Aufpreise zum Festpreisvertag

Diskutiere Aufpreise zum Festpreisvertag im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich war mir nicht ganz sicher welche Kategorie die Frage am besten trifft - ich versuch es mal hier: Mich beschäftigt die...

  1. #1 tomroth, 27.04.2009
    tomroth

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    Hallo zusammen,

    ich war mir nicht ganz sicher welche Kategorie die Frage am besten trifft - ich versuch es mal hier:

    Mich beschäftigt die Frage, wer für Mehrkosten aufkommen muss, die durch nicht vorhersehbare Zusatzaufwendungen entstehen, wenn die eigentliche Leistung im Festpreis enthalten ist.

    Beispiel wäre zum Beispiel: Der Kanalanschluss vom Haus bis zur öffentlichen Kanalisation ist eigentlich im Festpreis enthalten, während des Anschlusses entstehen aber unerwartete Mehrkosten.

    Kann der Bauträger Kosten, die er nicht vorhersehen konnte, die aber nachweislich korrekt und entstanden sind an den Bauherren weitergeben, obwohl die Grundleistung pauschal im Vertrag enthalten ist?

    Oder hängt dies immer vom Einzelfall ab?


    Danke & Gruß,

    Tom
     
  2. #2 MoRüBe, 27.04.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Nö...

    ... wenns ein BT ist. Isses nen GU, kommts auf den Vertrag an. Frage deshalb: wem gehört der Acker?
     
  3. #3 tomroth, 27.04.2009
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    Ist ein GU und das Grundstück gehört uns... ich habe kein Problem damit solche Mehrkosten zu tragen, da sie ja auch entstanden sind - mich würde aber interessieren, ob dies generell zulässig ist... Vertrag spricht nur davon, dass der Kanalanschluss Teil der Leistung ist...
     
  4. #4 HolzhausWolli, 28.04.2009
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    Gute Frage.... um welche MEHRleistung innerhalb der Vertragsleistung handelt es sich denn konkret ?
     
  5. #5 Achim Kaiser, 28.04.2009
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    Definiere *unerwartete* Mehrkosten.

    Ansonstens kommtd auf den *genauen* Wortlaut der Vereinbarung an.
    Ist die Leistung klar beschrieben oder ist die Leistung wie vertraglich vereinbart so überhaupt nicht zu erbringen und brauchts ne andere Vertagsgrundlage um die Sache überhaupt erstellen zu können.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  6. #6 MoRüBe, 28.04.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Also durch den Punkt...

    ... Pauschalpreis ist die Leistung klar. Wenn GU sich nicht richtig informiert, sein Problem. Also nix mit Mehrkosten

    Es sei denn, im Vertrag steht irgendwas von Grundstück und Ihr Problem und Sie müssen irgendwas machen/zusichern/wasweißichnochalles...

    Wobei: Hamburg, Abwasser, da hab ich schon die tollsten Sachen erlebt...
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 28.04.2009
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    Mal als Beispiel:
    1) In der Trasse der Abwasserleitung liegt ein altes Bunkerfundament, das durchbohrt/-stemmt werden muss. Konnte der BU nicht wissen -> Mehrkosten wahrscheinlich gerechtfertigt
    2) BU baut fern der Heimat, kalkuliert als Abwasserrohr normales KG-Rohr. Auf Grund der Wasserverhältnisse verlangt der Abwasserverband aber GRUNDSÄTZLICH Tonrohre oder verschweisste Kunststoffrohre.
    Die Mehrkosen hierfür gibts nicht, weil der BU das durch eine Anfrage VOR Angebotsabgabe hätte klären können.

    MfG
     
  8. #8 MoRüBe, 28.04.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Hamburg, ...

    ... die Stadt verkaufte Grundstück als voll erschlossen. Leider gibts kein Zulaufrohr von Mitte der Straße (natürlich gerade vor 2 Jahren komplett ausgebaut) aufs Grundstück. Und nu isses ja in Hamburg so, daß da nicht jeder Tiefbauer so rumbuddeln darf. Nee, da mußte man schon einen richtigen mit Zulassung haben. Also in Hamburg zugelassen. Also standen 2 Tiefbauer rum. Einer von Haus bis Grenze und einer von Grenze für 10 Meter bis mitte Straße. Sah gut aus. Fuhrpark wie auf ner Großbaustelle. Aber wir hatten Glück: es wurde keine Bombe gefunden:D
     
  9. #9 tomroth, 28.04.2009
    tomroth

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    Vielen Dank für die Antworten... im konkreten Fall war die Höhe der Kanalisation in den Plänen der Stadt falsch vermerkt bzw. es war nicht vermerkt, dass eine Renovierung der Kanalisation in Treppchenbauweise erfolgte, so dass unser Anschluss etwas weiter unten an der abschüssigen Strasse erfolgen musste. Hier ist natürlich ein Mehraufwand entstanden...

    Laut Vertrag ist der Anschluss im Festpreis enthalten - keine Einschränkung im Bezug auf Grundstück etc.

    Ich denke aber, dass die Weitergabe durchaus okay ist, da selbst mit Nachfrage bei der Stadt die falschen Werte übermittelt wurden. Ich wollte aber hier mal im algemeinen Eure Meinungen hören - denn Aufpreise zum Festpreis gibt es ja häufiger :-)
     
  10. OM

    OM

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    Hallo tomroth,

    ich denke als Baulaie, dass diese Mehrkosten in einem Festpreis enthalten sein müssten. An Stelle des ausführenden Bauunternehmens würde ich mir allerdings das Geld für den Mehraufwand bei der Stadt zurück holen wollen (falsche Pläne; falsche Auskunft bei Nachfrage). Genau so solltest du auch argumentieren, wenn die Mehrkosten an dir hängen bleiben sollten.

    mfg
    OM
     
  11. #11 MoRüBe, 28.04.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Das ist die Kacke...

    ... bei Pauschalpreisverträgen, deswegen nach Aufwand. So jetzt aber die alles entscheidende Frage: hast Du dem Unternehmer die Angaben geliefert, oder hat sich der Unternehmer die Angaben von der Stadt geholt? Im ersten Fall hat Du dem Unternehmer dann falsche Angaben gemacht, dann wäre der Mehraufwand durch Dich verursacht, im Gegenzug dann dazu kannste mit der Stadt in den Clinch gehen. Im zweiten Fall kanns Dir wurscht sein, das ist dann Sache zwischen Unternehmer und Stadt.
     
  12. #12 Thomas B, 28.04.2009
    Thomas B

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    Ich finde es schon mal symphatisch, daß tomroth durchaus gewillt und einsichtig ist sich an diesen Mehrkosten zu beteiligen bzw. die zu tragen!

    Allzu oft haben wir doch hier den Fall, daß (Variante 1) ein BT/ GU massive Mehrkosten für irgendeinen Popelkram einfordert um seine halbseidene Kalkulation satt in die Gewinnzone zu manövrieren oder daß (Variante 2) ein Bauherr sich dumm und dusselig sucht um irgendwelche fadenscheinigen Gründe anzuführen irgendetwas nicht bezahlen zu müssen.

    Das ist hier nicht so. Das finde ich gut!

    Wer hat schuld??? Wahrscheinlich die Behörde, die die Auskunft gegeben hat. Andererseits: Wäre die Auskunft von Anfang an richtig gewesen, wären die Kosten auch aufgetreten ("Sowieso-Kosten").

    Insofern wäre es einfach fair wenn der GU hier (ohne Gewinn abzugreifen!) die tatsächlich ihm entstandenen Kosten an den BH weitereitet und der diese auch trägt.

    Thomas
     
  13. #13 Achim Kaiser, 28.04.2009
    Achim Kaiser

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    ....ausserdem dürften die Angaben nicht als *verbindlich* anzusehen sein.

    Ob man dafür der Behörde an den Karren fahren kann ....
    ich mach mal 3 Fragezeichen.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  14. #14 Baufuchs, 28.04.2009
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    @Morübe

    Ganz so einfach ist das mit "im Pauschalpreis ist alles drin" auch nicht.

    Sowohl VOB/B als auch BGB sehen für bestimmte Fälle Ausnahmen vor.

    Guckst mal BGB 131 Abs. 2
     
  15. #15 kalleson, 28.04.2009
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    Hallo tomroth,

    MoRüBe hat im Grunde recht. Wenn Du dem AN die Pläne (oder Daten) über den Anschluss geliefert hast, so musst du für die entstehenden Mehrkosten aufkommen. Falls sich der AN die Daten direkt von der Stadt geholt hat, so ist der Fall juristisch zwar nicht 100%ig eindeutig, aber dem Grunde nach ist es dann das Problem des AN (--> kein Vergütungsanspruch).
    Davon ausgehend, dass Ersteres der Fall ist, würde ich, sofern sich die Mehrkosten im Rahmen halten, auf jeden Fall davon abraten die Stadt zu verklagen.

    GENERELL: Bei Nachträgen von BU sollte man (besonders als Laie) vorsichtig sein und die Kosten genau prüfen, denn oftmals versuchen die Bauunternehmen an dieser Stelle Geld zu schinden.
     
  16. #16 MoRüBe, 28.04.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    @ Baufuchs...

    ... na dann definier hier mal auf diesen Fall "wesentlich". Viel Spaß dabei.:D

    Zitat: etwas weiter unten

    kann viel sein, kann wenig sein, kann wesentlich sein. Und Du weißt doch: 2 Rechtsanwälte = 3 Meinungen = Haufen Kosten ---> lieber vernünftig einigen. Aber ich gebe Thomas recht: endlich mal kein Drittelfinanzierer:respekt
     
  17. #17 tomroth, 28.04.2009
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    Danke für die Antworten - der GU hat sich die Infos direkt bei der Stadt geholt (die sich natürlich jetzt rausredet :-)... aber wie gesagt, mir wurde dargelegt welche Kosten entstanden wie und wo sind und so finde ich es auch okay, dass wir diese Kosten tragen... hat mich nur mal interessiert... ;-)
     
  18. #18 tomroth, 28.04.2009
    tomroth

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    soll natürlich heissen: ...wie und wo entstanden sind...
     
  19. #19 HolzhausWolli, 28.04.2009
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    Na dann ist ja alles in Butter. :28:

    Bleibt nur zu hoffen daß der BU genau so fair mit der Mehrkostenrechnung ist wie der BH mit der Kostenübernahme sein wird. :konfusius
     
  20. #20 Hendrik42, 28.04.2009
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    Wir haben auch in HH gebaut. Auch bei uns gab es Mehraufwand beim Abwasseranschluss, weil der GÜ eine Annahme über die baulichen Umstände getroffen hatte, die nicht zutraf. Wir hatten auch einen Festpreis für "alles". Der GÜ hat die Kosten übernommen, die Frage, ob wir das übernehmen kam garnicht auf.

    Wahrscheinlich haben sie sich schon gefreut, dass wir kein Theater gemacht haben obwohl das den Einzugstermin einen Monat nach hinten geschoben hat.

    Wir hatten vorher allerdings auch an anderer Stelle Mehrkosten akzeptiert obwohl wir das auch hätten enger sehen können.
     
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