich bei dem Bau, um einen Bau in einer "Altstadt" handelt. Daher sind erhöhte Auflagen gegeben. Zudem hat der Architekt bei der Erstellung engen Kontakt zur Stadt gehabt, da es auch einen "Sanierungsfonds" gibt, aus dem man sich bei einer sehenswerten Gestaltung (Wünsche der Stadt berücksichtigt) auch ein wenig bedienen darf.
    Hier noch einmal ein Schnitt, wegen der Höhe...

    [​IMG]

    :)
     
  10. #10 Schwarz, 28.04.2009
    Schwarz

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    gut, also bayern.

    hier handelt es sich dann (wie es auch in hessen wäre) um ein gebäudeklasse 4.

    hier müssen notwendige treppen gemäß bauordnung in einem zug durchgeführt werden und auch dachgeschosse sind entsprechend anzubinden (§32 baybo).

    fenster als rettungsweg reicht aber hier 60 x 100 im lichten, da der bayer und der bayrische feuerwehrmann wohl etwas kleiner sind als die kollegen in anderen bundesländern.

    sofern kontakt mit der stadt war (und hoffentlich auch und vor allem mit der bauaufsicht und brandschutzdienststelle oder wie das in bayern heißen mag) und dort keine einwände gegen die treppenführung bestehen, kann das möglicherweise über eine entsprechende abweichung im genehmigungsverfahren geregelt werden ... (?)
     
  11. Baumal

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    ich hab da ein projekt, unten eine ehemalige dorfkirche
    von anu dazumal. 1.OG bewohnt.
    aufgabe: ausbau dachgeschoss und spitzboden.

    um das sakrale erscheinungsbild der fassade wenigstens
    halbwegs zu erhalten, hab ich mit kleinteiligen fenstern entworfen

    ich konnte mich auf den kopf stellen, aber der bauantrag wäre
    in dieser form nicht genehmigungsfähig gewesen da die fenster
    (oder wenigstens eins im DG und das im spitz) als 2.er rettungsweg
    um 20cm zu klein waren.

    ich würde an deiner stelle in bezug auf die spätere nutzung
    noch einmal genau nachhaken und mir vom amt schriftlich
    bestätigen lassen, dass der spitzboden als aufenthaltsraum
    genutzt werden kann....

    (ist auch versicherungstechnisch besser, sollte es mal brennen
    und du hast nicht genehmigungsfähige aufenthaltsräume genutzt.)


    [​IMG]
     
  12. mweis

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    Ok also prinzipielles problem ist wohl, dass das die beiden Fenster im Spitzboden zu klein sind? ich wollte sowieso noch Dachfenster reinplanen lassen, da mir da oben, meiner meinung nach zu wenig licht reinfällt. zählen die auch als rettungsweg dann?
     
  13. Baumal

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    ich lese gerade vom kollegen schwarz, dass die
    bayrischen feuerwehrleute kleiner sind.

    in diesem fall hat sich das thema bei einer fensteröffnung
    von 63,5 x 1,25 erledigt.
     
  14. #14 Schwarz, 28.04.2009
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    vorsicht!

    die fenster sind nur der 2. rettungsweg.

    der erste ist immer (!) über eine notwendige treppe zu sichern, siehe bauordnung. und für die gelten in gebäudeklasse 4 besondere anforderungen an die ausführung.

    dachflächenfenster werden das problem nicht ohne weiteres lösen, da sie als rettungsweg nicht weiter als 1m horizontal gemessen von der traufe entfernt sein dürfen.
     
  15. mweis

    mweis

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    Ok, also die Treppe muss durchgängig sein, wie sähe das dann aus? Kann ich mir gerade schwer in dem Fall vorstellen
     
  16. #16 Schwarz, 28.04.2009
    Schwarz

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    ebend.

    deswegen wäre es schade, den entwurf komplett zu killen.

    darum gespräch bauaufsicht suchen und versuchen eine abweichung von der bauordnung auf basis des art. 63 der baybo zu erhalten.

    die entsprechende argumentation dafür im baugesuch kann dann ihr architekt übernehmen.
     
  17. mweis

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    Gut hab heute Abend eh ein "Date" mit meinem Architekten. Geht es dann um die Energieberechnung, bloß war ich leicht entsetzt, als er meinte, dass "wir" gerade so den Standard für Energie-Effizienzhaus 70 erreichen würden...trotz "Luft-Wasser-Wärmepumpe" und einer kleinen Solaranlage aufn Dach. ...
     
  18. #18 meinHaus500, 28.04.2009
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    Als Laie kann ich nur zum Grundriss meine Meinung äußern.

    Ich finde, dass der Architekt die anspruchsvolle Aufgabe gut gelöst hat.

    Ich hätte nur Bedenken, dass die Garderobe zu schmal ist. Ihr müsst ja auch immer daran vorbei um auf das WC oder die Terasse zu kommen. Die Jacken dort machen den Weg dann sehr schmal. Vielleicht möchtet ihr auch mal auf der Terasse frühstücken/essen und wollt mit einem Tablett da durch. Das wird dann knapp.
     
  19. Jowi

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    Bin ich zu blöde, oder gibt es tatsächlich nur einen Zugang durch das "Carport"? Wenn´s die Umstände nicht anders hergeben, ok....

    Den Dachbalkon hätte ich durch die zusätzlich gewonnene Wohnfläche ersetzt, ich denke, Ihr werdet als Freiluftraum eh überwiegend die Terasse nutzen.

    Ansonsten finde ich insbesondere die Ansicht gelungen (Grundriss find ich auch gelungen, aber die Kommentare hierzu überlass ich lieber denen, die sich zu diesem Thema bereits mehr Gedanken gemacht haben... :sleeping)
     
  20. mweis

    mweis

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    Ja...es gibt nur den Zugang durch die Tür neben dem Tor, welches zum Carport führt. Naja...wir wollte noch eine Terasse, wo auf jeden Fall viel Sonne hinkommt. Da ist die kleine Terasse mit voller Südseite schon gut wie wir finden, zudem ist der Platz in unseren Augen ausreichend. :28:
     
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