Dem Hexer das Handwerk legen.....

Diskutiere Dem Hexer das Handwerk legen..... im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Guten Abend zusammen, hab mal eine grundsätzliche Frage zu folgender Situation: Wir haben offensichtlich mit unserem Planer ("Hexer" dürfte...

  1. VAUPE

    VAUPE

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    Guten Abend zusammen,

    hab mal eine grundsätzliche Frage zu folgender Situation:

    Wir haben offensichtlich mit unserem Planer ("Hexer" dürfte aus div. "Freds" ja nunmehr berühmt-berüchtigt sein) schwer in´s Klo gegriffen und wollen uns schlussendlich vor LP 8 von Ihm trennen.
    Dazu haben Josef und Mark etc. schon einiges zum Besten gegeben.

    Was bisher geschah:

    Genehmigungsplanung (in der G.-Freistellung) wurde erstellt und bezahlt.

    Im Zuge der Genehmigungsplanung hat es der Hexer jedoch nicht für nötig gehalten, ins Bodengutachten zu schauen und ein Nivellment zu machen (war beauftragt, er meinte jedoch die Werte vom Vermesser reichen Ihm).
    Die Gründung wie da geplant, war aufgrund der Wasserverhältnisse nicht anzuraten (Herr Carden kann ggf. mehr dazu sagen - Danke nochmal:28:)

    Statik (Ist Bau.-Ing. mit Versicherungsnachweis für TWP) und Bauphysikal. Nachweise wurden im Zuge der weiteren Planung von Ihm erstellt und von uns bereits bezahlt.

    Das heisst, wir hatten bereits Brand-Schall- und Wärmeschutznachweis obwohl die Planung noch nicht abgeschlossen war und die endgültige Planung nicht fest stand.

    Mittlerweile gibt es aufgrund unzähliger kleiner und großer Planungsfehler und Umplanungen so viele Unklarheiten und Zeitverzögerungen die nicht in unserem Verschulden liegen (obwohl ich sicher ein misstrauischer und pedantischer Pflegefall als Kunde bin) und nicht daran liegen, dass wir heute die Wand hier und morgen das Fenster dort haben wollen. Die Entwürfe waren für uns o.k.

    Was musste geändert werden (nur ein paar Beispiele):

    1. Die Höhe des Baukörpers musste angehoben werden, weil wir sonst in einer
    Senke mit erheblichen Wasserproblemen zu tun bekämen
    2. Gründung wurde von Ihm bereits 13 mal geändert, weil immer was Murks oder únsinnig war (Danke an Mark).
    3. Letzte Woche sagt er mir die Giebelfenster passen so nicht, obwohl wir ihn seit Monaten darauf ansprechen.
    4. Gaube wurde verbreitert. Weil seine Gaubenwangen Murks waren (danke schon wieder an Mark)
    5. Brüstungshöhen und FFB mussten verändert werden, weil sonst gar keine Küche einbaubar ist.
    6. Diverse Wärmebrücken und Übertragungs- und Flüchtigkeitsfehler wurden beseitigt
    7. KfW-40 Rechnungen wurden falsch erstellt da mit Feststoffofen gerechnet wurde (Danke ans Forum für den Hinweis)
    8. usw.... Meißt lief es so, dass wir durchs Forum, Josef, Mark u.a. merkten das da ein Planungsdetail faul ist und er musste notgerdungen zugeben, dass er Murks gemacht hat... Das ist aber leider möderisch zeitraubend für uns und die bisherige Planung. Jetzt hab ich endgültig genug davon:mauer

    Nach all dem Schei...... hatte er nichts besseres zu tun als für die Laufende Planung eine Rechnung zu schicken obwohl immer noch Fehler drin sind.
    (Abnahme- und Abgabetermine für seine bisherigen Leístungen lässt er bis dato einfach verstreichen-förmliche Abnahmen sind vereinbart)

    Die habe ich im Gegensatz zu den anderen Rechnungen nicht sofort überwiesen, weil ich sonst nichts mehr "gegenzusetzen" hätte. Abgesehen davon sagt unser Vertrag ganz klar, dass Zahlungen erst bei vollstäniger und abgenommener Teilleistung fällig werden. Das ist derzeit nicht der Fall

    Letzten Freitag kam ne mail: Ich soll die Rechnung zahlen:irre

    Daraufhin hab ich Ihm geschrieben, dass ich erst bezahle, wenn die Planung vertragsgemäß fertiggestellt ist.

    Seine Reaktion darauf: "Dann plane ich nicht weiter"

    Nun haben wir folgende Situation:

    1. Die Eingabepläne sind nicht mehr mit den derzeitigen Ausführungsplänen übereinstimmen. Sind aber bezahlt

    2. Die Statik und die Bauphys. Nachweise stimmen nicht mit der aktuellen Planung überein. Sind aber bezahlt

    3. Die Ausführungsplanung ist nicht endgültig fertiggestellt. Planer verweigert aber die Vortsetzung. Wir verweigern die Zahlung

    4. Keine seiner Leistungen ist von uns abgenommen (Genehminungsplanung zwangsläufig schon) und wurde unter Vorbehalt bezahlt

    5. Die im Vertrag genannten Baubeginn- und Fertigestellungsdaten können definitiv nicht gehalten werden.

    6. Wir wollen/müssen in den nächsten Wochen anfangen, weil die Kohle/Grundschuld beantragt ist. Die Zeit läuft also........

    7. Wir haben von Ihm bis heute kein einziges Originaldokument mit Stempel und Unterschrift für Statik etc. da alles aus Zeitgründen per mail läuft. (Also Scan und PDF)

    8. Wir haben keine brauchbaren Werkverträge und LV´s (Lücken- und Fehlerhaft)

    Eins ist klar-wir haben den Zeitpunkt für einen problemlosen Wechsel verpasst, weil wir uns immer auf seine Aussage verlassen habe: "Das regeln wir in der weiteren Ausführungsplanung"

    Nächte Woche haben wir einen Termin beim FA für Bau- und Arch.Recht.
    Der Hexer kommt weg, dass iss klar. Aber wie geht´s mit möglichts wenig Reibungs- und vor allem Zeitverlusten

    Jezt würde mich mal eure Einschätzung zu meiner These interessieren:

    1. Seine Fehler sind größtenteils unstreitig und durch regen e-mail Verkehr mit Plandetails dokumentiert.

    2. Er verweigert schriftlich die Fortsetzung der Planung, obwohl seine Rechnung nicht fällig ist und wir noch nicht Zahlen müssen (absolut unstreitig)
    Mit seiner Aussage:"Ich fahre nicht eher mit Planung fort, bis meine Rechnung ausgeglichen wurde" sagt er quasi selbst, dass diese nicht abgeschlossen ist

    3. Wir haben für die bezahlten Leistungen kein Verwertbares und der derzeitigen Planung entsprechendes Originaldokument. Die Eingabepläne sind hinfällig wweil so nicht baubar.

    Kann ich ggf. jetzt sofort aufgrund seiner Leistungs- bzw. Nachbesserungsverweigerung einen Ersatzplaner einsetzen, der Planung zu Ende bringt und die Planung im Zuge der SELBSTVORNAHME auf einen brauchbaren Stand bringt und mir die Kosten zurückholen (Kriegskasse fülle ich grade:motz)

    Mir ist klar, dass ein RA notwendig ist, aber ein paar Meinungen über Möglichkeiten der weiteren Vorgehensweise würden mich doch interessieren.

    Danke und schönes WE
     
  2. #2 DerSuchende, 03.05.2009
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    Einige Dich, außergerichtlich, mit dem "Hexer"!
    Las die Einigung durch den RA machen.
    Such dir den, für DICH, richtigen "Baubegleiter".

    Viel Glück!
    MfG
    (PS: Berechne die Kriegskosten genau und mit ALLEM, nicht nur Geld)
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 03.05.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Wen und oder was Sie wann einsetzen können, verrät Ihnen der RA.

    ABER:
    Da oben steht was von Genehmigungsfreistellung und davon ABWEICHENDER Ausführungsplanung.
    Sorry - aber Sie KÖNNEN nicht anfangen. Das ist nämlich der Haken am Freistellungsverfahren. Da gibt es (n.m.M.) keine Änderung wie baim Bauantrag. Da macht jede Änderung einen neuen Antrag azf Freistellung notwendig.
    :mauer.

    Also GANZ langsam
     
  4. VAUPE

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    @ Ralf Dühlmeyer

    Hallo Herr Dühlmeyer,

    da hab ich mich wohl etwas falsch ausgedrückt.

    Die Planung ist immer noch B-Plan konform. Aber die derzeitige Planung stimmt nicht mehr exakt mit den Eingabeplänen überein
    (Fensterlage/BRH muss verändert werden, Haus kommt rd. 30cm höher. Ist wie gesagt jedoch alles noch im B-Plan).

    Wenn ich das in der LBO richtig deute. Muss vor Beginn eine Neueingabe gemacht werden mit den Änderungen - Auch wenn das noch B-Plan-konform ist

    Nur - das ist ja nicht mittelbar unser Verschulden. Also seine Baustelle. Wenn er das nicht korrigieren will, muss es ja Ersatzweise ein anderer machen dürfen. Oder sollen wir warten - bis er sich irgend wann mal gewogen fühlt, die Planung fertigzustellen.
    Ich befürchte, wenn wir jetzt wieder in "Teil-Vorleistung" gehen, dann geht´s genau so schleppend weiter........
     
  5. ToStue

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    Da offensichtlich noch kein vollständiger und fertiger Plan vorliegt, würde ich vor allem die zeitlichen Veränderungen versuchen abzufedern, also sprich mit der Bank reden und vor allem auf eine Verzögerung von einigen Wochen, evtl. gar Monaten einrichten.

    Entscheidend ist: Ein guter Plan ist alles, ohne Plan ist alles Nichts.

    Nerven sparen, Ruhe bewahren. Und der Anwalt wird schon die richtigen Schritte einleiten!
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 03.05.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Naja - wenn die Planung auch noch gegen den B-Plan verstiesse :yikes.

    Aber auch so gilt: Erst neue Genehmigung, dann bauen!!

    Und wenn die Abweichungen (und damit die fehlende Genehmigung) auf das Verschulden des Architekten zurückgehen, dürfte diesem ein Nachbesserungsrecht zustehen.

    Steht im dies zu und Sie lassen Kollegen/Kollegin XY ran, bleiben Sie auf den Kosten sitzen.

    Der Anwalt - so er fit im Baurecht ist - wir wissen, wie er den Kollegen entweder zur Raison bringt oder loswird.
    Das wird jetzt etwas Zeit kosten, aber die sollten Sie sich nehmen
     
  7. VAUPE

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    Das ist ja mein Ansatzpunkt

    Soweit ich das richtig "gegockelt" habe, ist seine schriftliche Aussage per mail, dass er nicht weiterplant bevor ich bezahlt habe zunächst mal Vertragsbruch und damit "Leistungsverweigerung" (?). Denn er will ja somit zwangsläufig auch nicht nachbessern. (Meine Einschätzung -aber auf hoher See und......ihr wisst schon:D)

    1. Im Fall der Leistungsverweigerung hat er aber sein Anrecht auf Nachbesserung gemäß BGB "verspielt", wenn ich das Gesetz richtig auslege.

    2. Er hatte ohnehin schon unzählige Nachbesserungen versucht und ich blicke bei den ganzen CAD-Zeichnungen schon nicht mehr durch. Die Frage ist - obe irgend wann der Punkt für den AG kommt, wo er in abshebarer Zeit nicht mehr mit einer adäquaten Planung rechnen kann.

    (BSP: nach nun 7 Monaten Planung hat er immer noch eine Deitermann-Abdichtung an der INNEREN:mauer wasserzugewandten Fuge zwischen Sohlplatte und Streifenfundament geplant!
    -Da muss ich aber Mauwürfe als Subunternehmer anstellen, die da nach Erstellung der Sohlplatte hinbuddeln und die Deitermann Superflex auftragen:mega_lol:) Von seiner Gründungsidee will er auf´s Verrecken nicht weg, obwohl das gelinde gesagt "Suboptimal" ist.
     
  8. #8 DerSuchende, 05.05.2009
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    Gibt es eine Terminvereinbarung?

    MfG
     
  9. mls

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    ist keiner :p .. is´n alleskönner..
    warum wohl empfehlen wir die personelle trennung von op und twp und fp?
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 05.05.2009
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Uuuuuppppssss :o

    Ändert aber am Grundsatz nichts.
     
  11. VAUPE

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    Terminvereinbarung

    Ja die gibt es.

    Baubeginn sollte bis spätestens Ende April (kein Datum wegen Witterung) erfolgt sein! Aber April ist definitiv rum.

    Fertigstellungstermin (Bezugsfertigkeit) spätestens 15.11.2009.
     
Thema: Dem Hexer das Handwerk legen.....
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