Heizkostenverteiler

Diskutiere Heizkostenverteiler im Heizung 2 Forum im Bereich Haustechnik; Es ging hier zwar schon mal um die Verteiler, mich würde aber interessieren, ob es irgendwie eine Faustregel gibt, mit wieviel Liter Heizöl man...

  1. #1 bahnkutscher, 29.04.2009
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    Es ging hier zwar schon mal um die Verteiler, mich würde aber interessieren, ob es irgendwie eine Faustregel gibt, mit wieviel Liter Heizöl man wieviel Einheiten rechnen kann. Ist jetzt vielleicht nicht besonders verständlich ausgedrückt. Deshalb zur Erklärung:

    Hier im Haus wohnt eine Familie, also wir, und eine ältere Frau. In beiden Wohnungen steht ein Kachelofen, der mit Holz beheizt wird. An den Heizkörpern hängen diese elektronischen Messgeräte, mit denen ich als Laie ja auch die Zahlen mit den Vorjahreswerten wergleichen kann. Eine Verteilung der Heizkosten ist somit recht gut möglich.

    Jetzt kam die Nebenkostenabrechnung für das letzte Jahr. Bei dieser Abrechnung mußte ich mich erst einmal setzen. Trotz weniger Einheiten und "nur" 3 Cent höherem Heizölpreis soll ich das doppelte wie im Vorjahr zahlen. Daraufhin habe ich mir die Abrechnung (ich gestehe - das erste mal) genauer angesehen. Die Werte stimmen mit dem Ableseprotokoll überein. Aber, auf das will ich hinaus:

    In den ersten 3 Jahren wurden (Haus gesamt) mit 100 Liter Heizöl durchschnittlich, ohne größere Abweichung, knapp 900 Einheiten erreicht. Im vorletzten Jahr waren es etwas über 700 und auf der neuen Abrechnung für das vergangene Jahr stehen nur noch etwas mehr als 500 Einheiten.

    Sollte da ein Mehr- oder Minderbedarf nicht etwas im gleichen Verhältnis stehen? Gibt es da irgendwie Richtwerte?

    Danke schon mal
    Reinhard
     
  2. Julius

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    Hallo Reinhard,

    nein, eine Faustregel oder Richtwerte kann es nicht geben, weil das ein rein relationales Verfahren ist!
    Es werden so stets nur Verhältnisse ermittelt, keine Absolutwerte.

    Es können aber andere Faktoren zu derartigen Abweichungen führen.
    Euere Voraussetzungen sind denkbar ungünstig!
    Denn die Heizkostenverordnung ist auf ausschließlich zentralbeheizte Gebäude ausgelegt.

    Ihr würdet also auch dann einen erklecklichen Teil der Betriebskosten der Zentralheizung zahlen müssen, wenn Ihr diese überhaupt nicht in Anspruch genommen hättet, sondern ausschließlich dezentral mit Holz geheizt!

    Zusätzlich sind nach (nicht nur) meiner Erfahrung elektronische HKV (zumindest eines bestimmten großen Anbieters, der öfter mal den Namen wechselt) gerne fehleranfällig.

    Man sollte sich also stets die Gesamtabrechnung mit ansehen. Da kommen gerne "Nullverbräuche" auch dort vor, wo nachweislich mit jenem Heizkörper geheizt wurde!
    So verschiebt sich das innerhalb des Hauses ebenso schnell wie im Falle unterschiedlicher Zuheizung.

    Was auch gerne vorkommt, sind Abrechnungsfehler:
    Leerstehende Räume werden nicht herausgerechnet, sondern schlicht auf die vermieteten mit umgelegt. Das ist unzulässig!
    Auch bei Vorhandensein von gewerblich genutzten Räumen neben den Wohnungen werden viele Abrechnungsfehler gemacht.

    Sehr gerne werden bei Öl die Brennstoffkosten nicht korrekt ermittelt (Bezug angesetzt statt Verbrauch).

    Ein weiterer Punkt ist die Erzeugung des Warmwassers, welch meist nicht gesondert erfaßt wird, sondern über einen vorgegebenen Durchschnittswert ermittelt. Aber bei Zuheizung stimmt natürlich auch der nichtmal mehr annähernd...

    Es kann auch ain Fehler in der Heizanlage vorliegen, der ihren Wirkungsgrad in den Keller treibt.

    Empfehlung:
    Abrechnung fachlich prüfen lassen, z.B. beim örtlichen Mieterverein.

    Gruß
    Julius
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 29.04.2009
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    Ich würde auch mal prüfen, ob das Meßgerät auf die Ofenheizung anspricht. Also bei abgestelltem HK mal mit dem Ofen heizen und dann die Einheiten kontrollieren.
    Bei den alten Röhrchen war nämlich Verdunstung Meßprinzip.
    Da war auch Verbrauch in nachweislich unbeheizten Räumen feststellbar.
    Wenn die elektr. auch über Wärme im Raum messen, dann können die ja nicht unterscheiden, ob die Wärme vom Ofen oder HK kommt. Sicher wird der HK durch die Vorlauftemperatur MEHR Einheiten erzeugen.
    Aber der Ofen eben nicht 0.

    MfG
     
  4. #4 bahnkutscher, 29.04.2009
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    Die Messgeräte (Delta-T) scheinen ordentlich zu funktionieren. Zumindest die Räume, die nur vom Kachelofen provitieren stehen auf null. Die anderen, Schlafzimmer, Bad, Kinderzimmer, zeigen schon etwa unterschiedliche Werte, die der unterschiedlichen Behiezung der Räume entsprechen könnten.

    Fixkostenanteil, verbrauchsabhängige Kosten, Kosten für Warmwasseraufbereitung ( mit Warmwassermege ) ist alles ordentlich aufgeführt. Allerdings kann ich diese Werte nicht kontrollieren. Ebensowenig wie die getankte Menge Heizöl (Vorjahr 2500 ltr., dieses Jahr 4500 ltr), da keine Kopien beiliegen. Sicher, der Winter war lang. Aber in beiden Wohnungen wurde überweigend mit Holz geheizt.

    Da werde ich wohl doch den Weg zum Mieterschutzbund antreten müssen. Es kann ja wohl nur so sein, dass entweder die Heizölmenge nicht stimmt oder die Hälfte ungenutzt zum Schornstein hinaus geht.

    Reinhard
     
  5. #5 moep3fx, 29.04.2009
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    die heizölrechnungen hast Du beim Vermieter anzufordern. Zudem sollte auf der HK-Abrechnung der Anfangsbestand, die Zukäufe sowie der Restbestand aufgeführt sein.

    Gruß, moep3fx

    P.S.: Bitte erst den normalen Weg ausschöpfen und danach erst zum Mieterbund (halte von denen nicht allzuviel)
     
  6. Julius

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    Das könnte schon der Fehler sein:

    Offenbar fälschlicherweise Heizölbezug statt des Verbrauchs angesetzt.
    (wie ich vermutet hatte)

    Das führt dann zu zu geringen Kosten im Vorjahr (und ggf. im Folgejahr) und zu zu hohen Kosten im Abrechnungsjahr.


    @ Moep:
    Was soll er mit den Rechnungen?
    Wenn schon aus der Abrechnung hervorgeht, daß nur der Bezug angesetzt wurde, ohne den Anfangs- und Endstand zu ermitteln und zu berücksichtigen, ist der Fehler doch offenkundig.

    Nur ist der Mieter eben i.d.R. allein nicht in der Lage, fachlich fundiert dagegen zu argumentieren.
    Mir als Vermieter ist ein sachlicher Brief vom Mieterbund-(Anwalt) lieber als fortgesetztes allgemeines Lamento direkt vom Mieter.


    @ Reinhard
    Aufgeführt sagt gar nix!
    Wie ist der Brennstoffanteil dafür ermittelt worden?
    Sprich: Gibt es mindestens zwei Wärmemengenmesser oder nicht???
    Wahrscheinlich findest Du stattdessen irgendwo die 12%-Faustregel eingearbeitet...
     
  7. #7 moep3fx, 30.04.2009
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    Nur weil Anfangs- und Restbestand nicht aufgeführt sind, muss ja nicht heißen, dass Bezüge statt Verbräuche abgerechnet wurden. Mit einem Blick auf die Rechnungen sollte sich das schnell klären lassen

    Die 12%-Regel ist übrigens eine 18%-Regel...(sie war es zumindest bis zum 01.01.09)

    Gruß
    Moep3fx
     
  8. Julius

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    Deswegen schrieb ich ja ausdrücklich: "das könnte der Fehler sein".

    Aber die Abrechnung wäre ohne diese Angaben in jedem Falle fehlerhaft (selbst wenn sie intern doch berücksichtige worden wären) und kann daher keine Nachzahlungspflicht auslösen!
     
  9. Julius

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    Mit den 18% statt der (noch früheren) 12% (oder waren es 12,5%?) hast Du Recht.
    Allerdings gilt das sowieso nur, wenn die Warmwassermenge nicht erfäßt werden kann (was eigentlich generell vorgeschrieben ist).

    Bei Messung gilt dann momentan jene Formel:
    Das Ganze soll nur zeigen, wie viele Eventualitäten, die oft nicht sehr viel mit den tatsächlichen Verhältnissen zu tun haben, in solch einer Heizkostenabrechnung auch dann drinstecken, wenn sie regelgerecht erfolgt. Allein schon die Annahme einer einheitlichen Zulauftemperatur des Kaltwassers geht notwendigerweise an der Realität vorbei. Auch die angesetzte Verlustsumme kann je nach Anlage grottenfalsch sein...
     
  10. #10 moep3fx, 30.04.2009
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    Lieber Julius,
    Du hast Recht. Ich wollts nicht zu kompliziert machen...seh schon, wir kennen uns beide aus. Ach, dann verweise ich einfach auch nochmal auf die Übergangsfrist bis 31.12.2013, wenn wir schon so schön am fachsimpeln sind :konfusius

    Gruß,
    moep3fx
     
  11. #11 bahnkutscher, 30.04.2009
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    Hallo nochmal zusammen,

    das mit dem Heizöl habe ich etwas oberflächlich geschrieben - sorry. Der Anfangs- und Endbestand sind beide aufgeführt. Auch der Warmwasserverbrauch wurde ordentlich gemessen, statt errechnet. Die Frage ist jetzt nur noch ob falsche Zahlen in die Abrechnung übernommen wurden - will ja niemenden was böses unterstellen, könnte ja passiert sein, oder ob der Brenner gar so schlecht verbrennt.

    Ich habe der Vermieterin vor einer Woche eine Aufstellung von Verhältnis Heizöl/abgelesene Einheiten geschickt. Bisher noch keine Antwort bekommen.

    Reinhard
     
  12. Julius

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    Wird die zweite Wohnung denn von Eurer Vermieterin selbst bewohnt?
    Wurde dort ebenfalls nennenswert mit Holz zugeheizt?

    Wie wurde die Energiemenge für die Trinkwasserererwärmung ermittelt?
    Tatsächlich mit Wärmezähler (Wärmemengenmesser) oder doch nur die reine Warmwassermenge (mittels Wasser"uhren")?

    Bedenke auch, daß die Teilwinter 2007/2008 nicht so kalt waren wie die 2008/2009!
    Ist der Abrechnungszeitraum überhaupt das Kalenderjahr?

    Was soll sie darauf antworten?
    "Diese beiden Werte haben physikalisch-rechnerisch nicht viel miteinander zu tun. Die Bildung ihres Quotienten besitzt daher keine Aussagekraft. Punktum."
     
  13. #13 bahnkutscher, 30.04.2009
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    Jja, die andere Wohnung wurde zum Großteil mit Holz beheizt. Hier sind aber die Einheiten der Wärmemessgeräte leicht angestiegen.

    Wie das Warmwasser errechnet wird weiss ich nicht genau. Das Verhältnis Heizung / Warmwasser in % der Gesamtkosten hat sich jedes Jahr etwas geändert. Sollte demnach schon etwas exakter abgelesen sein.

    Warum sollen die beiden Werte nichts miteinander zu tun haben? Viel heizen - viel Einheiten. Sonst bräuchte man die Dinger ja nicht.

    Klar, dass es kein exaktes Verhältnis geben kann. Aber es handelt sich hier um eine Differenz von 2000 Litern, was eine Steigerung von fast 80% bedeutet.

    Reinhard
     
  14. Julius

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    Das ist eben das große Mißverständnis!
    Es kann eine Korrelation geben, muß aber nicht.
    (denn: Entgegen Deiner Formulierung sind Heizkostenverteiler - auch die elektronischen - eben KEINE Meßgeräte!!! Nur glaubt der Bürger heute dank der allgemeinen Digitalitis, daß eine Ziffernanzeige ein Zeichen von Genauigkeit sei, häufig sind sie aber sogar ungenauer als die alten Verdunsterröhrchen...)

    Nochmal: Der Geldwert oder die zugehörige Ölmenge einer "Stricheinheit" ist immer nur für ein bestimmtes Jahr so. In anderen Jahren können dafür ganz andere Ölmengen verbraucht werden. Und daß deren Geldwert wechselt, sollte sowieso klar sein.
    Vergleiche der Verbrauchseinheiten über mehrere Jahre können deswegen höchstens eine ganz grobe Tendenz aufzeigen.

    Ich glaub immer noch, daß in Deinem Fall irgendwo ein dicker Hund begraben sein kann (nicht muß)!
    Es gibt genügend Fälle, wo Vermieter z.B. die Öllieferungen für ein anderes (selbstgenutztes) Gebäude mit auf das vermietete buchen oder andere Nettigkeiten...

    Im Gegenzug kenn ich genug Mieter, die den halben oder ganzen Winter Fenster gekippt lassen und sich dann über hohe Heizkosten beschweren...
     
  15. Julius

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    In welcher Höhe am Heizkörper sind die HKVerteiler denn befestigt?
    Stimmen die Korrekturfaktoren?
    Werden wirklich ALLE am Wärmeerzeuger angeschlossenen HK erfaßt?
    Und was der beliebten Fehlerquellen mehr sind...

    Ich kann wirklich nur empfehlen, die Abrechnung von fachlich kompetenter Seite überprüfen zu lassen.
     
  16. #16 bahnkutscher, 03.05.2009
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    Als unsere Vermieterin uns gestern über den Weg gelaufen ist, hat sie sich schon mal zu der Äußerung herab gelassen, dass ihr der Verbrauch auch sehr hoch vorkommt und das überprüfen lassen wir. Sie meint, es könnte durchaus sein, dass vielleicht nur die Restmenge von einem oder zwei Tanks statt von drei erfasst worden ist. Mal abwarten.

    Reinhard
     
  17. #17 bahnkutscher, 14.05.2009
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    Wollte nur kurz eine Rückmeldung geben.

    Ein Tank bei der Berechnung vom Endbestand vergessen. Nachzahlung reduziert sich somit um fast 600 Euro.:)

    Reinhard
     
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